E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de Merkblatt über Tierschutzbestimmungen in der Schweinehaltung - Schweinezucht Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung vom 1
Advertisements

Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst
Täglich Fleisch?? Eric und Maximilian, 6b DSB 2012.
Schwein gehabt!! von Laura Cano Und Ariadna Pi Herr Nottelmann 6d 1.
Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG)
Vorlesung: Bestandsbetreuung Rind
Tiertransport B1 Schlachttiere Fleischerhandwerk
© BLE 2005 M. Omlor Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung.
„Mega-Mast in Ostdeutschland“
Beschäftigung und Wasserversorgung
Bio 4 Us.
Rescue Deck Was ist ein Rescue Deck? - der Brutkasten im Abferkelstall
Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005
Bau von Eisvogelbrutplätzen
Integration von „Fremdtieren“ in eine Herde
Schwein gehabt … - artgerechte Tierhaltung
Wüstenrennmäuse & Garfield Chap
Inhalt Präsentation 00c – Tierisches zum Hören Präsentation
Ferkelproduktion Herdenmanagement Dr. Hubert FACHBERGER.
Täglich Fleisch? Lissy & Cecilia 6B.
meat production practices
Düngeverordnung Hinweise zur Umsetzung der
SCHWEIN GEHABT !!!.
An diesem Beispiel sehen Sie, dass Sie im täglichen Leben ständig mit der Prozentrechnung konfrontiert werden. Alle Sommerkleider um 30% reduziert ! Das.
Meerschweinchen sind Nagetiere und Fluchttiere.
Tiertransporte Vorschriften über den Transport von lebenden Tieren
Lauter Fragen um die Tierhaltung
Verschiedene Arten der Tierhaltung
Derzeitigseit Eisen (mg/kg) *** Kupfer (mg/kg) 175*/35 170**/25 Zink (mg/kg) Mangan (mg/kg) *: Alter bis zu 16 Wochen.
Wo liegen die Grenzen der Belastbarkeit für die Tiere in der Intensivhaltung?
CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben
Schleswig-Holstein Der echte Norden
Tierwohl Tierwohl Tierwohl bedeutet in der Geflügelhaltung, dass es dem einzelnen Tier sicht- und nachprüfbar gut geht.
Luftbelastung Luftbelastung Jeder landwirtschaftliche Betrieb setzt verschiedene Emissionen frei. So verliert Geflügel.
Stallneubauten Stallneubauten Der Neubau von Geflügelställen ist mit einer Reihe von Genehmigungsverfahren und mit umfassenden.
Massentierhaltung
Schlachtung
Tiergerechtheit Tiergerechtheit Tiergerechtheit bedeutet, dass die Tiere in der Haltung ihren natürlichen Bedürfnissen.
Antibiotikaeinsatz
Konventionelle Tierhaltung
Besatzdichte Besatzdichte Die Besatzdichte ist ein Maß für das Gesamtlebendgewicht der Tiere pro Quadratmeter, die sich.
Einstreu Einstreu Der Stallboden in der deutschen Hähnchen- und Putenhaltung ist stets mit Einstreu bedeckt. Ihre Trockenheit.
07b Mathematik Lösungen ZAP 2007.
09 Mathematik Lösungen ZAP 2007a.
Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung
Wolfgang SchleicherLFZ Raumberg-Gumpenstein, Abt. Tierhaltung u. Aufstallungstechnik Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein Abteilung.
Rubrik Umgang mit Zwischenlager von - Heu-, Stroh- und Siloballen - Stallmist - Zuckerrüben auf landwirtschaftlichen Flächen Stand August 2016, Änderungen.
Ergonomische- und Umweltschutzaspekte Referat von Edgar Sawadski und Johannes Köhler.
Aktuelles zum Herdenschutz
Arbeitsgesetz Verordnungen
Kastenstände bei Sauen
- welche Kriterien können für die Küchenleitung relevant sein?
Dr. Saskia Hogreve Versuchstierkundliches Kolloquium,
Regel 1 Das Spielfeld.
Untersuchungen zum Futteraufnahmeverhalten wachsender Kaninchen
3D.
Merkblatt über Tierschutzbestimmungen in der Schweinehaltung - Schweinemast Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt,
08 Mathematik Lösungen ZAP 2007b.
Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Biologische Lebensmittelproduktion
BVerwG – 3 B v Nach § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztVO darf die Möglichkeit jedes Schweins, sich im Kastenstand hinzulegen und in Seitenlage.
Lackex T.B.R. Neutraler industrieller Entschichter für Tauchbäder
Wirtschaftlichkeit von Ammensauen
Haltung – Haltungssysteme Vortrag Georg J. Hermann
Brut und Aufzucht unserer Hühner Vortrag Georg J. Hermann / Paul Bauer
09 Mathematik Lösungen ZAP 2007a.
und wer darf darüber verfügen?
Merkblatt zur Schlachtung gravider Tiere
 Präsentation transkript:

E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de Merkblatt über Tierschutzbestimmungen in der Schweinehaltung - Schweinezucht Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schneeberger Weg 40, 15848 Beeskow - Tel.: 03366 35-1391 Nebenstellen: 15517 Fürstenwalde - Tel.: 03361 599-3222 und 15890 Eisenhüttenstadt - Tel.: 03364 505-4152 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-oder-spree.de Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) *)   Der Abschnitt 5 o.g. VO regelt in den §§ 21 bis 30 die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Haltungsbedingungen von Schweinen. Allgemeine Anforderungen Die Schweine müssen Sichtkontakt zueinander haben (außer Abferkelbereich). Ausreichend Platz in den Buchten, damit die Tiere ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Tiere sollen nicht mehr als unvermeidbar mit Kot und Harn in Berührung kommen. Ein trockener Liegebereich muss zur Verfügung stehen. Der Stall muss über eine geeignete Entlüftungsmöglichkeit verfügen. Grenzwerte für Schadgasbelastung in den Ställen. Im Aufenthaltsbereich der Schweine sollen folgende Werte nicht dauerhaft überschritten werden: - je Kubikmeter Luft: Ammoniak 20 cm3 Kohlendioxid 3 000 cm3 Schwefelwasserstoff 5 cm3 - ein Geräuschpegel von 85 db(A). Der Boden muss trittsicher und rutschfest sein; Löcher, Spalten und Aussparungen müssen so beschaffen sein, dass von diesen keine Verletzungsgefahr für die Tiere ausgeht. Ständiger Zugang zu frischem Wasser – bei Gruppenhaltung (Mast und Ferkel) max. 12 Tiere pro Tränkstelle. Es muss außerhalb der Breiautomaten für entsprechende Tränkmöglichkeit gesorgt werden (12 Tiere eine Tränke). Jedes Schwein muss immer Zugang zu veränderbarem, gesundheitlich unbedenklichem Beschäftigungsmaterial haben – Kette allein genügt nicht! Personen, die für die Fütterung und Betreuung der Tiere verantwortlich sind, müssen Kenntnisse in der Schweinehaltung (Fütterung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Haltung und Tierschutz) haben.  Anforderungen - Stallbau Tageslichteinfall – mind. 3 % Fensterfläche im Verhältnis zur Grundfläche bei Neubauten. Gleichmäßige Lichtverteilung im Abteil. Lichtstärke – mind. 80 Lux über 8 Stunden täglich.  Ausnahmen Bauartbedingt: z. B. Kammställe mind. 1,5 % Fensterfläche. Regelung über künstliche Beleuchtung bei Umbauten möglich.

Anforderungen an die Bodengestaltung Spaltenweite Saugferkel: 11 mm Absatzferkel: 14 mm Zuchtläufer/Mastschweine: 18 mm Jungsauen, Zuchtsauen u. Eber: 20 mm Auftrittbreiten Saug- und Aufzuchtferkel: 5 cm andere Schweine: 8 cm Liegefläche „Feste Liegefläche“ ist generell definiert als Boden mit max. 15 % Schlitzanteil. (Empfehlung: Herstellerbestätigung einholen!)   Spezielle Anforderungen Zuchtsauenhaltung Neu!: Kastenstand: Das OVG Magdeburg hat in seinem Urteil zur Kastenstandshaltung von Sauen vom 24.11.2015 den §24 Abs. 4 Nr. 2 TSchNutzV konkretisiert: Eine Sau im Kastenstand muss jederzeit eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einnehmen können, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Dies ist bei bisher üblicher Kastenstandshaltung mit einer Breite von ca. 70 cm nur möglich, wenn die benachbarten beiden Kastenstände leer gelassen werden. Um diesem Urteil gerecht zu werden wird eine Überarbeitung der Rechtsgrundlagen mit Übergangsfristen erwartet. Bewegungsfreiheit der tragenden Sauen vom 29. Trächtigkeitstag bis eine Woche vor der Geburt. Platzbedarf – Wartebereich bis 5 Tiere je Gruppe Zuchtsau  2,50 m² JS  1,85 m² 6 bis 39 Tiere je Gruppe Zuchtsau  2,25 m² JS  1,65 m² > 40 Tiere je Gruppe Zuchtsau  2,05 m² JS  1,50 m² grundsätzlicher Liegeflächenbedarf Zuchtsau  1,30 m² JS  0,95 m² Fress-Liegebuchten erlaubt wenn, Zugangsvorrichtung selbst vom Tier zu betätigen ist. die Bucht jederzeit verlassen werden kann, der Boden in der Bucht, hinter dem Trog mind. 1 m als Liegebereich ausgeführt ist. der freie Abstand zwischen den Fressliegebuchten – bei „Doppelnutzung“ des Laufbereiches – mind. 2 m beträgt; bei Wandreihen mind. 1,60 m Laufgangbreite eingehalten wird.

Ferkelschutzkorb in der Abferkelbucht Kleingruppen Buchtenlängen bei Gruppenhaltung mind. 2,80 m (bis 6 ZS/Gruppe) bzw. 2,40 m bei > 6 Tieren je Gruppe   Abferkelbereich Ferkelschutzkorb in der Abferkelbucht Ausreichende Größe, damit die Zuchtsau ausreichende Bewegungsfreiheit hat und hinter dem Liegebereich ausreichend Platz zum Abferkeln bzw. zur Geburtshilfe bleibt. Beim Tragefutter muss Mindestrohfasergehalt von 8 % bzw. mind. 200 g pro Tag eingehalten werden. Eine Woche vor dem Abferkeln Vorlage von ausreichend Stroh oder vergleichbarem Material, damit das Nestbauverhalten befriedigt werden kann – soweit dies die verwendete Gülletechnik zulässt. Die tragenden Sauen müssen, bevor diese in die „gereinigte Abferkelbucht“ eingestallt werden, nach Bedarf gegen Parasiten behandelt werden. Teilgeschlossener Liegebereich unter der Sau mit wärmeableitender Eigenschaft. Der Liegebereich der Ferkel muss entweder wärmegedämmt und beheizbar sein, vollperforierter Liegebereich muss abgedeckt werden. Ferkel müssen ausreichend Platz haben, um sich jeweils gleichzeitig ausruhen bzw. saugen zu können. Übergangsfrist bis 31.12.2018 bei Zuchtsauenhaltung in bestehenden Fressliegebuchten-Aufstallungen mit engeren Zwischenlaufgängen, wenn sich die Tiere auf den Bewegungsgängen frei umdrehen können, bzw. jederzeit ungehindert aneinander vorbeilaufen können! Spezielle Anforderungen im Bereich Ferkelaufzucht Mindestabsetzalter 4 Wochen, 3 Wochen nur möglich, wenn die Absatzferkel unverzüglich in gereinigte und desinfizierte Aufzuchtabteile – je Altersgruppe getrennt – untergebracht werden! Absetzgewicht mind. 5 kg im Durchschnitt Gewichtsdifferenz max. 20 % Freier Zugang zu ausreichend Wasser – ab dem 1. Lebenstag – max. 12 Tiere je Tränke. Mindestflächenbedarf < 10 kg LG _ 0,15 m² /Tier 10 bis 20 kg LG _ 0,20 m² /Tier 20 bis 30 kg LG _ 0,35 m² /Tier Freie, uneingeschränkte Buchtenfläche! Keine extra Liegefläche definiert (Kunststoffspalten hat bis 30 % Schlitzanteil – aus Gründen der Hygiene und Sauberkeit wurde hier auf „Liegeflächendefinition“ verzichtet. <Amtsbezeichnung>

Temperaturbedarf im Liegebereich Geburt bis 10 Tage mind. 30 °C Nach 10 Tagen inkl. Aufzucht < 10 kg LG Einstreu 16 °C strohlos 20 °C < 20 kg LG Einstreu 14 °C strohlos 18 °C > 20 kg LG Einstreu 12 °C strohlos 16 °C   Ab 1. Januar 2018 ist die chirurgische Kastration von männlichen Ferkeln in der EU verboten Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Schwanzbeißens sind durch den Tierhalter zu ergreifen und der Behörde nachzuweisen, es ist glaubhaft darzulegen, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist. Spezielle Anforderungen an die Eberhaltung (24 Monate) Platzbedarf mind. 6 m², freie Bewegung, muss andere Schweine hören, riechen und sehen können. Keine extra Liegeflächendefinition TSCH-MBL-01_Schweinehaltung-Zucht- Stand: Dezember 2016 VLÜ-02-FOB-501-LOSVersion02.00_Merkblatt_Layout_LOS >