System der Lebensmittelkontrolle in Österreich Bei Nichtbefolgung und aus Gesundheits- oder Täuschungs- schutzgründen erforderlich Kontrollbericht Landeshauptmann Erstellen von Befunden und Gutachten Lebensmittelaufsicht Betriebsrevisionen Anzeige Organstrafmandat Absehen von der Strafe Verwaltungsstrafbehörde Staatsanwaltschaft Sicherstellung Vorläufige Beschlagnahme Maßnahmen Institute für Lebensmittelsicherheit der AGES LUAs der Länder Wien, Kärnten, Vorarlberg Proben von Waren, die dem LMSVG unterliegen Durchsetzung des Lebensmittelrechts Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Bei Gesundheitsschädlichkeit und keiner Aktivität nach Art. 19 VO (EG) 178/2002 Bericht Planvorgaben (NKP) System der Lebensmittelkontrolle in Österreich Kontrollstelle (Bio, g.g.A.)
Durchsetzung des Lebensmittelrechts System der Grenzkontrolle in Österreich Grenzkontrollstellen Landeshauptmann Erstellen von Befunden und Gutachten Lebensmittelaufsicht Betriebsrevisionen Institute für Lebensmittelsicherheit der AGES LUAs der Länder Wien, Kärnten, Vorarlberg Proben von Waren, die dem LMSVG unterliegen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Bericht Planvorgaben (NKP) Anzeige Organstrafmandat Absehen von Strafe Verwaltungsstrafb. Staatsanwaltschaft Sicherstellung Vorl. Beschlagn. Maßnahmen Bei Gesundheitsschädlichkeit und keiner Aktivität nach Art. 19 VO (EG) 178/2002 Durchsetzung des Lebensmittelrechts Bei Nichtbefolgung und aus Gesundheits- oder Täuschungsschutz- gründen erforderlich Kontrollbericht Kontrollstelle (Bio, g.g.A.) Erstellen von Befunden und Gutachten Proben Nämlichkeitskontrolle, Warenuntersuchung gemäß LMSVG Dokumentenprüfung Bei Nichtentsprechen Rückweisung der Sendung
System der Trinkwasserkontrolle in Österreich Landeshauptmann Lebensmittelaufsicht Betriebsrevisionen Institute für Lebensmittelsicherheit der AGES LUAs der Länder Wien, Kärnten, Vorarlberg Proben von Waren, die dem LMSVG unterliegen Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Bericht Planvorgaben (NKP) Anzeige Organstrafmandat Absehen von Strafe Verwaltungsstrafb. Staatsanwaltschaft Sicherstellung Vorl. Beschlagn. Maßnahmen Bei Gesundheitsschädlichkeit und keiner Aktivität nach Art. 19 VO (EG) 178/2002 Maßnahmen gem. Trinkwasserverordnung Durchsetzung des Lebensmittelrechts Bei Nichtbefolgung und aus Gesundheits- oder Täuschungsschutz- gründen erforderlich Kontrollbericht Kontrollstelle (Bio, g.g.A.) Erstellen von Befunden und Gutachten Trinkwasserverordnung Berechtigte Personen gem. § 73 LMSVG Veranlassung Probenahme/Untersuchungen Erstellen von Befunden und Gutachten Betreiber der Wasser- versorgungsanlage ausgelagerte Eigenkontrolle Übermittlung der Ergebnisse