Bundespräsident
Bundespräsident Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland Aufgaben (Art. 54 – 61 GG) seit 18. März 2012 Joachim Gauck Wahl: Bundesversammlung → Mitglieder des Bundestages + gleiche Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten entsandt werden. Kandidat: jeder Deutsche, Vollendung: 40 Jahre absolute Mehrheit (im ersten und zweiten Wahlgang) relative Mehrheit (im dritten Wahlgang)
Aufgaben des Bundespräsidenten → die Repräsentation Deutschlands nach innen und außen → die völkerrechtliche Vertretung der BRD → Unterzeichnung /Ausfertigung/ von Gesetzen → Begnadigungsrecht → Integrationsfunktion