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Diversity Management und Chancengleichheit

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Präsentation zum Thema: "Diversity Management und Chancengleichheit"—  Präsentation transkript:

1 Diversity Management und Chancengleichheit
Vielfalt – Respekt – Recht

2 Alle Menschen sind gleich …
… an Würde und Rechten geboren UN-Menschenrechtserklärung 1948 Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft. Menschen sind unterschiedlich und es gilt, die Unterschiedlichkeiten zu respektieren, jedem einzelnen Menschen Würde entgegen zu bringen und für jeden einzelnen Menschen das gleiche Recht geltend zu machen.

3 Im täglichen Leben kommen zahlreiche Menschen miteinander in Kontakt und wird Diversität mehr oder weniger gut gelebt. Wichtig ist aber zu lernen, dass gegenseitiger Respekt die Grundlage für funktionierendes Zusammenleben und Zusammenarbeiten ist. Alle brauchen den Respekt der Anderen für ihre eigene Entfaltung. Alle Menschen sind einander gleich in ihrem Menschsein und unterscheiden sich doch in so vielem. Viele Unterschiede bemerken wir gar nicht, weil sie für uns keine besondere Rolle spielen weil sie für uns ohne nähere Bekanntschaft gar nicht erkennbar sind. Ganz offensichtlich sind Menschen körperlich verschieden – verschieden groß, verschieden schwer, verschiedene Augen-, Haar- und Hautfarben. Es kann manchmal schwer und manchmal leicht zu erkenn sein, welchen sozialen Hintergrund jemand hat, wie alt er ist oder ob er vielleicht eine Behinderung hat. Welche Sprachen wir sprechen, woran wir glauben und wen oder was wir lieben, ist schon nicht mehr so offensichtlich. Als Teil unserer Identität sind aber all diese Aspekte unseres Seins von allen zu respektieren.

4 Diversity stellt eine große Chance dar
Diversity stellt eine große Chance dar. Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Lebensweisen können neue Sicht- und Herangehensweisen in eine Gesellschaft einbringen. Der gegenseitige Austausch, Respekt und das Voneinanderlernen stehen dabei im Vordergrund. Die Individualität jeder und jedes Einzelnen gilt es als Potenzial zu erkennen und zu nutzen. (Gleichbehandlungsanwaltschaft BM Frauen, Österreich)

5 Die diversen Potenziale werden aber vielfach nicht wahrgenommen, sondern im Gegenteil sind Diskriminierungen auf Grund eines vermeintlichen Andersseins keine Seltenheit. Das EU-Gemeinschaftsrecht sieht aber das Verbot von Benachteiligung auf Grund der Vielschichtigkeit der Gesellschaft vor: Geschlechts/sexueller Orientierung ethnischer Herkunft Hautfarbe Sprache Religion politischer Anschauung nationaler oder sozialer Herkunft Zugehörigkeit zu nationalen Minderheiten Vermögen Geburt oder sonstigen Status (Art. 14, relativer Gleichheitsgrundsatz)


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