Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen 30.10.2017 Erstellen einer Titelfolie Oberen Platzhalter anklicken, Eingabe: Einführung in PowerPoint Klicken Sie auf den unteren Platzhalter, Eingabe: Praxisbeispiele Klicken Sie auf eine Stelle außerhalb der Texte Ihre Titelfolie ist jetzt erstellt! Behörde für betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und technischen Verbraucherschutz Rechtliche Aspekte im Strahlenschutz an Schulen
Vortragsinhalte Die Vorschriften Die Beteiligten Die Paragraphen FAQ 30.10.2017 Vortragsinhalte Die Vorschriften Die Beteiligten Die Paragraphen FAQ Ausblick Öffnen der GAV-Vorlage Erstellen eines Arbeitsordners Speichern der Vorlage 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Strahlenschutz an Schulen 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Grundlegende Vorschriften I StrlSchV rad. Stoffe RöV Röntgengeräte Beides sind selbstvollziehende Rechtsnormen mit Bindungscharakter Regelungsinhalte: Anwendungsbereich Umgangsvorschriften wie Genehmigung oder Anzeige Verantwortlichkeiten für die Betreiber oder diejenigen mit Umgang Anforderungen an diejenigen mit Umgang Personenschutz Verwendungs- und Meldevorschriften 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Grundlegende Vorschriften II Richtlinie Sicherheit im Unterricht (RiSU) Empfehlung der KMK besitzt keine direkte Bindungswirkung, muss umgesetzt werden Gem. RdErl. d. MK u. d. MU v. 19.03.2014 (Gem. RdErl.) : erklärt die RiSU in Niedersachsen für verbindlich an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen Regelungsinhalte : Verantwortlichkeiten Aufgaben & Verknüpfungen 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Die Beteiligten I Der Strahlenschutzverantwortliche (SSV) ist durch Ziffer 3.1 des Gem. RdErl. der Schulträger Verantwortung für die Organisation des Strahlenschutzes Der Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBevoll.) wird von der NLSchB nach Ziffer 3.2 des Gem. RdErl. ernannt, auf ersuchen des Schulträgers Wahrnehmung der Aufgaben zur Umsetzung der Organisation des Strahlenschutz Der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird nach Ziffer 3.3 des Gem. RdErl. von der Schulleitung bestellt Durchführung d. Strahlenschutzorganisation/Beratung SSBevoll. 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Die Beteiligten II Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Aufgaben werden durch Ziffer 3.4.1 des Gem. RdErl. geregelt Überwachung der Einhaltung der Rechtsnormen (grundlegende Vorschriften I) und Beratung Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) Aufgaben werden durch Ziffer 3.4.2 bis 3.4.4 des Gem. RdErl. geregelt Bescheinigung der Fachkunde (FK) Führt Liste der Schulen mit rad. Stoffen & Röntgengeräten Führt Liste der SSB der Schulen inkl. der Daten Unterstützt die Schulleitungen bzgl. der FK-Aktualisierungen organisiert und führt eine Liste der Aktualisierungskurse 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Regelungen in der StrlSchV und RöV I § 7 StrlSchV Umgangsgenehmigung für rad. Stoffe Relevant bei rad. Stoffe mit alter BAZ und neuem Umgangsort u. bei Erwerb v. rad. Stoffen < FG & Vorhandensein v. Stoffen >FG Antragstellung durch SSV oder SSBevoll. je nach Regelung § 117 Abs. 7-9 StrlSchV alte Bauartzulassungen (BAZ) Regelungen zu rad. Stoffen mit alter BAZ & altem Umgangsort § 25 - § 27 StrlSchV Regelungen zu neuen BAZ kein SSV (nicht in § 31 genannt) u. SSB; Meldungen bleiben § 4 RöV Anzeige bauartzugelassener Röntgengeräte Anzeige 2 Wochen vor Inbetriebnahme und Abmeldung § 8 - § 12 RöV Regelungen zu den BAZ Alle Schulröntgeneinrichtungen besitzen eine BAZ 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Regelungen in der StrlSchV und RöV II § 30 StrlSchV / § 18 a RöV Fachkunde (FK) Voraussetzung: geeignete Ausbildung + erfolgreiche Kursteilnahme wird nach Prüfung v. NLSchB ausgestellt; alle 5 J. Aktualisierung § 31 StrlSchV / § 13 RöV SSV und SSB bei juristischen Personen Mitteilung ans GAA welche natürliche Person aus vertretungsberechtigtem Organ die Aufgabe des SSV bekleidet, mit Befugnissen und der Organisationsstruktur das GAA ist über jedwede Änderung zu informieren Bestellung der SSB mit Aufgabe und Befugnissen ist dem GAA mitzuteilen sowie jedwede Änderung (neuer SSB, Abmeldung) Im Rahmen der Bestellung ist dem GAA auch die Bescheinigung der Fachkunde zu zusenden (besteht aus Ausbildungsnachweis, Kursteilnahme und der Urkunde über die Fachkunde) 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Regelungen in der StrlSchV und RöV III § 34 StrlSchV / § 18 a RöV Strahlenschutzanweisung regelt welche Strahlenschutzmaßnahmen für einen sicheren Betrieb zu beachten sind § 35 StrlSchV / § 18 Abs. 1 Nr. 4 RöV Auslegung Rechtsnormen regelt die Zurverfügungstellung der Rechtsnormen § 38 StrlSchV / § 36 RöV Unterweisung dient der Aufklärung über Gefahren sowie die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, jährl. Wiederholung, Vorlage auf Verlangen § 66 StrlSchV / § 18 Abs. 1 Nr. 5 RöV Sachverständigenprüfung Vorlage beim GAA 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Regelungen in der StrlSchV und RöV IV § 70 StrlSchV / § 42 RöV Melde- und Mitteilungspflichten Erwerbsmeldung in 1 Monat, Jahresmeldung bis 31.01. Folgejahr bei RöV außergewöhnliche Betriebszustände, unverzügl. Meldung § 69 StrlSchV / § 4 Abs. 7 RöV Abgabe bzw. Verbleib Empfänger benötigt Genehmigung oder muss Anzeige stellen § 76 StrlSchV Ablieferung Verlassen des Dschungels 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
FAQ I Fachkunde Bestehend aus Ausbildung & erfolgreiche Kursteilnahme Umsetzung durch NLSchB, stellt Bescheinigung aus Anforderungen regeln die Ziffern 8.5 bzw. 9.5 der RiSU Anzahl SSB 2 wegen Umgangsbeaufsichtigung n. § 31 Abs. 2 StrlSchV nach 3.4.4 Satz 2 Gem. RdErl. Übernahme Kurskosten für 2 SSB SSBevoll. Benennung aus Ziffer 2.2 Gem. RdErl. v. 12.07.2005 besteht nicht mehr, da Erlass verfallen Strahlenschutzanweisung Fortgeltung zumindest Änderung des SSV 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
FAQ II SSV Änderungen durch den Gem. RdErl. v. 19.03.2014 Auch in öffentlichen Schulen der Träger, wie bisher schon bei Schulen in freier Trägerschaft Benennung einer natürlichen Person aus dem vertretungs-berechtigten Organ SSV als Eigentümer der Einrichtungen freie Verfügungsgewalt über Einrichtungen laut § 903 BGB Verschiebbarkeit der Einrichtungen zwischen den Schulen unter seiner Aufsicht Sachverständigenprüfungen bei Röntgeneinrichtungen alle 5 Jahre bei rad. Stoffen gemäß BAZ, Sachverständigem oder Richtlinie 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Sachverständige nach StrlSchV und RöV Dichtheitsprüfungen nach § 66 Abs. 4 und 5 StrlSchV TÜV NORD Ensys GmbH & Co. KG, Große Bahnstr. 31, 22525 Hamburg, Tel.: 040/85572116 Labor für Radioisotope am Institut für Forstbotanik der Georg-August-Universität Göttingen, Büsgenweg 2, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/39-3484 MHH Hannover, -Zentraler Strahlenschutz-, OE 8253, Carl-Neuberg-Str. 1, 30623 Hannover, Tel.: 0511/532-3087 oder -3197 Überprüfungen von Röntgeneinrichtungen nach § 4 u. 18 RöV AMD TÜV GmbH, Haumannplatz 4, 45130 Essen, Tel.: 0201/8797-166 Ingenieurbüro Harms + Partner, Lindenstr. 31 a, 27367 Sottrum, Tel.: 04264/2015 Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH, Klusterfeld 2, 30974 Wennigsen, Tel.: 05109/63652 TÜV NORD Ensys GmbH & Co. KG, Röntgentechnik, -Am TÜV 1, 30519 Hannover, Tel.: 0800/986-1800 TÜV Hessen GmbH, Hans-Böckler Str. 4, 35440 Linden, Tel.: 06403/9008-65 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
FAQ III Fallbeispiele Rad. Stoffe SSV SSB Meldung n. StrlSchV Meldung n. Gem. RdErl. Nr. > FG < FG < FG in Σ > FG 1 Ja 2 3 Nein 4 Ja BAZ 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Ausblick Verwendung rad. Stoffe im Unterricht Erwerb neuer Schulstrahler > Freigrenze mit BAZ nur eine BAZ (BfS 01/10 StrlSchV), Nutzungsdauer 10 Jahre Erwerb neuer Schulstrahler < Freigrenze ohne BAZ bei vorhandenen Strahlern Prüfung ob Freigrenze überschritten, dann Genehmigung notwendig wenn > 10% Freigrenze Verwendung alter Strahler an anderer Schule bei Überschreiten der Freigrenze Genehmigung notwendig, dabei ggf. auch vorhandene Strahler mitberücksichtigen Das Strahlenschutzgesetz Für den Strahlenschutz an Schulen werden sich inhaltlich keine großen Änderungen ergeben 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 30.10.2017 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Tel.: 0531 35476-178 Fax: 0531 35476-333 Hans-Juergen.Stork@gaa-bs.niedersachen.de 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork
Internet-Link für die Jahresmeldung rad. Stoffe: 30.10.2017 Internet-Link für die Jahresmeldung rad. Stoffe: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/service_favoriten/downloads_gefahrenschutz/strahlenschutz/strahlenschutz-52106.html Internet-Link für die An- und Abmeldung von Röntgeneinrichtungen: www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/gefahrenschutz/strahlenschutz_schutz_vor_verschiedener_strahlung/ionisierende_strahlung_radioaktive_und_roentgenstrahlung/roentgenstrahlung/sicherheit-bei-roentgeneinrichtungen-und-stoerstrahlern-52035.html Internet-Link für die Antragsvordrucke zur Genehmigung rad. Stoffe: www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/gefahrenschutz/strahlenschutz_schutz_vor_verschiedener_strahlung/ionisierende_strahlung_radioaktive_und_roentgenstrahlung/radioaktive_strahlung/genehmigungen/antragsformulare/antragstellung-133247.html 10.01.2017 Dr. Hans-Jürgen Stork