Ortskirchensteuer Bischöfliche Finanzkammer.

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 Präsentation transkript:

Ortskirchensteuer Bischöfliche Finanzkammer

Ortskirchensteuer Die Ortskirchensteuer orientiert sich am Grundeigentum eines Katholiken in einer Kirchen-gemeinde. Die Ortskirchensteuer wird von der Kommune im Auftrag des Vertretungsorgans der Kirchen-gemeinde berechnet . Das Geld gehört also ausschließlich der Kirchengemeinde vor Ort. Das Vertretungsorgan der Kirchengemeinde ist der Verwaltungsrat. Er verwaltet das kirchliche Vermögen und vertritt die Kirchengemeinde nach außen. Er entscheidet über die Erhebung der Ortskirchensteuer. 2

Ortskirchensteuer Die Ortskirchensteuer kann nur durch die Kirchengemeinde erhoben werden. Kirchengemeinde ist der staatskirchenrechtliche Begriff für Pfarrei eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts eine juristische Person als Gesamtheit von natürlichen Personen die alle Katholiken, die auf einem bestimmten Territorium ihren Hauptwohnsitz haben, umfasst. Territorium ist also das Gebiet der Kath. Kirchengemeinde. Nur dort, wo die Zugehörigkeit eines Steuerpflichtigen zu der steuererhebenden Körperschaft ein-deutig festliegt, kann auch eine persönliche Steuerpflicht bestehen. 3

Ortskirchensteuer Wer ist hiervon überhaupt betroffen? Relevant ist die Ortskirchensteuer für die Kirchenmitglieder, die einer Kirchengemeinde durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt angehören und / oder aufgrund von Immobilien- oder Grundbesitz dort von einer politischen Gemeinde zur Grundsteuer veranlagt werden. Grundsteuer A: = Agrar Grundsteuer B: = baulich 4

Ortskirchensteuer Wofür wird sie verwendet? Die Erträge aus der Ortskirchensteuer werden ausschließlich in der Kirchengemeinde ver-wendet. Insbesondere zur Finanzierung von Kirchenmusikern oder Sakristanen usw. für die Ausstattung der Kindergärten in der Kirchengemeinde für den Kauf von Materialien für die Kindergottesdienste oder Blumenschmuck für die Kirchen um Kosten für Kaffee und Kuchen für kirchliche Veranstaltungen (Altennachmittage, Pfarrfeste etc.) abzudecken 5

Ortskirchensteuer Wie wird sie bemessen? Einheitswert des Grundstückes / Gebäudes multipliziert mit der Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag 10 % vom Grundsteuermessbetrag ergibt die zu entrichtende Ortskirchensteuer 6

Ortskirchensteuer Wie wird sie bemessen? Berechnung des Einheitswerts (Basis 1935): Diese Aufgabe fällt dem jeweiligen Finanzamt zu. Hierfür gibt es den amtlichen Vorgang des Feststellungs- verfahrens. Maßgeblich für die Ermittlung sind der Grund und Boden die Erträge, die man über den Grund und Boden gewinnen kann (insbesondere über hier vorhandene Betriebsstätten) die Sachwerte (Substanz), die sich auf dem Grundeigentum befinden 7

Ortskirchensteuer Wie wird sie bemessen? Vorgeschriebene Grundsteuermesszahl: Einfamilienhäuser bis 38.346,89 € Einfamilienhäuser ab 38.346,89 € Zweifamilienhäuser Sonstige Grundstücke (inkl. Etagenwohnungen) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 2,6 Promille 3,5 Promille 3,1 Promille 6,0 Promille 8

B Neue Eigentumswohnung in Speyer Ortskirchensteuer Wie hoch ist die Belastung? B Neue Eigentumswohnung in Speyer Einheitswert: 20.400 € Grundsteuermesszahl: 3,5 Promille Grundsteuermessbetrag: 71,40 € Grundsteuer: (71,40 € * 450 %) 321 € Ortskirchensteuer: 7,14 € 9

Ortskirchensteuer Wie hoch ist die Belastung? 35 Jahre altes Einfamilienhaus bei Germersheim Einheitswert: 23.400 € Grundsteuermesszahl: 2,6 Promille Grundsteuermessbetrag: 60,84 € Grundsteuer: (60,84 € * 375 %) 228 € Ortskirchensteuer: 6,08 € 10

Ortskirchensteuer Wie hoch ist die Belastung? 35 Jahre altes Einfamilienhaus bei Germersheim. Eigentümer: Konfessionsverschieden Katholische und evangelische Kirchengemeinden erheben Ortskirchensteuer. Ehemann katholisch Ehefrau evangelisch Einheitswert: 23.400 € Grundsteuermesszahl: 2,6 Promille Grundsteuermessbetrag: 60,84 € 30,42 € Grundsteuer: (60,84 € * 375 %) 228 € Ortskirchensteuer: 6,08 € 3,04 € 3,04 € 11

Ortskirchensteuer Wie hoch ist die Belastung? Landwirtschaftliche Fläche von 71 ar bei Ludwigshafen Einheitswert: 920 € Grundsteuermesszahl: 6,0 Promille Grundsteuermessbetrag: 5,52 € Grundsteuer: (5,52 € * 320 %) 17,66 € Ortskirchensteuer: 0,55 € 12

Ortskirchensteuer Warum und wozu der große Aufwand ??? Es geht doch nur um Kleinbeträge?? Region Mitglieder jährlicher Ertrag ca. KiGem Raum Vorderpfalz 10.555 29.900 € KiGem Raum Westpfalz 5.305 11.100 € KiGem Raum Saarland 5.594 13.500 € KiGem Raum Südpfalz 8.311 14.700 € 13

Ortskirchensteuer Haben Sie weitere Fragen??? Gerne können Sie mich kontaktieren: Norbert Aprill Bischöfliche Finanzkammer – Referat Finanzen Kirchengemeinden Projektbegleitung Ortskirchensteuer Fon: +496232102-417 Mail: norbert.aprill@bistum-speyer.de 14