Bibliotheken nutzen mit Behinderungen

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 Präsentation transkript:

Bibliotheken nutzen mit Behinderungen Markus Malo Universitätsbibliothek Stuttgart 5. Treffen der Innovationsmanager in Berlin

Der Anlass Anfrage zu einer Bachelorarbeit: Navigation in Bibliotheken mit i-Beacons Gutachter: Prof. Markus Hennies (HdM Stuttgart) Dr. Markus Malo (UB Stuttgart) Zweifel am Innovationscharakter einer solchen Arbeit Grundfrage: Wie lassen sich mit Beacons neue, in Bibliotheken noch nicht angewandte Dienste verwirklichen Ziel der Arbeit: Projektstudie zum Thema Barrierereduzierung durch Beacon-Technologie (Szenarioentwicklung) Evtl. Pilotanwendung: Gebrauchsanleitung Sehbehinderten-PC und Bibliothekszugang mit Hilferuffunktion

Ausgangspunkte – Legales (1) „ (3) […] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ( Art 3, Absatz 3, Satz 3, GG) „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5, GG)

Ausgangspunkte – Legales (2) „ (1) Zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.“ (§ 8, Behindertengleichstellungsgesetz BGG) „(1) Bei Neubau- und Umbaumaßnahmen sind bauliche und andere Anlagen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Landesbauordnung Baden-Württemberg, barrierefrei herzustellen.“ (§ 7, Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG-BW)

Ausgangspunkte – Legales (3) 5. Museen und öffentliche Bibliotheken, 5. Museen und öffentliche Bibliotheken, 5. Museen und öffentliche Bibliotheken, Ausgangspunkte – Legales (3) „(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, die überwiegend von Menschen mit Behinderung oder alten Menschen genutzt werden, wie […] sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können (barrierefreie Anlagen). (2) Die Anforderungen nach Absatz 1 gelten auch für 1. Gebäude der öffentlichen Verwaltung und Gerichte, […] 5. Museen und öffentliche Bibliotheken, […]“ (§ 39 Landesbauordnung BW)

Eng ist die Welt, und das Gehirn ist weit Eng ist die Welt, und das Gehirn ist weit. Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. Wallensteins Tod II, 2. (Wallenstein)

Ausgangspunkte – Legales (4) Aber: Haushaltsvorbehalt „ (2) Der Bund einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts soll anlässlich der Durchführung von investiven Baumaßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 bauliche Barrieren in den nicht von diesen Baumaßnahmen unmittelbar betroffenen Gebäudeteilen, soweit sie dem Publikumsverkehr dienen, feststellen und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten abbauen, sofern der Abbau nicht eine unangemessene wirtschaftliche Belastung darstellt.“ (§ 8, Behindertengleichstellungsgesetz BGG) „ (3) Bei Anlagen nach Absatz 2 können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, soweit die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.“ (§ 39 Landesbauordnung BW)

Bibliotheken nutzen mit Behinderungen? Das Stuttgarter „Modell“ (1)

Bibliotheken nutzen mit Behinderungen? Das Stuttgarter „Modell“ (2)

Bibliotheken nutzen mit Behinderungen? Das Stuttgarter „Modell“ (3)

Und wie komme ich überhaupt zur Bibliothek? z.B. wenn der Haupt- Eingang im Park liegt und Google zum Lieferanten- eingang führt? Via Opta Nav LocusMaps Wheelmap

Wie machen es die Anderen? Angebote für Menschen mit Behinderungen (1) Mobilitätseinschränkungen Barrierefreie Zugänge / barrierefreies Gebäude Fahrstühle Höhenverstellbare Tische, Selbstverbucher, Rechercheplätze Mobilitätsservice Parkplätze in Eingangsnähe Behindertengerechte Toiletten Verlängerte Ausleihfristen Medienversandservice …

Wie machen es die Anderen? Angebote für Menschen mit Behinderungen (2) Sehbehinderung Barrierefreier Internetauftritt (synthetische Sprache (z.B. http://www.zoomtext.de/), elektronische Braillezeile, …) Taktile Orientierungspläne Vergrößerungsglas, Lupe Sehbehinderten-PCs mit entsprechender Software, Hardware (Vorlagenkamera, Braille-Zeile, Scanner, ...) Geeignete Arbeitsplatzausleuchtung Geeignete Medienformate (Hörbücher etc.) Verlängerte Ausleihfristen Medienversandservice Künftig: Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled (EU noch nicht beigetreten, neue, evtl. vergütungspflichtige Schrankenregelung im UrhG zur sehbehindertengerechten Aufbereitung geschützter Werke durch Sehbehindertenorganisationen)

Wie machen es die Anderen? Angebote für Menschen mit Behinderungen (3) Hörbehinderungen Schulungen, Führungen, Veranstaltungen (induktive Höranlagen) Alarmsysteme (Lichtblitze statt Sirenen) Gebärdendolmetscher

Angebote für Menschen mit Behinderungen Literaturliste Birgitta Irvall und Gyda Skat Nielsen: Zugang zu Bibliotheken für Menschen mit Behinderungen – Prüfliste (Übers.: Elke Dittmer) http://www.ifla.org/files/assets/hq/publications/professional-report/94.pdf Jürgen Weber: Barrierefreiheit „Es geht nicht um Speziallösungen, es geht um uns alle, um Universal Design .“ http://edoc.hu-berlin.de/miscellanies/bibliotheksbau-30189/310/PDF/310.pdf LIBRARY SERVICE TO THE BLIND AND PHYSICALLY HANDICAPPED http://blindreaders.info/libserv.html Kaum Nutzung moderner IT zur Barrierereduzierung in Bibliotheken (Universitäten?) https://www.aktion-mensch.de/neuenaehe/mitmachen.html

Angebote für Menschen mit Behinderungen Leitfragen / Herausforderungen Mehrfachbehinderung Trennung der Angebote nach Art der Behinderung, z.B. nicht höhenverstellbare Sehbehinderten-PCs, keine Sehbehinderten-Navigation zur Behindertentoilette Verzahnung der isolierten Angebote Inklusive, d.h. von fremder Hilfe unabhängige Nutzung von Angeboten nirgends flächendeckend (?) verwirklicht Weg: Reduzierung von physikalischen und psychologischen Barrieren Ziel: Inklusion, Universal Design

Angebote für Menschen mit Behinderungen – Die Mühen der Ebene Personalknappheit 24/7-Bibliothek mit der Trennung von Service- und Öffnungszeiten Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Bedürfnissen von behinderten und technischen Geräten Begleitung von Behinderten in nicht barrierefreien Umgebungen Bauliche Situation („Barrierefreiheit im Bestand“) Mehrere Etagen, keine Fahrstühle Enge Gänge, keine Manövrierfläche für Rollstühle Stolperfallen oder Orientierungshilfen (unterschiedliche Bodenbeläge, Schwellen, Hindernisse in Kopf-/Rumpfhöhe …)? Keine Personalarbeitsplätze im Eingangsbereich „Verschlossene“ Räume (z.B. mit Sehbehinderten-Equipment)

Angebote für Menschen mit Behinderungen – offene Fragen (1) Was brauchen Behinderte vs. Was glauben Bibliothekare, was Behinderte brauchen? Kooperation mit Behindertenverbänden Nikolauspflege Stuttgart (http://www.nikolauspflege.de/) Hamburger Informationspools Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte (http://www.incobs.de/start.html) Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (https://www.bsk-ev.org/) Behinderte KollegInnen / BenutzerInnen als Impulsgeber und „Versuchskaninchen“ (z.B. im Rahmen der entstehenden Bachelorarbeit)

Angebote für Menschen mit Behinderungen – offene Fragen (2) Finanzierung Anlassbezogen (z.B. Anfragen von behinderten BenutzerInnen, am besten über die Gleichstellungsbeauftragten) Im Rahmen geplanter Baumaßnahmen (Problem: Barrierefreiheit / -reduzierung steht unter Haushaltsvorbehalt) Gratis: themenbezogene Qualifizierungsschriften Gratis (?): Beratung durch Behindertenverbände Psychologische Probleme: fremde (unqualifizierte?) Hilfe annehmen Inklusion als Ausweg (im Bestand?) Technische Hilfsmittel

Elektronische Hilfsmittel (1) Elektronische Bedienungsanleitungen, z.B. für Lesegeräte Beacons + App mit elektronisch lesbaren / hörbaren Inhalten an definierten Punkten (Eingangsbereich, Sehbehinderten-Environment) Gegenbeispiel: PDF-Anleitung der UB Düsseldorf: https://www.uni-due.de/ub/files/docs/nutzung_lesehilfen.pdf Begleitservice Personal oder Technik („Mr. Pepper“) Haftungsfragen „Rufbereitschaft“ für Notfälle etc. Fluchtwege?

Elektronische Hilfsmittel (2) Inhouse-Navigation für Sehbehinderte Navigationssoftware Beacons App mit Sprachausgabe Vibrationsalarm bei Vorliegen eines Angebots, dann Entscheidung für oder gegen das Angebot Haftung?

Elektronische Hilfsmittel - Literatur Royal National Institute of Blind People (RNIB) http://www.rnib.org.uk/practical-help/technology-hub Weiteres?

z.B. Bibliothekszugang mit Hilferuffunktion

Noch Anregungen? Gerne an: Universitätsbibliothek Stuttgart Markus Malo Tel. 0711-685-83815 Markus.Malo@ub.uni-stuttgart.de