Ausfüllhilfe zu den Feldern im Einheitspapier

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 Präsentation transkript:

Ausfüllhilfe zu den Feldern im Einheitspapier EINFUHR (IMPORT) Ausfüllhilfe zu den Feldern im Einheitspapier

BITTE BEACHTEN SIE DAS MUSTER „EINFUHR“ AUF DER ACT-HOMEPAGE ! Für die schriftliche Zollanmeldung ist grundsätzlich das Einheitspapier zu verwenden, es kann von der ACT-Homepage heruntergeladen werden. Die nachstehende Beschreibung der einzelnen Felder des Einheitspapiers behandelt das Zollverfahren  EINFUHR (IMPORT) [= Verfahren des Verbringens von Waren (Gemeinschaftswaren oder Nichtgemeinschaftswaren) aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft, Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr] HINWEIS: LÄNDERCODES, WÄHRUNGSCODES, UND WARENNUMMERN (ZOLLTARIFNUMMERN) SIND UNTER http://www.bmf.gv.at  Zoll & Reise  Zoll  TARIC (Warennummern, Ländercodes, besondere Maßeinheit)  Zoll & Reise  Zoll  Zollwertkurse (Umrechnungskurse für den Zollwert, Währungscodes und Ländercodes) ZU FINDEN. BITTE BEACHTEN SIE DAS MUSTER „EINFUHR“ AUF DER ACT-HOMEPAGE ! (Ausdruck wird empfohlen)

Einheitspapier Felder 1 - 54

  Feld 1 EU 4 Feld 1 1. Unterfeld: EU (im Warenverkehr mit einem EFTA-Land, [CH, NO, IS],) IM (im Warenverkehr mit einem anderen Drittland) 2. Unterfeld: 4 (Abfertigung zum zoll – und steuerrechtlich freien Verkehr) 3. Unterfeld: Nicht ausfüllen Siehe Beispiele!  IM 4

 Feld 2 Fa. EXPORT & Co. Exportstr. 11 CH-4313 MÖHLIN Feld 2 Laut Vordruck: Firmenwortlaut des Versenders/Ausführers

Feld 3  1 3 Feld 3 Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke. Beispiel: Es wird ein Einheitspapier mit zwei Fortsetzungsblättern (also insgesamt 3 Vordrucke) verwendet, so ist im 1. Einheitspapier anzugeben 1 / 3 (= der „erste“ von insgesamt 3 Vordrucken) im 1. Fortsetzungsblatt 2 / 3 (= der „zweite“ von insgesamt 3 Vordrucken) im 2. Fortsetzungsblatt 3 / 3 (= der „dritte“ von insgesamt 3 Vordrucken) Hinweis: als Fortsetzungsblatt kann das „normale“ Einheitspapier verwendet werden.

Feld 4  1 Feld 4 Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls beigefügten Ladelisten.

Feld 5  3 Feld 5 Anzugeben ist die Gesamtzahl der angemeldeten Warenpositionen. Die Anzahl der Warenpositionen entspricht der Zahl der Felder „Warenbezeichnung“ (Feld 31) bzw. der Felder „Warennummer“ (Feld 33).

Feld 6  7 Feld 6 Anzugeben ist die Gesamtzahl der in der Anmeldung erfassten Packstücke. (die Anzahl muss mit den Angaben im Feld 31 bzw. in den Feldern 31 übereinstimmen)

Feld 7  E 3 – 655 / 2002 Feld 7 In diesem Feld muss im Übungsfirmenbetrieb die „firmeninterne“ Bezugsnummer, (Positionsnummer des Firmenaktes, etc.) angegeben werden. (Siehe Beispiel)

 Feld 8, 9 und 10 91 1234567 Fa. IMPORT AG Importstr. 1 A – 1000 Wien 91 1234567 Fa. IMPORT AG Importstr. 1 A – 1000 Wien e-mail……… Feld 8 Dieses Feld verlangt zwei Angaben: a) Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift (Hausadresse) der Person, der die Ware auszuliefern ist (Empfänger). Bitte auch e-mail Adresse angeben. b) die FA-Str. (Finanzamt - und Steuernummer) des Empfängers. Feld 9 und Feld 10: Nicht ausfüllen

Feld 11 Feld 11 Anzugeben ist das Land, in dem der Vertragspartner des Rechtsgeschäftes, das der Einfuhr zu Grunde liegt, seinen Sitz oder Wohnsitz hat; fehlt ein solches Rechtsgeschäft, so gilt als Handelsland jenes Land, von dem die Ware nach Österreich direkt versendet wird. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at Beispiel: Import aus der Schweiz (CH)  CH

Feld 12 und 13  5,00 2,50 Feld 12: Zur Ermittlung des Zollwertes oder Entgeltes ist im linken Teil des Feldes ein allfälliger Rabatt, im rechten Teil – soweit es bei der Zahlung in Anspruch genommen wird, – ein Skonto auszuweisen. (siehe Beispiel) ACHTUNG !!! Dieses Feld braucht nicht ausgefüllt werden, wenn im Feld 22 (in Rechnung gestellter Gesamtbetrag) der JUSTIERTE Gesamtrechnungspreis angegeben wird. Der JUSTIERTE Gesamtrechnungspreis ist der Preis bei dem Rabatt und Skonto bereits berücksichtigt ist) Feld 13: Nicht ausfüllen

 Feld 14 (1) „EMPFÄNGER“ Feld 14 Anzugeben ist Name/Firma dessen, der die Anmeldung im eigenen Namen abgibt. Ist dies der Empfänger (Feld 8) so genügt der Hinweis „EMPFÄNGER“ [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld14(2)]

 Feld 14 (2) Spedition Transport AG Lagerstraße 10 A - 1000 Wien e – mail …… Feld 14 Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der „Name/Firma der Spedition“ anzugeben Achtung ! VOLLMACHT erforderlich, d.h. der Empfänger bevollmächtigt den Spediteur für den Empfänger die Anmeldung beim Zollamt vorzulegen. (In diesem Fall BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse des Vertreters, der Spedition, anführen) Hinweis: Den Text einer Speditionsvollmacht finden Sie auf der act-homepage

 Feld 15, 15a und 15b CH Feld 15 Nicht ausfüllen Feld 15 a Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren versendet / ausgeführt worden sind. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at Feld 15 b Nicht ausfüllen

  Feld 16 und 17 SCHWEIZ Feld 16 Das Ursprungsland ist in Worten, – NICHT in codierter Form – einzutragen, z. B. „SCHWEIZ“ [Ursprungsland ist jenes Land, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, oder auf Grund einer Präferenzregelung die Eigenschaft von Ursprungswaren erworben haben] Feld 17, 17a und 17b Nicht ausfüllen

Feld 18 (1)  Feld 18 Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr und im Postverkehr bleibt das Feld leer. 1. Unterfeld: In diesem Feld ist die Art des Beförderungsmittels sowie das behördliche Kennzeichen des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU – Außengrenze benutzt wird, einzutragen. Für die Art des Beförderungsmittels sind Codes zu verwenden, zum Beispiel: „L“ = Lastkraftwagen (LKW) „A“ = Anhänger des Lastkraftwagens [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 18(2)]

 Feld 18 (2) L SG 123 AB, A SG 456 CD CH Feld 18 2. Unterfeld: Hier ist die Staatszugehörigkeit des im ersten Unterfeld angeführten Beförderungsmittels anzugeben. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at Siehe Beispiel (Motorwagen und Hänger aus der Schweiz)

Feld 19  Feld 19 Diese Angabe entfällt bei Beförderung im Postverkehr. Anzugeben ist nach den folgenden Gemeinschaftscodes die (voraussichtliche) Situation beim Überschreiten der EU – Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar: 0 - NICHT in Container beförderte Waren 1 - in Container beförderte Waren

 Feld 20 (1) EXW DAETTLIKON Feld 20 1. Unterfeld: der Incoterm – Code 2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort 3. Unterfeld: bleibt leer Beispiel 1: EXW (= ab Werk, Standort des Werkes) DAETTLIKON [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 20(2)]

  Feld 20 (2) Feld 20 Beispiel 2: DAF ST. MARGARETHEN  DDU SALZBURG Feld 20 Beispiel 2: DAF (= frei Grenze, vereinbarter Lieferort an der Grenze) ST. MARGARETHEN Beispiel 3: DDU (= frei unverzollt vereinbarter Lieferort im Einfuhrland) SALZBURG Weitere Codes für Lieferbedingungen können beim ACT – Zollservice erfragt werden.

Feld 21(1) Feld 21 Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr und im Postverkehr bleibt das Feld leer. 1. Unterfeld: In diesem Feld ist die Art des Beförderungsmittels sowie das behördliche Kennzeichen des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU – Außengrenze benutzt wird, einzutragen. Für die Art des Beförderungsmittels sind Codes zu verwenden, zum Beispiel: „L“ = Lastkraftwagen (LKW) „A“ = Anhänger des Lastkraftwagens [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 21(2)]  L S 123 AB, A S 456 CD AT

 Feld 21 (2) Feld 21 2. Unterfeld: Hier ist die Staatszugehörigkeit des im ersten Unterfeld angeführten Beförderungsmittels anzugeben. Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at  L S 123 AB, A S 456 CD AT

 Feld 22(1) USD 5 626,50 Feld 22 1. Unterfeld: Die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form. Währungscodes unter http://www.bmf.gv.at 2. Unterfeld: Der für die GESAMTE SENDUNG in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), d. i. der Kaufpreis (Entgelt). [Rabatte und Skonti siehe nächste Folie, Feld 22(2)]

 Feld 22(2) USD 5 626,50 Feld 22 2. Unterfeld: Bei dem für die gesamte Sendung in Rechnung gestellten Betrag können Rabatte und Skonti – soferne sie in Anspruch genommen werden – bereits berücksichtigt werden. Dadurch erübrigt sich die Codierung im Feld 12 Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z. B. kostenlose Sendung), so ist hier der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären. [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 22(3)] Die Summe im Feld 22 ist die Gesamtsumme der Felder 42.

 Feld 22(3) USD 5 626,50 Feld 22 2. Unterfeld: Die Summe im Feld 22 ist die Gesamtsumme der Felder 42. Beispiel für 3 Positionen (Achtung: rechnerischer Abstimmkreis!): Pos 1: Feld 42: 4500,50 Pos 2: Feld 42: 320,25 Pos 3: Feld 42: 805,75 Summen: Feld 22: EUR 5 626,50 (siehe auch Feld 42)

Feld 23  0,9260 Feld 23 Es ist der zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung beim ACT Zollamt geltende Wechselkurs zum EUR, für die Umrechnung der Rechnungswährung anzugeben. (Beispiel für USD: Der Zollwertkurs (Umrechnungskurs) für USD ist zum Zeitpunkt der Übermittlung der Anmeldung an das ACT Zollamt „0,9260“ (mit VIER Kommastellen angeben!) Zollwertkurse (Umrechnungskurse) siehe unter http://www.bmf.gv.at

Feld 24(1)  1 1 Feld 24 In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) in codierter Form anzugeben. Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B. Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die „Eigentumsübertragung mit Gegenleistung“ = Code „1“ in Spalte A in Verbindung mit „Endgültigem Kauf/Verkauf“ =Code „1“ in Spalte B. Siehe Beispiel [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 24(2)]

Feld 24(2)  1 2 Feld 24 Handelt es sich beispielsweise um eine Ansichtssendungen, Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht, etc. (mit Eigentumsübertragung), wäre in Spalte B Code „2“ zu verwenden. Siehe Beispiel. Weitere Codes können beim ACT – Zollservice erfragt werden.

Feld 25, 26 und 27 Feld 25 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden (vergleiche Feld 21). Feld 26 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft am Bestimmungsort ankommen (häufig analog zu Feld 25). Beispiel: Postsendung, Code 5 Feld 27 Nicht ausfüllen   5 5 Code / Verkehrszweig: 1 Seeverkehr 2 Eisenbahnverkehr 3 Straßenverkehr 4 Luftverkehr 5 Postsendungen

 Feld 28(1) Hinzurechnungskosten und Hinzurechnungskosten und abzugsfähige Kosten für abzugsfähige Kosten für ZOLLWERT EUst-WERT  Achtung! ZOLLWERT = Wert der Ware an der EU-Außengrenze EUst-WERT = Wert der Ware am Bestimmungsort Feld 28 Das Feld 28 enthält 4 Angaben: P: Hinzurechnungskosten zur Ermittlung des Zollwertes, M: abzugsfähigen Kosten zur Ermittlung des Zollwertes P1: Hinzurechnungskosten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUst), M1: abzugsfähigen Kosten für die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUst) [Fortsetzung siehe Folie 28(2)] Die Codierung lautet: 1. Zeile: „P“ (links) = Hinzurechnungskosten zur Ermittlung des Zollwertes (=Wert der Ware an der Grenze) „P1“ (rechts) = Hinzurechnungskosten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die EUst (=Wert der Ware am frachtbriefmäßigen Bestimmungsort) 2. Zeile: „M“ (links) = abzugsfähigen Kosten zur Ermittlung des („P“ bzw. „P1“ bedeutet: „plus“ für Hinzurechnungskosten „M“ bedeutet: „minus“ für abzugsfähigen Kosten)

 Feld 28(2) CHF 58,14 CHF 65,41 ZOLLWERT = Wert der Ware an der EU-Außengrenze EUst-WERT = Wert der Ware am Bestimmungsort Feld 28 [„P“ bzw. „P1“ bedeutet: „plus“ für Hinzurechnungskosten „M“ bzw. „M1“ bedeutet: „minus“ für abzugsfähigen Kosten] Zur Erläuterung werden 3 Beispiele angeführt: 1. Beispiel: EXW (ab Werk) Lieferung Das obige Beispiel zeigt eine EXW (ab Werk) – Lieferung ab Daettlikon (CH), d.h. der Rechnungspreis ist der Wert der Ware in Daettlikon, ohne Frachtkosten. Die Frachtkosten bis zur EU – Außengrenze betragen 58, 14 CHF, sodass für die Berechnung des Zollwertes zum Rechnungspreis 58, 14 CHF hinzuzurechnen sind („P“) Die Frachtkosten bis zum frachtbriefmäßigen Bestimmungsort betragen 65, 41 CHF, sodass für die Berechnung des EUst – Wertes zum Rechnungspreis 65, 41 CHF hinzuzurechnen sind („P1“): Daettlikon (Rechnungspreis) Grenze Bestimmungsort  I I  Fracht: + 58,14 (P) Fracht: + 65,41 (P1) [Fortsetzung siehe Folie 28(3)]

 Feld 28(3) EUR 87,21 ZOLLWERT = Wert der Ware an der EU-Außengrenze EUst-WERT= Wert der Ware am Bestimmungsort Feld 28 2. Beispiel: DAF (frei Grenze) Lieferung Das obige Beispiel zeigt eine DAF (frei Grenze) – Lieferung ab Laibach (SI), d.h. der Rechnungspreis ist der Wert der Ware inklusive Frachtkosten bis zur Grenze. Die Frachtkosten bis zur EU – Außengrenze sind im Rechnungspreis enthalten, sodass für die Berechnung des Zollwertes zum Rechnungspreis nichts hinzuzurechnen ist („P“ bleibt leer) Die Frachtkosten von der EU – Außengrenze bis zum frachtbriefmäßigen Bestimmungsort betragen 87, 21 EUR, sodass für die Berechnung des EUst – Wertes zum Rechnungspreis 87, 21 EUR hinzuzurechnen sind („P1“) Laibach Grenze Bestimmungsort (Rechnungspreis)  I I  Fracht: + 87,21 (P1) [Fortsetzung siehe Folie 28(4)]

 Feld 28(4) EUR 202,00 Feld 28 3. Beispiel: DDU (frei Haus) Lieferung ZOLLWERT = Wert der Ware an der EU-Außengrenze EUst-WERT= Wert der Ware am Bestimmungsort Feld 28 3. Beispiel: DDU (frei Haus) Lieferung Das obige Beispiel zeigt eine DDU (frei Haus) – Lieferung nach Salzburg ab Budapest (HU), d.h. der Rechnungspreis ist der Wert der Ware inklusive Frachtkosten bis zum frachtmäßigen Bestimmungsort der Ware. Die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort (Salzburg) sind im Rechnungspreis enthalten, sodass für die Berechnung des Zollwertes (=Wert der Ware an der EU – Außengrenze) vom Rechnungspreis 202,00 EUR abzuziehen sind („M“) Die Frachtkosten bis zum frachtbriefmäßigen Bestimmungsort sind im Rechnungspreis enthalten, sodass für die Berechnung des EUst – Wertes nichts hinzuzurechnen ist („P1“ bleibt leer) Budapest Grenze Bestimmungsort (Rechnungspreis)  I I  Fracht: - 202,00 (M)

Feld 29 und 30 Feld 29 Anzugeben ist beim Eingang der Waren über Österreich, der für Österreich vorgesehene Ländercode „AT“ und die Eingangszollstelle, ACT ZA (=ACT Zollamt) Feld 30 Ländercode des Mitgliedstaates, in dem sich die Ware befindet; dies wird in der Regel Österreich sein. „AT“  AT ACT ZA AT

 Feld 31 Feld 31 Packstücke: Einzutragen sind Anzahl und Art der Packstücke (z.B. Karton, Kisten, Paletten, Fässer, Drums, lose, etc.) mit Zeichen und Nummern der Packstücke (Gesamtzahl siehe Feld 6). Warenbezeichnung: Übliche Handelsbezeichnung der Waren (für die Ausfuhr muss die Warenbezeichnung die zur Identifikation der Waren erforderlichen Angaben nach Handelsübung und Sprachgebrauch enthalten) Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben. Feld 31  3 Karton / Sendermann S 26, S 27 und S 28 Joggingschuhe, Typ Response

Feld 32 Feld 32 Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der betreffenden angemeldeten Warenposition im Verhältnis zu allen auf den verwendeten Vordrucken angemeldeten Positionen (vergleiche Feld 5). Wird nur eine Position angemeldet, so kann dieses Feld leer bleiben.  2

Feld 33(1)  84145990 00 2 Feld 33 Es sind die ersten 10 (ZEHN) Ziffern der Warennummer entsprechend der Kombinierten Nomenklatur auszufüllen (1. Unterfeld - 8Zeichen, 2. Unterfeld - 2 Zeichen) 3. Unterfeld: nicht ausfüllen 4. Unterfeld: nicht ausfüllen Im 5. Unterfeld ist der 1 – stellige Einfuhrumsatzsteuercode mit nachstehender Bedeutung anzugeben. 1 = ermäßigter EUst –Satz von 10 % 2 = normaler EUst –Satz von 20 % [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 33(2)]

Feld 33(2)  84145990 00 2 Feld 33 Die Warennummer (10 – stellig) kann dem TARIC entnommen werden (siehe unter http://www.bmf.gv.at) Der EUst – Code (1 oder 2) ist dem Österreichischem Gebrauchszolltarif ÖgebrZT zu entnehmen, allerdings kommt in den meisten Fällen der Code 2 (20%) zum Tragen. In Zweifelsfällen bitte um Rückfragen beim ACT – Zollservice! [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 33(3)]

Feld 33(3)  9990 0000 92 Feld 33 ACHTUNG: Bei einem Warenwert bis 1000 .- EUR genügt bei „zollfreien“ Waren eine sogenannte „Dummy-Nr.“, und zwar: 9990 0000 92 (für 20% Eust) oder 9990 0000 91 (für 10% Eust)

Feld 34a und 34b Feld 34a In der Regel analog zu Feld 16, allerdings ist die Länderangabe in codierter Form zu machen. Ländercodes siehe unter http://www.bmf.gv.at) . Feld 34b Nicht ausfüllen  CH

Feld 35 Feld 35 Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen. (unter Rohmasse versteht man die Masse der Waren mit sämtlichen Umschließungen mit Ausnahme der Beförderungsmittel insbesondere Container) ACHTUNG: In einer Anmeldung, die MEHRERE Warenpositionen enthält, ist die GESAMTE Rohmasse nur im Feld 35 der ERSTEN WARENPOSITION anzugeben.  28, 50

Feld 36 Feld 36 Anzugeben ist der Präferenzcode, zu dem die Waren angemeldet werden. Der Code für den normalen Drittlandszollsatz (das ist die normale Zollbelastung ohne Begünstigung) lautet: „100“ Der Code für den normalen Präferenzzollsatz (mit Begünstigung) lautet: „300“ Dieser Code kommt zur Anwendung wenn ein Präferenznachweises vorgelegt werden kann z.B. Ursprungserklärung auf der Rechnung – bis 6000.- EUR – ) oder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 – ab 6001.- EUR) (Hinweise zur Ursprungserklärung und Warenverkehrsbescheinigung EUR1 siehe ACT- homepage)  300  100

Feld 37 Feld 37 Mit dem hier anzugebenden Code wird das im Feld 1, zweites Unterfeld, allgemein angegebene Zollverfahren näher bestimmt. 1. Unterfeld: Anzugeben ist ein 4 – stelliger Gemeinschaftscode (z.B. „4000“) 2. Unterfeld Anzugeben ist ein 1 – stelliger nationaler Code (z.B. „0“) Siehe Beispiel: Waren, die zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft angemeldet werden, Verzollung Codes für andere Zollverfahren können beim ACT – Zollservice erfragt werden.  4000 0

Feld 38 Feld 38 Anzugeben ist die Eigenmasse der im entsprechenden Feld 31 beschriebenen Ware (die Eigenmasse der betreffenden Position, Feld 32), ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen. [Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne alle Umschließungen] :  25. 20

  Feld 39 und 40 Feld 39 Nicht ausfüllen Feld 40 Es ist das Zollpapier einer etwa vorangegangenen Zollbehandlung anzugeben. Im Übungsfirmenbetrieb in der Regel:  

Feld 41 Feld 41 Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben bei der zutreffenden Warennummer. Die besondere Maßeinheit ist im TARIC (http://www.bmf.gv.at) bei den „Zollsätzen“ ersichtlich. Die besondere Maßeinheit kann sein: Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc. [Bei der Ausfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier beispielsweise die Anzahl der Paare einzutragen, weil die Warennummer 6404 1100 als besondere als Maßeinheit die „Anzahl der Paare“ verlangt; siehe Beispiel] Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren hier anzugeben!  25,00

Feld 42 und 43 Feld 42 Der Preis/Wert der Ware der betreffenden Warenposition. Er ist mit ZWEI Nachkommastellen einzutragen. Ein Währungscode entfällt, da die Währung mit der im Feld 22 angegebenen Währung ident sein muss. Achtung! Bei mehreren Positionen, also mehreren Felder 42 muss die Summe dieser Beträge der Angabe im Feld 22 entsprechen (Achtung: rechnerischer Abstimmkreis!). Beispiel: Pos 1 Feld 42: 5286,79 Pos 2 Feld 42: 25,21 Pos 3 Feld 42: 314,50 Feld 22: CHF 5626,50 Feld 43 Nicht ausfüllen  5 626,50 

 Feld 44(1) FÜR ALLE WAREN ZUM VORSTEUERABZUG BERECHTIGT U1/UE EUR In diesem Feld sind vor allem 3 Komponenten zu beachten. 1. Der Vermerk „FÜR ALLE WAREN ZUM VORSTEUERABZUG BERECHTIGT“ ist hier (im linken Bereich des Feldes 44) anzubringen (als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass die zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer (EUst), in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann). [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(2)]

 Feld 44(2) FÜR ALLE WAREN ZUM VORSTEUERABZUG BERECHTIGT E1 / 0906552 EUR 6001,00 Feld 44 2. Präferenznachweis: Die Nummer des verwendeten Präferenznachweises (z.B. eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 ist hier anzugeben. Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001.- EUR erforderlich. Die Codierung würde lauten E1 (=EUR 1) plus Nummer der EUR 1 (siehe Beispiel). Unter diesem Wert genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung UE(siehe Beispiel nächste Folie 44(3) [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(3)]

 Feld 44(3) FÜR ALLE WAREN ZUM VORSTEUERABZUG BERECHTIGT U1/UE EUR 6000,00 Feld 44 2. Präferenznachweis (Fortsetzung): Bis 6000.- EUR genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, die Codierung lautet in diesem Fall „U1/UE“ (siehe Beispiel) Der Text der Ursprungserklärung wird in der Regel in der Sprache des Ausfuhrlandes verfasst. Hinweise zur Ursprungserklärung und Textierung der UE in mehreren Sprachen siehe….. [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(4)]

 Feld 44(4) „UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ U1/UE EUR 6000,00 Feld 44 3. Währungseinheit: Hier - neben dem Feld 46 - ist der Währungscode EUR anzugeben. Der Währungscode bezieht sich auf den statistischen Wert im Feld 46. Der statistische Wert ist immer in EUR anzugeben.

 Feld 45 und 46 EUR 1001,23 Feld 45 Nicht ausfüllen Feld 46 Währungscode im Feld 44 Feld 45 Nicht ausfüllen Feld 46 (Nur auszufüllen, wenn der Wert der Ware die statistische Wertschwelle von 1000.- EUR übersteigt) Hier ist der Grenzübergangswert (= Grenzwert frei österreichische Grenze) als Eurobetrag auf voll Cent, anzugeben. Die Angabe des Währungscodes entfällt, da dieser (EUR) im Feld 44 erklärt wird.

 Feld 47(1) Z1 3260,59 0,00% E EU 3560,59 20,00% 712,12 712,12 Feld 47 Das Feld 47 untergliedert sich in die Spalten Art, Bemessungsgrundlage, Satz, Betrag, ZA, Summenfeld. Art:  in der ersten Zeile der Code Z 1 für den üblichen EU – Zoll und  in der zweiten Zeile der Code EU für Einfuhrumsatzsteuer einzutragen. (weitere Abgabencodes können beim ACT-Zollamt erfragt werden) [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(2)]

 Feld 47(2) Z1 3260,59 0,00% E EU 3560,59 20,00% 712,12 712,12 Feld 47 Bemessungsgrundlage: in der ersten Zeile ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll einzutragen (=Wert der Ware an der EU – Außengrenze),  in der zweiten Zeile ist die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (=Wert der Ware am frachtbriefmäßigen Bestimmungsort der Ware + Zoll) einzutragen. Satz (mit ZWEI Kommastellen angeben) :  in der ersten Zeile der Zollsatz (z.B. 0,00%,) in der zweiten Zeile der EUst – Satz (20,00% oder 10,00 %) [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(3)] Betrag: errechnete Beträge eintragen ZA (= Zahlungsart): Im Übungsfirmenbetrieb kommt in der Regel nur der Code „E“ in Betracht, da die Zahlung der Abgaben im Nachhinein auf das Konto des ACT – Zollamtes bei der ACT – Bank erfolgt. („E“ bedeutet Zahlungsaufschub) Summenfeld: Summe der errechneten Beträge eintragen

 Feld 47(3) Z1 3260,59 0,00% EU 3560,59 20,00% 712,12 712,12 Feld 47 Betrag: errechnete Beträge eintragen Summenfeld: Summe der errechneten Beträge in EUR eintragen [Beispiel für Abgabenberechnung siehe nächste Folie, Feld 47(4)]

 Feld 47(4) Z1 3260,59 7,50% 244,54 EU 3805,13 20,00% 761,03 1000,57 Feld 47 Beispiel für Abgabenberechnung: Achtung: bei der Berechnung der Bemessungsgrundlagen sind die INCOTERMS zu beachten (zB. EXW, DDU, DAF, siehe Felder 20 und 28) Die Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der Wert der Ware an der EU-Außengrenze (inkl. Frachtkosten bis zur Grenze), z.B. 3260,59 EUR Die Bemessungsgrundlage für die EUst ist der Wert der Ware am Bestimmungsort (inkl. Frachtkosten bis zum Bestimmungsort) + Zoll, also: 3260,59 EUR (= Wert der Ware an der EU-Außengrenze, inkl. Frachtkosten bis zur EU-Außengrenze) + 300,00 EUR (= Frachtkosten bis zum Bestimmungsort) + 244,54 EUR (=Zoll) 3805,13 EUR (=die Bemessungsgrundlage für die EUst-Berechnung) [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(5)] Sind mehrere Warennummern anzumelden, werden die Zölle und die EUst auf einem zusätzlichem Exemplar der Anmeldung zusammengefasst. Auf diesem Exemplar wird nur das Feld 47, die [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 47(4)]

 Feld 47(5) Z1 304,36 EU 952,39 1256,75 Feld 47 Die Abgabenberechnung wird für jede Position ( = für jede Warennummer, siehe Felder 31, 32 und 33) durchgeführt. Sind mehrere Positionen anzumelden, werden die Zölle und die EUst auf einem zusätzlichem Exemplar der Anmeldung (SUMMENBLATT) zusammengefasst. [Beispiel siehe nächste Folie, Feld 47(6)]

 Feld 47(6) Z1 304,36 EU 952,39 1256,75 Feld 47 Auf diesem Exemplar, dem – SUMMENBLATT – werden nur die Felder Art, Beträge, das Summenfeld und die Zahlungsart ausgefüllt. Beispiel für 3 Positionen: Pos 1: Z1 = 244,54 EU = 761,03 Pos 2: Z1 = 44,40 EU = 160,02 Pos 3: Z1 = 15,42 EU = 31,34 Summen: Z1 304,36 + EU 952,39 = 1256,75 (SIEHE BEISPIEL!)

Feld 48 bis 53  PSK Kt.-Nr. 0368995, BLZ 60.000 Feld 48 In diesem Feld ist die Kontonummer des ACT – Zollamtes einzutragen. Sie lautet PSK Kt.-Nr. 0368995, BLZ 60.000 Felder 49 bis 53 Nicht ausfüllen

 Feld 54 Feld 54 Neben Ort und Datum ist hier  der volle Firmenwortlaut  und Vor – und Zuname des Verfasser der Anmeldung und seine Stellung im Unternehmen anzugeben. Feld 54  Wien, am……………. Fa. IMPORT AG Importstr. 1 A – 1000 Wien…………….. Susi Schmuggel (Import-Sachbearbeiterin)

Feld D/J Nach erfolgter Zollabfertigung der gegenständlichen Anmeldung beim ACT – Zollamt erhalten Sie mittels e – mail ein Exemplar der Anmeldung mit dem Vermerk: „DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DEN FREIEN ZOLLRECHTLICHEN VERKEHR DER EU ÜBERGEFÜHRT“ ACT – Zollamt. Stempel und Unterschrift [Damit gilt die Ware als in den freien zollrechtlichen Verkehr innerhalb der EU übergeführt.] Feld D/J  KONFORM 20020901 20020901 DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DEN FREIEN ZOLLRECHTLICHEN VERKEHR DER EU ÜBERGEFÜHRT Peter Zöllner ACT Zollamt