Informationen Vorstellung SPN Beispiel aus der Praxis

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Dr. Sophie Germont GKV-Spitzenverband, DVKA
 Präsentation transkript:

Informationen Vorstellung SPN Beispiel aus der Praxis Möglichkeiten der Vereinbarkeit Pflege und Beruf Leistungen aus der Pflegeversicherung Keiner bleibt unversorgt Das Begutachtungsverfahren am Beispiel Ergebnis und Leistungsbeispiel Bilanz

Sie haben ein Recht auf Beratung Sie haben ein Recht auf Beratung! Bei Pflegekassen, Pflegediensten Senioren und Pflegestützpunkten Pflegeberatung leistet: Umfassende, Anonym (nur die SPN´s) Unabhängige, unentgeltliche Beratung Beratung von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Allen! Hausbesuche Telefonische Beratung In einer Beratungsstelle Ohne Verpflichtung

Beratung/ Information Frau Fröhlich hatte einen Hirntumor der operativ entfernt wurde. Dadurch ergeben sich körperliche Probleme Polyneuropatien mit spontanen Lähmungen. Gleichgewichtsstörungen und Einschränkungen im Greifen und heben der Arme. Frau Fröhlich ist noch jung und das Ganze belastet sie sehr, da ihr Mann quasi immer an ihrer Seite sein muss, um Ihr im Notfall, zu helfen. Eine Tochter wohnt mit im Haus und Unterstützt so gut es geht. Nun stellt sich die Frage wie geht es weiter?

Um den Vater zu Entlasten sucht die Familie Beratung Wie können „wir“ Beruf und Pflege unter einen Hut bringen? Hier die Möglichkeiten:

PFLEGEUNTERSTÜTZUNGSGELD §2PflegeZG Beschäftigte erhalten mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eine Lohn-/Entgeltersatzleistung kurzzeitige Arbeitsverhinderung (für bis zu 10 Arbeitstage) zur Organisation der Pflege oder Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung eines nahen Angehörigen ohne Pflegestufe Nur einmalig für einen Angehörigen Ohne Ankündigungsfrist Unabhängig von der Betriebsgröße das Pflegeunterstützungsgeld beträgt grundsätzlich 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgeltes beantragt wird die Leistung bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Ärztliche Notwendigkeit muss bescheinigt werden

PFLEGEZEIT §3Pflege ZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate mit Rückkehrmöglichkeit Ankündigungsfrist zehn Tage  Die Freistellung bis zu drei Monate für die Begleitung der letzten Lebensphase erfolgen  Es besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Bei Pflege durch Angehörige wird für die Dauer von 6 Monaten ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (Pflegezeit) eingeführt. Die Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden. Die Pflegezeit kann im Rahmen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung ausgeübt werden. Der Arbeitgeber ist 10 Tage vor Beginn schriftlich zu informieren. Eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die Pflegezeit endet nur dann vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums mit einer Übergangsfrist von 4 Wochen, wenn der Pflegebedürftige z.B. verstirbt oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr vorliegt. Da allerdings rd. 90 % aller Betriebe in Deutschland weniger als 15 Beschäftigte haben, wird dementsprechend auch nur ein ganz geringer Personenkreis von der Regelung profitieren können. Die notwendige soziale Absicherung in der Rentenversicherung ist nach geltendem Recht gewährleistet. Wo keine anderweitige Absicherung (insbesondere Familienmitversicherung) besteht, gewährt die Pflegeversicherung einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hinsichtlich der Rahmenfristen, Wartezeiten etc. in der Arbeitslosenversicherung gilt für die Pflegezeit die gleiche Rechtslage wie bei der Inanspruchnahme von Elternzeit. Die Beiträge werden von dem für den Pflegebedürftigen zuständigen Leistungsträger gezahlt. Da Pflegebedürftigkeit auch sehr kurzfristig auftreten kann, wurde für diese Fälle für Angehörige ebenfalls ein kurzfristiger unbezahlter Freistellungsanspruch von der Arbeit von bis zu 10 Tagen geschaffen. Pflegegeld kann bezogen werden Unfallversicherung besteht als Pflegeperson Krankenversicherungszuschuss durch die Pflegekasse Leistungen zur Rentenversicherung für die Pflegeperson Leistungen der Pflegever sicherung

FAMILIENPFLEGEZEIT §§2 und 3 FPfZG Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben ab 26 Beschäftigten. Ankündigungsfrist acht Wochen vorher  Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit über maximal 2 Jahre auf bis zu 15 Stunden (Sozialversicherungspflichtig)  das Arbeitsentgelt reduziert sich nicht um den vollen Betrag der Arbeitszeitverkürzung, sondern nur um die Hälfte Es besteht die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Pflegegeld kann bezogen werden Unfallversicherung besteht als Pflegeperson Krankenversicherungszuschuss durch die Pflegekasse Leistungen zur Rentenversicherung für die Pflegeperson Leistungen der Pflegever- sicherung

Was ist wenn wir mehr Hilfe brauchen? An wen muss ich mich wenden? Wer bezahlt die Hilfe?

Keiner bleibt unversorgt!!! SGB XI Pflegeversicherung Ambulante pflege Stationäre Pflege Kurzzeitpflege Tages/ Nachtpflege Betreuung Entlastung Sicherung der Pflegepersonen SGB V Krankenversicherung Haushaltshilfe Kurzzeitpflege Pflegeunterstützung Behandlungspflege SGB XII Hilfe zur Pflege Haushaltshilfe Ambulante Pflege Kurzzeitpflege Stationäre Pflege Tages / Nacht Pflege (Sozialleistung auf Antrag)

Was wurde aus den „alten Stufen“? Neue Pflegegrade! Stufe Alt Geld Sachleistung Neu Pflegegeld Sachleistung Pflegedienst Tages/ Nachtpflege 1 O 123 213 244 468 2 316 689 1+ EA 458 1144 3 545 1298 2+EA 728 1612 4 3+EA Härtefall - 1995 5 901

Pflegegrad hilft bestimmt! Wie geht das? Antrag bei der Pflege/Krankenkasse Dann Kommt der Gutachter zu Besuch Die Begutachtung:

Ein Pflegegrad ist geschafft Welche Leistungen kann ich nun in Anspruch nehmen?

Die „Teilkasko“ Pflegeversicherung Pflegegrade (1)2-5 Leistungen für Pflegepersonen Pflegezeit Ergänzende Hilfen Ehrenamt /DUO/ Nachbarn Verhinderungspflege Pflegegeld Pflegesachleistung Kombinationsleistung Pflegeberatung Schulung Kurzzeitpflege Langzeitpflege Ambulante Pflege Tagespflege Nachtpflege Hilfsmittel Wohnumfeldverbesserung Unterstützung im Alltag

Das ist aber kompliziert! Stimmt!!! Hier ein Beispiel mit viel Hilfe; Es gibt noch einige alternative Möglichkeiten

Beispiel Leistungen 2017 Frau Fröhlich wohnt im eigenen Haus hat Pflegegrad 3 erhalten. Ihr Ehemann hilft und versorgt sie. Ein Pflegedienst kommt nun zur Pflege morgens und abends. Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden genutzt. Leistungen Sachleistung : 1298€ Betreuungsbetrag: 125€ Tagespflege: 1298€ Kurzzeitpflege: 1612€ Verhinderungspflege: 1612€ Zuschuss Umbau bis 4000€ (Bodengleiche Dusche) Hilfsmittel: 40€ monatlich Zusätzlich Rentenleistungen für die Tochter bei Arbeitszeit bis 30 Std (vorher 40 Std.) und Pflegeanteil von mind.10 Std. wöchentlich Monatlich:2721 € Jährlich: 3224€

Beispiel Leistungen 2017 Frau Fröhlich wohnt im eigenen Haus hat Pflegegrad 3 erhalten. Ihr Ehemann hilft und versorgt sie. Entlastung im Haushalt sowie Verhinderungspflege (Sportgruppe des Ehemannes, Auszeit mit der Angelfreunden) werden genutzt und genügen! Leistungen Pflegegeld : 545€ Betreuungsbetrag: 125€ Kurzzeitpflege: 0€ Verhinderungspflege: 2418€ Wenn nötig: Zuschuss Umbau bis 4000€ Hilfsmittel: 40€ monatlich Monatlich: 670 € Jährlich: 2418€

Altes - Neues Begutachtungssystem Bilanz Altes - Neues Begutachtungssystem Vorteil: Minutenzählen entfällt Internetrechner vorhanden Demenziel veränderte und Psychisch Kranke profitieren Angehörige erhalten eher Rentenleistungen Pflegegrad 1 erfolgt schon bei wenig Einschränkungen Nachteil: Ohne Pflegepersonen kann auch hier die Einstufung schwierig werden Ohne gute Vorbereitung problematisch Pflegegrad 1 hilft oft nicht Rentenleistungen gestaffelt nach Hilfeannahme P.S. Hauswirtschaft bleibt nach wie vor unberücksichtigt

Vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit Petra Herder Dipl. Pflegewirtin AAL Beraterin Fragen?