Änderungen bei der Bilanzierung im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG, insbesondere im Bereich der latenten Steuern Referent: Prof. Dr. Georg Heni Steuerberater Wirtschaftsprüfer WirtschaftsTreuhand GmbH, Stuttgart Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Agenda - Bilanzierung steuerlicher Latenzen Änderungen des Steuerbilanzrechts Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts Änderungen der Konzernrechnungslegung Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Bilanzierungskonzept Timing- Konzept: „…ist der im Konzernab-schluss ausgewiesene Jahresgewinn niedriger oder höher…“. Temporary- Konzept: „ …führen Maßnahmen (…) zu einer Differenz zwi-schen den handelsrecht-lichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände oder Schulden und deren steuerlichen Wertan-sätzen…“. Normen HGB § 306 DRS 10.11 HGB § 306 i.V.m. HGB § 274 Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Aktive latente Steuern (Konzernabschluss) Ansatzpflicht für den sich „ergebenden Steuerauf-wand“ als aktivischer Ab-grenzungsposten (HGB § 306 S 1 HS 3). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3). Ansatzpflicht für den „Be-trag einer Steuerentlast-ung“ als Posten „Aktive latente Steuern“ Vermögensgegenstand (HGB § 306 S 2). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Aktive latente Steuern (Einzelabschluss) Ansatzwahlrecht in „Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung“ für einen aktivischen Abgrenz-ungsposten (Bilanzier-ungshilfe) (HGB § 274 II S 1 HS 3). Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2). Ausschüttungssperre (HGB § 274 II S 3). Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerentlastung als aktive latente Steuern (§ 266 II D)“ als Vermögens-gegenstand (HGB § 274 I). Ausschüttungssperre (HGB § 268 VIII). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Passive latente Steuern (Konzernabschluss) Ansatzpflicht als Rückstell-ung nach § 249 I S 1 (HGB § 306 S 1 HS 5). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3). (HGB § 306 S 1 HS 1). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Passive latente Steuern (Einzelabschluss) Ansatzpflicht in „Höhe der „voraussichtlichen Steuer-belastung“ als Rückstell-ung nach HGB § 249 I S 1 als Schuld (HGB § 274 I S 1 HS 3). Angabe in der Bilanz oder Erläuterung im Anhang (HGB § 274 I S 1). Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerbelastung als Rückstellung nach HGB § 249 I S 1“ als Schuld (HGB § 274 I). Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Steuerlicher Verlustvortrag als aktive steu-erliche Latenz keine explizite Vorgabe zur bilanziellen Behandlung. Unzulässig: - HFA (185. Sitzung) - Urteil LG München I, vom 12.04.2007. Zulässig: - Beck´scher Bilanzkom- mentar; 6. Aufl, HGB § 274 Anm. 19 . - DRS 10.11 Ansatzpflicht nach HGB § 274 I als Vermögensgegenstand (im Sinne des HGB § 246). Problem: Einzelveräußerbarkeit ist nach geltendem Steuerrecht nicht gegeben (vgl. GRS 10.14)! Gelangt im Rahmen der Konsoli-dierung (HGB §§ 300 - 307) in den Konzernabschluss, da in Einzelab-schlüssen der Gesellschaften Ansatzpflicht besteht. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Relevanter Steuersatz Der im Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen vor-aussichtlich gilt (DRS 10.20) Praxis: der aktuell geltende, so-fern keine künftige Steuersatz-änderung bekannt sind. Unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz (HGB § 274 II S 1). Erleichter-ungen Keine. Für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB § 267 (HGB 274a Nr. 5). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Änderungen des Steuerbilanzrechts - Steuerliche Änderungen Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen des Steuerbilanzrechts - Norm Steuerliche Änderungen Auswirkung EStG § 5 I S 2 Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Steuerliche Bilanzierungsnormen bleiben ohne Auswirkung in der Handelsbilanz. HGB § 254 Steuerliche Sonderabschreib-ungen entfallen. Passive steuerliche Latenz. HGB § 273 Steuerliche Sonderposten in der Handelsbilanz entfallen: EStG § 6b III Reinvestitionsrücklage entfällt. EStR R 6.6 (2005) Rücklage für Ersatzbeschaff-ung entfällt. EStR R 6.5 IV (2005) Rücklage für Zuschüsse entfällt. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts - Norm Änderung - Ansatz Auswirkung EGHGB Art 38 I S 2 Passivierungspflicht für mittelbare Pen-sionsverpflichtungen. Aktive steuerliche Latenz. HGB § 274 Sonderposten mit Rücklagenanteil entfällt. Passive steuerliche Latenz. HGB § 248 II Aktivierungspflicht für selbsterstellte im-materielle Vermö-gensgegenstände und für Entwick-lungskosten. Passive steuerliche Latenz Unklar: werden die schon bestehenden immateriel- len Vermögensgegenstände auch erfasst oder erst die, die nach Inkrafttreten der Ge- setzesänderung neu hinzu kommen. erfolgt die Erfassung erfolgsneutral. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Norm Änderung- Bewertung Auswirkung HGB § 253 I S 2 Verbindlichkeiten und Rück-stellungen sind mit dem Erfüll-ungsbetrag anzusetzen; Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklung. Aktive steuerliche Latenz. HGB § 253 II Abzinsungspflicht für Renten-verpflichtungen und Rückstell-ungen mit von der Bundesbank ermittelten Zinssätzen bzw. Durchschnittszins bei Lauf-zeiten über 5 Jahren. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Norm Änderung Auswirkung HGB § 267 I Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen der kleinen Kapitalgesellschaften: Bilanzsumme von 4.015 T€ auf 4.840 T€ Umsatz von 8.030 T€ auf 9.860 T€ Vereinfachung und Kosten-ersparnis bei der Bilanzierung für steuerliche Latenzen. HGB § 285 Anhangsan-gaben im Einzel-abschluss Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Angaben in den Nummern 20 bis 27. Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 293 I Nr. 1 Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflicht bei additiver Betrachtung: Bilanzsumme von 19.272 T€ auf 21.000 T€ Umsatz von 38.544 T€ auf 42.000 T€ Vereinfachung und Kostener-sparnis bei der Bilanzierung. HGB § 293 I Nr. 2 Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflicht bei konsolidierter Betrachtung: von 16.060 T€ auf 19.250 T€ von 32.120 T€ auf 38.500 T€ Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 290 I Konzept der einheitlichen Leitung ist nicht mehr mit Beteiligungs-erfordernis verknüpft. Konzept der einheitlichen Leit-ung kann auch ohne Beteilig-ung greifen Umfassenderer Konsolidierungskreis, IFRS Ansatz HGB § 301 I Buchwertmethode bei der Kapital-konsolidierung wird abgeschafft. Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig Aufwand aus der Erstkonsolidierung dürfte zunehmen / Behandlung Fremdanteile / höhere Ergebnisbelastung Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 301 II i.V.m. HGB § 294 Zwingende Erstkonsolidierung („Verrechnung“) im Zeitpunkt des Erwerbs. Zusätzliche Kosten für Bilanz im Zeitpunkt des Erwerbs, außer Erwerb zum 31.12.XX. HGB § 301 III Satz 3 entfällt, ergebnisneutrale Verrechnung GFW aus Konsoli-dierung entfällt. Ergebniswirksame Verrechn-ung des GFW aus Konsoli-dierung. HGB § 302 Abschaffung der Interessenzusam-menführungsmethode. Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig kaum von Relevanz. HGB § 308a Umrechnung vom Fremdwährungs- abschlüssen nach modifizierter er-gebnisneutraler Stichtagsmethode/ Zeitbezugsmethode. Vereinfachung aufgrund eines einzigen Umrechnungskurs. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 309 I GFW wird bei der Folgekonsoli-dierung wie normaler Vermögens-gegenstand behandelt und (außer-) planmäßig abgeschrieben. Begründungspflicht für Nutzungs-dauer über 5 Jahren. Keine Verrechnung mit dem Eigenkapital mehr möglich stärkere Ergebnisbelastung / Abweichung zu IFRS nicht erklärbar HGB § 312 I Kapitalanteilsmethode bei der Equity-Bewertung wird abgeschafft; bisherige Anschaffungskosten-restriktion entällt. Equity-Bewertung erfolgt im Konzernabschluss nur noch nach Maßgabe der Buchwert-methode. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Norm Änderung Auswirkung HGB § 313 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss Neufassung des Abs. III Satz 3. Streichung des Abs. IV. klarere Formulierung. bisherige Möglichkeit zur separaten Aufstellung des Anteilsbesitzes entfällt. HGB § 314 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Anga-ben in den Nummern 12 bis 20. Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008
- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Norm HGB Änderung Auswirkung HGB § 315 II Nr. 5 Bei Konsolidierung von kapital-marktorientierten Unternehmen Angabe der wesentlichen Merk-male des Risikomanagement-systems für den Konzernrech-nungslegungsprozess. Zusätzlicher Aufwand in Rech-nungswesen und der Bilanz-erstellung. HGB § 317 von einem anderen Abschluss-prüfer geprüfte Jahresab-schlüsse hat der Konzernab-schlussprüfer in geeigneter Weise zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Derzeit Unklarheit hinsichtlich Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen und Prüfungstiefe Konzentration des Prüfungsberufs, stärkere Einbindung bei den Auslands-gesellschaften. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008