Beihilfen, Stipendien, Wohnen und Arbeiten

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 Präsentation transkript:

Beihilfen, Stipendien, Wohnen und Arbeiten Studium und drumherum Beihilfen, Stipendien, Wohnen und Arbeiten

Inhalt Beihilfen und Stipendien Wohnen Arbeiten Familienbeihilfe Studienbeihilfe Selbsterhalter_innenstipendium Auslandsstipendium Fahrkostenzuschuss GIS-Befreiung Leistungsstipendium Wohnen Wohnbeihilfe Arbeiten Arbeitnehmer_innenveranlagung

Familienbeihilfe Eltern sind österreichische Staatsbürger_innen oder haben rechtmäßigen Aufenthaltstitel Altersgrenze: 24. Lebensjahr 25. Lebensjahr bei Präsenz- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, Kind, 50%ige Beeinträchtigung Auszahlung prinzipiell aufs Konto der Eltern – Antrag auf Direktauszahlung beim Finanzamt Höhe vom Alter und Anzahl der Geschwister abhängig (ab 19: 158,90€ monatlich) Leistungsnachweis: 16 ECTS nach 2 Semestern (24 ECTS nach 3 Semestern bei Beginn im SoSe) Frist: 31. Oktober bei erbrachter Leistung: Weiterlaufen der FBH bis inklusive 8. Semester Bei nicht erbrachter Leistung: Ruhen der FBH ab Oktober – Anspruch kann neu erhoben werden

Familienbeihilfe Verlängerung der Anspruchsdauer (6 + 2 Semester) durch: Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. schwere Krankheit) von mind. 3 Monaten Auslandsstudium von mind. 3 Monaten Individuell nachweisbare Studienverzögerung (unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis im Studien- und Prüfungsbetrieb  Bestätigung der Uni) Geburt und Pflege eines Kindes Ehrenamtliche Tätigkeit als Studierendenvertreter_in (z.B. ÖH, Ersti-Tutor_in, Heimvertreter_in) Studienwechsel nur 2mal erlaubt (jeweils nach maximal 2 Semestern – sonst Pause der FBH) Verdienstgrenze: 10.000 € pro Jahr (exkl. 13. + 14. Gehalt) Rückzahlung nur bei offensichtlichem Nicht-Betreiben des Studiums

Studienbeihilfe Zentrale Voraussetzung: soziale Bedürftigkeit (Einkommen von dir selbst, Eltern und Ehepartner_in - auf jeden Fall Antrag stellen!) Antragsformular: https://www.stipendium.at/service/downloads/ Antragsfrist: WiSe 20.9. bis 15.12. ; SoSe 20.2. bis 15.5. (mind. Datenblatt, Rest nachreichbar) Altersgrenze: 30 Jahre bei Beginn des Studiums (35 bei Master, Beeinträchtigung, Kinder) Höchstbeihilfe 475€ monatlich 679€ bei Vollwaisen, verheirateten Studierenden, Pflege / Erziehung, Eltern wohnen nicht am Studienort, Selbsterhalter_innen) www.stipendienrechner.at

Studienbeihilfe Anspruchsdauer: 6+1 Semester Verlängerungsgründe: Krankheit, unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung, 50%ige Beeinträchtigung, Präsenz- oder Zivildienst während der Anspruchsdauer, ehrenamtliche Tätigkeit als Studienvertreter_in Leistungsnachweis: 30 ECTS nach 2 Semestern (Frist: Ende der Antragsfrist des 3. Semesters) ACHTUNG: Rückzahlung der gesamten Studienbeihilfe bei weniger als 15 ECTS Studienwechsel 2mal erlaubt (jeweils nach maximal 2 Semestern) Verdienstgrenze: 10.000 € pro Jahr inklusive 13. + 14. Gehalt (alles darüber erhöht „zumutbare Eigenleistung“ und vermindert Studienbeihilfe)

Studienbeihilfe – Selbsterhalter_innenstipendium Anspruch: vor Studienbeihilfenbezug mindestens 4 Jahre selbst erhalten (7.272€ jährlich) Präsenz- und Zivildienst jedenfalls Zeiten des Selbsterhalts Lehrjahre sind Zeiten des Selbsterhalts wenn Einkommensgrenze erreicht wurde Erhalt von Arbeitslosengeld, Karenzgeld, Notstandshilfe oder Krankengeld kann auch Selbsterhalt sein bei Erreichen der Einkommensgrenze Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Jahr ab dem 4. Selbsterhalt-Jahr (6 Jahre Selbsterhalt  Altersgrenze 32 Jahre) – maximal bis 35 Soziale Bedürftigkeit nicht relevant

Studienbeihilfe - Auslandsstipendium Anspruch auf 20 Monate 3. Semester Zusätzliche Beihilfe von Lebenskosten im Land abhängig (73€ Slowakei – 582€ Japan) Einmaliger Reisekostenzuschuss je nach Lage des Landes (22€ - 1129€) Studienerfolgsnachweis: 5 Monate: 6 Wochenstunden 6-10 Monate: 12 Wochenstunden Oder: 3 ECTS pro Monat ACHTUNG: Rückzahlung bei Nicht-Erbringung

Studienbeihilfe - Mobilitätsstipendium Studium zur Gänze im Ausland (EWR-Land oder Schweiz) Lebensmittelpunkt der letzten 5 Jahre in Österreich Noch keine anderen Beihilfen beantragt Höchstbetrag: 679€ Leistungsnachweis: jährlich 30 ECTS (erste Auszahlung erst nach 15 ECTS) Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester

Studienbeihilfe - Fahrkostenzuschuss Ersatz für tägliche Fahrkosten Selbstbehalt von 50€ jährlich Nachweis: personenbezogener Fahrschein Kosten für die Heimfahrt Fahrt zwischen Wohngemeinde der Eltern und Studienort Über 200km: 100€, über 300km: 180€, über 500km: 260€

Studienbeihilfe - Gis-Befreiung Für Bezieher_innen von Studienbeihilfe oder anderer Sozialleistungen www.orf-gis.at Wohnsitz für Gebührenbefreiung muss Hauptwohnsitz sein Haushaltseinkommen darf nicht zu hoch sein Oder einfach Tür nicht aufmachen

Studienabschlussstipendium Für berufstätige Studierende die für die Abschlussphase ihres Studiums (Master) die Berufstätigkeit aufgeben wollen Höchststipendium bei 40 Wochenstunden: 1040€ ACHTUNG: Studienabschluss muss innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Auszahlung nachgewiesen werden sonst Rückzahlung des gesamten Betrages Voraussetzung: Studium in 18 Monaten abschließbar (20 ECTS + Abschlussarbeit, 40 ECTS ohne Abschlussarbeit)

Leistungsstipendium Antrag direkt an der WU 750 – 1500 € Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester Verlängerungsgründe wie bei Studienbeihilfe „Hervorragende Studienleistungen“ zwischen 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 (Noteneintragung bis 31. Oktober) Mindestanforderung: 52 ECTS mit Notendurchschnitt von 1,5 Online-Bewerbungsformular https://bach.wu.ac.at/z/stud/leistungsstipendium Bewerbungsfrist: 10. bis 21. Oktober 2016

weiterführendes Mobilitätsstipendium* (Studium zur Gänze im Ausland) Unterhaltspflicht der Eltern (Alimente, Gehaltsexekution etc.) Studieren mit Beeinträchtigung Studieren mit Kind Studiengebühren* Studienabschlussstipendium für Berufstätigte* Sozialaktion der ÖH *im Foliensatz

Studiengebühren Höhe: 363,36 € pro Semester (Drittstaatsangehörige: 726,72 €) Prinzipiell keine Studiengebühren für Österreicher_innen, EWR-Bürger_innen und Gleichgestellte Zahlungspflicht bei Überschreiten der Toleranzzeit (6+2 Semester) Erlass: 50%ige Beeinträchtigung, Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft, Doppelstudium mit mind. 15 ECTS in jeder Richtung, Berufstätigkeit (2015: 5.683,72€), Erhalt der Studienbeihilfe

Wohnen Kaution: Zustand der Wohnung bei Übergabe dokumentieren Ablöse: oft unzulässig, unbedingt quittieren lassen – können innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden (Bezirksgericht) Miete: erscheint die Miete zu hoch unbedingt Mieterschutzverbände kontaktieren www.mietervereinigung.at www.mieterinnen.org www.mieterschutzverband.at

Förderungen im Wohnbereich Gemeindewohnungen https://www.wien.gv.at/wohnen/wienerwohnen/ Speziell interessant für „Jungwiener_innen“ Genossenschaftswohnungen www.gbv.at Studierendenheime

Wohnbeihilfe Für geförderte und ungeförderte (private) Wohnungen und Wohngemeinschaften Verantwortliches Amt: MA50 (Spittelau) Voraussetzungen: 5 Jahre legaler Aufenthalt in Österreich Name im Mietvertrag Frist: bis zum 15. des Monats Bei WGs: alle gemeldeten Bewohner_innen (Haupt- oder Nebenwohnsitz) bei Feststellung des Einkommens und der Haushaltsgröße zu berücksichtigen 1 Person max. 50m², 2 Personen max. 70m², jede weitere Person +15m² (darüber wird Wohnungsaufwand angepasst)

Wohnbeihilfe Tatsächlicher Wohnungsaufwand (Student_in muss selbst für Zahlung verantwortlich sein) Unterstützungszahlungen der Eltern müssen über 3 Monate hinweg nachgewiesen werden Monatliches Mindesteinkommen 837,76€ (für 2 Personen 1.256,08€, für jede weitere Person zusätzliche 418,32€) Zum Einkommen zählen auch Beihilfen und Stipendien ACHTUNG: nicht geltend gemachte Unterhaltsansprüche werden zum Einkommen gerechnet Geldanspruch von Eltern, die nicht im selben Haushalt leben: 22% des Einkommens (verringert sich je nach Familienzusammensetzung um 1 – 3 %), maximal 1.300€ https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html

Arbeiten Vertragscheck: www.oeh.ac.at/vertragscheck Steuerfreies Einkommen bis 12.000€ jährlich 11.000€ bei freiem Dienstvertrag oder Werkvertrag Arbeitnehmer_innenveranlagung Bis zu 5 Jahre im Nachhinein (für 2011 Stichtag 31. Dezember 2016) Ferialjobs Wenn Lohnsteuer gezahlt wurde Wenn Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden (Negativsteuer) Werbungskosten Skripten, Drucker, Laptop…

Zusammenfassung Voraussetzung Antragsfrist Höhe Leistungsnachweis Altersgrenze Familienbeihilfe Österreicher_innen oder gleichgestellt ~ 158,90€ 16 ECTS (2 Semester) < 24 Jahre (Ausnahme: 25) Studienbeihilfe Sozial Bedürftig, erfolgreiches Studium 15. Dezember / 15. Mai max. 475€ (Ausnahmefälle: 679€) 30 ECTS (mind. 15 sonst Rückzahlung) 30 – 35 bei Antragsstellung L-Stipendium Erfolgreiches Studium 21. Oktober 750€ - 1500€ 52 ECTS Notenschnitt: 1,5 Wohnbeihilfe 5 Jahre Aufenthalt in Österreich 15. des jeweiligen Monats AN-Veranlagung Sozialversicherung oder Lohnsteuer bezahlt 31. Dezember (5 Jahre im Nachhinein)