8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen

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8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Abzüge für die/den Arbeitnehmer/in (Lohnsteuer, Sozialversicherung) 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen (Kapitelübersicht) Bruttobezüge Abzüge für die/den Arbeitnehmer/in (Lohnsteuer, Sozialversicherung) Sozialversicherun g Gehäl-ter - Sonder-zahlun-gen Finanzamt Löhne Nebenkosten für die/den Arbeitgeber/in (Sozialversicherung, DB, DZ, KommSt) + Gemeinde Arbeitnehmer/innenveranlagung (Teil der bezahlten Steuer kann zurückgeholt werden) © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Entgelt für Überstunden bzw. Mehrarbeit 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Angestellte kaufmännische Dienste „höhere, nichtkaufmännische Dienste“ Arbeiter körperliche Arbeit einfache handwerkliche Tätigkeiten hochqualifizierte Tätigkeiten (Fachkräfte) erhalten erhalten Gehäl-ter Löhne setzen sich zusammen aus immer fallweise Entgelt für Überstunden bzw. Mehrarbeit Zuschläge und Zulagen Sonderzahlungen 13. und 14. Monatsgehalt Sach-bezüge Grundbezug brutto © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Abrechnungsschema bei laufenden Bezügen Auszahlungsbetrag netto 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Gesamtbetrag brutto - gesetzliche Abzüge Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil) Lohnsteuer Abrechnungsschema bei laufenden Bezügen E-Card-Gebühr - freiwillige Abzüge Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage - sonstige Abzüge Rückzahlung von Gehalts- bzw. Lohnvorschüssen (Akontozahlung) E-Card-Gebühr im November Auszahlungsbetrag netto © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Sozialversicherung 2017 © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Lohnsteuer (Tarifstufen ab 2016) 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Lohnsteuer (Tarifstufen ab 2016) Steuer-satz darüber 55 %1 Für die nächsten 910.000,00 EUR 50 % Für die nächsten 30.000,00 EUR 48 % Für die nächsten 29.000,00 EUR 42 % Für die nächsten 13.000,00 EUR 35 % Für die nächsten 7.000,00 EUR 25 % Für die ersten 11.000,00 EUR 0 % 11.000,00 EUR 18.000,00 EUR 31.000,00 EUR 60.000,00 EUR 90.000,00 EUR 1 Mio. EUR 1 zunächst befristet auf fünf Jahre Hinweis: Stand September 2014 © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage Gesamtbetrag brutto - Sozialversicherung Dienstnehmeranteil - Freibetrag lt. Arbeitnehmerveranlagung - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag - E-Card-Gebühr Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Berechnung der Lohnsteuer 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Berechnung der Lohnsteuer In welche Steuerklasse fällt die Bemessungsgrundlage? Wie hoch ist der Steuersatz, der zur Anwendung kommt? Gibt es Absetzbeträge und Kinder? Wie hoch ist der Abzug? Bemessungsgrundlage x Steuersatz - Abzugsbetrag = Lohnsteuer © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Berücksichtigung des Pendlereuros bei der Lohnsteuer 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Berücksichtigung des Pendlereuros bei der Lohnsteuer Pendlereuro beträgt 2,00 EUR pro gefahrenem Kilometer und Jahr als Lohnsteuerabsetzbetrag 1/12 des Pendlereuros wird monatlich von der Lohnsteuer abgezogen Beispiel: Die Lohnsteuer wurde mit Hilfe der Effektivtarif-Tabelle mit 455,30 EUR ermittelt. Die einfache Wegstrecke beträgt 45 km. Einfache Wegstrecke x 2 = Pendlereuro pro Jahr : 12 = Absetzbetrag pro Monat 45 x 2 = 90: 12 = 7,50  Die abgezogene Lohnsteuer beträgt nach Berücksichtigung des Pendlereuros 455,30 - 7,50 = 447,80 EUR © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Checkliste zur Abrechnung von laufenden Bezügen 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Checkliste zur Abrechnung von laufenden Bezügen  Angestellte/r oder Arbeiter/in? Höhe des Dienstnehmeranteils zur Sozialversicherung in %? Höchstbeitragsgrundlage überschritten? Was vermindert die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer? (Sozialversicherung, Freibetrag, Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeitrag, E-Card-Gebühr) Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag? Anzahl der Kinder? Effektivtarif-Tabelle: Welche Steuerklasse? Höhe des Abzugs?  Höhe der Lohnsteuer ermitteln Freiwillige Abzüge? (Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage) Sonstige Abzüge? (E-Card-Gebühr im November, Rückzahlung von Gehalts- oder Lohnvorschüssen) © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Überstunden Überstunden bei Überschreiten der Normalarbeitszeit 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Überstunden Überstunden bei Überschreiten der Normalarbeitszeit Normalarbeitszeit Bezahlung Zeitausgleich (wenn vereinbart) oder 1 Monat hat 4,33 Wochen Überstunden-zuschlag Sozialversicherung? Lohnsteuer? 173 Stunden/Monat 167 Stunden/Monat Überstunden-grundlohn lt. Kollektivvertrag Bruttobezug pro Monat Stunden pro Monat © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Checkliste zur Abrechnung von laufenden Bezügen mit Überstunden 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Checkliste zur Abrechnung von laufenden Bezügen mit Überstunden  Wie hoch ist der Überstundengrundlohn? Wie hoch sind die Überstundenzuschläge? Wie hoch ist der Gesamtbetrag brutto? Angestellte/r bzw. Arbeiter/in? Höhe der Sozialversicherung in %? Höchstbeitragsgrundlage überschritten? Was vermindert die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer? AVAB/AEAB? Anzahl der Kinder? Höhe der Lohnsteuer? Freiwillige Abzüge? (Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage) Sonstige Abzüge? © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Geringfügige Beschäftigung 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Geringfügige Beschäftigung Geringfügigkeitsgrenze wird jährlich angepasst Bis zur Geringfügigkeitsgrenze fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an. Geringfügig Beschäftigte müssen bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Dienstgeber zahlt Unfallversicherung Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich. Mehrere gleichzeitige geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze wird man voll sozialversicherungspflichtig. © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Checkliste zur Abrechnung von Sonderzahlungen 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Checkliste zur Abrechnung von Sonderzahlungen  Angestellte/r bzw. Arbeiter/in? Höhe des Dienstnehmeranteils zur Sozialversicherung in %? Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung mit allen Sonderzahlungen überschritten? Was vermindert die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer bei der Sonderzahlung? Achtung! Bei allen Sonderzahlungen die Sozialversicherung und bei der ersten Sonderzahlung den Freibetrag (620,00 EUR) berücksichtigen. Wie hoch ist die Lohnsteuer für die Sonderzahlung? (fixer Steuersatz von 6 %) Achtung! Wird das Jahressechstel überschritten, fällt diese Begünstigung weg. Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag? (Sonderzahlung - Sozialversicherung - Lohnsteuer) © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Brutto-bezüge Abgaben zum Bruttobezug für Dienstgeber/innen 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Brutto-bezüge Abgaben zum Bruttobezug für Dienstgeber/innen Abzüge vom Bruttobezug + Sozialversicherung Dienstgeberanteil (SV-DGA) wird an die Sozialversicherung abgeführt Sozialversicherung Dienstnehmeranteil (SV-DNA) wird an die Sozialversicherung abgeführt + Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) an das Finanzamt abgeführt gesamter Personalaufwand Lohnsteuer (LSt) wird an das Finanzamt abgeführt + Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) wird an das Finanzamt abgeführt = Auszahlungsbetrag netto, den die Dienstnehmer/innen erhalten + Kommunalsteuer (KommSt) wird an die Gemeinde abgeführt © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Gehaltsabrechnung – Ermittlung Auszahlungsbetrag 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Gehaltsabrechnung – Ermittlung Auszahlungsbetrag 3600 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 1.007,40 Bruttogehälter 5.575,00 - Sozialversicherung DNA -1.010,19 - Lohnsteuer -329,32 Auszahlungsbetrag netto 4.235,49 3540 Verbindlichkeiten Finanzamt 339,32 3850 Verbindlichkeiten Mitarbeiter/innen 4.228,28 6200 Gehälter (bzw. 6000 Löhne) 5.575,00 © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Gehaltsabrechnung – gehaltsabhängige Abgaben 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Gehaltsabrechnung – gehaltsabhängige Abgaben 6560 Sozialversicherung DGA 3600 Verbindlichkeiten Sozialversicherung 1.282,81 6660 DB 3540 Verbindlichkeiten Finanzamt 250,88 SV-DGA 23,01% 1.282,81 DB 4,50% 250,88 DZ 0,40% 22,30 KommSt 3,00% 167,25 6670 DZ 3540 Verbindlichkeiten Finanzamt 22,30 6680 Kommunalsteuer 3610 Verbindlichkeiten Gemeinde 167,25 © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Arbeitnehmer/innenveranlagung mit FinanzOnline 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Arbeitnehmer/innenveranlagung mit FinanzOnline Hinweis: Ab 2017 kann unter bestimmten Umständen auch eine antrags- lose Arbeitnehmer/innenveranlagung durchgeführt werden. © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Schritte bei der Registrierung und Durchführung der Arbeitnehmer/innenveranlagung auf FinanzOnline Online-Erstanmeldung über die Website, schriftlich (Brief oder Fax an das zuständige Finanzamt) oder persönlich RSA-Brief mit der Zugangskennung wird zugestellt Login mit den übermittelten Zugangsdaten wird durchgeführt Neuer Pin muss gewählt, eingegeben und bestätigt werden Auswahl der Zustellungsart Eingabe der Daten für die Arbeitnehmer/innenveranlagung Speichern der Daten Vorberechnung des Ergebnisses der Arbeitnehmer/innenveranlagung Absenden der Erklärung Übermittlung der Daten an das zuständige Finanzamt Abmelden von System Überprüfung der Daten vom zuständigen Finanzamt Erhalt des Steuerbescheids Gutschrift oder Nachzahlung © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Allgemeine Daten 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Allgemeine Daten © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Kinder 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Kinder © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Sonderausgaben 1/3 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Sonderausgaben 1/3 © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Sonderausgaben 2/3 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Sonderausgaben 2/3 Feld 455 – Freiwillige Personen-versicherungen: z. B. freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen (Vertragsabschluss vor dem 1.01.2016) Nicht: Sachversicherungen wie die Haushaltsversicherung oder die Haftpflichtversicherung für den Pkw Feld 456 – Wohnraumschaffung: z. B. Kosten, die mit dem Kauf einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses zu Wohnzwecken verbunden sind (Vertragsabschluss vor dem 1.01.2016) Nicht: Ausgaben für die Wohnungseinrichtung, Garten-gestaltung Feld 456 – Wohnraumsanierung: z. B. Austausch von allen Fenstern und Türen samt Rahmen, Einbau von Sicherheits-türen, ... (Vertragsabschluss vor dem 1.01.2016) Nicht: laufende Wartungs- und Reparaturarbeiten, Ausmalen, Tapezieren, Einbau von Alarmanlagen Feld 450 – Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Schulzeiten © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Sonderausgaben 3/3 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Sonderausgaben 3/3 Feld 450 – Regelmäßig wiederkehrende Leistungen (Renten und dauernde Lasten) Feld 458 – Beiträge an in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften (bis 400,00 EUR jährlich) Felder 451, 562, 563, 459 – Spenden an begünstigte Spendenempfänger bis zu einer Höhe von 10 % der Vorjahreseinkünfte (z. B. Spenden an Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen, Nachbar in Not, ...) Feld 460 – Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Werbungskosten 1/4 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Werbungskosten 1/4 = Ausgaben, die für den Beruf getätigt werden, die der Arbeitgeber aber nicht ersetzt © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Werbungskosten 2/4 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Werbungskosten 2/4 Feld 718 – Pendlerpauschale (sofern noch nicht bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtig) Feld 717 – Gewerkschaftsbeitrag (sofern noch nicht bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt) Feld 274 – Sozialversicherungsbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung (wenn gleichzeitig zwei verschiedene geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden) Feld 719 – Arbeitsmittel und Werkzeuge, die man überwiegend zur Ausübung des Berufs benötigt Arbeitskleidung Büromaterial Computer/Laptops Arbeitszimmer Internet/Telefon Nicht: Kleidung, die auch privat getragen werden kann Achtung! Privatanteil Nicht bei Lehrpersonen, Richtern, ... © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Werbungskosten 3/4 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Werbungskosten 3/4 Feld 720 – Fachliteratur: z. B. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen Nicht: allgemeinbildende Nachschlagewerke (z. B. Lexika); Tageszeitungen können nur im Ausnahmefall abgesetzt werden Feld 721 – Reisekosten, sofern sie nicht vom Dienstgeber übernommen werden Feld 722 – Ausbildungskosten: Ausgaben für eine zukünftige Berufsausübung (nur dann absetzbar, wenn es einen Zusammenhang zur derzeit ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit gibt) Feld 722 – Fortbildungskosten: entstehen, wenn man Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf verbessert (z. B. Sprachkurse) Nicht: Sprachkurse, wenn kein (nahezu) ausschließlicher beruflicher Bezug erkennbar ist © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Werbungskosten 4/4 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Werbungskosten 4/4 Feld 722 – Umschulungskosten: können abgesetzt werden, wenn dadurch der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht wird Feld 300 – Kosten für Familienheimfahrten bei einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort (in der Regel ab 120 km) Feld 723 – Kosten für doppelte Haushaltsführung: große Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort + wichtige Gründe, dass man nicht an den Arbeitsort ziehen kann (z. B. Partner/in ist am Familienwohnsitz berufstätig) Feld 724 – Sonstige Werbungskosten: z. B. Betriebsratsumlage + alle anderen Ausgaben, die als Werbungskosten gelten, aber nicht den anderen Feldern zugeordnet werden können © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Außergewöhnliche Belastungen 1/3 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Außergewöhnliche Belastungen 1/3 = Ausgaben, die außergewöhnlich und zwangsläufig sind sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Außergewöhnliche Belastungen 2/3 mit Selbstbehalt 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Außergewöhnliche Belastungen 2/3 mit Selbstbehalt Feld 730 – Krankheitskosten: z. B. Ausgaben zur Linderung und Heilung von Allergien, Arzt- und Krankenhaus-rechnungen, ... Nicht: Ausgaben für die Vorbeugung von Krankheiten und der Erhaltung der Gesundheit, Kosten für Verhütungs-mittel und Schönheitsoperationen Feld 731 – Begräbniskosten: Kosten für das Begräbnis und einen einfachen Grabstein sind absetzfähig, wenn sie nicht oder nur z. T. durch das Erbe gedeckt sind. Nicht: Kosten für die Trauerbekleidung oder die Grabpflege Feld 734 – Kurkosten: Kuraufenthalt muss im Zusammenhang mit einer Krankheit anfallen oder aus medizinischen Gründen notwendig sein Feld 735 – sonstige außergewöhnliche Belastungen: z. B. Kosten für die Adoption von Kindern, Kosten für Alters- oder Pflegeheim © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich

Daten eingeben – Außergewöhnliche Belastungen 3/3 ohne Selbstbehalt 8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen Daten eingeben – Außergewöhnliche Belastungen 3/3 ohne Selbstbehalt Feld 475 – Katastrophenschäden: z. B. durch Hochwasser, Lawinen, Muren, ... (sofern sie nicht durch Versicherungen gedeckt wurden) Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen: Behinderung von mindestens 25 % bzw. wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muss Ausgaben für Kinder, die außergewöhnliche Belastungen darstellen (Formular L 1k): z. B. Kosten für die Kinderbetreuung, auswärtige Ausbildung und im Zusammenhang mit der Behinderung eines Kindes © Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | www.oebv.at | Wirtschaft gestalten 2 | Alle Rechte vorbehalten. Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Autoren: Lindner, Fröhlich