Änderungen bei der Bilanzierung im

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
kleiner u. mittlerer Unternehmen
Advertisements

Rechtsformwahl.
Bestimmung von Überwachungsgrenzen nach Anlage XII Teil B StrlSchV – Diskussion der Praktikabilität und Durchführbarkeit einzelner Regelungen Dr. Rainer.
Aktuelle Steuerfragen zur KSt und zum UmwStG Prof. Matthias Alber
Übung 12: Lösung Übung 1: Berechnung:
Inhalt Rechtliche Grundlagen für die Erstellung eines Gesamtabschlusses KomDoppikEG M-V KV M-V GemHVO-Doppik Grundsätze ordnungsmäßiger Rechnungslegung.
Rechnungslegung und Publizität im Überblick
Rechnungslegung und Publizität im Überblick
Ziele des derzeitigen Rechungswesens (Kameralistik)
ü Buchführung und Jahresabschluss Buchführung und Jahresabschluss
Prof. Dr. Ch. Gröpl · Universität des Saarlandes
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechtes (BilMoG)
Wertgeprüftes SBK, geprüft durch Inventar
- 1 - DRSC e.V/Öffentliche Diskussion/ Deutsches Rechnungslegungs Standards German Accounting Standards Committee e. V. ® IFRIC Draft Interpretation.
Fachanwalt für Steuerrecht
Ausgewählte Aspekte des Eigenkapitals
Dipl.-Kfm. Harald Braschoß Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
KonCity.
Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess
Finanzbuchhaltung Thema: Rechtsgrundlagen/Buchhaltungsgrundlagen
Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Bilanzierung nach dem BilMoG
Bilanzierung von Eigenkapital
Prof. Dr. Marc Beutner FH Köln Veranstaltung 2
25. Februar 2003Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universität Tübingen Folie 1 Die Bewertung von Bibliotheksbeständen – eine Unmöglichkeit?
Dr. John Hess1 Einfluss der Bewertungsvorschriften des Steuerrechts I Die nach den obligationenrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz und Erfolgsrechnung.
Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess
Grundlagen der Konsolidierung
Modul 3 Konzernrechnung Dr. rer.pol. Hess
Lagebericht / Anhang Simone Möller FA01 cc.
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
Zuger Treuhändervereinigung
Vieles bleibt offen! Öffentlicher AUFTRAG, ZIELE
Bilanz; Bilanzgliederung; Bilanzarten Mittel, Mittelverwendung
Kaufmännische Buchführung
Hallobtf! gmbh 2010 / Zweiter Rezepturentreff – / Seite 1 Doppik al dente! ® Zweiter Rezepturentreff zum kommunalen Gesamtabschluss Köln,
© 2009, Bundesministerium für Justiz. Änderungen durch das RÄG §Anhebung der untern.rechtl. Buchführungsgrenzen §Angleichung der Unternehmens- und der.
Risikofinanzierung für Kanzleien
Jahresabschluss kompakt Karin Breidenbach ISBN: © 2014 Walter De Gruyter GmbH, Berlin/Mu ̈ nchen/Boston Abbildungsübersicht / List of.

Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.006: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
(FN-IDW 8/2011, S. 564, und WPg Supplement 3/2011)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs- fragen aus der Facharbeit des IDW IDW PH Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Gründe für die Neufassung von IDW RS HFA 6 Begriff der Änderung
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Entwurf einer Fortsetzung 5 zu IDW RS HFA 2: Bilanzierung von plan assets im Zusammenhang.
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW IDW RH HFA 1.007: Lageberichterstattung nach § 289 Abs. 1 und 3 HGB bzw. § 315 Abs.
(FN-IDW 12/2009, S. 642, und WPg Supplement 1/2010)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Einzelfragen zum Vorstandsvergütungs- Offenlegungsgesetz (VorstOG)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs-fragen aus der Facharbeit des IDW
Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Bilanz und GuV am Beispiel einer AG (in sehr vereinfachter Form)
Dipl.- Kaufmann Thomas Münchenberg Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater
Dr. John Hess1 Bestandteile der Rechnungslegung nach schweizerischem Obligationenrecht.
Zweifels- und Gestaltungsfragen bei Gesellschafterdarlehen
1 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Beratungsthemen des Wirtschaftsprüfers (II): Die Offenlegung im Handelsregister und Ansätze.
Die Direktzusage Informationen für Arbeitgeber. Was ist eine Direktzusage? Erfolgt die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar über.
 Präsentation transkript:

Änderungen bei der Bilanzierung im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG, insbesondere im Bereich der latenten Steuern Referent: Prof. Dr. Georg Heni Steuerberater Wirtschaftsprüfer WirtschaftsTreuhand GmbH, Stuttgart Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Agenda - Bilanzierung steuerlicher Latenzen Änderungen des Steuerbilanzrechts Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts Änderungen der Konzernrechnungslegung Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Bilanzierungskonzept Timing- Konzept: „…ist der im Konzernab-schluss ausgewiesene Jahresgewinn niedriger oder höher…“. Temporary- Konzept: „ …führen Maßnahmen (…) zu einer Differenz zwi-schen den handelsrecht-lichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände oder Schulden und deren steuerlichen Wertan-sätzen…“. Normen HGB § 306 DRS 10.11 HGB § 306 i.V.m. HGB § 274 Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Aktive latente Steuern (Konzernabschluss) Ansatzpflicht für den sich „ergebenden Steuerauf-wand“ als aktivischer Ab-grenzungsposten (HGB § 306 S 1 HS 3). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3). Ansatzpflicht für den „Be-trag einer Steuerentlast-ung“ als Posten „Aktive latente Steuern“ Vermögensgegenstand (HGB § 306 S 2). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Aktive latente Steuern (Einzelabschluss) Ansatzwahlrecht in „Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung“ für einen aktivischen Abgrenz-ungsposten (Bilanzier-ungshilfe) (HGB § 274 II S 1 HS 3). Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2). Ausschüttungssperre (HGB § 274 II S 3). Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerentlastung als aktive latente Steuern (§ 266 II D)“ als Vermögens-gegenstand (HGB § 274 I). Ausschüttungssperre (HGB § 268 VIII). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Passive latente Steuern (Konzernabschluss) Ansatzpflicht als Rückstell-ung nach § 249 I S 1 (HGB § 306 S 1 HS 5). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3). (HGB § 306 S 1 HS 1). Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Passive latente Steuern (Einzelabschluss) Ansatzpflicht in „Höhe der „voraussichtlichen Steuer-belastung“ als Rückstell-ung nach HGB § 249 I S 1 als Schuld (HGB § 274 I S 1 HS 3). Angabe in der Bilanz oder Erläuterung im Anhang (HGB § 274 I S 1). Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerbelastung als Rückstellung nach HGB § 249 I S 1“ als Schuld (HGB § 274 I). Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Steuerlicher Verlustvortrag als aktive steu-erliche Latenz keine explizite Vorgabe zur bilanziellen Behandlung. Unzulässig: - HFA (185. Sitzung) - Urteil LG München I, vom 12.04.2007. Zulässig: - Beck´scher Bilanzkom- mentar; 6. Aufl, HGB § 274 Anm. 19 . - DRS 10.11 Ansatzpflicht nach HGB § 274 I als Vermögensgegenstand (im Sinne des HGB § 246). Problem: Einzelveräußerbarkeit ist nach geltendem Steuerrecht nicht gegeben (vgl. GRS 10.14)! Gelangt im Rahmen der Konsoli-dierung (HGB §§ 300 - 307) in den Konzernabschluss, da in Einzelab-schlüssen der Gesellschaften Ansatzpflicht besteht. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG Relevanter Steuersatz Der im Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen vor-aussichtlich gilt (DRS 10.20) Praxis: der aktuell geltende, so-fern keine künftige Steuersatz-änderung bekannt sind. Unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz (HGB § 274 II S 1). Erleichter-ungen Keine. Für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB § 267 (HGB 274a Nr. 5). Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Änderungen des Steuerbilanzrechts - Steuerliche Änderungen Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen des Steuerbilanzrechts - Norm Steuerliche Änderungen Auswirkung EStG § 5 I S 2 Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Steuerliche Bilanzierungsnormen bleiben ohne Auswirkung in der Handelsbilanz. HGB § 254 Steuerliche Sonderabschreib-ungen entfallen. Passive steuerliche Latenz. HGB § 273 Steuerliche Sonderposten in der Handelsbilanz entfallen: EStG § 6b III Reinvestitionsrücklage entfällt. EStR R 6.6 (2005) Rücklage für Ersatzbeschaff-ung entfällt. EStR R 6.5 IV (2005) Rücklage für Zuschüsse entfällt. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts - Norm Änderung - Ansatz Auswirkung EGHGB Art 38 I S 2 Passivierungspflicht für mittelbare Pen-sionsverpflichtungen. Aktive steuerliche Latenz. HGB § 274 Sonderposten mit Rücklagenanteil entfällt. Passive steuerliche Latenz. HGB § 248 II Aktivierungspflicht für selbsterstellte im-materielle Vermö-gensgegenstände und für Entwick-lungskosten. Passive steuerliche Latenz Unklar: werden die schon bestehenden immateriel- len Vermögensgegenstände auch erfasst oder erst die, die nach Inkrafttreten der Ge- setzesänderung neu hinzu kommen. erfolgt die Erfassung erfolgsneutral. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Norm Änderung- Bewertung Auswirkung HGB § 253 I S 2 Verbindlichkeiten und Rück-stellungen sind mit dem Erfüll-ungsbetrag anzusetzen; Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklung. Aktive steuerliche Latenz. HGB § 253 II Abzinsungspflicht für Renten-verpflichtungen und Rückstell-ungen mit von der Bundesbank ermittelten Zinssätzen bzw. Durchschnittszins bei Lauf-zeiten über 5 Jahren. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Bilanzierung steuerlicher Latenzen - Norm Änderung Auswirkung HGB § 267 I Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen der kleinen Kapitalgesellschaften: Bilanzsumme von 4.015 T€ auf 4.840 T€ Umsatz von 8.030 T€ auf 9.860 T€ Vereinfachung und Kosten-ersparnis bei der Bilanzierung für steuerliche Latenzen. HGB § 285 Anhangsan-gaben im Einzel-abschluss Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Angaben in den Nummern 20 bis 27. Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 293 I Nr. 1 Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflicht bei additiver Betrachtung: Bilanzsumme von 19.272 T€ auf 21.000 T€ Umsatz von 38.544 T€ auf 42.000 T€ Vereinfachung und Kostener-sparnis bei der Bilanzierung. HGB § 293 I Nr. 2 Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflicht bei konsolidierter Betrachtung: von 16.060 T€ auf 19.250 T€ von 32.120 T€ auf 38.500 T€ Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 290 I Konzept der einheitlichen Leitung ist nicht mehr mit Beteiligungs-erfordernis verknüpft. Konzept der einheitlichen Leit-ung kann auch ohne Beteilig-ung greifen  Umfassenderer Konsolidierungskreis, IFRS Ansatz HGB § 301 I Buchwertmethode bei der Kapital-konsolidierung wird abgeschafft. Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig  Aufwand aus der Erstkonsolidierung dürfte zunehmen / Behandlung Fremdanteile / höhere Ergebnisbelastung Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 301 II i.V.m. HGB § 294 Zwingende Erstkonsolidierung („Verrechnung“) im Zeitpunkt des Erwerbs. Zusätzliche Kosten für Bilanz im Zeitpunkt des Erwerbs, außer Erwerb zum 31.12.XX. HGB § 301 III Satz 3 entfällt, ergebnisneutrale Verrechnung GFW aus Konsoli-dierung entfällt. Ergebniswirksame Verrechn-ung des GFW aus Konsoli-dierung. HGB § 302 Abschaffung der Interessenzusam-menführungsmethode. Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig  kaum von Relevanz. HGB § 308a Umrechnung vom Fremdwährungs- abschlüssen nach modifizierter er-gebnisneutraler Stichtagsmethode/ Zeitbezugsmethode. Vereinfachung aufgrund eines einzigen Umrechnungskurs. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung - Norm Änderung Auswirkung HGB § 309 I GFW wird bei der Folgekonsoli-dierung wie normaler Vermögens-gegenstand behandelt und (außer-) planmäßig abgeschrieben. Begründungspflicht für Nutzungs-dauer über 5 Jahren. Keine Verrechnung mit dem Eigenkapital mehr möglich  stärkere Ergebnisbelastung / Abweichung zu IFRS nicht erklärbar HGB § 312 I Kapitalanteilsmethode bei der Equity-Bewertung wird abgeschafft; bisherige Anschaffungskosten-restriktion entällt. Equity-Bewertung erfolgt im Konzernabschluss nur noch nach Maßgabe der Buchwert-methode. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Norm Änderung Auswirkung HGB § 313 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss Neufassung des Abs. III Satz 3. Streichung des Abs. IV. klarere Formulierung. bisherige Möglichkeit zur separaten Aufstellung des Anteilsbesitzes entfällt. HGB § 314 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Anga-ben in den Nummern 12 bis 20. Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008

- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG - Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen - Norm HGB Änderung Auswirkung HGB § 315 II Nr. 5 Bei Konsolidierung von kapital-marktorientierten Unternehmen Angabe der wesentlichen Merk-male des Risikomanagement-systems für den Konzernrech-nungslegungsprozess. Zusätzlicher Aufwand in Rech-nungswesen und der Bilanz-erstellung. HGB § 317 von einem anderen Abschluss-prüfer geprüfte Jahresab-schlüsse hat der Konzernab-schlussprüfer in geeigneter Weise zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Derzeit Unklarheit hinsichtlich Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen und Prüfungstiefe  Konzentration des Prüfungsberufs, stärkere Einbindung bei den Auslands-gesellschaften. Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008