Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Bewerbungs- eingang Bewerbungs- bearbeitung Stellenangebote VermittlungKommunikationZusatzleistungen.
Advertisements

Sporttherapie bei Abhängigkeitserkrankungen
© VDRB Statistische Daten der Bienenhaltung Autor: Dieter Schürer, ZV VDRB, Ressortleitung Honig.
Infotreff 1.Allgemeine Informationen zum Training im BTZ 2.Führung durchs Haus 3.Abschlussrunde für offene Fragen 4.Einladung zum Mittagessen 5.Möglichkeit.
DAS KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ (KHSG) MIT INKRAFTTRETEN AB DEM Schließung einer ambulanten Versorgungslücke im Überblick.
© 2011 Wolters Kluwer Deutschland / Seite 2
Psychotherapie nach Akuttrauma im Psychotherapeutenverfahren - DGUV
Betreuung von Lernanfängern im Schuljahr 17/18
Politischer Entscheidungsprozess
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Darstellung der Abläufe bei Unterbringung nach NPsychKG / BGB im AMEOS Klinikum Hildesheim Prof. Dr. med. Detlef E. Dietrich Dr. med. Christian Tettenborn.
D : Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen
Herzlich willkommen!.
„Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen“
Übersicht der Vorgehensweise bei der Einrichtung von Kleiderspendencontainern
MPO 2013 Anmeldung zur Abschlussprüfung
Der Schwerbehindertenausweis
Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung
Abrechnungslegung allgemein, Dokumente, IWBecos
2. Treffen der FAG Flucht und Migration
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Das Online- Gutscheinportal
Arbeitszeiten Jugendliche bis 18 Jahren = höchstens 8,5 Stunden
Präambel/ 1 Grundsätzlich orientiert sich die Ausbildungszeit an den innerbetrieblichen Ausbildungsregeln. Dort wo der KV für Umreihungen Aus-/Einarbeitungs-zeiten.
Rahmenbedingungen für die Arbeit als QmbS-Berater in einem Tandem
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2017
für anerkannte Flüchtlinge Regelungen für die Umsetzung
Bernadette Tropper-Malz Thomas Prorok CAF Zentrum Österreich
Papierindustrie KV-Runde 2005
Schulungsunterlagen der AG RDA
Schritt für Schritt zur neuen Juleica
Wo kann ich mich beschweren?
Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis
Die Sonderpädagogische Beratungsstelle
Fallbeispiel Ein Schüler, von dem das Gerücht geht, „dass man bei dem alles kriegen kann“, hat einem Mitschüler in der Pause einen „Joint“ verkauft. Nach.
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Projektpräsentation 2017/18
Die Kranken-versicherung der Studenten – Ein kurzer Überblick
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
KBS-Austauschplattform 2017 Zusammenarbeit mit der Psychiatrie
28. Mai a-tarifvertrag Verhandlungsstand.
Thomas Knobloch Key Account Manager 29 Jahre alt, verheiratet
Studiengang International Business
mit einer dualen Berufsausbildung
Überblick zur Informationsveranstaltung
Kita Erziehungsberechtigte
Informationsabend für die Zentrale Abschlussprüfung (ZP 10) an der Gesamtschule der Kreisstadt Siegburg 2018/2019.
Inhalt Bewährtes bleibt Prüfungen im Praktikum
Herzlich Willkommen.
Das Thema Pflege aus gewerkschaftlicher Sicht
Hausaufgaben Schule XY Elternabend vom #816810
“Kunden-Schulungen” Arbeitsanweisung
Tapen Verbandtechnik im Sport
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
abH ausbildungsbegleitende Hilfen
Prof. Dr. Barbara Wörndl Hochschule Merseburg
Leistungsbeurteilung in der Schule
Musik als Profilfach an Gemeinschaftsschulen Klasse 8-10
STARTUP – Truppmannausbildung Bezirk:. Oberpullendorf Termin:. 05
Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/20
Nr. KREISTURNTAG ORT, ∙ Datum Herzlich Willkommen! 1.
des Landesverbandes (Teil B)
Lehrveranstaltungsbearbeitung und Raumzuweisungen ab WiSe 2017
Öffnungsaktionen für Beamte
„Selbst-Hilfe“ und Psychotherapie – Gemeinsam mehr erreichen 30
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Ernährungsberatung, allgemein
Schon gehört?? Es gibt ein neues- und anderes- GÄDH!
 Präsentation transkript:

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. KZT 2 = max. 12 TE Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J: bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Telefonische Erreichbarkeit Der KV zu melden!!! vom Therapeuten oder Praxispersonal sicherzustellen Auch in Kooperation möglich Zeiten werden veröffentlicht Umfang: bei vollem Versorgungsauftrag: 200 Min./Woche in Einheiten von mind. 25 Min. bei hälftigem Versorgungsauftrag: 100 Min./Woche in Einheiten von mind. 25 Min.

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. KZT 2 = max. 12 TE Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Psychotherapeutische Sprechstunde – GOP 35151 (42,75 / 25 Min.) E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. Psychotherapeutische Sprechstunde – GOP 35151 (42,75 / 25 Min.) Ärzte und Psychotherapeuten mit Genehmigung zur RL-Therapie müssen Sprechstunden anbieten Offene Sprechstunde Sprechstunde mit Terminvergabe Organisation obliegt dem Therapeuten; Form der Sprechstunde ist der KV zu melden! Umfang der Sprechstunden (mind. à 25 Min.) Voller Versorgungsauftrag Halber Versorgungsauftrag mind. 100 Min./Woche mind. 50 Min./Woche

Psychotherapeutische Sprechstunde Sprechstunden Erwachsene Kinder (<14 J.) und Jugendliche (≥14 <21J.) nur als Einzelbehandlung Persönlicher Kontakt, d.h. nicht telefonisch In Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich Max. 6 bzw. 3/KHF Einzelbehandlung, nicht telefonisch In Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich Max. 10 bzw. 5 /KHF bis zu 100 Min. auch mit relevanter Bezugsperson ohne Anwesenheit des Kindes/Jugendlichen möglich

Psychotherapeutische Sprechstunde – GOP 35151 (42,75 / 25 Min.) E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. Ziel: Abklärung ob Verdacht auf psychische und behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt Orientierende diagnostische Abklärung (ODA), d.h. Abklärung und (sofern erforderlich) Differenzialdiagnostische Abklärung (DDA) Einsatz von standardisierten diagnostischen Instrumenten Klärung ob und welchen Unterstützungsbedarf der Patient hat Ggf. Vermittlung von Patienten für Sprechstunde durch TSS

Psychotherapeutische Sprechstunde – GOP 35151 (42,75 / 25 Min.) Ausgabe der Allgemeinen Patienteninformation (PTV 10) erforderlich Bei Beendigung der Sprechstundenbehandlung für Patienten Ausgabe der individuellen Patienteninformation (PTV 11), ggf. mit Code für TSS zu übergeben Ab 1.4.2018 grundsätzlich mind. 50 Minuten Sprechstunde Voraussetzung für Akutbehandlung oder RL-Therapie

Psychotherapeutische Sprechstunde – GOP 35151 (42,75 / 25 Min.) E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. Abrechnungsregelungen: Nur im persönlichen A-P-K Nur als Einzelbehandlung Je vollendete 25 Min. berechnungsfähig In der Sitzung u. a. nicht neben Psychosomatik, übenden Verfahren, biographischer Anamnese, Probatorik Am BHT nicht neben RL-Therapie Im BHF nicht neben Chronikerleistung, Strukturpauschalen Haus der Haus- und Kinderärzte und PFG

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE KZT 2 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Akutbehandlung – GOP 35152 (42,75 / 25 Min.) bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. Ziel: Pt-Intervention zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen mit geeigneten psychotherapeutischen Mitteln Oder Stabilisierung von Patienten zur Vorbereitung auf RL-Therapie Zeitnah nach der Sprechstunde zur Vermeidung von Chronifizierungen

Akutbehandlung – GOP 35152 (42,75 / 25 Min.) Als Einzeltherapie bis zu 24 x á 25 Minuten oder 12 x á 50 Minuten im KHF (= 600 Min) Nicht genehmigungspflichtig aber! anzeigepflichtig (PTV 12) spätestens mit Beginn der Behandlung!!! sind Bestandteil des Therapiekontingents, sofern es zu einer RL-Therapie kommt!

Akutbehandlung – GOP 35152 (42,75 / 25 Min.) bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. Abrechnungsregelungen: Nur im persönlichen A-P-K Nur als Einzelbehandlung Je vollendete 25 Min. berechnungsfähig In der Sitzung u. a. nicht neben Psychosomatik, übende Verfahren, biographische Anamnese, Probatorik Am BHT nicht neben RL-Therapie Im BHF nicht neben Chronikerleistung, Strukturpauschalen Haus der Haus- und Kinderärzte und PFG

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. KZT 2 = max. 12 TE Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Probatorische Sitzung ( 35150 - 65,39 / 50 Min) Müssen vor Beginn einer Kurz- oder Langzeittherapie (KZT/LZT) durchgeführt werden Antrag auf KZT oder LZT (PTV 1 + PTV 2) bereits nach erster probatorischen Sitzung möglich, wenn Termin für zweite probatorische Sitzung feststeht! Kinder (<14 J.) und Jugendliche (≥14 <21J.) Erwachsene - mind. zwei, max. vier - mind. zwei, max. sechs

Probatorische Sitzung ( 35150 - 65,39 / 50 Min) Auch bei Therapeutenwechsel! Nur als Einzelbehandlung möglich! Bei Kindern/Jugendlichen auch Einbeziehung der Bezugsperson möglich! - (GOP 35150B) Probatorik auch nach Antragstellung möglich!!! gilt nicht als Richtlinientherapie, dadurch keine Anrechnung auf das Therapiekontingent E: 2 bis 4 à 50 Min. K/J: 2 bis 6 à 50 Min.

Probatorische Sitzung (35150 - 65,39 / 50 Min) Abrechnungsregelungen: Bei vor dem 1.4.2017 begonnenen die 5. bzw. 5. bis 8. Sitzung mit 35150L bzw. mit Bezugsperson 35150S abrechnen Je vollendete 50 Minuten, bei Unterteilung in 25 Min. Abrechnung mit 35150C In der Sitzung u. a. nicht neben Psychosomatik, übenden Verfahren, biographischer Anamnese, RL-Therapie, Sprechstunde und Akutbehandlung Im BHF nicht neben Chronikerleistung, Strukturpauschalen Haus der Haus- und Kinderärzte und PFG

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. KZT 2 = max. 12 TE Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Keine Gutachterpflicht! Kurzzeittherapie KZT 1 max. 12 TE Max. je 12 TE Mind. 25 , max. 50 Min. Beantragung: - 1. prob. Sitzung erfolgt - 2. terminiert KZT 2 max. 12 TE Beantragung: - frühestens nach 7. Therapieeinheit Keine Gutachterpflicht!

Abrechnung Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) Sowohl Erwachsene als auch Kinder 35200 35205 35210 35211 35212 35220 35224 Einzelbehandlung TfP Große Gruppe TfP, 5-9 TN Kleine Gruppe TfP, 3-4 TN Einzelbehandlung APT Große Gruppe APT, 5-9 TN Kleine Gruppe APT, 3-4 TN Einzelbehandlung VT Große Gruppe VT, 5-9 TN Kleine Gruppe VT 3-4 TN

Bearbeitungsfrist für Krankenkasse Kurzzeittherapie Anerkenntnis Leistungspflicht erfolgt formlos an Patienten mit Angabe Anzahl Therapieeinheiten und GOP sowie Ansprechpartner Bearbeitungsfrist für Krankenkasse i. d. R. nach Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang bei KK Bei fehlender Möglichkeit zur Einhaltung Mitteilungs- und Begründungspflicht der Kasse Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist nach Eingang bei KKgilt Antrag als bewilligt Postausgang des Antrags (i. d. R. + 3 Tage) z. B. auf Durchschlag des Antrags notieren!!!

Umwandlung Kurzzeittherapie 2 in Langzeittherapie Umwandlung KZT 2 in LZT Umwandlung Kurzzeittherapie 2 in Langzeittherapie spätestens mit der 8. Therapieeinheit der KZT 2!!! Anrechnung der bewilligten KZT auf das Kontingent der LZT Umwandlungsantrag mit Formular PTV 2 sowie verschlossenem Briefumschlag für den Gutachter (PTV 8)! Umwandlung von KZT in LZT ist gutachterpflichtig!

Beispiel Fristablauf * – Antrag KZT Bearbeitungsfrist für KK PE KK 5.4.2017 02.04.2017 12.4.2017 19.4.2017 26.4.2017 Antrag PTV 1 und PTV 2 Beginn Frist 6.4.2017 Antrag gilt als bewilligt** * Gilt nicht für Langzeittherapie ** Sofern KK keine Gründe bzw. neue Frist zur Verlängerung der Entscheidungsfrist mitgeteilt hat

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. KZT 2 = max. 12 TE Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Zwei Bewilligungsschritte (2 Kontingente): 1. Bewilligungsschritt Langzeittherapie Zwei Bewilligungsschritte (2 Kontingente): 1. Bewilligungsschritt Antragspflichtig Gutachterpflichtig 2. Bewilligungsschritt Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkasse Möglichkeit der Nutzung von TE zur Rezidivprophylaxe sind im Antrag zu planen (PTV 2)

Strukturreform der Psychotherapie

Strukturreform der Psychotherapie

Abrechnung Langzeittherapie (LZT) Sowohl Erwachsene als auch Kinder 35201 35203 35208 35210 35211 35212 35221 35225 35223 Einzelbehandlung TfP Große Gruppe TfP, 5-9 TN Kleine Gruppe TfP, 3-4 TN Einzelbehandlung APT Große Gruppe APT, 5-9 TN Kleine Gruppe APT, 3-4 TN Einzelbehandlung VT Große Gruppe VT, 5-9 TN Kleine Gruppe VT 3-4 TN

Allgemeine Verfahrensweise Kurzzeittherapie Telefonische, Erreichbarkeit Akutbehandlung KZT 1 = max. 12 TE bis zu 24 x à 25 Min. oder 12 x à 50 Min. KZT 2 = max. 12 TE Psychotherapeu-tische Sprechstd. E: bis 6 x à 25 Min. od. 3 x à 50 Min. K/J bis 10 x à 25 Min. od. 5 x à 50 Min. - Verhaltenstherapie - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie - Analytische Psychotherapie Probatorik Hinweis: 50 Min. Sprechstd. ab April 2018 verpflichtend für weitere RL-therapeutische Behandlung Verpflichtend für KZT/LZT E: 2 bis 4 x à 50 Min. K/J: 2 bis 6 x à 50 Min. Rezidiv-prophylaxe Langzeittherapie

Rezidivprophylaxe Erwachsene: Kinder/Jugenl.: Kennzeichnung der GOP mit „U“ , bei Bezugsperson mit „R“ (z. B. 35201U) Erwachsene: Max. 8 TE bei ≥ 40 TE Bis zu 2 Jahre nach Abschluss der Therapie Max. 10 TE bei ≥ 60 TE Aus dem Kontin-gent der LZT Kinder/Jugenl.: Max. 20 TE bei bei ≥ 60 TE Anzeige Therapie-ende über PTV 12 Max. 10 TE bei bei ≥ 40 TE Im Antrag (PTV 2) ob, ob nicht oder noch nicht absehbar

Beantragungsverfahren Bei LZT- Bericht an Gutachter (auf Basis PTV 3) im geschl. Umschlag (PTV 8) Antrag Vers. Angaben Therapeut (PTV 1+ PTV2) Patient + Sprech-stunde Krankenkasse PTV 4 Gutachter Akutbe-handlung PTV 5 Anzeige Akutbehandlung PTV 12 PTV 5 bei LZT Information an Therapeuten Information an Patienten in freier Form Therapeut Ausgabe Allg. Info PTV 10 + Ausgabe Ind. Info PTV 11

Informationen; Ausfüllanleitungen , Formularmuster etc. unter: Besonderheiten Konsiliarbericht Muster 22 unverändert Testverfahren während bewilligter Therapie Testverfahren bei KZT bis zu 3-mal mit gesonderter Begründung Testverfahren bei LZT zusätzliche 2-mal mit gesonderter Begründung Informationen; Ausfüllanleitungen , Formularmuster etc. unter: http://www.kbv.de/html/psychotherapie.php

Übergangsregelung LZT/KZT vor 1.4.2017 beantragt Umwandlung einer vor 1.4.2017 beantragten KZT nach 1.4.2017 Fortführung einer vor dem 1.4.2017 beantragten LZT „Alte“ Regelung gilt „Neue“ Regelung gilt „Neue“ Regelung

Nach Beendigung einer Langzeittherapie (LZT) 3. Rezidivprophylaxe Nach Beendigung einer Langzeittherapie (LZT) Drohenden Rückfall durch schnellen Zugang zum Therapeuten vermeiden Stunden aus dem Langzeitkontingent Maximal 8 h bei einer Behandlungsdauer von 40 h od. mehr Maximal 16 h bei einer Behandlungsdauer von 60 h od. mehr Bis zu zwei Jahre nach Abschluss einer LZT möglich Anzeige des Therapieendes erforderlich (PTV 12) Insgesamt max. 24 Insgesamt max. 80 Insgesamt max. 100/80* Insgesamt max. 160/80* Insgesamt max. 300/150* * Höchstgrenze: bei ET/GT

Insgesamt max. 24 Insgesamt max. 80 K: Insge. max. 70/60* J: Insge. max. 90/60* K: Insge. max. 150/90* J: Insge. Max. 180/90* K: Insge. max. 70/60* J: Insge. max. 90/60* K: Insge. max. 150/90* J: Insge. Max. 180/90* * Höchstgrenze: bei ET/GT

Psychotherapie und TSS

Vermittlung Psychotherapie ab 03. April 2017

Vermittlung Psychotherapie: Vorgaben SGB V seit 01. April 2017 (faktisch seit Montag, 03. April 2017) Laut BMV-Ärzte Anlage 28 einen Termin für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, einen Termin für die sich aus der Abklärung nach Nr. 1 ergebende zeitnah erforderliche Akutbehandlung. einer Überweisung bedarf es nicht

Vermittlung durch KVen Ausnahme: Wenn aus Krankenhaus entlassen (Richtlinie) Derzeit keine Vermittlung! Grundsatz: Nur nach Erstgespräch, wenn sich Bedarf ergeben hat Nur Erstgespräch (innerhalb einer Sprechstunde)

Zusätzlich Anfragen von Aufkommen Nach Einrichtung TSS für die Facharzttermine waren Anfragen nach Vermittlung Psychotherapie häufige Anfragen im Patientenservice Auch bis 31.03.2017 in der TSS schon Vermittlungs-anfragen Psychotherapie, teilweise mit Überweisung Zusätzlich Anfragen von Sozialpsychiatrischen Diensten Ämtern (Bundesagentur..) keine Vermittlung!

In den ersten Tagen Mehr als 40 % des Anrufaufkommens besteht aus Anfragen nach Psychotherapieterminen Mündlich: Aufkommen insgesamt „bewältigbar“. Rechnung: 18 Termine je Tag, sind 90 Termine je Woche, 378 im Monat, über 1.000 im Quartal

Anrufaufnahme Erstgespräch Zwar Keine Überweisung notwendig Keine Dringlichkeit ABER keine Vermittlung wenn: Schon in Therapie Versuch, Informationen für Therapeuten zu erlangen: Gibt es eine Therapieempfehlung…

Anrufaufnahme Akutbehandlung War Patient in einer Sprechstunde? Hat er eine Individuelle Patienteninformation? Mit Überweisungscode? Eventuelle Angaben darauf: ICD, Verdachtsdiagnose alternativ Wurde der Patient aus KH oder Reha entlassen? Sonst kein Zugang zur Akutbehandlung

Vermittlung Akutbehandlung Grundsatz: Nur, wenn eine individuelle Patienteninformation mit Kreuz bei Akutbehandlung und Code

Vermittlungsablauf dem Therapeuten gegenüber Nach Aufnahme und Terminsuche Termin bei „einem“ Therapeuten, idR ohne Berücksichtigung von Patientenwünschen Praxis erhält per Telefax folgende Infos: Patientenname Patientenadresse Telefonnummer Geburtsdatum Bekannte Diagnosen / Therapieempfehlungen (aus einer Überweisung, …)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Brigitte Zunke Thomas Steil