Informationen zur Abiturprüfung 2016

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 Präsentation transkript:

Informationen zur Abiturprüfung 2016 25.11.2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Powerpoint-Präsentation zur Abiturprüfung 2012 ergänzt der Philologenverband erneut seine Powerpoint-Präsentation zur gymnasialen Oberstufe als Service für seine Mitglieder, um ihnen ihre Aufgaben zur Information der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrkräfte über die Oberstufe und das Abitur zu erleichtern. Diese Powerpoint-Präsentation ist nach den geltenden Rechtsvorschriften, der Abiturprüfungsverordnung und den Ergänzenden Bestimmungen vom 19. Mai 2005 in der Fassung vom 13. Juni 2008, erstellt worden. Die Änderungen vom 7.6.2011 und 5.10.2011 sind nicht eingearbeitet, da sie für den Abiturjahrgang 2012 noch nicht gelten. Die Präsentation ist nicht nur eine grafische Umsetzung in Schaubildern mit Texteinblendungen, sondern sie enthält auf den Notizseiten weitere Informationen sowie einen Link zu dem jeweiligen Wortlaut der Rechtsvorschriften, wie er sich in www.schure.de befindet. Das erleichtert unserer Auffassung nach in ganz besonderem Maße die präzise Information zur Oberstufe und zur Abiturprüfung. Zum Öffnen eines Links auf den Notizseiten muss er mit der rechten Maustaste angeklickt werden; in dem dann erscheinenden Fenster muss mit der linken Maustaste „Hyperlink - öffnen“ angeklickt werden. Dann wird Ihr Browser aktiv und öffnet die entsprechende Passage in den Rechtsvorschriften. Diese Powerpoint-Präsentation ermöglicht es von ihrer Anlage her den einzelnen Schulen auch, nach den eigenen Gegebenheiten die entsprechenden schulspezifischen Änderungen - z.B. andere Fremdsprachen, Streichung nicht vorhandener Fächer oder Schwerpunkte, Herausnahme von Darstellungen etc. - vorzunehmen. Auch von den Folien zum Erwerb des Latinums etc. wird jede Schule nur nach eigenem Bedarf Gebrauch machen. Möglicherweise müssen optische Korrekturen angebracht werden, wenn an einer Schule eine andere Powerpoint-Version vorhanden ist oder eine andere Bildauflösung eingerichtet ist, als sie dieser Präsentation mit einer Bildauflösung von 1024 x 768 zugrunde liegt. Für die Präsentation wird eine Powerpoint-Version ab 2002 benötigt. Diese Präsentation ist sorgfältig erstellt worden. Sollten sich dennoch Fehler eingeschlichen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so informieren Sie mich bitte entsprechend, zumal das unserem Bemühen entgegenkäme, diese Präsentation ggf. fortlaufend zu verbessern und fortzuschreiben. Auch für Anregungen und Rückmeldungen bin ich dankbar. Mein herzlicher Dank gilt dem Leiter der Robert-Koch-Schule Clausthal-Zellerfeld, Herrn Bontjes, für seine Mithilfe und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Helga Olejnik Philologenverband Niedersachsen E-Mail: Olejnik@phvn.de

Worüber werden wir informiert? Aufgaben der Prüfungskommission Was passiert bei Täuschungsversuchen, störendem Verhalten, …. Der Ablauf der mündlichen und der schriftlichen Abiturprüfung Bedingungen für mündliche Abiturprüfungen in schriftlichen Prüfungsfächern Berechnung der Durchschnittsnote Der Zeitplan

Vorbemerkungen Abgabe der Kursarbeiten Noch immer sind nicht alle Kursarbeiten zurückgegeben worden. Bitte holen Sie das nach und geben Sie die Kursarbeiten, die sich noch in Ihrem Besitz befinden, bei Ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern ab.

Prüfungskommission §5 Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied ( Schulleiter Herr Kablau) ► zwei weitere Mitglieder (Herr Radtke, Dr. Wübbenhorst) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern ► Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch AVO-GOFAK § 5 § 8 § 13 § 14 § 20 § 21 § 22 § 23 EB-AVO-GOFAK zu §5 zu § 8 zu §13 zu §14 zu §20 zu §21 zu §22 zu § 23 § 5 Prüfungskommission § 8 Meldung und Zulassung; Rücktritt § 13 Zusätzliche mündliche Prüfung § 14 Feststellung der Ergebnisse; Widerspruch § 20 Nichtteilnahme § 21 Täuschungsversuch § 22 Störung § 23 Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen

Fachprüfungsausschüsse Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten AVO-GOFAK § 6 EB-AVO–GOFAK zu § 6

Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung; Rücktritt (§8 und EB zu §8)

Schriftliche Abiturprüfung §9 Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In allen Prüfungsfächern werden zwei oder drei Prüfungsaufgaben vorgelegt. Beide mit Namen versehen! Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten (Deutsch 30 Min.) Der nicht gewählte Vorschlag wird von der Aufsicht eingesammelt. Ein Wechsel ist noch während der Bearbeitungszeit ohne Verlängerung möglich. Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten P4: 220 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre) Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Festsetzung der Bewertung Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung AVO-GOFAK § 9 EB-AVO-GOFAK zu § 9

Schriftliche Abiturprüfung §9 Ablauf: Am Prüfungstag hängen die Raumpläne für die Prüfungsräume aus. Im Prüfungsraum liegt ein Sitzplan aus, nach dem Sie Platz nehmen. Der Prüfungsraum darf nur einzeln und für kurze Zeit verlassen werden. Über die Zeiten des Verlassens des Prüfungsraumes wird ein Protokoll von der Aufsicht geführt. Wer die Arbeit vorzeitig verlässt, muss das Schulgrundstück verlassen. Zur Beachtung: Es dürfen nur die in der Prüfungsaufgabe angegebenen Hilfsmittel benutzt werden. Ein Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von einem bis zwei Noten- punkten. Entwürfe können mit bewertet werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa ¾ des angestrebten Gesamtumfangs entspricht. AVO-GOFAK § 9 EB-AVO-GOFAK zu § 9

Schriftliche Abiturprüfung §9 Es gibt keine Gelegenheit zu Rauchen! An jedem Prüfungstag werden in der Regel die Klausuren eines Faches im GAN- und EAN-Kurs geschrieben. Je nach Anzahl der Kurse wird in den Räumen 201 – 204, im Kunstraum 109 oder im Raum 104 geschrieben. Es gibt keine Gelegenheit zu Rauchen! AVO-GOFAK § 9 EB-AVO-GOFAK zu § 9

Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Mündliche Prüfung Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Durchführung: keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Dauer 20 bis 30 Minuten Fragen auch durch VPK möglich Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Einzelprüfung bei Prüfung in einer Gruppe 50 bis 70 Minuten Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Anwesende: Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) ein Mitglied des Schülerrates ein Mitglied des Schulelternrates die drei (bis acht) Mitglieder des FPA mit Zustimmung des Prüflings: bis zu 2 Schüler der 11. Jgst. Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Nichteinigung Entscheidung durch VPK AVO-GOFAK § 10 § 12 EB-AVO-GOFAK zu § 10 zu § 12 § 10 Mündliche Prüfung § 12 Zuhörerinnen und Zuhörer

Organisation der mündlichen Prüfung Konferenzraum Vorbereitungsraum Schüler erhalten die Aufgaben und werden zum Konferenzraum gebracht AVO-GOFAK § 10 § 12 EB-AVO-GOFAK zu § 10 zu § 12 § 10 Mündliche Prüfung § 12 Zuhörerinnen und Zuhörer Schüler erscheinen mindesten 45 Minuten vor dem Prüfungsbeginn.

Am Tag X erfahren Sie die Zensuren der schriftlichen Arbeiten (07 Am Tag X erfahren Sie die Zensuren der schriftlichen Arbeiten (07. Juni) Montag, 06. Juni: 2. Konferenz der Prüfungskommission Festlegen von zusätzlichen Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern. Dienstag, 07. Juni: Tag X; Sie erfahren Ihre Noten Beratung durch die Tutoren und mich Sie haben 2 Tage Zeit, sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung zu melden. Donnerstag, 09 Juni 12.00 Uhr: Ihre freiwillige Meldung muss schriftlich vorliegen Kein Rücktrittsrecht mehr!

Am Tag X erfahren Sie die Zensuren der schriftlichen Arbeiten (07 Am Tag X erfahren Sie die Zensuren der schriftlichen Arbeiten (07. Juni) Wenn eine mündliche Prüfung angesetzt wurde, haben Sie kein Rücktrittsrecht! Wenn Sie schriftlich erklären, nicht anzutreten, wird die mündliche Prüfung mit 00 Punkten angesetzt. Die mündlichen Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern finden statt am Montag, 13. Juni und Dienstag, 14. Juni

Berechnung der Durchschnittsnote Die Punkte aus Block I haben Sie bereits mit dem Abirechner ermittelt und mit HERA verglichen. Die Punkte aus Block II berechnet man: Summe aus der vierfachen Wertung der fünf Abiturprüfungen Die Punkte aus Block I und Block II werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die erreichbaren Punktezahlen werden in Intervalle unterteilt. Zu jedem Intervall gehört eine Durchschnittsnote. Z.B. ergibt das Intervall [643;660] die Durchschnittsnote 2,0. Mit der Gesamtpunktzahl 650 haben Sie also die Durchschnittsnote 2,0

36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung, ohne besondere Lernleistung, und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) 5 Prüfungsfächer mit mindestens 100 Punkten 1) - Davon 12 HjE in zweifacher Wertung, darunter mindestens 9 Hbj-Ergebnisse in einfacher Wertung mit 05 Punkten dabei mindestens 3 Prüfungsfächer, darunter mindestens P1, P2 oder P3, mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung - davon 24 HjE in einfacher Wertung, daruntert mindestens 20 Hbj-Ergenisse mit je 05 Punkten. 2-fach P1 P2 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung AVO-GOFAK § 7 § 8 § 15 EB-AVO–GOFAK zu § 7 zu § 8 zu § 15 § 7 Überprüfung der Leistungsentwicklung am Ende des 3. Halbjahres § 8 Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung § 15 Gesamtqualifikation 1) Die Mindest-Punktsummen in Block I und II gehen jeweils von einem Notendurchschnitt von 05 Punkten aus. So ergeben 5 Prüfungsfächer zu je 05 Punkten, vierfach gewertet, die erforderlichen 100 Punkte in Block II. In Block I ergeben sich auf diese Weise für 28 HjE in einfacher Wertung und 8 HjE in doppelter Wertung insgesamt 44 Wertungen zu je 05 Punkten, also 220 Punkte. Diese Zahl ist durch die Erhöhung der Einbringungsverpflichtung in die Gesamtqualifikation von bisher 32 auf 36 Halbjahresergebnisse bedingt. Sie muss nach Verordnung mit Hilfe der Formel Punktsumme geteilt durch 44 mal 40 umgerechnet werden, so dass sich dann für Block I die angegebenen 200 Punkte ergeben (siehe Anlage 2a zu § 14 Abs. 2 Satz 1).

Beispiel Block II: 20-Punkte-Regel Ergebnis mündl./schriftliche Prüfung 03 10 04 06 Vierfache Wertung der Prüfung 12 40 16 24 Punktesumme Block II: 108 Mindestens 100 Punkte sind erreicht. Aber: die 20 Punkte-Regel ist nur für zwei Prüfungsfächer erfüllt. Das Abitur ist noch nicht bestanden. Der Prüfling muss in eine Nachprüfung!

Beispiel Block II: 20-Punkte-Regel Ergebnis mündl./schriftliche Prüfung 04 13 12 15 Vierfache Wertung der Prüfung 16 52 48 60 Punktesumme Block II: 192 Mindestens 100 Punkte sind erreicht. Aber: die 20 Punkte-Regel ist nur für eines der Prüfungsfächer P1, P2 oder P3 erfüllt. Das Abitur ist noch nicht bestanden. Der Prüfling muss in eine Nachprüfung!

Berechnung des Prüfungsergebnisses bei mehreren Prüfungsteilen Alle Fächer außer Sport s = schriftliche Prüfung m = mündliche Prüfung p = sportpraktische Prüfung (8s + 4m) : 3 Sport P1 ohne mündliche Prüfung Sport P1 mit mündlicher Prüfung (p + s) x 2 (6p + 4s + 2m) : 3 Sport P5 (8p + 4m) : 3 besondere Lernleistung (2s + m) : 3 AVO-GOBAK § 4 Anlage 1 Berechnungsformel Sport: Wenn p oder s oder m = mangelhaft, kann das Ergebnis 6 Punkte nicht überschreiten Wenn p oder s oder m = ungenügend, kann das Ergebnis 3 Punkte nicht überschreiten Ergebnisse mit Bruchteilen: Rundung nach dem üblichen mathematischen Verfahren

Berechnungsformel: E = (8s + 4m) : 3 Wie berechne ich die Punktezahl bei einer mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach? Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach mit mehreren Prüfungsteilen in der gymnasialen Oberstufe Berechnungsformel: E = (8s + 4m) : 3 E = Prüfungsergebnis s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung m = Punktzahl der mündlichen Prüfung Mündlich Prüfungsergebnis 04 E = (8 ∙ 04 + 4 ∙ 04) : 3 = 16 05 E = (8 ∙ 04 + 4 ∙ 05) : 3 = 17 06 E = (8 ∙ 04 + 4 ∙ 06) : 3 = 19 07 E = (8 ∙ 04 + 4 ∙ 07) : 3 = 20 Beispiel: s = 04 Punkte E = 16 Punkte

Wann melde ich mich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach? Wenn ich mit einem oder zwei Punkten mehr meine Durchschnittsnote um einen zehntel Punkt verbessern kann! Schriftlich: 06 Punkte ( E = 8 ∙ 06 = 24 ); Gesamtpunktzahl: 372 Punkte → 3,6 Man wählt ein Fach, in dem die Leistungen in der Qualifikationsphase im Mittel über diesen 06 Punkten liegt. In diesem Fall hat man bei einem Prüfungsergebnis der mündlichen Prüfung von 07 Punkten das Prüfungsergebnis 25 Punkte (E = (8 ∙ 06 + 4 ∙ 07) : 3 = 25. Damit beträgt das Gesamtergebnis 373 Punkte → Durchscnittsnote 3,5

Berechnung des Prüfungsergebnisses in einem Prüfungsfach bei mehreren Prüfungsteilen – alle Fächer außer Sport P1 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Schriftliche Prüfung/praktische Prüfung bei Sport P5 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 + - Note Punkte Mündliche Prüfung 60 57 55 52 49 47 44 41 39 36 33 31 28 25 23 20 59 56 53 51 48 45 43 40 37 35 32 29 27 24 21 19 17 16 15 13 12 11 9 8 7 5 4 3 1 Ohne besondere Lernleistung Berechnungsformel: (8s+4m):3 bzw. bei Sport P5 (8p+4m):3 (siehe Folie 11) AVO-GOBAK § 4 Abs. 2 Satz 1 Formel Anlage 1

Erwerb eines Latinums (Abitur nach 12 Jahren) 1) Profil 1 Latein ab Jg. 5 bzw. 6 Kleines Latinum Bei Versetzung in die Einführungsphase die Note „ausreichend“ Latinum am Ende der Einführungsphase die Note "ausreichend" Großes Latinum Unterricht in vier Halbjahren der Qualifikationsphase, dabei in den beiden letzten zusammen 10, im letzten Halbjahr 5 Punkte oder Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten KGS bei durchgängig erteiltem Unterricht AVO-GOBAK § 16 § 27 § 16 Bescheinigung auf Zeugnis § 27 Ergänzungsprüfung EB-AVO-GOBAK zu § 27 Anlage 3 a Abschlüsse in den alten Sprachen Achtung: Übergangsregelung: Die Tabelle 3a gilt für Schüler, die das Abitur nach 12 Jahren ablegen. Für Schüler, die das Abitur noch nach 13 Jahren ablegen, gilt Tabelle 3b. s. auch RRL Latein

Erwerb eines Latinums (Abitur nach 12 Jahren) 1) Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten KGS bei durchgängig erteiltem Unterricht AVO-GOBAK § 16 § 27 § 16 Bescheinigung auf Zeugnis § 27 Ergänzungsprüfung EB-AVO-GOBAK zu § 27 Anlage 3 a Abschlüsse in den alten Sprachen Achtung: Übergangsregelung: Die Tabelle 3a gilt für Schüler, die das Abitur nach 12 Jahren ablegen. Für Schüler, die das Abitur noch nach 13 Jahren ablegen, gilt Tabelle 3b. s. auch RRL Latein

Allgemeiner Zeitplan für die Abiturprüfung im 4. Halbjahr 2016 11.03.16* Meldung zum Abitur 15.03.16* Zulassung zum Abitur 04.04.16 Ende des 4. Halbjahres 06.04.-29.04.16 Schriftliche Abiturprüfung 09.05.-10.05.16 Mündliche Abiturprüfung (P5) 02.05.-01.06.16 1. Nachschreibtermin Bis 30.05.16 Eingang der korrigierten Arbeiten beim Schulleiter Di., 07.06.16 Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der zusätzlichen mündlichen Prüfungen (Tag X) Do., 09.06.16 Antrag des Schülers auf weitere mündliche Prüfungen AVO-GOFAK § 3 § 13 EB-AVO-GOFAK zu § 3 zu § 13 Abiturtermine 2012 Abiturtermine 2013 Die nicht gekennzeichneten Termine (in der Grafik rote Farbe) sind im Erlass „Termine für die Abiturprüfungen 2012“ vom 05.10.2010 (SVBl. 11/2010 S. 416) festgelegt. Die mit * gekennzeichneten Termine sind Vorschläge im Rahmen der vom MK festgelegten Zeitangaben. Diese Terminvorschläge können gemäß Planung der einzelnen Schule jeweils in den Pfeilen verändert werden. Mo./Di. 13./14.06.16 Zusätzliche mündliche Prüfungen (P1/P2/P3/P4) und Feststellung der Prüfungsergebnisse Sa., 18.06.16 Aushändigung der Abiturzeugnisse

Viel Erfolg beim Abitur 2016 Wir wünschen Ihnen Viel Erfolg beim Abitur 2016

Die besondere Lernleistung Schriftliche Dokumentation ► freiwillige Lernleistung ► im Rahmen oder Umfang von mindestens 2 Schulhalbjahren ► Lehrkraft des Seminarfachs legt Thema und Umfang fest ► oder umfassender Beitrag aus bestimmten Schülerwettbewerben Schriftliche Dokumentation - selbständige Anfertigung - individuelle Schülerleistung auch bei Gruppenarbeiten erkennbar - Abgabe bis zum letzten Unterrichts- tag vor dem schriftlichen Abitur Kolloquium - erfolgt während der zusätzlichen mündlichen Prüfungen P1 bis P4 - dauert 20 bis 30 Minuten - bei Gruppenarbeiten 50 bis 70 Minuten Die Bewertung - durch einen Fachprüfungsausschuss - 00 Punkte, wenn individuelle Schülerleistung bei der schriftlichen Dokumentation nicht nachweisbar ist - Bewertung Dokumentation : Kolloquium im Verhältnis 2 : 11) - geht mit vierfacher Wertung in Block II der Gesamtqualifikation ein AVO-GOFAK § 2 § 6 § 11 § 14 § 15 EB-AVO-GOFAK zu § 2 zu § 6 zu § 11 zu § 14 § 2 Gegenstand der Abiturprüfung § 6 Fachprüfungsausschüsse § 11 Besondere Lernleistung § 14 Feststellung der Ergebnisse § 15 Gesamtqualifikation Fußnote 1): Bei Bruchteilen wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Abiturprüfung, mit besonderer Lernleistung, und zur Feststellung der allgemeinen Hochschulreife Halbjahresergebnisse Abiturprüfung Block I 1. Hj. 3. Hj. 2. Hj. 4. Hj. Block II 36 HjE mit mindestens 200 Punkten 1) mindestens 100 Punkte 1) Davon 12HjE in zweifacher Wertung, dabei mindestens 3 Prüfungsfächer, darunter mindestens P1, P2 oder P3, mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung - darunter mindestens 9 HjE mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung davon 24 HjE in einfacher Wertung, - darunter mindestens 24 HjE mit mindestens je 5 Punkten 2-fach P1 P2 4-fach besondere Lernleistung 4-fach P4 P3 P5 2-fach 1-fach Weitere Fächer 16 HjE in einfacher Wertung AVO-GOFAK § 7 § 8 § 15 EB-AVO–GOFAK zu § 7 zu § 8 zu § 15 § 7 Überprüfung der Leistungsentwicklung am Ende des 3. Halbjahres § 8 Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung § 15 Gesamtqualifikation 1) Siehe Erläuterung zur Berechnung auf der Notizseite zu Folie 6.