Truppmannausbildung Teil I

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Truppmannausbildung Teil I Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Rechtsgrundlagen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Rechtsgrundlagen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Wer, was, wie…? LM Thomas Plenk Jugendfeuerwehrwart, Zugführer Erfahrung durch die Ausbildung und persönliche Einsatzerfahrung, Ausbildung Stand 2016 © Unfallverhütung in der Jugendfeuerwehr, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ziele der Schulung Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des Brand- und Zivilschutzes, soweit diese für die Funktion als Truppmann auf Gemeindeebene erforderlich sind, kennen. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Allgemeines Offen für Fragen und Anmerkungen, Ideen Stand 2016 © Unfallverhütung in der Jugendfeuerwehr, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildungsthemen Aufgaben der Feuerwehr Träger der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Funktionsträger Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Grundlagen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gesetze der Gefahrenabwehr im Überblick Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Zivilschutzgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Weitere zu beachtende Gesetze Jugendarbeitsschutzgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Mutterschutzgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Strafgesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland § 323 c: Unterlassene Hilfeleistung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 2 Ausbildung der Feuerwehren FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 7 Atemschutz FwDV 8 Tauchen FwDV 10 Tragbare Leitern FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz PDV* 810 Fernmeldebetriebsdienst mit Ergänzung für den Katastrophenschutz * Polizeidienstvorschrift Stand 2016 or© Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Aufgaben der Feuerwehr ? ? ? ? ? ? Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Aufgaben der Feuerwehr Löschen Retten Schützen Bergen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Aufgaben der Feuerwehr Die Bekämpfung von Bränden und Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz) Die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe) Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Aufgaben der Feuerwehr Die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz) Die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Aufgaben der Feuerwehr Die Mitwirkung im Katastrophenschutz Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildungsthemen Aufgaben der Feuerwehr Träger der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Funktionsträger Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr § 2 Brandschutzgesetz Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen angemessene und leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr Aufgaben der Gemeinde: Sicherstellen einer ausreichenden Löschwasserversorgung Schaffen von Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr Aufgaben der Kreise und Kreisfreien Städte: Den überörtlich abwehrenden Brandschutz und Technische Hilfe sicher stellen. Erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenübermittlung einzurichten und zu unterhalten. Eine ständig mit geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet. Die Feuerwehreinsatzleitstelle kann zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr Aufgaben der Kreise und Kreisfreien Städte: Eine Feuerwehrtechnische Zentrale vorzuhalten, zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, zur Pflege und Prüfung von Geräten und Material, zur Durchführung von überörtlicher Ausbildungslehrgängen. Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr Aufgaben der Kreise und Kreisfreien Städte: Zur Hilfeleistung bei Schadenereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und zu unterhalten, sofern dies auf andere Weise nicht sichergestellt ist. ein Informationssystem über gefährliche Güter und Stoffe (IGS-Fire) vorzuhalten, dass das Land bereitstellt. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Träger der Feuerwehr Aufgaben des Landes: Das Land unterstützt die Brandschutzforschung und -normung Gewährt den Gemeinden, kreisfreien Städten und Kreisen Zuwendungen für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfe Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildungsthemen Aufgaben der Feuerwehr Träger der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Funktionsträger Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Arten der Feuerwehr Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Arten der Feuerwehren Feuerwehren im Sinne des Brandschutzgesetzes sind: Öffentliche Feuerwehren Berufsfeuerwehren (ab 80.000 EW) Freiwillige Feuerwehren Pflichtfeuerwehren Können nebeneinander aufgestellt werden Nicht Öffentliche Feuerwehren Werkfeuerwehren (staatl. anerkannt) Betriebsfeuerwehren (nicht saatl. anerkannt), nicht im BSG benannt. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Arten der Feuerwehren Gemeindefeuerwehr ohne Ortsfeuerwehr z.B. Schafflund Gemeindefeuerwehr mit Ortsfeuerwehren z.B. Lindewitt Ortswehr Riesbriek Ortswehr Linnau Ortswehr Kleinwiehe Ortswehr Sillerup Ortswehr Lindewitt-Lüngerau Kreisfeuerwehrverband mit Gemeindefeuerwehren z.B. Schleswig-Flensburg 189 Freiwillige Orts bzw. Gemeinde Feuerwehren Stadtfeuerwehrverband (Freiwillige Feuerwehr) mit Ortsfeuerwehren z.B. Flensburg 6 Ortswehren Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildungsthemen Aufgaben der Feuerwehr Träger der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Funktionsträger Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Funktionsträger Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung § 8a (Brandschutzgesetz - BrSchG) (1) Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in Abteilungen. Jede Freiwillige Feuerwehr muss eine Einsatzabteilung haben. Diese besteht aus den freiwilligen aktiven Mitgliedern. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung § 8a (Brandschutzgesetz - BrSchG) (2) Nach vorheriger Entscheidung durch die Gemeindevertretung können innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zusätzlich eine Wachabteilung mit hauptamtlichen Kräften, eine Reserveabteilung, eine Ehrenabteilung, eine Jugend- und eine Kinderabteilung sowie eine Verwaltungsabteilung gebildet werden. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Der Eintritt in die Kinderabteilung ist mit Vollendung des 6. Lebensjahres möglich Der Übertritt in die Jugendabteilung ist mit Vollendung des 10. Lebensjahres möglich. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Der Eintritt in die Jugendabteilung ist mit Vollendung des 10. Lebensjahres möglich Der Übertritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet am Einsatz- und Ausbildungsdienst teilzunehmen Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserve- abteilung möglich Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Angehörige der Feuerwehren, die die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren haben, sind im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden und können in die Reserve- Verwaltungs- oder Ehrenabteilung übernommen werden. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung besonderer Teil der Einsatzabteilung gleiche Aufgaben wie Berufsfeuerwehr, aber geringere Stärke und nicht rund um die Uhr besetzt Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Der Eintritt in die VerwAbt. ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich Der Dienst in der VerwAbt. endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres Auf Wunsch des Mitgliedes jedoch mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem 60. Lebensjahr vollendet wird Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres Auf Wunsch des Mitgliedes jedoch mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem 60. Lebensjahr vollendet wird Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Gliederung und Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Freiwillige Feuerwehren Aktive Mitglieder Kinder- abteilung Jugend- abteilung Einsatz- abteilung Reserve- abteilung Haupt- amtliche Wach- abteilung Ver- waltungs- abteilung Ehren- abteilung Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind mit Ausnahme der hauptamtlichen Wachabteilung ehrenamtlich tätig. Musikzüge, Feuerwehrchöre usw. bilden ebenfalls eine Abteilung einer Freiwilligen Feuerwehr Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I (Verwaltungs-)Organe der Feuerwehr Mitgliederversammlung Wehrvorstand Wehrführung und Stellvertretung (plus Gemeindewehrführung) Zugführung (soweit vorhanden) Gruppenführung Kassenverwaltung Schriftführung Gerätewartung (freiwillig, durch Satzung bestimmt) Führung der Reserveabteilung (soweit vorhanden) Jugendfeuerwehrwartung (soweit vorhanden) Musikzugführung (soweit vorhanden) Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildung, Trupp gemäß FwDV 2 Ausbildung Lehrgangsabzeichen Ausbildungsebene Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildung Standort Truppmannausbildung Teil 2 Truppführer Kreis Truppführer plus ein technischer Lehrgang Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildung, Technisch gemäß FwDV 2 Ausbildung Lehrgangsabzeichen Ausbildungsebene Sprechfunker Kreis Atemschutzgeräteträger Maschinisten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildung, Technisch gemäß FwDV 2 Ausbildung Ausbildungsebene Technische Hilfeleistung Kreis ABC-Einsatz ABC-Erkundung ABC-Dekontamination P/G (Personal/Gerät) Gerätewarte Land Atemschutzgerätewarte Truppmann mit mehreren technischen Lehrgängen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildung, Führung gemäß FwDV 2 Ausbildung Lehrgangsabzeichen Ausbildungsebene Gruppenführung Land Zugführung Verbandsführung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildung, Führung gemäß FwDV 2 Ausbildung Ausbildungsebene Einführung in die Stabsarbeit Land Führen im ABC-Einsatz Leiter einer Feuerwehr Ausbilder in der Feuerwehr Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung Feuerwehrmann Anwärter ohne Mitglied der Jugendabteilung; Eintritt als aktives Mitglied Feuerwehrmann Truppmann Teil I (Grundausbildung) Oberfeuerwehrmann Abgeschlossene Truppmannausbildung und mindestens einen techn.Lehrgang Hauptfeuerwehr- mann 2 Sterne Truppführungsausbildung und mindestens einen techn. Lehrgang Hauptfeuerwehr- mann 3 Sterne Mitglied im Vorstand, Sicherheitsbeauftragter oder Brandschutzerzieher/-aufklärer mit abgeschlossener Ausbildung Truppführungsausbildung und mindestens zwei techn. Lehrgänge Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung Löschmeister ohne Truppführung und min. zwei techn. Lehrgänge sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Gruppenführung Oberlöschmeister Gruppenführung ABC Gruppenführung IuK (Informations u. Komunikations Einheit) im Stab bzw. TEL (Technische Einsatzleitung) Gruppenführung Führen im ABC Einsatz Hauptlöschmeister 2 Sterne Jugendfeuerwehrwart Kreisausbilder Gruppenführung Jugendfeuerwehrwart Kreisausbildung 3 Sterne stellvertretender Ortswehrführer bis 1.000 Einwohner Gruppenführung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung Brandmeister Zugführung, Ortswehrführung bis 1.000 Eeinwohner Zugführung Gruppenführung Leiten einer Feuerwehr Oberbrandmeister Ortswehrführung 1.001 bis 5.000 Einwohner Gemeindewehrführung bis 1.000 Einwohner Zugführung Hauptbrandmeistern Ortswehrführung 5.000 bis 15.000 Einwohner Gemeindewehrführung bis 5.000 Einwohner Verbandsführung Hauptbrandmeister Ortswehrführung über 15.000 Einwohner Gemeindewehrführung bis 15.000 Einwohner Amtswehrführung bis 15.000 Einwohner Erster Hauptbrandmeister Gemeindewehrführung über 15.000 Einwohner Amtswehrführer über 15.000 Einwohner Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Ausbildung Stellvertretender Kreisbrandmeister Stellvertretende Kreiswehrführung Verbandsführung Landesbrandmeister Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Dienstgradgruppe Mützenband Feuerwehranwärter bis Hauptfeuerwehrman *** Löschmeister Hauptlöschmeister *** Ab Brandmeister Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Helmkennzeichnungen Gruppenführung Zugführung Wehrführung Kreiswehrführung Stellvertretungen tragen die gleiche Kennzeichnung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildungsthemen Aufgaben der Feuerwehr Träger der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Funktionsträger Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Vorausetzungen Das Feuerwehrmitglied muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben oder regelmäßig für den Einsatz- und Übungsdienst zur Verfügung stehen (Ausnahmecharakter) körperlich und geistig geeignet sein mindestens 16 Jahre alt sein (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich) Entscheidung des Wehrvorstandes über die vorläufige Aufnahme endgültige Aufnahme durch die Mitgliederversammlung nach Ablauf einer einjährigen Probedienstzeit und abgeschlossener Grundausbildung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt Entscheidung über das Ausscheiden nach § 7 Abs. 3 Mustersatzung (für den Einsatzdienst nicht mehr verfügbar), Entscheidung durch Wehrvorstand Ausschluss gemäß § 16 Mustersatzung, Entscheidung durch Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit Auflösung der Feuerwehr durch Beschluss der Mitgliederversammlung Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Entschädigungen und Ersatzansprüche Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben bei Einsätzen oder für Ausbildungsveranstaltungen Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, Ersatz des Verdienstausfalls, Reisekostenvergütung, Unentgeltliche Dienstkleidung, Ersatz von Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen, die bei Ausübung des Dienstes beschädigt oder zerstört worden sind, Entschädigung für die Tätigkeit in der Feuersicherheitswache Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Soziale Sicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile entstehen. Bei Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung sind auf Antrag durch den Träger der Feuerwehr zu erstatten. Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Pflichten aktiver Mitglieder Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben am Einsatz- und Ausbildungsdienst sowie sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen und alle Aufgaben sachgerecht zu erfüllen alle Schutzvorschriften zu befolgen Kameradschaft zu pflegen Verschwiegenheit zu bewahren und Aussagegenehmigungen einzuholen keine Auskünfte an die Presse zu geben die Dienstkleidung zu pflegen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbildungsthemen Aufgaben der Feuerwehr Träger der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Funktionsträger Rechte und Pflichten Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ausbilder/Betreuer Motivation Empathie Fachwissen Vorbereitung Du selber Selbstmotivation Es wollen* Konzentration Kameradschaft *Man kann niemanden zum lernen zwingen Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Den Weg zur Einsatzkraft in der Feuerwehr, zeigen Dir die Ausbilder, Betreuer und die Kameradschaft! Den Weg gehen, kannst nur Du selbst! Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk

Truppmannausbildung Teil I Ach ja, nicht vergessen! Feuerwehr heißt immer Teamwork! Stand 2016 © Truppmannausbildung Teil I, Jugendfeuerwehr Lindewitt , LM Thomas Plenk