Joachim Kunz Handwerkskammer Konstanz

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 Präsentation transkript:

Thurgauer Gewerbeforum 2016 Zulassungsvoraussetzungen für Dienstleistungen in Deutschland Joachim Kunz Handwerkskammer Konstanz Fachbereichsleiter Starter-Center und Standortförderung

Gewerbe- und Handwerksrecht Aufenthaltsrecht 3. Steuerliche Regelungen 4. Anmeldung einer Niederlassung in Deutschland

1. Gewerbe- und handwerksrechtliche Regelungen 1 1. Gewerbe- und handwerksrechtliche Regelungen 1.1 Grenzüberschreitende Tätigkeiten Keine Niederlassung in Deutschland: Die Geschäftstätigkeit geht von einem Betriebssitz außerhalb Deutschlands aus. In Deutschland werden lediglich die dort akquirierten Tätigkeiten ausgeführt. Zulassungspflichtige Tätigkeit (Anlage A HwO) -> Qualifikationsnachweis erforderlich: Bescheinigung der Handwerkskammer. Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Tätigkeiten ist keine Bescheinigung der Handwerkskammer erforderlich!

Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A HwO ohne Gesundheitshandwerke

1.1 Grenzüberschreitende Tätigkeiten Qualifikationsnachweise: die Ausübung der Tätigkeit ist im Niederlassungsstaat auch reglementiert oder die Ausbildung für diese Tätigkeit ist im Niederlassungsstaat staatlich geregelt und der Dienstleistungserbringer hat sie erfolgreich abgeschlossen oder der Dienstleistungserbringer hat die Tätigkeit mindestens einJahre lang im Niederlassungsstaat ausgeübt

1.1 Grenzüberschreitende Tätigkeiten Ausnahmen: Gesundheitshandwerke Zahntechniker Hörgeräteakustiker Orthopädietechniker Orthopädieschuhmacher Augenoptiker

1.2 Niederlassungen in Deutschland Zulassungspflichtige Handwerke: Betrieb ist in Handwerksrolle einzutragen -> Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen Gewerberecht: Betrieb ist beim Gewerbeamt anzumelden Handelsregister: Selbständige Niederlassungen sind in Deutschland ins Handelsregister einzutragen https://www.hk24.de/unternehmensfoerderung_und_start/einheitlicher_ansprechpartner/allgemeine/zweigniederlassung/1156842

1.2 Niederlassungen in Deutschland Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle: Meisterprüfung oder gleichwertige Prüfung (Hochschulabschluss, Techniker usw.) des Geschäftsleiters oder eines angestellten Betriebsleiters Ausnahmebewilligung gemäß § 9 HwO, wenn die Person mindestens 6 Jahre selbständig oder leitend in diesem Handwerk in der Schweiz tätig war (nicht möglich in den Gesundheitshandwerken)

Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle Gleichwertigkeitsabkommen Eintragungsvoraussetzungen für die Handwerksrolle Gleichwertigkeitsabkommen Aufgrund bilateralem Abkommen mit der Schweiz aus dem Jahr 1937 werden alle Ausbildungen und Fachprüfungen sowie Meisterprüfungen und höheren Fachprüfungen als gleichwertig anerkannt, sofern diese inhaltlich übereinstimmen. Die Regelung wurde durch das schweizerische Bundesverwaltungsgericht 2007 bestätigt. Aufgrund Änderungen im Ausbildungssystem (BP) teilweise Einzelfallprüfung erforderlich.

1.2 Niederlassungen in Deutschland b) Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B1 und B2 Handwerksordnung): Eintragung bei der Handwerkskammer ohne Eintragungsvoraussetzungen/Qualifikationsnachweis) Infos zum Handwerksrecht: https://www.hwk-konstanz.de/artikel/eine-lohnende-pflicht-64,14,101.html

2. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen 2.1 Grenzgänger Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis (Freizügigkeitsabkommen Art. 7 Abs. 2) Dienstleistungserbringung: Keiner Zustimmung (der Arbeitsagentur) bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Personen, die von einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU und EWR ordnungsgemäß beschäftigt sind und zur Erbringung einer Dienstleistung vorübergehend in das Bundesgebiet entsandt werden (§ 21 BeschV). https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Arbeitsmarktzulassung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI750887

2.2 Aufenthalts“erlaubnis“ EU-Bürger und Staatsangehörige aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz brauchen kein Visum, wenn sie nach Deutschland einreisen. Aufenthalt länger als 3 Monate innerhalb eines halben Jahres: Aufenthaltserlaubnis erforderlich (nur Meldung!) spätestens 90 Tage nach der Einreise von örtlichen Einwohnermeldeamt oder Ausländeramt. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich (§28 AufenthaltsV) http://www.bern.diplo.de/contentblob/522976/Daten/2202787/download_aufenthaltsnahme_in_D.pdf

3.3 Steuerliche Regelungen Doppelbesteuerungsabkommen von 1971 zur Vermeidung doppelter Besteuerungen Infos dazu: http://www.steuerliches-info-center.de/DE/SteuerrechtFuerInvestoren/steuerrechtFuerInvestoren_node.html;jsessionid=E15E3936F1454017432EC6E380A66A9F

3. Steuerliche Regelungen Für Schweizer Unternehmen zuständig für Umsatzsteuer und Registrierung Finanzamt Konstanz Byk-Gulden-Strasse 2a, 78467 Konstanz Telefon: 07531/289-0, Telefax: 07531/289-312 http://www.fa-konstanz.de/pb/,Lde/Fragebogen+zur+umsatzsteuerlichen+Erfassung/?LISTPAGE=726647

4. Niederlassung eines Schweizer Handwerksbetriebes in Deutschland: Starter-Center der Handwerkskammern Gewerbeanmeldung Finanzamt Berufsgenossenschaften Sozialkassen Rentenversicherung des Selbständigen Eintragung bei der Handwerkskammer Zentrale Erledigung der Anmeldung der Niederlassung Angemeldet werden müssen dann noch die Mitarbeiter in der deutschen Niederlassung (über Krankenkasse) https://www.hwk-konstanz.de/artikel/anmelden-und-loslegen-64,197,57.html https://www.hwk-freiburg.de/beratung/starter-center

Option Betriebsübernahme Bei 36 % aller Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz sind die Inhaber älter als 55 Jahre. In den nächsten 10 Jahren stehen ca. 3.000 Unternehmen, davon ca. 2.200 Meisterbetriebe zur Nachfolge an. Nur noch 40% der Betriebe werden innerhalb der Familie übergeben.

Nexxt-change.org

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