OAVO statt VOGO/BG Warum gibt es eine neue Oberstufen- und Abiturverordnung und für wen gilt sie? KMK-Beschluss Oberstufe + Abitur Verbindlich für Q-Phase 2011 Umsetzung in Hessen ein Jahr früher
§5 Information und Beratung Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich zu vergewissern, wie sie ihre Beleg- und Einbringverpflichtung erfüllen können. In der Qualifikationsphase ist in jedem Halbjahr eine Tutorenstunde zu erteilen.
§9 Leistungsbewertung und Leistungsnachweise Klausurdauer nicht mehr festgelegt. Erweitertes Spektrum => Kompetenzen: Klausurersatz in der Qualifikationsphase: - umfassende schriftlichen Ausarbeitungen - Referate - Präsentationen mündliche Kommunikationsprüfung in den Lks der Fremdsprachen (Q3 oder Q4) fachpraktische Prüfung im musischen LK Leistungsnachweise mit praktischen und theoretischen Anteilen in Kunst, Musik, DS möglich (E1 - Q4)
§11 Einführungsphase 29 Pflichtstunden Mathematik: + 1 Std. Jeweils 6 Kontingentstunden: FS und NaWi 5 KompOrientProfil-Stunden LOK 1 und 2 Deutsch, Englisch, Biologie, Tutorenstunde
§22 Termine Kultusministerium legt Ende der Kursphase sowie Zeitraum der mündlichen Prüfungen fest. Ergebnis einer Abiturprüfung wird am jeweiligen Prüfungstag bekannt gegeben.
§25 Prüfungsanforderungen Die Anforderungen für die Abiturprüfungen ergeben sich aus den Lehrplänen, den Regelungen für das Landesabitur sowie (neu) den Bildungsstandards => EPAs FAPAS entfallen (Anlage 11)
§26 Berechnung der Gesamtqualifikation Klare Trennung: LK – GK – Prüfung 8 LK-Noten zweifach, höchstens 3 unter 5 P. (80-240 P.) 24 GK-Noten, höchstens 6 unter 5 P. (120-360) Prüfungsnoten vierfach gewichtet 0 P. im 4. / 5. PF => Nachprüfung möglich! Bei Zusatzprüfung: (2× s + m) × 4/3
Informationen im Netz … von der Seite des HKM: OAVO - die neue Verordnung Synopse zum Download