Quo vadis, Elementarpädagogik?

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Multiplikator/innenschulung BESK KOMPAKT / BESK DaZ KOMPAKT
 Präsentation transkript:

Quo vadis, Elementarpädagogik? Abteilung 6

Gesetzesänderung 2017 Kärntner Kinderbetreuungsgesetz Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 23, Kindergartenbesuch und Fernbleiben im letzten Kindergartenjahr § 20a, verpflichtendes Elterngespräch für vierjährige Kinder

Schulpflichtige Kinder im Kindergarten K-KBBG, § 1 Erziehung und Betreuung von Kindern zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt durch pädagogisches Personal, das den fachlichen Anstellungserfordernissen entspricht.

Schulpflichtige Kinder im Kindergarten, Schulpflichtgesetz § 6, 11 Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die schulreif sind, hat in die erste Schulstufe zu erfolgen. Die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die nicht schulreif sind, hat in die Vorschulstufe zu erfolgen. Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule mindestens gleichwertig ist.

Schuleingangsphase 2018 Schulpflichtgesetz § 6, Abs. 6a

Schulpflichtgesetz § 6, Abs. 1a Zum Zweck der frühzeitigen Organisation und Bereitstellung von treffsicheren Fördermaßnahmen im Rahmen des Unterrichts nach dem Lehrplan der 1. Schulstufe oder der Vorschulstufe sowie weiters zum Zweck der Klassenbildung und der Klassenzuweisung haben die Erziehungsberechtigten allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes, durchgeführt bzw. erhoben wurden, vorzulegen. Die Vorlage kann in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

Schuleineinschreibung 2018 Keine direkte Weitergabe von allfälligen Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse an Fachkräfte der Volksschule Weitergabe nur mit Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten möglich

Bildungskompass Start mit Schuljahr 2017/18 Bundesland: Oberösterreich 50 Gruppen (durchschnittlich 20 Kinder im Alter ab 3,5 Jahren pro Gruppe) Schulungsunterlagen, Schulungen (CBI) Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Implementierung (CBI)

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