Bürgerversammlung Seebach Breitbandprojekt Mittelbaden – baden.net

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 Präsentation transkript:

Bürgerversammlung Seebach Breitbandprojekt Mittelbaden – baden.net 23. Mai 2017 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Breitbandprojekt Mittelbaden Ottersweier Lichtenau Sasbach Lauf Bühl Rheinmünster Seebach Sasbachwalden Zweckverband Söllingen

Ausbau läuft….

Stand der Zuschussbearbeitung Beschiedene Zuschussanträge: BA 1 Gewerbegebiet Süd (Bühl) BA 1 Gewerbegebiete Sasbach-West/Mättich BA 1 Verteilnetz Lauf Backbone Ottersweier Backbone Bühl (BA 1) BA 2 Gewerbegebiete Süd und Nord (Bühl) Eingereichte Zuschussanträge: Backbone Lauf Backbone Sasbach BA 1 Verteilnetz Ottersweier BA 2 Verteilnetz Ottersweier Backbone Bühl (BA 2) BA 3 Gewerbegebiet Vimbuch (Bühl) Erstellungsphase: => 9 weitere Zuschussanträge in Bearbeitung 12 Eingereicht 54 Ordner

Ausschreibung des Gesamtnetzes Öffentlich-rechtliche Bündelausschreibung für den Netzbetrieb auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ausschreibung des Gesamtnetzes ABER: Einzelverträge mit jeder Gemeinde Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Vorteile Nachteile einheitliches Netz einheitlicher Netzbetreiber Reduzierung des Ausschreibungsaufwands geringer Verwaltungsaufwand Höhere Pachterlöse möglich wegen größerem Kundenpotential Konsens zwischen Gemeinden erforderlich bedingte Anpassung an den Einzelfall Komplexität der Ausschreibung!

Vergabeverfahren Öffentlicher Teilnahmewettbewerb (Fristende 23.09.2016) Um den Teilnahmewettbewerb haben sich 7 Unternehmen beworben; aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen (Mindestumsatz; Referenzen etc.) wurden 6 Unternehmen zugelassen. Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Fristende 02.12.2016) 5 Unternehmen haben ein indikatives Angebot abgeben. Im Verhandlungstermin am 16.12.2016 wurden mit den Unternehmen die Vertragsunterlagen und Angebote besprochen und offene Fragen geklärt. Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes (Fristende 29.03.2017) 4 Unternehmen haben beim Submissionstermin am 29.03.2017 ein verbindliches Angebot abgegeben. Zuschlags- und Bindefrist bis 15.06.2017

Netzbetreiberausschreibung - Angebotswertung Die Gewichtung der Kriterien ist durch die VwV Breitbandförderung vorgeschrieben: angebotene Pacht: 50 % Endabnehmerpreise: 35 % Weitere Wertungskriterien: 15 % Die Matrix zur Auswertung der Angebote wurde von den Gemeinderäten / Verbandsmitgliedern aller beteiligten Städte, Gemeinden, Zweckverband beschlossen und den bietenden Unternehmen bekanntgegeben.

Beschlossene Matrix zur Angebotsauswertung Vorgaben und Wertung für die angebotene Pacht: Pachtpreis gilt für die Vertrags-dauer von 15 Jahren prozentuale Gewichtung

Beschlossene Matrix zur Angebotsauswertung Vorgaben und Wertung der angebotenen Endkundenpreise: prozentuale Gewichtung Preisbindung2 Jahren

Beschlossene Matrix zur Angebotsauswertung Bewertung des Netzbetriebskonzept WLAN Versorgungskonzept im öffentlichen Bereich: Räumlicher Versorgungsgrad (Abdeckung) (max. 2 Punkte) Zusatzgebühren (2 Punkte) Diensteangebot für Geschäftskunden: Lokale Cloud-Dienste mit 24/7 Entstörung innerhalb von 8 h (2 Punkte) Managed IT-Services und Sicherheitsangebote (1 Punkt) Symmetrische Gigabit-Geschwindigkeit (1 Punkt) Diensteangebot für Privatkunden: IPTV Angebot (1 Punkt) Entertainment Plattform (Videorecorder, Video on Demand, etc.) (1 Punkt)

Vergabevorschlag Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wird der Abschluss des Netzdienstevertrages mit der Fa. NGN Telecom GmbH / Ropa GmbH & Co. KG vorgeschlagen.

Eckpunkte des Netzbetriebsvertrages Jede Kommune schließt einen „eigenen“ Netzbetriebsvertrag mit dem Betreiber mit gleichem Inhalt ab. Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Überlassung der ersten Teile der passiven Infrastruktur.  Die Erstlaufzeit des Vertrages endet damit am 31.12.2032 Nach Ende der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 5 Jahren, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 26 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Betrieb, Instandhaltung und Unterhaltung der passiven Netzinfrastruktur trägt der Netzbetreiber (z.B. Stromlieferung, Reparaturen, Schadensbeseitigung etc.) Netzerweiterungen oder Netzänderungen trägt die Gemeinde die Kosten (Straßenbaumaßnahmen oder Leitungsbau)

Eckpunkte des Netzbetriebsvertrages Störungsbeseitigungskonzept: 12 h bzw. 24 h-Entstörungsdienst Diskriminierungsfreien Netzzugang (Open Access) Der Netzbetreiber muss seine Entgelte (Open Access) nach dem Markt und seinen Kosten orientieren.

Eckpunkte des Netzbetriebsvertrages Übertragungstechnik Aufgrund der vorliegenden Richtlinien VwV Breitband (Leitfaden für die Überlassung des Netzbetriebs) darf das öffentliche Auswahlverfahren einzelne Übertragungstechniken (Point-to-Point- als auch Point-to-Multipoint) weder ausschließen noch favorisieren (technikneutrale Ausschreibung). Bauliche Voraussetzungen für Point-to-Point werden geschaffen. Qualitative Anforderungen an asymmetrische Produkte: Es muss eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit zu 97 % des Jahres bestehen Bereitstellung einer Telefonflatrate ins deutsche Festnetz plus Flatrate Internet Entstörzeit 24 Std.

Eckpunkte des Netzbetriebsvertrages Qualitative Anforderungen an symmetrische Produkte: Es muss eine Versorgungsqualität von mindestens 95 % des Tages und die Verfügbarkeit zu 98,5 % des Jahres bestehen Bereitstellung einer Telefonflatrate ins deutsche Festnetz plus Flatrate Internet 24 / 7 Support-Hotline, garantierte Entstörzeit höchstens 12 Std. Gewährleistung der vertraglich mit den Endkunden vereinbarten Übertragungsraten rund um die Uhr (24/7) einschließlich der unmittelbaren Verpflichtung zur Behebung bei nachgewiesener Unterschreitung zu einem beliebigen Zeitpunkt

Weitere Vorgehensweise Nach den Beschlüssen in den einzelnen Gremien erfolgt die Information an die unterlegenen Bewerber. - Rügefrist von 2 Wochen Zeit. => Erfolgt keine Rüge, wird der Zuschlag erteilt. Gespräche mit neuem Netzbetreiber zur Umsetzung des Vertrages.

Weitere Vorgehensweise Juni 2017 Gespräche für Technik und Marketing Juni 2017 Erste Kundeninformationen (Angebote) 20.06.2017 Infoveranstaltung in Weitenung 03.07.2017 Vertragsunterzeichnung am Mummelsee 28 KW Start der Netzdienste

Weitere Vorgehensweise in Seebach 23.05.2017 Infoveranstaltung Juni 2017 Einreichung Zuschussantrag (BA 1) Oktober 2017 Spatenstich Sommer 2018 Start der Netzdienste

Gesamtübersicht Netz Backbone – Trassen Anschlussknoten Ausbaugebiete Verteilebene Zeitschiene

Anbindung Seebach

Grimmerswald Seebach

Zentrum Seebach

POP Standort

Verteilerstandorte - 8 RVT-Verteiler

Einheitlicher Baustandard (Technik, Tiefbau und Material)

Hausanschlüsse Bauabschnitt 1: 148 Anschlüsse

Einmalige Anschlusskosten (netto) Hausanschluss: bis 15 m 750,00 €/Anschluss ab 15 m 95,00 €/m Nachlass Tiefbau / Leerrohr 30,00 €/m Ab einer Leitungslänge von 50 m werden individuelle Regelungen getroffen! Z.B. Grabarbeiten: 15 m x 30 €/m = 450 € Rabatt!

Förderprogramm (Land BW / EU) für Gewerbe im ländlichen Raum Ausnahme: Bedarfsträger in „Mischgebieten“ Standardformular als Nachweis eines Bedarfsträgers! Bedarfsträger sind z.B. Homeoffice, Kleingewerbe, Landwirtschaft, etc.

50 Mbit/s 29

30

Hausanschlüsse

Weiteres Vorgehen – Der Bagger kommt Die konkrete Abstimmung der Bauarbeiten und Trassenführung erfolgt vor Ort ! Bauleitung und Bauüberwachung durch Stadtwerke Bühl Die endgültige Abstimmung der Trassenführung erfolgt unmittelbar vor dem Bau mit der Gemeinde und der ausführenden Firma vor Ort

Quelle: Studie Breitbandtechnologien und Ausbauszenarien von Breitband Quelle: Studie Breitbandtechnologien und Ausbauszenarien von Breitband.NRW (10/2016)

„Unbegrenzte Möglichkeiten“….