Die UN-Behindertenrechtskonvention:

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 Präsentation transkript:

Die UN-Behindertenrechtskonvention: Ihre Entstehung, Bedeutung und Umsetzung © ISL e.V.

Überblick Allgemeines Entstehung der UN-BRK Bedeutung: Behinderung neu denken! Umsetzung der UN-BRK © ISL e.V.

Allgemeines: Was sind die Vereinten Nationen (United Nations)? Hintergrund: Völkerbund nach 1.Weltkrieg, 1945 dann 51 Gründungsmitglieder, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 heute: 193 Staaten Frieden sichern, Menschenrechte schützen © ISL e.V.

© ISL e.V.

Allgemeines: Was sind Menschenrechte? abstrakt? juristisch? aufgrund des Mensch-Seins mit gleichen Rechten ausgestattet Grundrechte, die allen zustehen – unabhängig von Staatsangehörigkeit © ISL e.V.

Zur Entstehung der UN-BRK 1993: UN-Sonderberichterstatter Leandro Despouy berichtet über massive Menschenrechtsverletz-ungen von Menschen mit Behinderungen © ISL e.V.

Beispiele: zwangsweise Sonderbeschulung nicht barrierefreie Verkehrsmittel und Wohnungen gezwungene Heimunterbringung Heiratsverbot, Verbot von Familiengründung Zwangssterilisation Verbot zu Wählen Gewalt © ISL e.V.

© ISL e.V.

Studie „Human Rights and Disability“ macht 2002 Notwendigkeit deutlich 2003 entscheiden die Vereinten Nationen, dass Verhandlungen beginnen sollen © ISL e.V.

Der weite Weg bis zur Konvention… 1993 UN-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte 2002 UN-Studie „Human rights and disability“ verdeutlicht Notwendigkeit einer Behindertenrechtskonvention © ISL e.V.

Dezember 2001: Ad Hoc – Ausschuss, prüft Vorschläge für eine Behindertenrechtskonvention, Arbeitsgruppe schreibt einen Entwurf Dezember 2003: Resolution der UN-Generalversammlung  Verhandlungen über eine Konvention sollen begonnen werden © ISL e.V.

Nicht-Regierungsorganisationen sollen beteiligt sein Menschen mit Behinderungen sollen in Regierungsdelegationen sein  Deutschland: © ISL e.V.

Prof. Dr. Theresia Degener © ISL e.V.

Erster Entwurf der UN-BRK liegt 2004 vor, Ad Hoc- Ausschuss beendet damit Arbeit und der verhandelte Konventionstext und Fakultativprotokoll werden verabschiedet am 13. Dezember 2006 einstimmig von der UN-Generalversammlung verabschiedet © ISL e.V.

Ab 30. März 2007: Unterzeichnungen durch Staaten Seit 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland = wie Bundesgesetz © ISL e.V.

Konvention mit 3 Superlativen! Erstes großes Menschenrechtsdokument im 21 Jh. Konvention, die am schnellsten verhandelt wurde Nichts über uns ohne uns! noch nie wurde die Zivilgesellschaft so stark beteiligt! © ISL e.V.

Ziel der UN-BRK Gleichberechtigter Gebrauch der Grundrechte des Menschen Augenmerk liegt auf Menschen mit Behinderungen / Vielfalt ihrer Lebenslagen © ISL e.V.

Bedeutung der UN-BRK Konkretisierung der bereits anerkannten Menschenrechte  KEINE Spezialkonvention mit „Sonderrechten“ Sieht Behindertenpolitik aus Menschenrechtsperspektive © ISL e.V.

Behinderung neu denken! der Perspektivenwechsel: Weg von: Medizinischer Sicht Defizitärer Sicht Hin zu: Menschenrechtsorientierter Sicht Behinderung als Wechselwirkung  © ISL e.V.

Präambel der UN-BRK… „…dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingte Barrieren entsteht, die sie an der vollen und wirksamen Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen an der Gesellschaft hindern.“ © ISL e.V.

„…in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können…“ © ISL e.V.

„… in der Erkenntnis, dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten… ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen , sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft… führen wird “ UN-BRK, Präambel e),m) © ISL e.V.

Perspektivenwechsel: Fürsorge  selbstbestimmte Partizipation Patient*in  Bürger*in Integration  Inklusion © ISL e.V.

Integration? Inklusion? © ISL e.V.

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Integration Eingliederung in die Gesellschaft über die Anpassung behinderter Menschen an die Norm und die gesellschaftlichen Anforderungen erreichen © ISL e.V.

Inklusion Gesellschaft ist so gestaltet, dass alle dazugehören können, weil sie allen gerecht wird © ISL e.V.

Integration… Exkurs: Übersetzung der UN-BRK von englischer in deutsche Sprache verwendet „Integration“ statt „inclusion“ Schattenübersetzung der Zivilgesellschaft stellt dies richtig © ISL e.V.

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Inklusion Vielfalt der Gesellschaft Inklusion betrifft aber nicht nur Schul-Debatte sondern alle Lebensbereiche Gilt nicht nur für behinderte Menschen! © ISL e.V.

Behinderte Frauen © ISL e.V.

Familie Zuhause bleiben können Unterstützung für die Familie © ISL e.V.

Berichte Wie leben behinderte Menschen? Was brauchen behinderte Menschen? © ISL e.V.

Gleiche Rechte Unterstützung bei Rechten Behinderte Menschen haben die gleichen Rechte © ISL e.V.

Wohnen Unterstützung: Selbst bestimmen: Wo will ich wohnen? Mit wem will ich wohnen? da wo ich wohne © ISL e.V.

Arbeit Selbst bestimmen: Wo will ich arbeiten? Arbeits-Plätze außerhalb der Werkstatt Gerechte Bezahlung Mensch zuerst 2011 © ISL e.V.

Partnerschaft Wie alle Menschen: Partner / Partnerin aussuchen Heiraten Kinder bekommen Unterstützung in der Familie Mensch zuerst 2011 © ISL e.V.

Gesundheit Gut behandeln Ernst nehmen Leichte Sprache Untersuchen Nicht gegen den Willen: Gut behandeln Ernst nehmen Leichte Sprache Untersuchen Operieren © ISL e.V.

Barriere-Freiheit Die Hindernisse müssen weg! Leichte Sprache © ISL e.V.

Weitere zentrale Begriffe der UN-BRK Würde Teilhabe Empowerment Disability Mainstreaming Barrierefreiheit  ein kleiner Exkurs © ISL e.V.

Exkurs Barrierefreiheit: Leichte Sprache, was ist das? u.a. für Menschen mit Lernschwierigkeiten, gehörlose Menschen, Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten Beispiele für Leichte Sprache  © ISL e.V.

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Kurz gesagt: 2 radikal neue Ansätze Behinderung als Menschenrechtsthema Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände muss unter dem Motto „Nichts über uns OHNE uns!“ in allen Phasen der Umsetzung realisiert werden. © ISL e.V.

Umsetzung der UN-BRK „Nichts über uns ohne uns“: Übersetzung des Textes in amtliche deutsche Sprache (abgestimmt mit Österreich, Lichtenstein, Schweiz, Deutschland): Schattenübersetzung © ISL e.V.

der Pflichtentrias Achtung: der Staat respektiert die Menschenrechte des behinderten Menschen Schutz: Maßnahmen, um den Menschen vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte zu schützen Gewährleistung: Vorgaben der Konvention erfüllen! © ISL e.V.

Was kann man tun? Der Staat: Gesetze überarbeiten Berichte schreiben Gesetze einhalten Zivilgesellschaft: „Nichts über uns ohne uns“ realisieren Rechte einfordern Beteiligungs-möglichkeiten nutzen © ISL e.V.

Eine staatliche Anlaufstelle muss eingerichtet werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales © ISL e.V.

Wie setze ich meine Rechte durch? UN-BRK ist geltendes, bindendes Recht Aber keine Klagemöglichkeit bei den Vereinten Nationen: ist der Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft, kann man Beschwerde beim Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einlegen  Verfahren s. Zusatzprotokoll © ISL e.V.

Überwachung der Umsetzung UN-BRK-Ausschuss: bekommen Staatenberichte, prüfen die Entwicklungen und geben Bewertung ab Staatenberichte in regelmäßigen Abständen Schattenberichte der Zivilgesellschaft © ISL e.V.

Zivilgesellschaft: Schattenberichte, lokale, bundesweite & internationale Aktionen; Bewusstseinsbildung; BRK-Allianz © ISL e.V.

Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte: unabhängig; Politikberatung; zwischen Bundespolitik und Zivilgesellschaft © ISL e.V.

Perspektive…??? Aktivität der Zivilgesellschaft Bewusstseinsbildung UN-BRK ist sehr gutes Werkzeug © ISL e.V.

Wer noch mehr wissen möchte… www.un.org www.ohchr.org www.institut-fuer-menschenrechte.de www.ich-kenne-meine-rechte.de http://www.hubbe-cartoons.de/ © ISL e.V.

Gemeinsam für Menschenrechte - Selbstbestimmung - Empowerment www.isl-ev.de © ISL e.V.