Verein saarländischer Versicherungsfachwirte e.V. Mai 2017

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 Präsentation transkript:

Verein saarländischer Versicherungsfachwirte e.V. Mai 2017 Pflege Unabhängig und Selbstbestimmt im Pflegefall Nachdenken - Vorsorgen - Alles geregelt ? Verein saarländischer Versicherungsfachwirte e.V. Mai 2017

Die Geschichte der Pflege… 1995 Einführung Pflegepflichtversicherung 1996 die stationären Unterbringung 2002 Pflegeleistungs- Ergänzungsgesetz (PflEg) 2008 Pflege-Weiterentwicklungs gesetz (PfWG) 2012 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) Leistungsverbesserungen für Demenzkranke Serviceorientierung 2015 Erstes Pflegestärkungs-gesetz (PSG I) Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige 2016/2017 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Einführung des neuen Begutachtungsinstruments 2017 Drittes Pflegestärkungs- gesetz (PSG III) V.a. Beratung u. Kommunen …hat 1995 begonnen! Ist das so ???

„Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung“ (Antoine de Saint-Exupery)

Und nun...? Eine Geschichte, die Sie bzw. Ihre Kunden in großen Teilen selber schreiben. Gestalten Sie Ihre Rolle – je nach dem, welches Kapitel gerade aufgeschlagen ist!

Auch nicht überraschend – die Zahl wächst! Entwicklung des Pflegebedarfs: Anzahl der Pflegebedürftigen in Millionen 2,4 Mio 2,9 Mio 3,4 Mio 4,5 Mio 2010 2020 2030 2050

Die wichtigsten Fakten zum Pflegerisiko 385.000 Pflegebedürftige sind in der Altersgruppe 15-60!

Auch hier ist Pflege zu finden!

wollen zu Hause allein von Ihren Angehörigen gepflegt werden Die Deutschen wollen zu Hause gepflegt werden, aber Ihren Angehörigen nicht zur Last fallen 54% wollen zu Hause mit professioneller Hilfe gepflegt werden, um die Familie nicht zu belasten 16% wollen zu Hause allein von Ihren Angehörigen gepflegt werden 63% können sich gut vorstellen von einer ausländischen Pflegekraft betreut zu werden Quelle: Pricewaterhousecoopers (2015), DGQ-Studie (2015)

für den Pflegebedürftigen Aber was hat sich 2017 für den Pflegebedürftigen eigentlich geändert?

Besonders Demenzkranke profitieren vom neuen Gesetz Pflegereform 2017 – Das neue Pflegegesetz bringt Vorteile für Pflegebedürftige bisher seit 1.1.2017 Besonders Demenzkranke profitieren vom neuen Gesetz Hilfebedarf bei einigen Alltagsverrichtugen Hilfebedarf bei einigen Alltagsverrichtugen Umfassende Berücksichtigung der Pflegebedürftigkeit Zeit- / Pflegeaufwand Zeit- / Pflegeaufwand Grad der Selbständigkeit Defizitorientiert  Berücksichtigung hauptsächlich körperliche Beeinträchtigungen Defizitorientiert  Berücksichtigung hauptsächlich körperliche Beeinträchtigungen Ressourcenorientiert  gleichermaßen Berücksichtigung körperliche, geistige und psychische Einschränkungen 3 Pflegestufen 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade ermöglichen eine differenziertere Bewertung Wenig Unterstützung bei Umbauten im Haus Wenig Unterstützung bei Umbauten im Haus Häusliche Umbauten werden stärker finanziert Kaum Hilfe für pflegende Angehörige Unterstützung für pflegende Angehörige Weniger Leistungsberechtigte ca. 500.000 mehr Leistungsberechtigte

Pflegebedürftigkeit – der neue Begriffe Der Mensch und dessen Selbständigkeit stehen im Mittelpunkt Fünf Pflegegrade (PG) geben das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit an: PG1 - geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten PG2 - erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten PG3 - schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten PG4 - schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten PG5 - schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegebedürftigkeit – das neue Begutachtungsassessment (NBA) - die Module Mobilität Modul 4: Selbstversorgung und Bewältigung des Alltags Modul 2: Kognitive und komm- unikative Fähigkeiten Modul 5: Bewältigung und selbst- ständiger Umgang mit Belastungen Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Definitionen Selbständigkeit: Fähigkeiten: Ist definiert als die Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung bzw. Aktivität allein, d. h. ohne Unterstützung durch andere Personen, durchzuführen. Demnach ist es ohne Bedeutung, ob Hilfsmittel verwendet werden müssen. Als selbstständig gilt eine Person also auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität unter Nutzung von Hilfsmitteln ohne Hilfe durch andere Personen durchführen kann. Bei Unterstützung ist es nicht relevant, wer die Unterstützung erbringt (Laie oder Profi). Fähigkeiten: Der Unterschied zur Selbständigkeit liegt darin, dass hier keine Aktivitäten, sondern eine geistige Funktion beurteilt wird. Für die Bewertung ist unerheblich, ob ein zuvor selbständiger Erwachsener eine Fähigkeit verloren hat. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Erfasst wird die Häufigkeit mit der ein Verhalten oder Problem derzeit auftritt, auch wenn der Gutachter den Eindruck hat, dass das Verhalten durch äußere Einflüsse verursacht wird.

Beispiel Modul 1: Mobilität

Beispiel Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegebedürftigkeit – das neue Begutachtungsassessment (NBA) Die Gewichtung der Module 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 5 Bewältigung und selbstständiger Umgang mit mit Belastungen 1 Mobilität 4 Selbstversorgung und Bewältigung des Alltags 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 20% 15% 10% 40% 15%

Der Weg zum Pflegegrad Der Weg besteht aus sechs Schritten: Bewertung der jeweiligen Fähigkeiten im Modul durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) Bewertung des jeweiligen Punktwertes Addition der Punktwerte eines Modul (sog. Modulpunkte) Die Modulpunkte führen jeweils zu einer Modulbewertung (bildlich wie „Schubladen/Regale“) Achtung: Aus Modul 2 und 3 wird das Maximum genommen! Addition der Modulbewertungen Summe der Punkte bestimmt den Pflegegrad

Neue Leistungen ab Januar 2017 im Überblick Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2017 Pflegegrad Pflegegeld Sachleistungen Stationäre Leistung Entlastungsbetrag § 45 b * 1 - 125 € 2 316 € 689 € 770 € 3 545 € 1298 € 1262 € 4 728 € 1612 € 1775 € 5 901 € 1995 € 2005 € * als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.

Neu: Pflegegrad 1 - Was wird geleistet? Anspruch auf Beratung im Sinne der §§ 7, 7a SGB XI (ein gutes Gespräch) Beratung in der eigenen Häuslichkeit gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs. 1‐3 und 5 SGB XI (da gibt es nochmal 40 €) unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Gemäß § 45 SGB XI Entlastungsbetrag 125 € monatlich (nur Sachleistung) Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes: bis zu 4.000 €! Schnupperkurs Pflege  Pflegebedürftigkeit frühzeitig erfassen damit ... ????

Hilfe gibt es unter www.bundesgesundheitsministerium.de

Was kostet Pflege eigentlich?

Stationäre Kosten von Nord nach Süd www.pflegelotse.de

Beispiel stationäre Zuzahlung

Beispiel stationäre Zuzahlung

Echte Beispiele für Pflege zu Hause

Echte Beispiele für Pflege zu Hause

Berechnen Sie Ihre „Wunsch-Pflege“ http://www.pflegeberatung.de/

Berechnen Sie Ihre „Wunsch-Pflege“ http://www.pflegeberatung.de/

Auf was möchten Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit verzichten? 2016 - CVL102 - Vertriebsentwicklung

Die Finanzierungsmodelle ... Jedoch will jeder seine Liebsten oder sein Liebstes schützen... Angehörige entlasten und gute Pflege sichern.

wie soll Ihre Pflege aussehen / stattfinden! Merke! Es ist nur die Frage, wie soll Ihre Pflege aussehen / stattfinden! Eine gute Pflegeversorgung kostet Geld – ggf. viel Geld !

Zwei Fragen habe ich da mal …. Wie wichtig ist Ihnen die finanzielle Absicherung im Pflegefall für Sie und Ihre Familie? Wieviel Lust haben Sie, neben einem gesundheitlichen Problem auch noch ein finanzielles zu bekommen? 1 5 10 1 5 10

Wichtig!! Die Pflegesituation ist eine der gravierendsten Änderungen im Leben jedes Menschen, mit größten Auswirkungen für Sie und Ihre Familie! Unsere Tipps: setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinander besprechen Sie diesen Fall innerhalb der Familie klären Sie die Verantwortlichkeiten  Schutz der Familie berücksichtigen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten klären Sie innerhalb der Familie die wichtigsten Vollmachten beachten Sie das Haftungssituation der Kinder / Angehörige UND: sorgen Sie finanziell so vor  sichern Sie sich Ihre Wünsche rund um die Pflege

Klarstellung: Wer selbst über sich bestimmen will, muss vorsorgen! Jeder sollte eine Patientenverfügung haben, damit im Fall der Fälle nicht Andere für einen entscheiden müssen. Jeder sollte eine Versorgungsvollmacht haben, damit im Fall der Fälle Andere für einen entscheiden können. Jeder sollte wissen, wie seine / ihre Pflegeaussehen soll. Ergebnis: Selbstbestimmtheit Entlastung und Schutz der Angehörigen

Bitte unbedingt merken!! Für private Pflegevorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät!

„Wenn Zukunft eine Perspektive ist, dann sollte man in der Gegenwart damit beginnen, sie zu gestalten.“ Sir Francis Bacon

ThemaPatientenverfügung 48% 3% Fast jeder zweite Deutsche plant eine Patientenverfügung zu erstellen(1) Nur 3% bisheriger Verfügungen sind wirksam(2) Forsa 2014 (statista.com) Deutsches Ärzteblatt 2014; 11(4):50-7

Vorsorge für ein plötzliches Ereignis Thema Vorsorgen  ein hervorragender Cross Selling Schlüssel (passt immer!) Familie Ein gutes Gefühl Lebensqualität „Läuft“ Vorsorge für ihr Haus das Zuhause geschützt Thema Vorsorge Vorsorge für ein plötzliches Ereignis Im Fall der Fälle! Vorsorge im Alter selbstbestimmt im Alter

Familie Selbstbestimmung Top-Pflege Lebensqualität Frage: Welcher dieser Begriffe soll für Sie so abgesichert sein, dass Sie in Zukunft immer mit einem Lächeln auf den Lippen herumlaufen, wenn Sie daran denken?

Hier finden Sie die Top‘s rund um die Pflege! ambulante Pflege Entlastung der Angehörigen weltweiter Versicherungsschutz finanzielle Entlastung Einmalleistung bei erstmaliger Einstufung Kurzzeitpflege Beitragsfreistellung ab Pflegegrad 3 häusliche Pflege Dynamisierung ohne Gesundheits- prüfung Keine Wartezeiten Das Zuhause schützen stationäre Pflege gepflegt zu Hause optimale Absicherung im Pflegefall kein Höchst- aufnahmealter Selbstbestimmt im Alter Schutz der Liebsten / des Liebsten

organisierte Finanzierung ungedeckter Die „eine“ Lösung: Die kapitalmarktunabhängige kollektiv organisierte Finanzierung ungedeckter Aufwendungen für eine Top-Pflege.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!