CETA Daseinsvorsorge Es geht darum, kurz – in 5 Minuten – die Auswirkungen von CETA auf das Arbeitsrecht sowie die gewerkschaftliche Position zu skizzieren.

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CETA Daseinsvorsorge Es geht darum, kurz – in 5 Minuten – die Auswirkungen von CETA auf das Arbeitsrecht sowie die gewerkschaftliche Position zu skizzieren und die Mitglieder für die Demo am 17.09. zu mobilisieren

CETA – Nichts gelernt: KÖLN BONN Die Erfahrungen mit bisherigen Liberalisierungen und Privatisierungen von Dienstleistungen (z. B. bei Wasser- oder Stromversorgung) zeigen: Wenn bei der Erbringung von Dienstleistungen Gewinne im Vordergrund stehen und nicht das Gemeinwohl, dann werden die Leistungen mitunter unerschwinglich, eine flächendeckende Versorgung wird nicht mehr gewährleistet und die Qualität leidet. Verlierer/innen sind die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten und die Arbeitnehmerschaft, denn oft geht gleichzeitig gut bezahlte Arbeit verloren. Arbeitnehmer/innen werden in prekäre oder schlecht entlohnte Jobs gedrängt. Einstieg: In den letzten Jahrzehnten wurden nach dem Motto „Privat vor Staat“ Liberalisierungen und Privatisierungen im Dienstleistungssektor weltweit vorangetrieben. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) stellt einen weiteren Schritt in dieser Entwicklung dar. Spiegelstriche Mögliche Beispiele nennen: Privatisierung von Reinigungsleistungen in Krankenhäusern (schlechtere Bezahlung, mehr Arbeitsdruck, Probleme bei Hygiene) Private Busunternehmen zahlen bei den Einstiegsgehältern im Schnitt 400,- Euro brutto weniger als die Busunternehmen nach Tarif des öffentlichen Dienstes

Privatisierung unumkehrbar: KÖLN BONN Privatisierung unumkehrbar: Die „Stillstandsklausel“ verbietet es Staat, hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung und Deregulierung zurückzugehen. Das aktuelle Liberalisierungsniveau wird also zementiert. Dies kommt einer Einschränkung politischer Handlungsspielräume von derzeitigen und zukünftigen Regierungen gleich, die nicht zu rechtfertigen ist. Die Folgen zum Beispiel im Schienenverkehr: Will ein Staat wegen Problemen mit privaten Dienstleistungsanbietern im Schienenverkehr ruinösen Wettbewerb einschränken (z. B. im Sinne der Sicherheit), könnte er eine böse Überraschung erleben. Grund: Durch die Stillstandsklausel würde dies einen Verstoß gegen das Freihandelsabkommen darstellen. Einstieg: Sollte CETA ratifiziert werden, wird eine Rückführung von privatisierten Dienstleistungen jedoch erheblich erschwert

Privat vor Staat: KÖLN BONN Durch die „RATCHETKLAUSEL“ (SPERRKLINKENEFFEKT) werden auch künftige Marktöffnungen und Privatisierungen einzelner Länder automatisch ein neues Liberalisierungsniveau festschreiben, hinter das nicht mehr zurückgegangen werden kann. Die Marschroute ist vorgegeben: Flächendeckende Liberalisierung soll dauerhaft verankert werden.

Öffnung ist Standard: KÖLN BONN Nach dem „Negativlistenprinzip“ definieren die Vertragsparteien explizit, welche Dienstleistungssektoren von Liberalisierung verschont bleiben. Anders als bei einer Positivliste, bei der festgelegt wird, in welchen Sektoren eine Öffnung der Märkte stattfinden kann, hat die Negativliste zur Folge, dass eine flächendeckende Liberalisierung und Öffnung der Märkte zum Standard wird. Eine umfassende und explizite Ausnahme für die Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wäre vor diesem Hintergrund besonders wichtig, ist aber in CETA nicht gegeben. Außerdem: Wer kann sagen, ob es in 10, 20 oder 30 Jahren nicht neue sinnvolle Angebote der Daseinsvorsorge gibt. Nach dem Negativlistenprinzip fielen sie alle unter das Liberalisierungsgebot.

Investitionsschutz KÖLN BONN Die Daseinsvorsorge ist nicht von den Investitionsschutzbestimmungen ausgenommen. Damit gibt CETA Investoren/innen ein Mittel in die Hand, Staaten unter Druck zu setzen. Mögliche Risiken: SOZIALER WOHNBAU: Bei neuen Regelungen zur Mietpreisbegrenzung könnte auf Schadenersatz geklagt werden. SOZIALE und GESUNDHEITSDIENSTE: Private Anbieter/innen könnten bei Verschärfungen der Leistungs- und Qualitätsanforderungen die öffentliche Hand auf Schadenersatz klagen, wenn die Anforderungen nicht als legitim angesehen werden. Einleitung Bei der Durchsetzung dieses Liberalisierungskurses spielt ein anderer Bestandteil von CETA eine wichtige Rolle: der Investitionsschutz. Dieser Schutz ermöglicht es multinationalen Konzernen, Staaten vor speziellen Tribunalen auf Schadenersatz zu verklagen, wenn diese beispielsweise Gesetze zur Regulierung von Preisen und Qualität erlassen, diese aber aus der Sicht der Konzerne nicht legitim sind oder ihre Profite schmälern

KÖLN BONN Vergabe Inhouse-Vergaben sind nicht ausreichend geregelt: Damit besteht die Gefahr, dass auch Anbieter/innen aus Kanada an den Ausschreibungen beteiligt werden müssen. Dies wäre nicht verhältnismäßig und würde den Zielen der regionalen Wertschöpfung zuwiderlaufen. Bei Vergabe an Private soll der Schwellenwert gesenkt werden, bei dem auch kanadische Anbieter/innen zugelassen werden müssen („Review-Klausel“), d.h. mehr Bürokratie und weniger Möglichkeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern und Beschäftigung zu sichern. Bei öffentlichen Auftragsvergaben gilt grundsätzlich die EU-Vergaberichtlinie. Sie erwähnt explizit die Möglichkeit von Sozial- und Umweltstandards als verbindliche Vergabekriterien. Es ist umstritten, ob soziale Kriterien mit CETA überhaupt möglich sind. Einleitung: Im Bereich der Dienstleistungen spielen auch Aufträge von öffentlichen Auftraggebern an „Öffentliche“, also z.B. eine Gesellschaft in Besitz des Auftraggebers (Inhouse-Vergabe), oder andere öffentliche AnbieterInnen eine wichtige Rolle. Gliedert eine Gemeinde bestimmte Leistungen wie z. B. die Müllabfuhr an einen öffentlichen Anbieter aus (z. B. an eine Gesellschaft der Gemeinde oder an die kommunale Müllabfuhr der Nachbargemeinde), so müssen die Vergabevorschriften der EU unter bestimmten Voraussetzungen nicht angewendet werden. Mit TTIP & CETA tauchen aber neue Probleme auf: -> Spiegelstriche aufzählen

Öffnungsklausel: KÖLN BONN Zudem hat die EU gegenüber Kanada zugesagt, nach Inkrafttreten des Abkommens den sensiblen Bereich der Dienstleistungs-Konzessionen noch aufzunehmen. Darunter fallen z.B. Verträge über die Wasserversorgung. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Parlamente könnte damit eine Liberalisierung der Wasserversorgung erfolgen.

Unsere Forderungen: KÖLN BONN KEINE SONDERKLAGERECHTE FÜR KONZERNE: Wir lehnen die Schaffung von Sonderklagerechten für Investoren/innen ab. Die Korrekturen, die erst aufgrund des öffentlichen Drucks in das CETA-Abkommen aufgenommen wurden, reichen nicht aus, da nach wie vor die Sonderklagerechte für Investoren/innen Vorrang vor öffentlichen Interessen haben. LEISTUNGEN DER DASEINSVORSORGE SIND EIN ALLGEMEINGUT UND HABEN NICHTS IN EINEM HANDELSABKOMMEN ZU SUCHEN: Wir verlangen eine unmissverständliche Herausnahme der Daseinsvorsorge wie Wasser, Energie, Verkehr, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, kommunale Dienstleistungen, Bildung, soziale Dienstleistungen und Kultur aus CETA. Für alle anderen Dienstleistungen muss der Positivlistenansatz verfolgt werden.

Dezentrale Demos am 17.09. KÖLN BONN Deswegen ist es wichtig, dass die 7 dezentralen Demonstrationen am 17.09. ein Erfolg werden. Wenn Ihr Euch anseht, welche Organisationen die Demos unterstützen, dann haben wir gute Chancen, wieder ein kraftvolles Signal in Richtung Berlin zu senden. Ein Erfolg wird es aber nur, wenn alle Organisationen ihre Mitglieder auf die Straße bekommen. Ein Erfolg wird es nur, wenn möglichst viele Menschen einen freien Samstag investieren.

17. September 2016 Köln, Deutzer Werft KÖLN BONN Hinweis: Wenn sich Fragen aus dem Vortrag ergeben, die nicht beantwortet werden können, bitte eine kurze Mail an Koeln@DGB.de Stand: 01.08.2016 Auf Basis der gemeinsamen Broschüre von DGB & ÖGB: „CETA- KEINE AGENDA ZUR SICHERUNG UNSERER ARBEITSSTANDARDS“ DGB-Region Köln-Bonn, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln