Breitbandförderung in Gewerbegebieten

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Breitbandförderung in Gewerbegebieten Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Breitbandförderung in Gewerbegebieten

Landesförderung – Inhalte und Abgrenzung zur Bundesförderung Veranstaltung am 19.01.2017 in der NBank Gliederung 1. Ziele und Inhalt 2. Wie sieht die Förderung aus 3. Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell 4. Vergleich Landesförderung - Bundesförderung 5. Wie geht es weiter? 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen (RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete) Nds. MBl. Nr. 45 / 2015 S 1439 Inkrafttreten: 01.12.2015 Beihilferechtliche Grundlage: NGA Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR) die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020 Finanzieller Rahmen: 5 Mio. Euro bis 2020 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Ziele sind die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur, die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten, um insbesondere KMU den Zugang zu leistungsfähigen und technisch aktuellen Verbindungen zu ermöglichen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gestärkt werden. Was wird gefördert? Der Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s symmetrisch in Gewerbe- und Industriegebieten, sofern diese als solche im gemeindlichen Bebauungsplan ausgewiesen sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 3 KMU dort befinden. 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Wer kann die Förderung erhalten? Kommunale Gebietskörperschaften Samtgemeinden Kommunale Zusammenschlüsse sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z.B. Stadtwerke) → Erstempfänger wie bisher ist auch die Weiterleitung der Zuwendung an ein gewerbliches Unternehmen zur Durchführung der Infrastrukturmaßnahme möglich → Letztempfänger 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Wie sieht die Förderung aus? Insgesamt stehen 5 Mio. Euro zur Verfügung Fördersatz von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Förderhöchstsumme 200.000 Euro je Projekt Antragsstichtage sind zunächst nicht vorgesehen Kofinanzierung aus Mitteln nach §13 NFAG möglich Gegenstand der Förderung: Betreibermodell Wirtschaftlichkeitslücke 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

Definition der Wirtschaftlichkeitslücke Die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als „Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs“ (§ 6 Abs.1 NGA-Rahmenregelung). Die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke wurde wie folgt konkretisiert: Die Einnahmen aller Neukunden werden vollständig berücksichtigt. Alle Einnahme aller Upgrader (Kunden, die aufgrund des neuen NGA-Netzes innerhalb des Zweckbindungszeitraums auf ein höherwertiges Produkt wechseln) werden ab dem prognostizierten Moment des Wechsels für die Restlaufzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist ebenfalls vollständig berücksichtigt. Die Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese die Möglichkeiten des neuen NGA-Netzes nicht nutzen. Da Bestandskunden ohne Upgrade die Möglichkeiten der geförderten Infrastruktur nicht in Anspruch nehmen, ist dieses Vorgehen im Einklang mit der NGA-Rahmenrichtlinie. 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Verfahren: Antragseinreichung bei der NBank Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Breitbandausbaus → Antragsteller legt Stellungnahme des b|z|n vor (Abgleich mit der Strukturplanung auf Landkreisebene) Scoringverfahren – fachliche und regionalfachliche Komponente (Beteiligung des jeweils zuständigen ArL); für die Förderfähigkeit eines Projektes ist eine Mindestpunktzahl von 50 erforderlich. 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Kombination der EFRE Richtlinie mit dem Sonderaufruf Gewerbegebiete des Bundes möglich Sonderaufruf Gewerbegebiete kein Scoringverfahren keine Stichtage („Windhundverfahren“) teilnahmeberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften Förderfähig sind Gewerbe- und Industriegebiete sowie Häfen - RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete Scoringverfahren wird durchgeführt keine Stichtage neben kommunalen Gebietskörperschaften sind auch sonst. Jur. Personen des öff. und priv. Rechts antragsberechtigt Förderfähig sind Gewerbe- und Industriegebiete; eine Änderung der RL und Ergänzung um die „Häfen“ ist in Vorbereitung die Gebiete müssen als solche im Bebauungsplan ausgewiesen sein (§§8,9 und 11 BauNVO) 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Sonderaufruf Gewerbegebiete - es müssen sich 80 % der im Gebiet ansässigen Unternehmen mit jeweils 2.000 Euro an den Kosten des Netzausbaus beteiligen öffentliche Flächen des Gewerbegebietes sind mit kostenfreiem WLAN zu versorgen. Versorgung von Gewerbegebieten und Häfen mit mind. 1 Gigabit/s symmetrisch RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen sich mind. 3 KMU in den Gebieten befinden - Versorgung von Gewerbegebieten mit mind. 50 Mbit/s symmetrisch Bei gleichzeitiger Beantragung von Landesmitteln und Mitteln des Sonderaufrufs des Bundes sind die Voraussetzungen beider Programme zu erfüllen bzw. es gelten die jeweils höheren Anforderungen. 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Verfahren: 1. MEV 2. IBV (Studie) / Ausschreibung Betreiber 3. Auswahl Betreiber 4. Antragstellung nur Landesmittel Antragsbearbeitung, Scoring, endgültiger Zuwendungsbescheid durch die NBank zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm beantragt Vorabprüfung des Antrages – Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund Antragsbearbeitung Scoring Bescheid der NBank unter Vorbehalt der Bundesförderung Bescheid durch den Bund, Vorbehalt entfällt – endgültige Bewilligung NBank 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Wie geht es weiter? Anträge können ab sofort gestellt werden Weitere Schritte: Die Änderung der RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete und Ergänzung um den Fördertatbestand der Häfen wird mit den anderen beteiligten Ressorts abgestimmt Verbandsbeteiligung, Anhörung des Landesrechnungshofes und Beteiligung des EFRE-Begleitausschusses folgen Inkrafttreten der Änderung (rückwirkend ab dem 01.01.2017) ab Mai 2017 zu erwarten 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt

MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Andrea Leonhardt Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 22 Tel. 0511 / 120-55 16 Andrea.Leonhardt@mw.niedersachsen.de Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 19.01.2017 MW/Ref. 22.2/Andrea Leonhardt weiter