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Willkommen zur Weiterbildung 20. /21

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Präsentation zum Thema: "Willkommen zur Weiterbildung 20. /21"—  Präsentation transkript:

1 Willkommen zur Weiterbildung 20. /21
Willkommen zur Weiterbildung 20./21. November Neue Promotionsverordnung

2 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
Begrüssung Präsenzliste Feedbackformular Pause Programm Präsenzliste abgeben Auf Feedbackformulare aufmerksam machen Programm abgeben 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

3 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
Ziele Die NPV in der Übersicht kennen Elemente der NPV kennen Zusammenhang Unterrichtsentwicklung und NPV Wichtigste Veränderung in der Leitungsbeurteilung kennen Ablauf für die Beurteilungselemente in Brugg Offene Fragen sammeln und ev. klären. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

4 Einführung durch Werner Bopp
Die zentralen Elemente der NPV Wichtigste Veränderungen gegenüber der heutigen PV Fragen und Unklarheiten Erste Klärungen 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

5 Leitgedanken zur Beurteilung
Neue Unterrichtsformen verlangen nach neuen Beurteilungsformen Leistungsmessung und Förderorientierung Leistungsmessung am Lehrplan und individuelle Lernfortschritte Beurteilen als Prozess Ganzheitliche Beurteilung Neue Beurteilungsform verlangt Unterrichtsentwicklung 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

6 Neue Promotionsverordnung Übersicht über die Elemente
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

7 Neue Promotionsverordnung Element Zwischenbericht
Ende 1. Semester eines Schuljahres Personalien Förderorientierter Bericht Vorformulierte Aussagen mit Wertungen Sozial-, Selbstkompetenz in Worten Sachkompetenz in Worten und Orientierungsnoten Paragraf 3 NPV 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

8 Neue Promotionsverordnung Element Zwischenbericht
§ 3 1 Die verantwortliche Lehrperson stellt jeder Schülerin und jedem Schüler am Ende jedes ersten Schulhalbjahrs einen Zwischenbericht aus. Auf ausdrücklichen Wunsch der Schülerin, des Schülers oder der Eltern oder wenn bedeutende Veränderungen in der Sach-, Sozial- oder Selbstkompetenz der Schülerin beziehungsweise des Schülers zu verzeichnen sind, stellt die verantwortliche Lehrperson nebst dem Zeugnis auch am Ende des Schuljahrs einen solchen Bericht aus. 2 Der Zwischenbericht enthält eine in Worte gefasste Gesamtbeurteilung über die Leistungsentwicklung sowie über Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Die Sachkompetenz im Zwischenbericht jedes ersten Schulhalbjahrs wird überdies mit Noten zu den einzelnen Fächern beurteilt. 3 Zwischenberichte sind nicht beschwerdefähig. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

9 Neue Promotionsverordnung Element Zwischenbericht
Personalien von der Schule eingefüllt 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

10 Neue Promotionsverordnung Element Zwischenbericht
Bereich Sozialkompetenz 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

11 Neue Promotionsverordnung Element Zwischenbericht
Bereich Selbstkompetenz 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

12 Neue Promotionsverordnung Element Zwischenbericht
Bereich Sachkompetenz 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

13 Neue Promotionsverordnung Element Zeugnis
Promotions-wirksames Zeugnis ab 2. Klasse (Ausriss) 1. Klasse: Lernbericht 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

14 Neue Promotionsverordnung Element Zeugnis
§ 2 1 Die verantwortliche Lehrperson stellt jeder Schülerin und jedem Schüler ab der 2. Klasse der Primarschule am Ende jedes Schuljahrs ein Zeugnis aus. 2 Das Zeugnis enthält eine Leistungsbeurteilung in Form von ganzen und halben Noten. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

15 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
Neue Promotionsverordnung Element Zeugnis: Kern- und Erweiterungsfächer Kernfächer Deutsch Fremdsprachen (Sek I) Mathematik Realien Biologie Chemie Geographie Geschichte Physik Erweiterungsfächer Fremdsprachen PS und teilw. Sek I Bewegung und Sport Ethik und Religionen Geom-techn Zeichnen Gestalterische und musische Fächer Hauswirtschaft Weitere Fächer Chor Freies Gestalten Instrumentalunterr. Realienpraktikum Schnitt 4,0 Schnitt 4,0 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

16 Neue Promotionsverordnung Element Zeugnis: Promotionsentscheid
Real- und Primarschule 1 Kumulative Voraussetzungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (Mindestschnitt 4,0) für die Beförderung in die nächst höhere Klasse 2 Wer nach der Repetition derselben Klasse die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht erfüllt, wird demjenigen schulischen Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zugewiesen, das den vorhandenen Fähigkeiten und dem Leistungsvermögen entspricht. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

17 Neue Promotionsverordnung Element Zeugnis: Promotionsentscheid
Sekundar- und Bezirksschule 1 Kumulative Voraussetzungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (Mindestschnitt 4,0) für die Beförderung in die nächst höhere Klasse 2 Wer am Ende der 1. Klasse die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird der 2. Klasse der Realschule zugewiesen. 3 Wer nach Repetition der 2. oder 3. Klasse die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht erfüllt, wird derjenigen Klasse der Realschule zugewiesen, die an die absolvierte Klasse anschliesst. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

18 Neue Promotionsverordnung Element Zeugnis: Promotion
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

19 Neue Promotionsverordnung Element Beurteilungsdossier
§ 5 1 Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten sowie mündliche Leistungen von Schülerinnen und Schülern sind zu dokumentieren, mit dem Entstehungsdatum zu versehen und in einem Beurteilungsdossier zu sammeln. 2 Diese Beurteilungsbelege dienen der Ermittlung der einzelnen Zeugnisnoten beziehungsweise der Begründung eines Laufbahnentscheids, wo dieser nicht unmittelbar auf Zeugnisnoten basiert. Die Gewichtung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Lehrpersonen, wobei auf die Entwicklung während der Beurteilungsperiode besonders Rücksicht genommen werden muss. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

20 Neue Promotionsverordnung Element Beurteilungsdossier
3 Zur Begründung einer Zeugnisnote beziehungsweise einer Leistungsbeurteilung in Worten müssen pro Schulhalbjahr und Fach im Beurteilungsdossier mindestens so viele Beurteilungsbelege ausgewiesen werden, wie im Lehrplan für das beurteilte Fach Wochenstunden festgelegt sind. Bei einer Wochenstunde sind mindestens zwei Beurteilungsbelege erforderlich. 4 Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht nachzeichnen, in ihr Beurteilungsdossier geben. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

21 Neue Promotionsverordnung Element Beurteilungsdossier
Form: Mappe, Schachtel, … Jede(r) Unterrichtende für jede(n) Lernende(n) Arbeiten, Prüfungen, etc. Anzahl/Semester: mind. so viele wie Lektionen, aber mind. zwei Lernende können Dokumente einreichen Gewichtung ist Sache der Lehrperson Gesamtbeurteilung ist aussagekräftiger als arithmetisches Mittel Die Entwicklung des/der Lernenden wird berücksichtigt. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

22 Neue Promotionsordnung Bereich Selbst- und Sozialkompetenz
Zwischenbericht Beurteilungsbogen 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

23 Neue Promotionsordnung Bereich Selbst- und Sozialkompetenz
Welche Erfahrungen habt ihr bis jetzt mit der Beurteilung von Selbst und Sozialkompetenz gemacht? Wo seht ihr Chancen in der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz? Welche Probleme / Schwierigkeiten seht ihr bei der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz? Sind die Arbeitsinstrumente für die Beurteilung tauglich? 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

24 Neue Promotionsverordnung Element Übertritt
Kindergarten – Primarschule §8 Einschulung: 1 Empfehlung Lehrperson für Einschulung 2 Vorzeitige Einschulung möglich 3 Regelung bei besonderen schul. Bedürfnissen §9 Verfahren 1 Einschulungsgespräch Februar bis April Kiga-Lp und Eltern (ev. Kind) 2 Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege nach dem rechtlichen Gehör 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

25 Neue Promotionsverordnung Element Übertritt
Primarschule – Oberstufe §13 (Empfehlung) Bezirksschule Sekundarschule Realschule Leistungen Kernfächer überwiegend gut – sehr gut gut genügend Leistungen Er-weiterungsfächer Prognose Für den Verbleib in der Bez positiv Für den Verbleib in der Sek positiv Zusatz für Bezirksschule Selbständigkeit Problemlösefähigkeit Auffassungsgabe 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

26 Neue Promotionsverordnung Element Übertritt
Primarschule – Oberstufe §14 (Verfahren) 1 Spätestens im Zeitraum Februar bis April findet ein Übertrittsgespräch zwischen der abgebenden und verantwortlichen Lehrperson, den Eltern sowie der Schülerin beziehungsweise dem Schüler statt. 2 Kommt keine Einigung über die Zuweisung zustande, entscheidet die Schulpflege über den prüfungsfreien Übertritt. 3 Wer keine Empfehlung für den gewünschten Schultyp erhält, hat die Möglichkeit, sich nach Massgabe einer Prüfung … für den jeweiligen Schultyp an der Oberstufe zu qualifizieren. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

27 Neue Promotionsverordnung Element Übertritt (Ablauf)
Grundlagen Übertrittsempfehlung (Basis Beurteilungsdossiers/Zwischenbericht) Selbsteinschätzung der SchülerIn Einschätzung der Eltern (vor allem zur Selbst- und Sozialkompetenz) Gegenseitige Offenlegung am Übertrittsgespräch. Übertrittsempfehlung durch die Lehrperson Einverständnis der Eltern: Keine Rekursmöglichkeit. Ohne Einverständnis der Eltern: SL organisiert das rechtliche Gehör bei der Schulpflege. Danach erlässt die Schulpflege einen rekursfähigen Übertrittsentscheid. 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

28 Neue Promotionsverordnung Element Übertritt
Übertritt Bezirksschule - Mittelschule Die Orientierungsnoten im Zwischenbericht in der 4. Klasse zählen als Erfahrungsnoten und sind promotionswirksam, also beschwerdefähig (Beiblatt mit Rechtsmittelbelehrung) Der Notenschnitt entscheidet über die provisorische Aufnahme in eine Mittelschule Der Notenschnitt der Abschlussprüfung entscheidet über die definitive Aufnahme an eine Mittelschule 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung

29 Neue Promotionsverordnung Ablauf Zwischenbericht
Transparenz gegenüber den Sch und Eltern Besprechung mit Sch Jahresgespräch, Zeitpunkt Aufbewahrung Abgabe der Prüfungen und Arbeiten 20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung


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