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Wie erstelle ich eine IMPORTZOLLANMELDUNG ?

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Präsentation zum Thema: "Wie erstelle ich eine IMPORTZOLLANMELDUNG ?"—  Präsentation transkript:

1 Wie erstelle ich eine IMPORTZOLLANMELDUNG ?
Welche Angaben verlangt die EU–Zollbehörde in den Zollpapieren?

2 Anhand des folgenden Fallbeispiels soll die Erstellung einer Einfuhrerklärung dargestellt und erläutert werden: Ein deutscher Druckereibetrieb kauft eine Schneidemaschine bei einem Lieferanten in Japan. Sowohl die entsprechende Importrechnung als auch ein entsprechendes Zollformular (das Europäische Einheitspapier) stehen im Übungsmodul ZÜF-Zollamt zum Download bereit. Die folgenden Folien sollten an Hand der Importrechnung und eines leeren Zollformulars durchgearbeitet werden. Zu jedem Feld des Europäischen Einheitspapiers gibt es eine Ausfüllhilfe (einige Felder werden nicht ausgefüllt).

3 ZOLLFORMULAR RECHNUNG
Einerseits sind Daten aus der Rechnung (aus der Importrechnung) in der Zollanmeldung anzugeben (z.B. Versender, Empfänger, Wert der Ware, usw. …), ZOLLFORMULAR RECHNUNG

4 andererseits schreibt die Zollverwaltung der EU vor, bestimmte Daten in codierter Form anzugeben, beispielsweise die Art des Transports, die Währung, usw. Diese Codes finden Sie in den integrierten Ausfüllhilfen zu jedem einzelnen Feld (im Online-Formular öffnet sich die Ausfüllhilfe, sobald Sie die Feldbezeichnung anklicken).

5 Auf den folgenden Folien wird dargestellt, wie die Felder einer Importzollanmeldung auszufüllen sind. Die Felder werden der Reihe nach, beginnend mit dem ersten Feld, erarbeitet. Grundlage sind einerseits die Ausfüllvorschriften der EU für Zolldokumente andererseits die Rechnungsinhalte der Importrechnung. Angenommen wird ein Import aus Japan, die dazugehörige Importrechnung kann über das Übungsmodul ZÜF Zollamt ausgedruckt werden. Tipp: Nehmen Sie die Importrechnung und ein leeres Zollformular zur Hand und vergleichen Sie die einzelnen Einträge, beginnend mit dem ersten Feld!

6 Feld 1 Unterfeld: zu codieren ist EU im Warenverkehr mit einem EFTA-Land (CH, NO, IS) oder IM im Warenverkehr mit einem anderen Drittland 2. Unterfeld: anzugeben ist der Code A (für eine herkömmliche Zollanmeldung, normales Verfahren) 3. Unterfeld: nicht auszufüllen. Da es sich um einen Warenverkehr mit Japan, einem Drittland, handelt, ist im 1. Unterfeld zu codieren, und da es sich um ein normales Zollverfahren handelt, ist im 2. Unterfeld zu codieren. IM A 1. 2. 3.

7 Im vorliegendem Fall sind folgende Angaben zu machen:
Feld 2 Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift des letzten Verkäufers der Waren vor ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft. Eine EORI-Nummer ist hier nicht anzugeben. Im vorliegendem Fall sind folgende Angaben zu machen: Nippon Technics Corporation 3 Chome Shibaura Minato-ku Tōkyō-to Japan

8 Feld 3, Vordrucke Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke, pro Warennummer wird ein Vordruck benötigt. Beispiel: Bei drei Warennummern sind insgesamt 3 Vordrucke erforderlich. Wird ein Einheitspapier mit zwei Ergänzungsblättern verwendet, so ist im 1. Einheitspapier anzugeben: 1 / 3 (= der "erste" von 3 Vordrucken) im 1. Ergänzungsvordruck: 2 / 3 (= der "zweite" von 3 Vordrucken) im 2. Ergänzungsvordruck: 3 / 3 (= der "dritte" von 3 Vordrucken) Hinweis: Als Ergänzungsvordruck kann das "normale" Einheitspapier verwendet werden.

9 Feld 3 Wenn nur ein Vordruck verwendet wird (weil nur eine Warennummer angemeldet wird), lautet die Codierung 1 1. Laut Importrechnung handelt es sich um eine Schneidemaschine mit der Warennummer , also nur um eine Warennummer. Es ist daher nur ein Vordruck erforderlich, die Codierung lautet in diesem Fall 1 1

10 Feld 4 Nicht auszufüllen.

11 Feld 5 Anzugeben ist die Gesamtzahl der auf allen verwendeten Vordrucken angemeldeten Warenpositionen (Warennummern). Die Anzahl der Warenpositionen entspricht auch der Zahl der Felder 31 ("Warenbezeichnung"), die ausgefüllt sein müssen. Im angenommenen Importfall handelt es sich um eine Warennummer, also um Position. 1

12 Feld 6 Nicht auszufüllen.

13 Feld 7 Die Ausfüllung ist freigestellt. Es kann die "firmeninterne" Bezugsnummer, (Rechnungsnummer, Positionsnummer der Firmenakte, etc.) angegeben werden. Diese Nummer sollte auch auf der Importrechnung erscheinen. Im Übungsfirmenbetrieb bitte ausfüllen! In der Regel wird die Rechnungsnummer angegeben. Die vorliegende Importrechnung hat die Nummer NTC 1393/2015

14 "genauer Firmenwortlaut des Importeurs": und:
Feld 8, Empfänger Laut Vordruck anzugeben sind Name und Vorname und vollständige Anschrift des Beteiligten, dem die Waren auszuhändigen sind: "genauer Firmenwortlaut des Importeurs": und: rechts oben (neben "Nr.") die EORI-Nummer des Importeurs: Siehe Hinweise nächste Folie. rapid druck GmbH Hauptstraße 76 D Krefeld DE ZUF

15 Hinweise zu Feld 2, Empfänger, EORI-Nummer:
Wozu benötigt man eine EORI-Nummer? Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausches (insbesondere bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden der EU erforderlich. Ohne die Angabe der eigenen EORI-Nummer ist der Außenhandel mit Drittstaaten nicht möglich! Für jede Übungsfirma, die im Übungsfirmenring für den internationalen Handel registriert ist, wurde bereits eine EORI-Nummer vergeben, die Sie unter ihrem Firmeneintrag in der Zet5-Datenbank unter der Rubrik "Weitere Firmendaten" finden. Nähere Informationen zur EORI-Nummer finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

16 Feld 9 Nicht auszufüllen!

17 Feld 10 Nicht auszufüllen!

18 Feld 11 Nicht auszufüllen!

19 Feld 12 In diesem Feld sind Angaben über einen möglichen Rabatt oder in Anspruch genommenen Skonto jeweils in Prozent einzutragen. Hinweis: Dieses Feld braucht nicht ausgefüllt werden, wenn im Feld 22 (in Rechnung gestellter Gesamtbetrag) der justierte Gesamt-rechnungspreis angegeben wird. Der justierte Gesamtrechnungspreis ist der Preis, bei dem Rabatt und Skonto bereits berücksichtigt sind. Feld 13 Nicht auszufüllen.

20 Feld 14 Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift dessen, der die Anmeldung im eigenen Namen abgibt. Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der "Name/Firma" der Spedition anzugeben. In diesem Fall wäre eine Zollvollmacht erforderlich, d.h. der Ausführer bevollmächtigt den Spediteur, für ihn die Anmeldung beim Zollamt vorzulegen. Infos zur Zollvollmacht finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

21 Feld 14 Handelt es sich bei dem Anmelder und Ausführer um dieselbe Person, so ist in dieses Feld "EMPFÄNGER" einzutragen. Die Firma rapid druck GmbH, Oststr. 100, D – Krefeld meldet den Import selbst beim Zollamt an, so dass im vorliegenden Beispiel einzutragen ist. EMPFÄNGER

22 Die Länderangabe muss in codierter Form erfolgen.
Felder 15, 15a und 15b: Feld 15 bleibt leer! Feld 15 a: Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren ursprünglich in den Einfuhrmitgliedstaat versandt wurden, also im vorliegenden Fall Japan, . Die Länderangabe muss in codierter Form erfolgen. Infos zu den Ländercodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". Feld 15 b Nicht ausfüllen! JP

23 Die Felder 16 und 17 bleiben leer! Feld 17 a:
Felder 16, 17, 17a und 17b Die Felder 16 und 17 bleiben leer! Feld 17 a: Als Bestimmungsland ist das Land anzugeben, in das die Ware verbracht werden soll, d.h. für das sie letztendlich bestimmt ist. Im Importfall ist dies in der Regel Deutschland, also ist hier zu codieren. Die Länderangabe muss in codierter Form erfolgen. Infos zu den Ländercodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". Feld 17 b Nicht ausfüllen! DE

24 Feld 18 Bei Beförderung mit der Post / Paketdiensten bleibt das Feld leer. Anzugeben ist das Kennzeichen oder der Name (1. Unterfeld) und die Staatszugehörigkeit (2. Unterfeld) des Beförderungsmittels, auf dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Ankunft in der EU befinden: Bei Beförderung im Seeverkehr/Binnenwasserverkehr: Schiffsname, Bill of Lading Luftverkehr: Es genügt die Angabe des Wortes "Flugzeug" Straßenverkehr: Kennzeichen des Fahrzeugs Eisenbahnverkehr: Waggonnummer

25 Feld 18 Hinweis für den Übungsfirmenbetrieb: Da diese Angaben im Übungsfirmenbetrieb meist nicht zu ermitteln sind, bleibt dieses Feld leer!

26 Feld 19 Bei Beförderung mit der Post oder mit Paketdiensten bleibt das Feld leer. Anzugeben ist die (voraussichtliche) Situation beim Überschreiten der EU-Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar nach den folgenden Codes: 0 - NICHT im Container beförderte Waren 1 - im Container beförderte Waren Laut Rechnung wird die Ware per Seefracht und LKW in 2 Kartons, aber nicht im Container, befördert, also ist hier zu codieren:

27 Feld 20 1. Unterfeld: der Incoterm-Code 2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort 3. Unterfeld: nicht auszufüllen Laut Rechnung erfolgt die Lieferung und der darauf bezogene Ort ist CIF Hamburg 1. 2. 3.

28 Feld 21 1. Unterfeld: In jedem Fall anzugeben ist die Art des aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU-Außengrenze benutzt wird, z.B. Lkw, Schiff, Waggon, Flugzeug). Das Kennzeichen des aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU-Außengrenze benutzt wird, ist nur bei Beförderungen im Seeverkehr (Schiffsname) anzugeben. 2. Unterfeld: Einzutragen ist die Staatszugehörigkeit des aktiven Beförderungs- mittels, das beim Überschreiten der EU-Außengrenze benutzt wird.

29 Feld 21 Hinweis für den Übungsfirmenbetrieb: Da diese Angaben im Übungsfirmenbetrieb meist nicht zu ermitteln sind, bleibt dieses Feld leer!

30 Feld 22 1. Unterfeld: Anzugeben ist die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form. Hinweise zu den Währungscodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". 2. Unterfeld: Anzugeben ist der für die gesamte Sendung (alle angemeldeten Waren) in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis). Bei dem Gesamtrechnungspreis können Rabatte und Skonti – sofern sie in Anspruch genommen werden – bereits berücksichtigt werden. Dadurch erübrigt sich die Codierung im Feld 12. Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z.B. bei einer kostenlosen Mustersendung), so ist hier der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären. 1. 2.

31 Feld 22 1. Unterfeld: Die vorliegende Importrechnung ist in Japanischen Yen fakturiert, also ist im 1. Unterfeld einzutragen. 2. Unterfeld: Der für die gesamte Sendung in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), d.h. der Kaufpreis, einschließlich aller Nebenkosten z.B. für Fracht, Versicherung etc., ist JPY ,25

32 Der Zollwertkurs ist nicht der Bankkurs.
Feld 23 In dieses Feld ist der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts geltende Zollwertkurs für die Umrechnung der Währung einzutragen, in der die Importrechnung fakturiert ist. Der Zollwertkurs ist nicht der Bankkurs. Infos zum Zollwertkurs finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". Der für den Japanischen Yen geltende Zollwertkurs zum Zeitpunkt des Grenzübertritts der Ware lautet: 133,0000

33 Feld 24 In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) in codierter Form anzugeben. Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B. Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die "Eigentumsüber- tragung mit Gegenleistung" (= Code "1" in Spalte A) in Verbindung mit "Endgültigem Kauf/Verkauf" (=Code "1" in Spalte B), also: Das ist auch im vorliegenden Import der Fall: Handelt es sich bspw. um eine Ansichtssendung, Probesendung, Sendung mit Rückgaberecht, etc. (mit Eigentumsübertragung), wäre in Spalte B Code "2" zu verwenden, also. "1 2". 1 1

34 Feld 25 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art (des Verkehrszweiges) des aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden (vergleiche Feld 21). Code / Verkehrszweig: Seeverkehr Eisenbahnverkehr Straßenverkehr Luftverkehr Postsendungen festinstallierte Transporteinrichtungen Binnenschifffahrt Eigener Antrieb

35 Feld 25 Im vorliegenden Importfall wird die Sendung per Seefracht transportiert, also ist der Code anzugeben. Code / Verkehrszweig: Seeverkehr Eisenbahnverkehr Straßenverkehr Luftverkehr Postsendungen festinstallierte Transporteinrichtungen Binnenschifffahrt Eigener Antrieb 1

36 Feld 26 Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art (des Verkehrszweiges) des aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden (häufig analog zu Feld 25). Code / Verkehrszweig: Seeverkehr Eisenbahnverkehr Straßenverkehr Luftverkehr Postsendungen festinstallierte Transporteinrichtungen Binnenschifffahrt Eigener Antrieb

37 Feld 26 Im vorliegenden Importfall wird die Sendung per Lkw im Gebiet der EU transportiert, also ist der Code für Straßenverkehr anzugeben. Code / Verkehrszweig: Seeverkehr Eisenbahnverkehr Straßenverkehr Luftverkehr Postsendungen festinstallierte Transporteinrichtungen Binnenschifffahrt Eigener Antrieb 3

38 Feld 27 Nicht auszufüllen.

39 Feld 28 Nicht auszufüllen.

40 Feld 29 Anzugeben ist beim Eingang der Waren über Deutschland der für Deutschland vorgesehen Ländercode "DE" und die Zollstelle (ZÜF Zollamt = ZUF ZA), über die die Sendung eingeführt wird, also: "DE ZUF ZA" Im vorliegenden Import erfolgt der Eingang der Ware über Deutschland und zwar über das ZÜF Zollamt (ZUF ZA), also ist zu codieren. DE ZUF ZA

41 Feld 30 Ländercode des Mitgliedstaates, in dem sich die Ware befindet; dies wird in der Regel Deutschland sein: DE

42 Feld 31 Packstücke und Warenbezeichnung Packstücke: Einzutragen sind Zeichen und Nummern, Anzahl und Art der Packstücke oder bei unverpackten Waren die in der Anmeldung erfassten Gegenstände ("lose"), sowie in beiden Fällen die zum Erkennen der Waren erforderlichen Angaben. z.B. 5 Paletten, Ex CH 1 - 5 3 Karton, Ex CH 6 - 8 2 Verschläge, Ex CH

43 Feld 31 Packstücke: Besteht die Anmeldung aus mehreren Warenpositionen und somit aus mehreren Feldern 31, so kann im ersten Feld 31 (in der 1. Position) die Gesamtzahl der Packstücke angeführt werden und in den weiteren Positionen der Vermerk "ex...Karton" angeführt werden. Beispiel: Pos Karton Pos 2 ex 7 Karton Pos 3 ex 7 Karton , usw.

44 Feld 31 Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben.

45 Feld 31 Warenbezeichnung: Die Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Waren. Sie muss so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Ware in den TARIC möglich ist. Artikelnummern oder "Verkaufsbezeichnungen" von Waren reichen in der Regel nicht aus, die Waren in den TARIC einzureihen. Sie müssen mit der richtigen Handelsbezeichnung ergänzt werden. Beispiel: 3 Karton Herren Outdoorjacke "Björn"

46 Laut Importrechnung ist die vorliegende Sendung verpackt in:
Feld 31 Laut Importrechnung ist die vorliegende Sendung verpackt in: Die Warenbezeichnung lautet 2 Kartons Schneidemaschine HC959pro

47 Feld 32 Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der betreffenden angemeldeten Warenposition im Verhältnis zu allen auf den verwendeten Vordrucken angemeldeten Positionen (vgl. Feld 5). Es wird nur eine Warenposition angemeldet, also wird codiert. (Wird nur eine Position angemeldet, kann dieses Feld auch leer bleiben.) 1

48 Feld 33 ACHTUNG ! Das Feld 33 besteht aus 5 Unterfeldern: Im Import sind im 1. Unterfeld die ersten 8 (acht) Ziffern der Warennummer, der Tarifnummer, aus dem TARIC einzutragen. Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen. Infos zur Warennummer und zum TARIC (Europäischer Zolltarif) finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

49 Die Warennummer für die Schneidemaschine lautet 8441 1020 00.
Feld 33 Die Warennummer für die Schneidemaschine lautet In das 1. Unterfeld sind die ersten acht Ziffern der Codenummer, in das 2. Unterfeld die neunte und zehnte Stelle der Codenummer einzutragen: Hinweis: Die Warennummer ist sowohl für den zollrechtlichen Import und Import, als auch bei der innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb im Zusammenhang mit der Intrastat-Meldung unerlässlich. Informationen finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". 00

50 Ursprungsland in codierter Form.
Feld 34 Feld 34 a Ursprungsland in codierter Form. Ursprungsland ist Japan, Ländercode ist Infos zu den Ländercodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". Feld 34 b Nicht auszufüllen. JP

51 Feld 35 Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm mit zwei Nachkommastellen, z.B.: 125,80 (die Bezeichnung "kg" entfällt, da sie bereits in der Feldbezeichnung enthalten ist). Unter Rohmasse versteht man die Masse der Waren mit sämtlichen Umschließungen, mit Ausnahme der Beförderungsmittel, insbesondere Container. Die Rohmasse der Importsendung beträgt 100,00 kg, es ist also einzutragen. ACHTUNG: In einer Anmeldung, die mehrere Warenpositionen enthält, wird die gesamte Rohmasse nur im Feld 35 der ersten Warenposition angegeben. 100,00

52 Anzugeben ist der Präferenzcode, zu dem die Waren angemeldet werden.
Feld 36 Anzugeben ist der Präferenzcode, zu dem die Waren angemeldet werden. Der Code für den normalen Drittlandzollsatz (das ist die normale Zollbelastung ohne Begünstigung) lautet: "100" Der Code für den Präferenzzollsatz mit Begünstigung lautet: "300" Dieser Code kommt zur Anwendung, wenn ein Präferenznachweis vorgelegt werden kann, z.B. Ursprungserklärung auf der Rechnung bis 6000,00 EUR) oder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 (ab 6001,00 EUR) Im vorliegendem Fall wird kein Präferenznachweis vorgelegt, es ist also einzutragen: 100

53 Mit dem hier anzugebenden Code wird das Zollverfahren näher bestimmt.
Feld 37 Mit dem hier anzugebenden Code wird das Zollverfahren näher bestimmt. 1. Unterfeld: anzugeben ist ein 4-stelliger Verfahrenscode 2. Unterfeld: anzugeben ist ein 3-stelliger Zusatzcode Im vorliegenden Beispiel werden Waren zur Einfuhr in die EU angemeldet (Import): 1. Unterfeld: 2. Unterfeld: 4000 000

54 Feld 38 Anzugeben ist die Eigenmasse der im entsprechenden Feld 31 beschriebenen Ware (die Eigenmasse der betreffenden Position, Feld 32), ausgedrückt in Kilogramm mit zwei Nachkommastellen. Z.B.: 5,70 (die Bezeichnung "kg" entfällt, da sie bereits in der Feldbezeichnung enthalten ist). Die Eigenmasse der vorliegenden Importsendung beträgt 75,00 kg, es ist also einzutragen. ACHTUNG: Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne alle Umschließungen. 75,00

55 Feld 39 Nicht auszufüllen.

56 Feld 40 Es ist das Zollpapier einer etwa vorangegangenen Zollbehandlung anzugeben. Im Übungsfirmenbetrieb nicht ausfüllen.

57 Feld 41 Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben bei der zutreffenden Warennummer. Die besondere Maßeinheit ist im TARIC bei den "Zollsätzen" ersichtlich. Die besondere Maßeinheit kann sein: Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc. Bei der Einfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier bspw. die Anzahl der Paare einzutragen, weil die Warennummer als besondere Maßeinheit die "Anzahl der Paare" verlangt: 25 (ohne die Bezeichnung "Paare", da das EDV Zollsystem auf Grund der TARIC Nummer erkennt, dass es sich um "Paare" handelt) Das Gleiche gilt für "l" (Liter), "Stk" (Stück), usw.

58 Feld 41 Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren hier anzugeben! Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine "Schneidemaschine mit der Warennummer ". Bei dieser Warennummer ist die besondere Maßeinheit – in diesem Fall wäre es "1" (Stück) – nicht erforderlich, so dass in diesem Fall dieses Feld nicht auszufüllen ist. Siehe TARIC. Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen. Infos zur Warennummer und zum TARIC (Europäischer Zolltarif) finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

59 Der Preis/Wert der Ware der betreffenden Warenposition ist
Feld 42 Der Preis/Wert der Ware der betreffenden Warenposition (inkl. in Rechnung gestellter Zusatzkosten wie Verpackung, Versicherung, Fracht). Der Preis ist mit zwei Nachkommastellen einzutragen. Ein Währungscode entfällt, da die Währung mit der im Feld 22 angegebenen Währung identisch sein muss. Der Preis/Wert der Ware der betreffenden Warenposition ist Bei mehreren Positionen müssen die addierten Rechnungspreise der Position den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag (Feld 22, zweites Unterfeld) ergeben. Zusatzkosten werden dabei auf die verschiedenen Warenpositionen aufgeteilt. Diese Aufteilung entfällt im Übungsfirmenbetrieb. Alle Zusatzkosten werden der Position mit dem höchsten Anteil am Warenwert zugeordnet! ,25

60 Feld 43 Nicht auszufüllen.

61 In diesem Feld sind 3 Komponenten zu beachten:
Als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass die zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann, ist hier der Code einzutragen. Er bedeutet: "Hinsichtlich aller Waren zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt " 20200

62 Feld 44 Es ist die der Anmeldung beigefügte Rechnung anzuführen. Dazu ist folgender Code zu verwenden: N380 = für Handelsrechnung, dahinter in Klammern die Nummer der Rechnung Codes für die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder für die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 N864 = für die Ursprungserklärung auf der Rechnung N954 = für die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001,00 EUR erforderlich. Bis inkl. 6000,00 EUR genügt die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Infos zur Ursprungserklärung und zur Warenverkehrsbescheinigung finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

63 Im vorliegendem Importfall haben wir nach dem Code 20200
Feld 44 Im vorliegendem Importfall haben wir nach dem Code 20200 (für den "Vorsteuerabzug") noch die Importrechnung zu codieren: N380 (NTC 1393/2015) 20200

64 Feld 45 Nicht ausfüllen.

65 (Berechnung: 232.976,25 JPY : 133,000 JPY/EUR):
Feld 46 Hier ist der Betrag des statistischen Wertes auf zwei Kommastellen genau in EUR anzugeben. Der statistische Wert ist nur dann anzugeben, wenn der Wert der gesamten Sendung 1000,00 EUR überschreitet. Der "statistische Wert" ist der Grenzübergangswert (= Grenzwert frei deutsche Grenze). Im vorliegendem Fall sind es EUR (Berechnung: ,25 JPY : 133,000 JPY/EUR): 1.751,71

66 Feld 46 ACHTUNG! Bei mehreren Positionen muss die Gesamtsumme aller Felder 46 die Summe im Feld 22 ergeben. Die Summe im Feld 22 ist die Gesamtsumme der Felder 46. Beispiel für 3 Positionen (Rundungsdifferenzen beachten!): Pos 1: Feld 46: 4500,50 Pos 2: Feld 46: 320,25 Pos 3: Feld 46: 805,75 Summen: Feld 22: 5 626,50

67 Feld 47 Im Feld 47 wird die Abgabenberechnung vorgenommen. Das Feld untergliedert sich in die Spalten: Art, Bemessungsgrundlage, Satz, Betrag, ZA, Summenfeld. Die Spalten Art und Bemessungsgrundlage müssen in jedem Fall ausgefüllt werden, die weiteren Spalten nur dann, wenn der Importeur die Höhe der Abgaben selbst errechnet. Dies entfällt im Übungsfirmenbetrieb, da die Abgaben vom ZÜF Zollamt berechnet werden.

68 in der ersten Zeile ist der Code (= Zölle auf gewerbliche Waren) und
Feld 47 Art: in der ersten Zeile ist der Code (= Zölle auf gewerbliche Waren) und in der zweiten Zeile ist der Code (= Einfuhrumsatzsteuer) einzutragen. A00 B00

69 Bemessungsgrundlage in EUR: Einzutragen sind:
Feld 47 Bemessungsgrundlage in EUR: Einzutragen sind: in die erste Zeile ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll einzutragen (= Wert der Ware an der EU-Außengrenze): in die zweite Zeile ist die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (= Wert der Ware am Bestimmungsort) einzutragen. Zollkosten werden nicht angegeben: 1.751,71 1.751,71 A00 B00

70 Im Übungsfirmenbetrieb wird Feld 47 folgendermaßen ausgefüllt:
Die Spalten Satz, Betrag, ZA und das Summenfeld sind nicht auszufüllen. Nähere Informationen zur Abgabenberechnung und zum TARIC finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". A00 1.751,71 B00 1.751,71

71 Im Import nicht auszufüllen sind die Felder:
48 49 50 51 52 53

72 Anna Schmitz Feld 54 Neben Ort und Datum ist hier
der volle Firmenwortlaut und der vollständige Vor- und Zuname des Verfassers/der Verfasserin der Anmeldung und seine Stellung im Unternehmen anzugeben (z.B. "Importsachbearbeiter/in"). Im vorliegenden Importfall: Krefeld, den … rapid druck GmbH Hauptstraße 76 D Krefeld Anna Schmitz Importsachbearbeiterin Anna Schmitz

73 ENDE


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