Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Informationen zur gymnasialen Oberstufe"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur gymnasialen Oberstufe
Gymnasium Ganderkesee Informationen zur gymnasialen Oberstufe Überblick über die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) Ausblick auf das Abitur

2 Aufbau der gymnasialen Oberstufe
11.1 11.2 Einführungsphase Versetzung 12.1 12.2 13.1 13.2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Abiturprüfung (Zentralabitur) Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Unterricht auf Erhöhtem Niveau Normalem Niveau Pflichtunterricht und Wahlunterricht VO-GO § 8, Anlage 1 und 2 VO-GOF 8.1, 8.2 Anmerkung: Die Jahrgangsbezeichnungen gehen hier und in den weiteren Darstellungen derzeit noch vom Abitur nach 13 Jahren aus. Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

3 Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzung Nichtversetzung
in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend Versetzung möglicher Ausgleich Konferenzentscheidung im Einzelfall VO-GO § 9 EB-VO-GO 9 Wird nach dem ersten Schulhalbjahr ein Fach gewechselt, können nur die Leistungen in dem im zweiten Schulhalbjahr neu begonnenen Fach herangezogen werden. Nichtversetzung

4 Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase
Das Punktesystem 1 2 3 4 5 6 VO-GO § 7 EB-VO-GO 7.1, 7.2, 7.8

5 Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer
(vierstündig)  2 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2) schriftliche Abiturprüfung (die beiden Schwerpunktfächer , doppelte Wertung)  Fach auf erhöhtem Niveau (P3) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung  1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung VO-GO § 11 EB-VO-GO 11 2) In P4 tritt auf Verlangen des Prüflings an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung nach § 11 AVO-GOFAK.

6 Wahl der Prüfungsfächer: unmittelbar nach Ostern
Schritt: Wahl eines Schwerpunktes ( = Prüfungsfächer 1 bis 3) Sprachlich Deutsch Englisch Wahl Gesellschafts-wissenschaftlich Geschichte Deutsch / Biologie Politik-Wirtschaft Naturwissen-schaftlich Mathematik Naturwissenschaft Wahl Oder Biologie Chemie VO-GO § 11 EB-VO-GO 7.7, 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; Dezimalstellen werden nicht berücksichtigt. Im sprachlichen und im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt kann das 3. Prüfungsfach gewählt werden: Biologie, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Deutsch

7 Wahl der Prüfungsfächer
Schritt: Wahl der Prüfungsfächer 4 und 5 unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: Unter den 5 Prüfungsfächern müssen sein:  Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik  Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme VO-GO § 11 EB-VO-GO 7.7, 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; Dezimalstellen werden nicht berücksichtigt.

8 A B C Aufgabenfelder Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde
sprachlich- literarisch- künstlerisch A gesellschafts- wissenschaftlich B Mathematisch- naturwissen- schaftlich C Deutsch Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Mathematik Englisch Physik Chemie Biologie Französisch Italienisch Latein Werte und Normen Religion Informatik Kunst Musik Sport Seminarfach VO-GO §11(1) Anlage 4

9 Belegungsverpflichtungen
– sofern nicht schon als Prüfungsfach gewählt – Fach Halbjahre einzubringen Stunden Deutsch 4 Fremdsprache Kunst / Musik 2 Geschichte Politik-Wirtschaft Religion / WuN Mathematik Naturwissenschaft Seminarfach Sport - VO-GO § Anlage 3 EB-VO-GO 12

10 Zusätzlich sind zu belegen und einzubringen:
Im sprachlichen Schwerpunkt: eine weitere Fremdsprache (4 Halbjahre) Im gesellschaftswissenschaftlichen eine weitere Fremdsprache oder Schwerpunkt: eine weitere Naturwissenschaft (2 Halbjahre) Im naturwissenschaftlichen eine weitere Naturwissenschaft Schwerpunkt (4 Halbjahre) Freiwillig: zusätzliche Fächer Im Durchschnitt sind 32 Stunden pro Woche zu belegen

11 Zwei Halbjahre fließen in die Abiturnote ein!
Das Seminarfach Es sollen „studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fächerübergreifendes Arbeiten eingeübt werden“. 12 / 1 Jeder Schüler wählt zwei „Module“ für jeweils 3 Monate – Arbeit mit wiss. Texten – Lernpsychologie – Moderationstechnik – … 12 / 2 Jeder Schüler wählt einen thematischen Kurs für ein Jahr. und In 12 / 2 oder 13 / 1 wird eine Facharbeit geschrieben. 13 / 1 – 1815: Aufbruch in die Moderne – Geothermie – Literaturverfilmungen – nachhaltige Chemie 13 / 2 Prüfungsvorbereitung Zwei Halbjahre fließen in die Abiturnote ein!

12 Planung der persönlichen Schullaufbahn
Erfüllen der Mindestbedingungen verstehen. Welche Vorschriften sind zu beachten? 1. Sich über das Unterrichtsangebot informieren Welche Schwerpunkte und Fächer werden an der Schule angeboten? 2. Den Schwerpunkt wählen (P1, P2 und P3). Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? 3. 4. und 5. Prüfungsfach wählen. Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? 4. Fehlende Mindestbedingungen erfüllen. Werden höchstens 36 einzubringende Halbjahre belegt? 5. Voraussichtliche Wochenstunden summieren. Wie viele Stunden müssen noch belegt werden? 6. Zusätzliche Fächer oder Halbjahre wählen Welche Fächer werden in der Schule noch angeboten? 7. Studienplan erstellen. ! 8.

13 Korrektur der Fächerwahl
Wechsel eines Prüfungsfaches: – Nur 4. bzw. 5. Prüfungsfach bis zum Ende der Klasse 12 mit Genehmigung der Schulleiterin Neuwahl, Abwahl, Umwahl von Kursen – Neuwahl zum Halbjahr, sofern dies organisatorisch möglich ist – Abwahl zum Halbjahr, sofern Belegungs- und Einbringungsver- pflichtungen nicht verletzt werden – Umwahl nur mit Tauschpartner

14 Organisatorische Sachzwänge
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Schwerpunkt, ein bestimmtes Prüfungsfach oder einen bestimmten Kurs! Es kann vorkommen, dass ein Fach, das nur zweistündig belegt zu werden braucht, vierstündig belegt werden muss! Es besteht kein Anspruch darauf, ein Fach, das nur zwei Halbjahre belegt werden muss, in einem bestimmten Schuljahr zu belegen!

15 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
36 Schulhalbjahresergebnisse Die Ergebnisse der ersten beiden Prüfungsfächer doppelt + 5 Abiturprüfungen Die Ergebnisse der Abiturprüfungen vierfach Achtung: In P1 und P2 dürfen höchstens 3 Ergebnisse unter 5 Punkten sein! In allen übrigen Fächern zusammen höchstens 4 Ergebnisse unter 5 Punkten!

16 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
Höchstzeit: 4 Jahre Regelfall: 3 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung im 11. Jahrgang 2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr 3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr 4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr 5.  Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung oder  Nichtzulassung zur Prüfung oder  Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung 11.1 11.2 Einführungsphase 1 Nichtversetzung 12.1 12.2 13.1 13.2 Qualifikationsphase 2 Rücktritt VO-GO § 3, § 13 AVO-GOFAK § 7, § 8 (Entwurf) EB-AVO-GOFAK 14.6 (Entwurf) Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Jahre in der gymnasialen Oberstufe verweilen. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Jahr. 3 Rücktritt 4 Rücktritt 5 Rücktritt statt Meldung 5 Nichtzulassung 5 Wiederholung

17 Abschlüsse und Berechtigungen
schulischer Teil der Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Abgeschlossene Berufsausbildung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase oder Einjähriges Praktikum AVO-GOFAK § 1 und § 17 (Entwurf; Stand: ) Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

18 Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet
Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied (i. d. R. der Schulleiter) ► zwei weitere Mitglieder (i .d. R. aus der Schulleitung) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern ► Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch AVO-GOFAK § 5 § 8 § § § § § § 23 § 5 Prüfungskommission § 8 Meldung und Zulassung; Rücktritt § 13 Zusätzliche mündliche Prüfung § 14 Feststellung der Ergebnisse; Widerspruch § 20 Nichtteilnahme § 21 Täuschungsversuch § 22 Störung § 23 Erleichterungen für Prüflinge mit Behinderungen EB-AVO-GOFAK zu §5 zu §8 zu §13 zu §14 zu § zu §21 zu §22 zu § 23

19 Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet
Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten AVO-GOFAK § 6 EB-AVO–GOFAK zu §6

20 Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre)
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: In allen Prüfungsfächern werden zwei oder drei Prüfungsaufgaben vorgelegt Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit: P1, P2 und P3: 300 Minuten ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten P4: 220 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre) Korrektur und Bewertung: Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Festsetzung der endgültigen Bewertung Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Gutachten mit Bewertung AVO-GOFAK § 9 EG AVO-GOFAK zu §9

21 Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre )
Mündliche Prüfung Durchführung: keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Dauer 20 bis 30 Minuten Fragen auch durch FPL und VPK Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Einzelprüfung Vorbereitungszeit: in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Anwesende: Mitglieder der PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) ein Mitglied des Schülerrates ein Mitglied des Schulelternrates die drei (bis acht) Mitglieder des FPA mit Zustimmung des Prüflings: bis zu 2 Schüler des 12. Jg. Bewertung: Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Stimmengleichheit Entscheidung durch VPK AVO-GOFAK § § 12 § 10 Mündliche Prüfung § 12 Zuhörerinnen und Zuhörer EB-AVO-GOFAK zu §10 zu §12


Herunterladen ppt "Informationen zur gymnasialen Oberstufe"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen