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Förderung der Ferienbetreuung
Beschäftigte aus den Mitgliedsunternehmen des Verbundes erhalten einen Zuschuss von 50% der Betreuungskosten; max. bis zu 50,-- Euro pro Haushalt pro Jahr für die Ferienbetreuung ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahre. Voraussetzungen: Erziehungsberechtigte/r ist/sind berufstätig; davon mindestens einer in einem Verbundunternehmen; max. vier Anträge pro Verbundunternehmen Verwendung für ein Ferienbetreuungsangebot nicht unter 4 Tagen, belegt durch z.B. Rechnung oder Überweisungskopie Antragsstellung vor Beginn der Ferienbetreuung durch die Beschäftigten direkt bei der Geschäftsstelle des Verbundes der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft: Johanna Meeske, Telefon 04761/ oder Die Anträge werden nach Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
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