Informationen zum Übergang

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 Präsentation transkript:

Informationen zum Übergang von der  Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10)   in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)

Versetzung in die Qualifikationsphase Versetzt wird bei: • zumindest ausreichenden Leistungen in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches Versetzt wird auch bei: • mangelhafter Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich • mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich

Versetzung in die Qualifikationsphase Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Versetzungszeugnis)

Wiederholung der 10. Klasse am Gymnasium • nach Nichtversetzung möglich (Verweildauer beachten) • freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen • der Erwerb eines dem erweiterten Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig • keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das Gymnasium muss verlassen werden - Hauptschulabschluss

Wiederholung der 10. Klasse an der Sekundarschule • nach Nichtversetzung möglich, jedoch nicht nach einem Wiederholungsjahr • freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige Wiederholung • Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

Abschlüsse • regulärer Abschluss Abitur • Versetzung in die Qualifikationsphase (Klasse 11) Gleichwertigkeit zum erweiterten Realschulabschluss • erfolgreicher Abschluss der 11. Klasse schulischer Teil der Fachhochschulreife

Qualifikationsphase der gymnasialen Kurswahl für die   Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Stundenzuweisung für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe 122 195 196 121 194 120 192 190 119 186 118 189 117 187 116 115 184 114 182 113 181 112 179 176 111 178 110 109 174 108 173 107 171 106 170 105 168 104 166 158 103 165 102 163 101 162  

Stundenbedarf Fach Wochenstunden Kurse benötigte Stunden Summe Deutsch KF 4 5 20 Englisch PF 16 36 Französisch 1 40 Russisch 44 Latein 48 Kunsterziehung WF 2 10 58 Musik 60 Sozialkunde 64 Geschichte 84 Geographie 8 92 ev. Religion 96 Ethik 104 Sozialkunde bilingual 106 Wirtschaft 110 Mathematik 130 Physik 138 Chemie 142 Biologie 158 Informatik 160 Rechtskunde 162 Sport 172

1. Verbindliche Kurswahl 2017/ 2018 Aufgabenfeld Fach Kernfach Profilfach Wahlpflichtfach sprachlich- literarisch- künstlerisches- Deutsch X - Englisch Französisch Russisch Latein Kunsterziehung Musik gesellschafts- wissenschaftliches Geschichte Geographie Sozialkunde Sozialkunde bilingual Ethik ev. Religion Rechtskunde Wirtschaft mathematisch- naturwissenschaftlich- technisches Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik nicht zugeordnet Sport* Mindestbelegung 3 3** 5***

2. Verbindliche Kurswahl 2017/2018 Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.) (Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend) Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie)   Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) *Wahl der Sportkurse auf der Rückseite **Die Wahl von 4 Profilfächern ist möglich , dann werden nur 4 Wahlpflichtfächer belegt. (36 Wochenstunden) *** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. (36 Wochenstunden) Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

Verbindliche Wahl der Sportkurse Name: Vorname: Klasse: 11/1 Sportart oder Ersatzsportart Es werden folgende Kurse angeboten: 11/1: Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski* * Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager (Dezember oder Januar, Kosten ca. 380 €) Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an. Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden. Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

Schienenbelegung Abiturjahrgang 19 Deutsch Geschichte Mathematik PF 1 PF 2 PF 3 Schiene 7 Schiene 8 Schiene 9 Schiene 10 Schiene 11 Schiene 12 PF 4 (2) PF 4 (2) WF 3 WF 4 WF 5 Sport WF 1 WF 2 Ceng Schiene 13 Schiene 14

Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer Die Abiturprüfung Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer Aus den Kern- und Profilfächern (D,Ma,Ge,FS,NW) sind vier Fächer als schriftliche Prüfungsfächer zu benennen. Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache sein. Dabei dürfen jeweils höchstens eine Fremdsprache und höchstens eine Naturwissenschaft gewählt werden.

Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Die Abiturprüfung Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft. Zulässig sind dabei nur Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. (Ausnahme: Sport)

Mögliche Kombinationen mündl. PF NW FS Deu Ges Mat beliebig GWS

Besondere Lernleistung Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können. Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen. Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen. Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen. Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben. Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau.. Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.