Referat von Niklas Keller Kurs: Medienrecht

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Referat von Niklas Keller Kurs: Medienrecht Kartellrecht Referat von Niklas Keller Kurs: Medienrecht

Gliederung 1. Kartellrecht – Allgemein 1.1 Was ist das Kartellrecht? 1.2 Drei Säulen des Kartellrechts 2. Vorstellung eines Verwaltungsverfahren des BKartA Gemeinschaftsunternehmen RTL und P7S1 2.1 Sachverhalt 2.2 Fusionsprüfung 2.3 Kartellverbot

Kartellrecht - Allgemein Freiheit des Wettbewerbs Freiheitliches und wirksames Marktgeschehen Geregelt durch Bundeskartellamt (BKartA) Rechtliche Grundlage: GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) Alle Unternehmen an GWB gebunden

Kartellrecht - Allgemein §1 GWB Verbot wettbewerbs-beschränkender Vereinbarungen §§18 bis 21 GWB Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung §§35 ff. GWB Zusammenschluss-kontrolle

Vorstellung eines Verwaltungsverfahrens des Bundeskartellamts 6. Beschlussabteilung Aktenzeichen: B6-94/10

Sachverhalt RTL Interactive GmbH ProSieben Sat.1 Media AG Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens Bildung einer gemeinsamen Video on Demand Plattform RTL Interactive GmbH ProSieben Sat.1 Media AG  Beteiligte  Wiederholungen bereits ausgestrahlter TV-Inhalte von deutschen und österreichischen TV-Anbietern

Fusionsprüfung Bestehende, duopolistische Marktbeherrschung von RTL und P7S1 - Duopol im Fernsehwerbemarkt  Substitutionswettbewerb - Fehlender Außenwettbewerb - Keine Konkurrenz durch Marktzutritts- und Expansionsschranken

Fusionsprüfung Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung - Erhöhte Reichweiten - Harmonisierung von Wettbewerbsparametern - Ausgrenzungsmöglichkeiten - Fehlende Anreize für potentielle neue Konkurrenten

Kartellverbot Effizienzvorteile? – Nicht ausreichend! §1 GWB Verbot wettbewerbs-beschränkender Vereinbarungen Koordinierende Absprachen führen zur Beschränkung im Wettbewerb §§18 bis 21 GWB Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung Ausschluss von diversen Anbietern Zeitlich begrenzte Verfügbarkeit der Inhalte §§35 ff. GWB Zusammenschluss-kontrolle Marktbeherr-schende Stellung wird auf In-Stream Werbemarkt übertragen Beschwerde erfolglos  kein Gemeinschaftsunternehmen

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!