Die Lkw-Maut kommt – Was ist zu tun? © BGL e.V., Februar 2003

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Inhalt ● Das technische Prinzip der Maut ● Kostenberechnung
Advertisements

EINFÜHRUNG Die Lage im Zentrum Europas macht Deutschland zur Drehscheibe des internationalen Lkw-Verkehrs. Das ständig wachsende Gütertransportaufkommen.
Nähe als strategischen Vorteil nutzen - Wie die Spediteure der Region nach dem EU–Beitritt Polens ihre Geschäftsfelder verändern können Gerhard Ostwald.
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
LKW - Spedition.
LKW-Roadpricing aus verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Sicht
mit Sandra Bies, Steuerberaterin
Dr. Bernd Schütze, Gesellschaft für klinische Dienstleistungen
Chemieproduktion wächst im Gesamtjahr 2014 um 1,5 Prozent
Merkblatt für den Ablauf der Brauchtums-Begutachtung vom TÜV Hessen
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
DGUV Vorschrift 2 Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Elbcampus D. Deitenbeck,
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Umfrage zur Kirchengemeinderatsarbeit Amtsperiode Diakon Hans-Martin Härter Grüninger Straße 25 / Stuttgart Telefon
Erfolgreiches Mautcontrolling
Ihre Antworten für eine bessere Mobilität
Information betriebliche Ersthelfer
SOZIOLOGIE, POLITIKWISSENSCHAFT und WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT
Gasbeleuchtung in Düsseldorf
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Entwicklung der Chemieproduktion in Deutschland
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Photovoltaikanlage Bürgerhaus Kuhnhöfen
Stakeholder Panel Reputationsbefragung 2016 Ergebniszusammenfassung
Code -Einstufung von Flugplätzen
Anweisungen zum Ausfüllen der Online-Formulare der Gemeinde Leifers
Einstieg: Erdöl ein strategischer Rohstoff
Fracht Management System
[Name des Projektes] Post-Mortem
Wirtschaftliche Leistungskraft und Wohlfahrt von Volkswirtschaften
Diabetes-Programm „Therapie Aktiv“ Befragung teilnehmender und nichtteilnehmender Ärzte 4. Quartal
Hinweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Gewässern (HMWB) in Niedersachsen und Bremen Stand:
VermittlerPortal.mobil
Die WIRT AG ist Hersteller von Straßenbaumaschinen
Mitzuführende Genehmigungen I
Vorlesung Wasserwirtschaft & Hydrologie II
Fernbusse – die Haltung des Bundes
Schaltungen entwirren
Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)
Richtige und falsche Wege zu einer gerechten Alterssicherung
in der Jahrgangsstufe Q 1
Chemieproduktion (inkl. Pharma) in Deutschland
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft
Erfolg durch Innovation – Was der Mittelstand leisten kann und darf
Schulungsunterlagen der AG RDA
“<Titel>” Prozessbeschreibung
JUHR ARCHITEKTURBÜRO FÜR INDUSTRIEBAU- UND GESAMTPLANUNG WUPPERTAL
WERKVERTRAGSRECHT aus der Sicht des Technikers
Datenbanken online sowie offline verfügbar machen
Herzlich Willkommen.
Brandsicherheitswachdienst
4. Symposium Rettungswesen
Elektromobilität – Ausweg aus der Umweltkrise?
Datenschutz-grundverordnung
Allgemeine Infos zur BAP 2019
Beitragsentwicklung der GKV im Vergleich zur SIKV
Ökonomische Aspekte einer Fusion von Stadtstaaten und umliegenden Flächenländern ARL-Arbeitskreis Neugliederung des Bundesgebietes oder Kooperation.
VDMA Auftragseingangs- und Umsatzstatistik
zur Problematik „Engstelle“ Winzerstraße
Einführung ÜK-Kompetenznachweis
Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und sozialen Einrichtungen
DIE BINNENSCHIFFFAHRTS-MILLIONENSHOW
►Veranstaltungsort und Seminarzeit
DIE BINNENSCHIFFFAHRTS-MILLIONENSHOW
Der IT-Verbund im Konzern Landeshauptstadt Schwerin IT-Strategie
Beschäftigungsformen im Verein
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
Jahreshauptversammlung BBS & GT Versammlung der Gruppe B Würzburg, 03
Seminar SVBK Waldbesitzer: Knechte der Bevölkerung
Kommunale Baulandentwicklung in Edingen-Neckarhausen für die Baugebiete Edingen-Südwest – Tennisgelände Wiese Wingertsäcker Neckarhausen-Nord Dr.
 Präsentation transkript:

Die Lkw-Maut kommt – Was ist zu tun? © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Wesentliche Inhalte des Autobahnmautgesetzes: Mautpflicht auf Bundesautobahnen für alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des Güterkraftverkehrs (in- und ausländische) ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht Hiervon ausgenommen: Fahrzeuge, die im öffentlichen Interesse oder für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden bestimmte Streckenabschnitte der A5 und A6 im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzbereich 2 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Bestimmungsfaktoren für die Maut: die benutzte mautpflichtige Strecke Ausdehnung der Mautpflicht aus Sicherheitsgründen auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen möglich Bestimmungsfaktoren für die Maut: die benutzte mautpflichtige Strecke die Anzahl der Fahrzeugachsen die Emissionsklasse des Fahrzeugs Mautentrichtung spätestens bei Beginn der mautpflichtigen Benutzung an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durch den Mautschuldner (Eigentümer, Halter, Disponent, Fahrer) /Wesentliche Inhalte... 3 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Mautaufkommen erhält der Bund Möglichkeit der Übertragung von Errichtung und Betrieb des Systems zur Mauterhebung durch das BAG auf einen privaten Betreiber Mautaufkommen erhält der Bund Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften durch das BAG Autobahnmautgesetz enthält nicht die Mautsätze; sie werden mit gesonderter Rechtsverordnung festgesetzt /Wesentliche Inhalte... 4 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Die Höhe der Maut – derzeitiger Stand: Erlass der betreffenden Verordnung, die die Höhe der Maut festschreibt, fehlt noch Ermittlung der konkreten Auswirkungen der Lkw-Maut daher noch nicht möglich aber: Höhe der durchschnittlichen Maut muss sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Autobahnmautgesetz an den von den mautpflichtigen Fahrzeugen auf BAB verursachten Wegekosten orientieren 5 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Wegekosten =. Kosten für den Bau, die Erhaltung, den Wegekosten = Kosten für den Bau, die Erhaltung, den weiteren Ausbau und den Betrieb des mautpflichtigen Netzes Wegekosten betragen im Jahr 2003 rd. 3,39 Mrd. Euro (hochgerechnet) laut Gutachten der Prognos AG Auf Grundlage der für 2003 prognostizierten Fahrleistungen ergibt sich ein durchschnittlicher Mautsatz von 0,15 € je mautpflichtigen Kilometer Ableitung der konkreten Mautsätze vom durchschnittlichen Mautsatz von 0,15 € /Die Höhe der Maut... 6 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

7 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Festlegung der Mautsätze 8 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Mautermäßigung wird als Mautguthaben im Folgejahr gutgeschrieben Festlegung einer Mautermäßigung durch Anrechnung eines Anteils von in Deutschland gezahlter Mineralölsteuer Mautermäßigung um 1,3 Cent je gezahlten Mautkilometer gegen den Nachweis von jeweils 4,29 Cent gezahlter Mineralölsteuer Mautermäßigung wird als Mautguthaben im Folgejahr gutgeschrieben Nachweis durch angesammelte Tankrechnungen oder Abrechnungsbelege der Tankkartengesellschaften Antrag auf Ermäßigung ist bis zum 31. März des Folgejahres beim BAG zu stellen /Ressortabgestimmter Entwurf einer Mauterhöhung... 9 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Ressortabgestimmter Entwurf einer LKW-Maut-Verordnung (Stand: 17. Januar 2003) Festlegung des Mauterhebungsbeginns auf den 31.8.2003, 0:00 Uhr Festlegung der maßgeblichen Tatsachen für die Mauterhebung - Kennzeichen, Strecke, Datum und Uhrzeit Fahrtbeginn, Achszahl, Emissionsklasse - Regelungen zur Mautentrichtung und zur Nutzung der technischen Einrichtungen 10 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Regelungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung und der Schadstoffklasse Regelungen zum Mauterstattungsverfahren für gebuchte Fahrten, die nicht oder nicht vollständig durchgeführt wurden. /Ressortabgestimmter Entwurf einer LKW-Maut-Verordnung... 11 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Hauptkritikpunkte am Entwurf der Mauthöheverordnung: zugesagter Ausgleich der bestehenden Harmonisierungsdefizite wird nicht erreicht durch 1,3 Cent Mautermäßigung wird nur etwa ein Fünftel des durchschnittlichen fiskalischen Wettbewerbsnachteils ausgeglichen nachträgliche Mautermäßigung führt zu zusätzlichen Liquiditätsproblemen Verfahren der nachträglichen Mautermäßigung noch nicht geklärt 12 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Differenzierung der Maut nach Emissionsklassen steht im Gegensatz zu einer verursachergerechten Wegekostenanlastung Verschärfung der Mautbelastung innerhalb kürzester Zeit durch eine Verschiebung der Emissionsklassen in Verbindung mit starker Spreizung fatale Auswirkungen der emissionsanhängigen Mautspreizung für das deutsche Transportgewerbe, wenn emissionsarme Neufahrzeuge im EU-Ausland subventioniert werden sollten /Hauptkritikpunkte am Entwurf... 13 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Hauptkritikpunkte am Entwurf der LKW-Maut-Verordnung: Unzureichende Beschreibung der Mauterhebungssysteme Teilnahme am automatischen Gebührenerhebungssystem nur mit ausreichendem Kreditvolumen möglich Infrastruktur des manuellen Einbuchungssystems unzureichend, wenn nur eine Minderheit aufgrund von Kreditrestriktionen am automatischen Mautsystem teilnehmen kann 14 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Unzureichende Beschreibung der Kontrollverfahren und der Ahndung von Mautverstößen gleichwertige Kontrollintensität für gebietsfremde Fahrzeuge nicht gewährleistet Ahndung gebietsfremder „Mautpreller“ nach Verlassen des Landes nicht gewährleistet paradoxe Regelungen zur Mauterstattung für nicht vollständig durchgeführte Fahrten 15 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Auswirkungen der Lkw-Maut auf die Kostensituation Mautgebühren zwischen 10.000 und 17.000 € pro Jahr bei 100.000 Autobahnkilometern 0,15 € Lkw-Maut entsprechen etwa 12 Ökosteuerstufen bei einer Jahresfahrleistung von 140.000 Kilometern und einem Autobahnanteil von 80 % 16 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Verteuerung Dieselkraftstoff um 3,07 Cent (6 Pfennig) je Liter mit jeder Stufe der ökologischen Steuerreform Das bedeutet eine zusätzliche Steuerbelastung von 1,01 Cent je Kilometer bei einem Kraftstoffverbrauch von 33 Liter/100 km. Das bedeutet eine jährliche Ökosteuerbelastung von rd. 1.414 € bei einer Jahresfahrleistung von 140.000 Kilometer. Bei einem angenommenen Mautsatz von 15 Cent und 112.000 gebührenpflichtigen Kilometern pro Jahr beträgt die Lkw-Maut 16.800 €. Das entspricht rd. 12 Ökosteuerstufen! 17 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Fazit 1: Die Maut muss an den Frachtzahler weitergegeben werden!!! Keine internen Rationalisierungsreserven um Mautbelastung aufzufangen Keine „Margen-Spielräume“ aufgrund der Kostenexplosion in den vergangenen Jahren und den Wettbewerbsnachteilen im internationalen Rahmen Trauriger Nachweis durch die Insolvenzstatistik: Anstieg der Insolvenzen im Transportgewerbe seit Beginn der ökologischen Steuerreform um knapp 90 Prozent! Fazit 1: Die Maut muss an den Frachtzahler weitergegeben werden!!! 18 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Insolvenzen im Transportgewerbe seit Beginn der ökologischen Steuerreform 1999 - 1. Halbjahr 2002 Seit Beginn der Ökologischen Steuerreform ist ein Anstieg der Insolvenzen im Transport- gewerbe (Straßenverkehr/ Spedition und Lagerei) um knapp 90 Prozent festzustellen. 19 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden und Berechnungen des BGL

Preisbildung im gewerblichen Güterkraftverkehr Grundlage: § 407 HGB - Beschreibung von Leistung und Gegenleistung Absatz 1 verpflichtet den Frachtführer durch den Frachtvertrag, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (Leistung) Absatz 2 verpflichtet den Absender, die vereinbarte Fracht zu zahlen (Gegenleistung) Das Frachtentgelt gilt als vereinbart, wenn sich beide Vertragspartner über den Betrag geeinigt haben, d.h. zwei sich deckende Willenerklärungen vorliegen. 20 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Eine einseitige Anhebung oder Absenkung ist nicht wirksam vereinbart. Preisvereinbarungen für eine einzelne Beförderung oder für eine Vielzahl von Beförderungen (Rahmenvertrag) Rahmenvertraglich vereinbarte Preise gelten so lange bis sie geändert werden. Änderung erfordert Angebot und Zustimmung durch den Vertragspartner Eine einseitige Anhebung oder Absenkung ist nicht wirksam vereinbart. /Preisbildung... 21 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Was ist in den diesjährigen Preisverhandlungen zu beachten? Information des Kunden über die Einführung der Lkw-Maut Information des Kunden, dass die Lkw-Maut zu erheblichen Mehrkosten für das Verkehrsgewerbe führt Information und Vorbereitung des Kunden darauf, dass die Mehrkosten in voller Höhe im Rahmen einer entsprechenden Preiserhöhung an ihn weitergegeben werden müssen Berücksichtigung der mit der Lkw-Maut verbundenen Preiserhöhung in allen für 2003 und folgende abgeschlossenen Verträgen, z.B. durch Aufnahme einer entsprechenden Preisklausel 22 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Beispiel für eine Preisklausel in Bezug auf die Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut Im Laufe des Jahres 2003 wird voraussichtlich die Verordnung über die Autobahnmaut in Kraft treten. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die Autobahnmaut den Produktions- kosten der vom Transportunternehmer geschuldeten Dienstleis- tung Straßengüterverkehr zuzurechnen ist und ab dem Moment ihrer Erhebung in den Transportpreis eingeht. Die Vertragsparteien werden rechtzeitig vor der Mauterhebung Gespräche über die Anpassung der Transportpreise zur angemessenen Berücksich- tigung der Autobahnmaut aufnehmen. Für den Fall, dass diese Gespräche nicht zu einer beiderseits akzeptierten Neugestaltung der Transportpreise führen, steht beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht der Rahmenvereinbarung zu. 23 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

rechtzeitige Aufnahme von Gesprächen zur Anpassung der Transportpreise Fazit 2: Aufnahme einer Preisklausel in Bezug auf die Einführung der Lkw-Maut in alle Verträge für das Jahr 2003 und folgende rechtzeitige Aufnahme von Gesprächen zur Anpassung der Transportpreise Vorlage eines Angebots mit der erforderlichen Preiserhöhung Argumentation über das „gerechte Entgelt“, nämlich des leistungs- und kostengerechten Entgelts Es gilt der Programmsatz aus § 354 HGB: „Ein Kaufmann tut nichts umsonst!“ 24 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Wie kann die erforderliche Preisanpassung zur Deckung der mautbedingten Zusatzkosten ermittelt werden? Es liegt eine Preisvereinbarung pro Kilometer vor. 1. Schritt: Ermittlung des Mautbetrags Benötigte Daten: Mautsatz für das eingesetzte Fahrzeug (derzeit noch nicht beschlossen), Anzahl mautpflichtige Kilometer (Last- und Leerfahrten) 2. Schritt: Umlage des ermittelten Mautbetrags auf die Bezugsgröße “abgerechneter Kilometer” Benötigte Daten: Anzahl abgerechnete Kilometer 3. Schritt: Ermittlung der erforderlichen Preisanpassung in % Benötigte Daten: Vereinbarter Preis je Kilometer 25 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

/Ermittlung der erforderlichen Preisanpassung 26 26 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

für Vorkalkulation ungeeignet Schwachstellen: Anzahl mautpflichtige Kilometer insgesamt muss bekannt sein, d.h. der Tourablauf muss feststehen für Vorkalkulation ungeeignet arbeitsintensiv, da Anzahl mautpflichtige Kilometer für jede Beförderungsleistung zu ermitteln ist für Einbindung in EDV-Programme ungeeignet 27 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Alternativer Ansatz zur Berechnung der Lkw-Maut je abgerechneten Kilometer Anwendung eines Mautfaktors zur Berechnung der Zusatzkosten je abgerechneten Kilometer 28 28 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen Schadstoffklasse EURO II/III Musterberechnung angenommener Mautsatz: 0,15 € pro Autobahnkilometer 29 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen Schadstoffklasse EURO II/III Musterberechnung angenommener Mautsatz: 0,15 € pro Autobahnkilometer 30 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Erlössteigerung in Prozent zur Deckung der mautbedingten Zusatzkosten Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen Schadstoffklasse EURO II/III Musterberechnung angenommener Mautsatz: 0,15 € pro Autobahnkilometer Erlössteigerung in Prozent zur Deckung der mautbedingten Zusatzkosten bei einem bisherigen Erlös in € je abgerechneten Kilometer 31 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Berechnung der Entlastung je abgerechneten Kilometer Achtung: Die in Aussicht gestellte Mautermäßigung ist bis zu ihrer Gutschrift vorzufinanzieren und der Entlastung p.a. stehen weitere mautbedingte Zusatzkosten gegenüber! 32 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

33 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Kosten durch den Einbau der OBU (On-Board-Unit) Installationskosten Zusätzliche Kostenbelastungen im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut Kosten durch den Einbau der OBU (On-Board-Unit) Installationskosten Ausfallkosten durch unproduktive Standzeit des Fahrzeugs Reparaturkosten bei Verletzung der Obhutspflichten 34 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Kosten durch erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund von organisatorischen Änderungen in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling, Disposition Anpassung von Formularen und Software Kostenkalkulationen und Kundengesprächen zur Weiterberechnung der Maut Kontrolle der Mautabrechnungen Liquiditäts- bzw. Kontokorrentkosten, denn die Maut ist bis Rechnungseingang vorzufinanzieren /Zusätzliche Kostenbelastungen... 35 35 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

36 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

37 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Kriterien zur Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers Branchen-, Markt- und Wettbewerbssituation wirtschaftliche Verhältnisse weitere Unternehmensentwicklung Qualität des Managements Qualifikation/Führungsstil Planungsgenauigkeit Unternehmensnachfolge bisheriges Informations- und Zahlungsverhalten ... 38 38 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Mehrbelastung durch die Lkw-Maut je abgerechneten Kilometer Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen Schadstoffklasse EURO II/III Musterberechnung angenommener Mautsatz: 0,15 € pro Autobahnkilometer Mehrbelastung durch die Lkw-Maut je abgerechneten Kilometer unter Berücksichtigung einer finanziellen Entlastung von 0,01 € je abgerechneten Kilometer 39 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Autobahnanteil bestimmen, ggf. mit Hilfe entsprechender Software Fazit 3: Leerfahrtenanteile bestimmen und in der Mautberechnung berücksichtigen, denn auch unbeladene Fahrzeuge unterliegen der Mautpflicht Autobahnanteil bestimmen, ggf. mit Hilfe entsprechender Software Entlastungsbetrag unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kostenbelastungen bestimmen auf Gegenargumente vorbereiten wie z.B.: „Keine Mauterstattung für Leerfahrten“ 40 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

die spezialisierten Fahrzeugaufbauten (z.B. Tank, Silo) Es gibt objektiv nicht reduzierbare Leerfahrtenanteile u.a. bedingt durch: die Unpaarigkeit der Verkehrsströme (Verweis auf regionale Faktoren wie z.B. Infrastruktur, Siedlungsstruktur) Beiladungsverbote und Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit Gutartunverträglichkeiten die spezialisierten Fahrzeugaufbauten (z.B. Tank, Silo) Probleme der Fahrzeugreinigung Verladeranforderungen Argumentation mit Zahlen aus der amtlichen Statistik 41 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

42 Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, Köln © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

43 Quelle: BGL-Konjunkturanalyse 1. Quartal 2002 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Mehrbelastung durch die Lkw-Maut je Ladeeinheit und abgerechneten Kilometer in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Fahrzeugauslastung in Ladeeinheiten (LE) 44 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

45 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Ausweis der Beförderungsleistungen (Lastfahrten) in der amtlichen Statistik u.a. nach Verkehrsarten (Fern-, Regional- und Nahverkehr) Entfernungsstufen (bis 50 km, 51-100 km, 101-150 km usw.) Verkehrsbeziehungen (D-F, D-NL, D-MOE-Staaten usw.) zulässigem Gesamtgewicht (bis 7,5 t, über 7,5 t bis 10,0 t usw.) der Form der Ladung (flüssige Massengüter, trockene Massengüter, palettierte Güter usw.) der Art der Fahrt (Sammelfahrt, Verteilerfahrt, Fahrt im KLV usw.) 46 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Information des Kunden über die Mauteinführung Zusammenfassung: Weitergabe der Maut an den Frachtzahler, denn ohne Weiterbelastung droht Insolvenz Information des Kunden über die Mauteinführung dass die Mauteinführung zu erheblichen Mehrkosten für das Verkehrsgewerbe führt dass die Mehrkosten in voller Höhe an ihn weitergegeben werden müssen Aufnahme einer Preisklausel in alle für 2003 abgeschlossene Verträge 47 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Ermittlung der Autobahn- und Leerfahrtenanteile Darstellung der Vorgehensweise zur Weiterbelastung der Maut u.a. für die Verhandlung mit der Hausbank nach Erlass der Mauthöheverordnung (MautHV): Berechnung der erforderlichen Preiserhöhung und Vorlage eines entsprechenden Angebots Vorbereitung auf Einwände seitens des Kunden /Zusammenfassung 48 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

mögliche Einwände des Kunden: keine Mauterstattung auf Leerfahrtenanteile keine Mauterstattung auf Minderauslastung der Nutzlast Routenführung ohne Autobahnbenutzung Einsatz von Fahrzeugen der Emissionsklasse IV Einsatz von Fahrzeugen mit weniger als 12 t zulässigem Gesamtgewicht Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger durch Kostendruck in der eigenen Branche keine Mauterstattung möglich 49 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Routenführung ohne Autobahnbenutzung – was spricht dagegen? höherer Zeitaufwand höherer Kraftstoffverbrauch, höherer Verschleiß der Fahrzeugkomponenten zeitliche Vorgaben/Termine sind ggf. nicht mehr einzuhalten örtliche Beschränkungen nach der StVO wie z.B. Nachtfahrverbote, Durchfahrtsverbote, Verbote hinsichtlich Fahrzeugmaßen und -gewichten, Fahrwegbestimmung nach § 7 GGVSE das Verlagerungspotenzial wird nach den dem BMVBW vorliegenden Gutachten nur auf 2 – 4 % geschätzt Mautpflicht kann nach § 1 Abs. 4 ABMG auf Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden 50 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Einsatz von Fahrzeugen der Emissionsklasse IV – was spricht dagegen? Derzeit noch nicht verfügbar Allgemeine Betriebserlaubnis 2005, Einzelbetriebserlaubnis 2006 Verfügbarkeit im Jahr 2003 nicht vorstellbar, da Infrastruktur für Harnstoff noch fehlt EURO IV ist nach Auskunft der Fahrzeughersteller mit Stückkostenerhöhung verbunden 51 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Einsatz von Fahrzeugen mit weniger als 12 t zulässigem Gesamtgewicht – was spricht dagegen? im Verteilerverkehr ggf. die Anzahl der Entladestellen einer Tour und das durchschnittliche Sendungsgewicht (= erforderliches Ladevermögen je Tour) im Ladungs- und Teilladungsverkehr in jedem Fall die Personalkosten, denn bei 24 t betragen die Personalkosten nur ein Vierundzwanzigstel je Tonnenkilometer von denjenigen beim Transport einer Tonne in den Hauptläufen im Sammelgutverkehr die erforderliche Flexibilität, die durch große Transportgefäße sichergestellt wird 52 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger wie die Bahn – was spricht dagegen? Verladung auf die Bahn nur an 1.460 Orten im Bundesgebiet möglich (vor MORA C noch an 2.100) Abwicklung von spontanen oder sporadischen Verkehren durch die Bahn nicht möglich Je kürzer die Strecke und je geringer das Aufkommen, desto weniger stellt die Bahn eine Alternative dar. Die Bahn ist unflexibel. 53 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Die Bahn ist ein reines Truckingunternehmen; logistische Zusatzleistungen werden nicht erbracht. Der Kunde muss sich an das Verkehrssystem Eisenbahn anpassen; der Lkw passt sich an den Kunden an. Der Lkw führt rund 70 % der Transporte aus; allein die ausländischen Lkw transportieren mehr als die Eisenbahn in Deutschland. /Verkehrsverlagerung... 54 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Serviceleistungen des BGL: Broschüre zur Maut-Einführung mit Ausweis der Lkw-Maut je abgerechneten Kilometer und je Ladeeinheit Fragen und Antworten rund um die Lkw-Maut speziell für die Argumentation aufbereitetem Zahlenmaterial aus der amtlichen Statistik KALIF als „function pack“ für das Routenplanungsprogramm map&guide 55 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

„Haustarifrechner“ zur Berechnung maßgeschneiderter Haustarife und Kundenpreisvereinbarungen Veröffentlichung von Durchschnittskostensätzen im Rahmen des Kosteninformationssystems Darstellung der Maut-Auswirkungen im regelmäßig erscheinenden BGL-Gesamtkostenindex /Serviceleistungen... 56 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

„function pack“ für das Routenplanungsprogramm map&guide KALIF: „function pack“ für das Routenplanungsprogramm map&guide Bewertung von „Zeit“ und „Strecke“ eines Transportauftrags, einer Tour, eines Umlaufs mit Kosten spezifisch auf die Belange des Güterkraftverkehrs abgestimmtes Kalkulationsschema Voraussetzung: map&guide ab Version 8 kostenloser Abruf des function packs KALIF für Mitglieder der BGL-Landesverbände im Internet 57 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Fahrzeugverwaltung 58 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Auftragsverwaltung 59 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Tourenverwaltung 60 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Ergebnisse: Angebotsabgabe mit Hilfe der Selbstkostendarstellung 61 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

/Selbstkostendarstellung... 62 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

/Selbstkostendarstellung... 63 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Ergebnisse: Überprüfung eines gebotenen Erlöses auf der Basis der Ergebnisdarstellung 64 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

/Ergebnisdarstellung... 65 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

/Ergebnisdarstellung... 66 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

Anhang 67 © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

68 Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, Köln © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

69 Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, Köln © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV

70 Quelle: Bundesamt für Güterverkehr, Köln © BGL e.V., Februar 2003 Abt. Betriebswirtschaftliche Informationssysteme und EDV