Hauskauf und Versicherungen HEV 11.09.2017
Themen 3 - Säulenprinzip der Schweiz Finanzierung von Wohneigentum Vorsorge Versicherungen rund ums Haus bei Handänderung
3 – Säulen Prinzip Es werden in jeder Säule die gleichen Risiken versichert Alter Invalidität Tod
Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule 2 Arten von Bezug sind möglich Vorbezug Eigenkapital Verpfändung Fremdkapital
Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule Folgende Mittel können verwendet werden BVG Gelder obligatorische Vorsorge BVG Gelder überobligatorische Vorsorge Freizügigkeitskonten Freizügigkeitspolicen
Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule Verwendung für Erwerb- oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum Investitionen in ein Eigenheim Amortisation von Hypotheken Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnliche Beteiligungen Nicht für Unterhalt oder Bezahlung von Hypothekarzinsen
Finanzierung von Wohneigentum 2. Säule Nur für Eigenbedarf Vermietung möglich, wenn Nachweis erbracht wird, dass Selbstnutzung vorübergehend nicht möglich ist Immobilien im Ausland möglich, wenn Wohnsitz dort Ferienwohnungen können nicht so finanziert werden
Eigenkapital durch Vorbezug Konsequenzen Höheres Eigenkapital – tiefere Hypotheken Kürzung von zukünftigen Vorsorgeleistungen Risiko bei ungewolltem Verkauf der Liegenschaft Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität Leistungskürzungen bei Tod und Invalidität Je nach Vorsorgeplan des Arbeitgebers Mindestauszahlung CHF 20’000 Maximum Freizügigkeit bei Alter 50
Eigenkapital durch Vorbezug Konsequenzen Vorbezug bis 3 Jahre vor Pensionierung Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch Bei Verkauf, muss Vorbezug zurückbezahlt werden Kapitalbezug wird besteuert
Eigenkapital durch Vorbezug Rückzahlung Obligatorische Rückzahlung Bei Verkauf des Wohneigentums Wenn Dritten Rechte am Wohneigentum eingeräumt werden, wie z.B. Vermietung, Wohnrecht, Nutzniessung Freiwillige Rückzahlung Mindestbetrag für Rückzahlung CHF 10’000 gültig ab 01.10 2017
Eigenkapital durch Vorbezug Rückzahlung Keine Rückzahlung Wenn innerhalb 2 Jahre wieder Wohneigentum gekauft wird Wenn Fremdnutzung vorübergehend ist
Fremdkapital durch Verpfändung Höhere Hypothekarschuld Altersleistungen und Versicherungsschutz bleiben unverändert Keine Steuer fällig
Finanzierung von Wohneigentum 3. Säule 2 Arten von Bezug sind möglich Vorbezug Eigenkapital Verpfändung Fremdkapital
Finanzierung von Wohneigentum 3. Säule Kein Mindestbetrag Max. alle 5 Jahre, bis 5 Jahre vor ordentlicher Pension Beide Partner können getrennt beziehen
Finanzierung von Wohneigentum 3. Säule Bei Verpfändung kann Säule 3a als indirekte Amortisation genutzt werden Bei Verpfändung keine Steuern fällig
Vorsorge Beim Erwerb einer Liegenschaft empfiehlt es sich in jedem Fall seine Vorsorge zu regeln Abdeckung bei Tod und Invalidität prüfen
Versicherungen bei Handänderung Obligatorische Versicherung GVB Geht automatisch auf Erwerber über, bei Grundbucheintrag. Deckung ist vorhanden Gebäudesachversicherung Geht infolge Handänderung auf den Käufer über, wenn dieser nicht innerhalb 30 Tage ablehnt. Verkäufer kann nicht künden. Gebäudehaftpflicht, sofern vorhanden Erlischt mit Handänderung, Meldung an Versicherer
Erdbebendeckung Kanton Bern aus Erdbebenpool ausgetreten Keine Deckung über GVB Grundversicherung Ausschluss bei Feuer verursacht durch Erdbeben Empfohlen bei älteren Gebäuden Empfohlen bei Gebäuden mit Gasanschluss