German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Sven Willen Rechtsanwalt Seeblick 13 24106 Kiel www.kanzlei-willen.de Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten.

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German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Sven Willen Rechtsanwalt Seeblick Kiel Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur In Kooperation mit : Mancke Anwalts- und Notarkanzlei Kieler Strasse Kronshagen

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Die Geschäftsidee hat Form angenommen Konkrete Aufträge sind in Aussicht (Indien, Iran, Sri Lanka) Die rechtlichen u. organisatorischen Voraussetzungen zur Ausführung dieser und weiterer Aufträge sind zu schaffen

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Ausgangssituation und Ziele in Form von: –Unternehmen –Vereinen und Verbänden –Bundes- und Landesbehörden –Forschungseinrichtungen Teilnehmer sind selbstständig bzw. existent, und werden dies auch bleiben Heterogene Teilnehmerstruktur (mit verschiedenen Rechtsformen): Privat-WirtschaftÖffentl. SektorForschung

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Ausgangssituation und Ziele Kompetenzbündelung d.h. Einbindung der unterschiedlichen Teilnehmer in eine gemeinsame Struktur oder Organisation aber Trennung der Verantwortungs- und Haftungskreise Rechts- und Handlungsfähigkeit von GHyCoP nach innen und außen Gemeinsamer Markt- bzw. Außenauftritt (GHyCoP als Marke) Einfache Handhabbarkeit in einer konventionellen Gesellschaftsform kaum möglich, da nicht alle Poolteilnehmer immer an allen Projekten beteiligt sind verschiedene rechtliche Hindernisse bestehen

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Lösung Schaffung eines flexiblen Organisationsmodells Kooperation der beteiligten Unternehmen und Einrichtungen PPP - Public-Private-Partnership (virtuelles) Unternehmensnetzwerk Arbeitsgemeinschaft (Arge) Konsortium Pool Entweder GmbH, AG etc. oder GbR

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Haftungsrechtliche Bedeutung einer GbR Entstehung (auch) durch tatsächliches gemeinschaftliches Handeln Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter d.h. volle (persönliche) Haftung aller für alle! Im Außenverhältnis haftet jeder Gesellschafter der GbR unbegrenzt mit seinem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen Regreßansprüche bestehen nur im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern Haftungsbegrenzung durch Errichtung einer intelligenten Organisationsstruktur und Trennung in eine Kernstruktur und rechtlich selbständige Projektgesellschaften unter der gemeinsamen Dachmarke GHyCoP

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Kernstruktur: - verwaltet und organisiert den Pool - akquiriert die Aufträge, unterstützt Akquise Projektgesellschaften:arbeiten die über GHyCoP akquirierten Aufträge ab Markt- und Außenauftritt jeweils rechtlich getrennt aber unter der Dachmarke GHyCoP

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Außenauftritt unter der Dachmarke GHyCoP (eigene) Rechtsfähigkeit um Vertragspartner sein zu können Unterverträge schließen zu können Verantwortungs- und Haftungsbegrenzung auf die beteiligten bzw. ausführenden Poolteilnehmer Anforderungen an die Projektgesellschaften

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Konventionelle wirtschaftl. Betätigung (verschiedener rechtl. selbstständiger Unternehmen unter der Dachmarke GHyCoP) Grundsätzlich unproblematisch ! Verschiedene Gestaltungen möglich ! Organisation der Projektgesellschaften

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Kommunikation nach innen und außen gemeinsamer einheitlicher Außenauftritt Koordination der Aktivitäten des Pools Datensammlung, -bereitstellung und - pflege Mitgliederpool Leistungsbeschreibungen Wissenspool (Anmeldung und) Verwaltung der Marke GHyCoP Einwerben von Fördermitteln Akquisitionstätigkeit Entscheidungsfindung unterstützen Aufgaben der Kernstruktur

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Erstellung und Überwachung von Spielregeln für den Pool (z.B. Erstellung Satzung oder Mitgliedskodex) Koordination und Moderation innerhalb des Pools ggf. Schlichtung und Entscheidung Verwaltung der Rahmen-, Netzwerks- und Projekt(gesellschafts)verträge Beratung u. Betreuung der jeweiligen Projektgesellschaften (ggf. auch mittelbar durch andere Poolteilnehmer oder Dritte) Aufgaben der Kernstruktur

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Phasen Projektgesellschaften schließen sich zur Abwicklung der jeweiligen Aufträge (aus dem Teilnehmerpool) zusammen lösen sich anschließend wieder auf Es können mehrere Projektgesellschaften parallel aktiv sein Kernstruktur besteht dauerhaft um die laufende Akquisetätigkeit und Organisation des Pools zu gewährleisten das Zusammenspiel zwischen den Poolmitgliedern und den jeweiligen Projektgesellschaften zu organisieren

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Rechtsfähigkeit eigenes Personal + Geschäftsausstattung rechtliche Kompetenzen (als Vertragsanbahner u. Verhandlungspartner) Handlungsfähigkeit nach innen und außen (klare Strukturen und Kompetenzverteilung) Flexibilität und Erweiterbarkeit bzw. günstige Beendigungsmöglichkeit Einfacher Wechsel bzw. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft bei Ein- und Austritten von Poolmitgliedern Offenheit für alle Arten von Rechtsformen Positive Außenwirkung Fördermitteltauglichkeit Anforderungen an die Kernstruktur

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP- Kernstruktur Formal kommen alle zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisations- formen in Betracht. Wegen den besonderen Anforderungen und der Komplexität des GHyCoP- Projektes wird es eine 100% perfekte Lösung nicht geben können. Jede Rechtsform hat unmittelbare oder mittelbare, rechtliche und/oder steuerliche Vor- oder Nachteile. Es ist die augenblicklich geeignete Form zu wählen. Diese kann sich im Laufe der Zeit ändern und mit den Anforderungen wachsen. Während der Projektphasen 0 bis 1 soll diese Struktur möglichst einfach flexibel und kostengünstig sein.

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP- Kernstruktur Wenig geeignet: Klassische Kapitalgesellschaften wie GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) AG (Aktiengesellschaft) da Hoher Kapitalbedarf bei Gründung durch Bereitstellung des (haftenden) Stammkapitals GmbH (25.000/ EUR) AG (50.000/ EUR) Registerpflicht und strenge Formvorschriften Änderungen im Mitgliederbestand bedürfen notarieller Änderung der Satzung (einschl. Anpassung der Gesellschaftsanteile zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse) sowie notarieller Anmeldung der Änderungen beim Registergericht hoher Aufwand u. lfd. Kosten Maximale Fördermittelquote 50 % Außenauftritt gewerblich (engl. corporation, limited liability Company etc.)

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP- Kernstruktur Bedingt geeignet sind Personen(handels)gesellschaften wie GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) KG (Kommanditgesellschaft) oHG (offene Handelsgesellschaft) da Volle (gesamtschuldnerische) Haftung aller Gesellschafter Registerpflicht (allerdings Vertrags- und weitgehende Formfreiheit) Außenauftritt gewerblich geprägt (engl. civil law association) Sonderfall GmbH & Co. KG: Verbindet die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften - aber auch die Nachteile

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP- Kernstruktur (eingetragene) Genossenschaft Definition: Gesellschaft (Verein) mit nicht geschlossener Mitgliederzahl Zweck: Förderung von Erwerb und Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs Rechtsfähigkeit und Haftungsbegrenzung Registerpflicht Außenauftritt (engl. cooperative, cooperative society, companionship) grds. geeignet; Zulässigkeit fraglich

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP- Kernstruktur (eingetragener) Verein Als Idealverein (ohne wirtschaftliche Betätigung) Als Wirtschaftsverein (mit wirtschaftlicher Betätigung) Definition: Körperschaftlicher Zusammenschluß mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen als eigenständige juristische Person des Privatrechts mit einheitlichen Namen und unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder Rechtsfähigkeit Eigenes Vereinsvermögen (auf Außenhaftung beschränkt) Außenauftritt (engl. association, society, union) grds. geeignet, aber nur in Form eines wirtschaftlichen Vereins

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP- Kernstruktur Wirtschaftsverein: Geschäftsbetrieb eines Vereins ist auf wirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet Darüberhinaus keine inhaltlichen Unterschiede zur rechtlichen Struktur eines Idealvereins ABER: Es bedarf einer staatlichen Verleihung (Konzession) nach § 22 BGB Grundsatz der Subsidiarität: Konzession wird nur erteilt, wenn die Wahl einer konventionellen Rechtsform unzumutbar ist. Klärung mit Innenministerium S-H läuft !

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Mitgliederversammlung / Gesellschafter Vorstand / Geschäftsführung Beirat / Aufsichtsrat jeweils unabhängig von der tatsächlich gewählten Rechtsform Organisation der Kernstruktur

German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 go !