1. Oberstufe Kommunikation Schule-Elternhaus Promotionen Neue Absenzenregelung Klassenlager IT/iPads SSA stellt sich vor Mojuro stellt sich vor Fachlehrpersonen stellen sich vor 25.08.2016
1. Kommunikation Schule-Elternhaus 25.08.2016
1. Kommunikation Eltern-Schule Adressen E-Mail: vorname.name@ksrb.ch Telefonnummern Hauptnummer: 056 485 64 00 Die Nummern der Klassenlehrpersonen werden Sie erhalten (056 485 64 XX). Die Nummern der Fachlehrpersonen werden laufend auf der Homepage aktualisiert 25.08.2016
1. Kommunikation Eltern-Schule Wichtige Informationen für ganze Klasse Jahrgang Stufe zu Anlässen zu Aktuellem Quartalsschreiben ........ erhalten Sie in der Regel von der Schulverwaltung per Mail 25.08.2016
1. Kommunikation Eltern-Schule llll 1. Kommunikation Eltern-Schule Bei Fragen, Anliegen, welche direkt mit dem Unterricht in Zusammenhang stehen, suchen Sie das Gespräch mit der dafür direkt zuständigen Person 1. Fachlehrerperson 2. Klassenlehrperson 3. Schulleitung 4. Kreisschulpflege Für administrative Belange wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung Frau Heidi Solt, heidi.solt@ksrb.ch Frau Karin Moor, karin.moor@ksrb.ch 056 485 64 00
1. Kommunikation Eltern-Schule Alle Termine und Aktuelles finden Sie auf unserer Homepage www.ksrb.ch und in der Elternbroschüre Mittels Quartalsschreiben erhalten Sie immer am Ende eines Quartals den aktualisierten Terminplan eine Kurzübersicht über das vergangene Quartal (Ende September, Ende Januar, Anfangs April und Ende Juni) 25.08.2016
2. Promotionen 25.08.2016
2. Promotionen Laufbahnentscheid Verbleib in der entsprechenden Stufe Bezirksschule Versetzung in die 2. Bezirksschule, wenn Kernfächer ungerundet Note 4,0 und Notendurchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer ungerundet mindestens Note 4,0 ergeben 7 Aspekte der Selbstkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen. 25.08.2016
2. Promotionen Laufbahnentscheid Verbleib in der entsprechenden Stufe Realschule Ende Schuljahr in der Regel Versetzung in die nächste Klasse, keine Repetition Bei Bedarf individuelle Lernziele Neu In der 1. Oberstufe Versetzung in die 1. Sekundarschule im Laufe des 1. Semesters ohne Repetition (auf Empfehlung des Klassenteams) 25.08.2016
2. Promotionen Laufbahnentscheid Verbleib in der entsprechenden Stufe Sekundarschule Versetzung in die 2. Sekundarschule, wenn die Kernfächer ungerundet Note 4,0 Notendurchschnitt der Kern- und Erweiterungsfächer ungerundet mindestens Note 4,0 ergeben Neu In der 1. Oberstufe Versetzung in die 1. Bezirksschule im Laufe des 1. Semesters ohne Repetition (auf Empfehlung des Klassenteams) 25.08.2016
2. Promotionen Laufbahnentscheid In der Oberstufe sind ab SJ 2016-17 keine Repetitionen mehr möglich. Bei Nichterreichen des geforderten Gesamtschnittes in den Kernfächern von 4,0 und des Gesamtschnittes der Kern- und Erweiterungsfächern von 4,0 erfolgt ein Stufenwechsel. 1. Bezirksschule -> 2. Sekundarschule 1. Sekundarschule -> 2. Realschule 7 Aspekte der Selbstkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen. 25.08.2016
2. Promotionen Laufbahnentscheid Stufenwechsel (jedes Schuljahrmöglich) Sekundarschule -> Bezirksschule und Realschule -> Sekundarschule Empfehlungsverfahren der Lehrpersonen Empfehlung Notendurchschnitt in den Kernfächern 5.0 Selbst- und Sozialkompetenzen vorwiegend sehr gut 7 Aspekte der Selbstkompetenz: gemeinsame Beurteilung der Lehrpersonen jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs Alle Aspekte sind jeweils am Ende des ersten Schulhalbjahrs zu beurteilen. 25.08.2016
3. Neue Absenzenregelung 25.08.2016
3. Absenzen Jede Schülerin und Schüler erhält ein Absenzenbüchlein llll 3. Absenzen Jede Schülerin und Schüler erhält ein Absenzenbüchlein Vorhersehbare Absenzen (wie Arztbesuche, Q-Halbtage) sind von ihnen im voraus einzutragen, zu visieren und die Schülerin/der Schüler muss diese allen betroffenen Fachlehrpersonen und der Klassenlehrperson persönlich zur Unterschrift vorweisen Q-Halbtage müssen von der Klassenlehrperson mindestens 2 Arbeitstage im voraus bewilligt werden
llll 3. Absenzen Nicht vorhersehbare Absenzen (Krankheit,..) sind von den Erziehungsberechtigten unmittelbar der Klassenlehrperson oder der Schulverwaltung zur Weiterleitung zu melden. Diese müssen mittels Absenzenbüchlein bei Wiederaufnahme des Unterrichtsbesuches unaufgefordert allen Fachlehrpersonen und der Klassenlehrperson zum Visum vorgelegt werden. Nach Ablauf von 10 Arbeitstagen gilt die Abwesenheit als unentschuldigt
llll 3. Absenzen Ab 01.08.2016 werden neu unentschuldigte Absenzen im Zwischenbericht ausgewiesen und im Jahreszeugnis werden die unentschuldigten Absenzen des ganzen Schuljahres eingetragen Vier Lektionen gelten als ein Halbtag, bleiben 3 Lektionen übrig, wird auf einen Halbtag aufgerundet Absenzen müssen innert 10 Arbeitstagen entschuldigt sein
4. Klassenlager 26. – 30.09.2016 Das Klassenlager soll einerseits den Zusammenhalt in der Klasse fördern, andererseits aber auch den Zusammenhalt und das Verständnis unter den Stufen fördern. Lagerort: Tschamut 2 Lagerhäuser 10 Begleitpersonen Zusätzliche ausgebildete Begleitpersonen vor Ort Abfahrt Montagmorgen früh Rückkehr Freitagnachmittag, ca. 15.00 Uhr => keine Urlaube möglich 25.08.2016
4. Klassenlager 26. – 30.09.2016 Abwechslungsreiches Programm Wandern im Schutzwald Wanderung an die Rheinquelle, Tomasee Klosterführung Sportliche Aktivitäten und vieles mehr Elternbeitrag: Fr. 190.- Detaillierte Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrpersonen 25.08.2016
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