Landeskunde der Slowakei PhDr. M. Polčicová, PhD. Demokratie Landeskunde der Slowakei PhDr. M. Polčicová, PhD.
Slowakei – relativ kleines Land im Mitteleuropa (5,4 Mill Slowakei – relativ kleines Land im Mitteleuropa (5,4 Mill. Einwohner, 49 000km2 Fläche) Verfassung – ein Dokument des slowakischen Selbständigkeit, beruht auf moderne Vefassungsstaaten und internationale Standarde Grundlage bilden Prinzipien: Souverenität Demokratie Rechtsstaatlichkeit Parlamentarisches Regierungssystem – gekennzeichnet durch repräsentative und direkte Demokratie Möglichkeit der Durchführung von Referenden an der Spitze der Staatspräsident mit repräsentativen Funktionen
Verfassung das wichtigste Rechtsdokument der Slowakei am 1.9.1992 im Slowakischen Nationalrat gebilligt, in Kraft am 1.10.1992 getreten Merkmale: verfassungsgebende Gewalt geht vom Staatsvolk aus wesentliche Fragen des Aufbaus und der Gliederung des Staates Beziehung zu anderen Staaten Rechte und Pflichten zwischen Staat und Bürger
Geschichte 1849-1851, Kaiser Franz Joseph I., Oktroyierte Märzverfassung als erste Verfassung auf dem Gebiet der Slowakei (Verfassung des Kaisereiches Österreich) 1920 Verfassung der 1. Tschechoslowakischen Republik 1939 – Verfassung des 1. Slowakischen Staates 1948 – Verfassung der Tschechoslowakischen Republik, „Verfassung des 9. Mai“ 1960 – Verfassung der Tschechoslowakischen sozialistischen Republik 1968 – Verfassungsgesetz über Tschechoslowakische Föderation 1990 – Verfassungsgesetz über Benennung und Symbole der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik 1992 – Verfassung der Slowakischen Republik
Zitate - Demokratie „Die Demokratie ist die schlechste Staatsform, ausgenommen alle anderen“. „Government of the people, by the people, for the people“.
Demokratie Freiheit Rechtsstaat Partizipation Volkssouverenität Wahlen Verfassung Solidarität Parlamentarismus Gerechtigkeit Gewalt-einteilung Rechtsstaat Volkssouverenität
Demokratie der Verfassung Grundthesen: Staatsgewalt geht von den Bürgern aus. staatliche Organe können nur auf der Grundlage der Verfassung handeln. Repräsentativsystem – Volk übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, überträgt sie durch Wahlen Repräsentanten – Abgeordneten.
Veränderung des Verfassungsgesetzes - man benötigt 3/5 Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat Durchführung von Referenden (Fragen der Grundrechte, Grundfreiheiten, Steuern, des Staatshaushaltes ausgenommen) 90 Stimmen
Verfassung gliedert sich in 9 Hauptteile (Abteilungen, Absätze, Buchstaben) Präambel Erster Hauptteil – 3 Abteilungen (Grundlegende Bestimmungen, Staatssymbole, Hauptstadt der SR) Zweiter Hauptteil – 8 Abteilungen (Grundrechte und Grundfreiheiten) Dritter Hauptteil – 2 Abteilungen (Wirtschaft und Oberste Kontrollbehörde) Vierter Hauptteil – Gebietsselbstverwaltung Fünfter Hauptteil – Gesetzgebende Gewalt (Nationalrat, Volksabstimmung) Sechster Hauptteil – Vollziehende Gewalt (Präsident und Regierung) Siebenter Hauptteil – Richterliche Gewalt (Verfassungsgericht, Gerichte der SR) Achter Hauptteil – Staatsanwaltschaft und Menschenrechtsbeauftragte Neunter Hauptteil – Übergangs-und Schlussbestimmungen Insgesamt 156 Artikel Pýtam sa na preklad Hlava, oddiel, odsek, článok Vierter Hauptteil – územná samospráva, Staatsanwaltschaft – prokuratúra, Menschenrechtsbeauftragte - verejný ochranca práv Záverečné a prechodné ustanovenia Kontrollbehorde – najvyšší kontrolny úrad Welche Staatsymbole ? Staatswappen, die Staatsflagge, das Staatssiegel und die Staatshymne Die Staatshymne der Slowakischen Republik sind die ersten zwei Strophen des Liedes "Nad Tatrou sa blýska" [Über der Tatra blitzt es].
Staatsgewalt auf dem Prinzip der Gewalteinteilung ausgebaut durch Organe der Legislative, Exekutive, Judikative ausgedrückt
Legislative (gesetzgebende Gewalt) durch Einkammer-Parlament (der Slowakische Nationalrat) präsentiert (gewählt, 150 Abgeordnete, das einzige verfassungs-und gesetzgebende Organ) Gesetzvorschläge in den Händen des Parlaments und der Regierung Abgeordnete – allgemein, direkt und geheim für 4 Jahre gewählt Stimmenmehrheit der anwesenden Abgeordneten zur gültigen Beschlussfassung Aufgabe: Zustimmung zur Zusammensetzung der Regierung, Vorschlag der Generalstaatsanwalt an den Präsidenten, Wahl der Richter des Verfassungsgerichts Recht: Abberufung der einzelnen Mitglieder der Regierung oder dieser insgesamt
Exekutive (ausführende Gewalt) besteht aus der Regierung und Verwaltung Regierung: oberstes Organ, abhängig vom Vertrauen des Parlaments, besteht aus dem Minister-präsidenten und seinen Ministern Präsident: Staatsoberhaupt der SR, Ernennung eines Kandidaten zum Minister-präsidenten, der Minister (dabei an Mehrheit im Parlament weisungs-gebunden), gewählt auf Zeitraum von 5 Jahren in direkter Wahl durch die WahlberechtigtenVetorecht bei den Gesetzen
Judikative (rechtsprechende Gewalt) bezieht sich auf Gerichte, Richter und ihre Tätigkeit Rechtssystem: ein professionelles System mit drei Ebenen – Bezirksgericht, RegionalgerichtOberster Gerichtshof Entscheidun-gen in strafrechtlichen zivilrechtlichen, Handelsange-legenheiten Richter von Präsidenten ernannt und abberufen