Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten

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 Präsentation transkript:

Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten Daten und Fakten Berufseinsteigerinnen in Deutschland

Erwerbstätigkeit in Deutschland Hohe Erwerbstätigkeitsrate in Deutschland (Männer 77 %, Frauen 68 %) (BA 2012) Aber… Nur jede zweite Frau besetzt Vollzeitstelle Teilzeit in Deutschland meist niedrig (ca. 20 h/Woche) Jede dritte Frau arbeitet in einem Minijob  Eigenständige Existenzsicherung kaum möglich bis unmöglich Versus Männer besetzen zu über 90 % eine Vollzeitstelle Quelle: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Personengruppen/generische-Publikationen/Frauen-Maenner-Arbeitsmarkt-2014-07.pdf Männer zu über 90 % in Vollzeit; Nur jede zweite Frau in Vollzeit (55 %); Frauen im Minijob (34 %) Frauen in Teilzeit: - Vollzeitanteil von Frauen von 70 % 2003 auf 55 % 2013 gesunken (BA 2013) - Frauen arbeiten durchschnittlich neun Stunden kürzer (entspricht 23 %) als Männer (WSI-Report 22) - Besonders ausgeprägt: Hoch qualifizierte Männer arbeiten am meisten, niedrig qualifizierte Frauen am kürzesten  ‚Zementierung‘ von Stereotypen, denn Frauen reduzieren meist aufgrund familiärer Pflege und Betreuung: Mann = Manager, Frau = Aushilfsjob

Ausbildung in Deutschland Duale Ausbildungsform Schulische Ausbildungsform Mit Vergütung Ohne Vergütung, sogar teilweise schulgeldpflichtig 60 % Männeranteil 60 % Frauenanteil, bei Gesundheitsberufen knapp 78 % Übernahmequoten: Männer ca. 70 %, Frauen 54% (Rukwid 2011) Einfluss der Ausbildungsform deutlich Die fünf häufigsten Ausbildungsberufe: Frauen: Einzelhandelskauffrau, Verkäuferin, med. Fachangestellte, Bürokauffrau, Industriekauffrau Männer: Kraftfahrzeugmechatroniker, Einzelhandelskaufmann, Industriemechaniker, Elektroniker, Anlagenmechaniker Während der Ausbildung kaum Vergütungsdifferenzen, bei Berufseinstieg schon Entgeltlücke deutlich Quelle: WSI, GenderDatenPortal 2013

Berufseinstieg: Entgeltlücke und Aufstiegschancen Einkommenslücke von 22 % = Frauen verdienen 22 % weniger pro Stunde Bei Berufseinstieg 18,7 % Einkommenslücke Größte Einkommensdifferenzen: in Gesundheitsberufen mit über 20 % in der Chemie mit knapp 20 % und in der Nahrungsmittelverarbeitung mit über 17 % (WSI 2014) Beispiel Krankenpfleger: 2250 € brutto, Krankenpflegerin: < 1800 € brutto IAB 2015 neue Berechnungen zum Thema Aufstiegschancen: - In Männerberufen gelingt der Aufstieg grundsätzlich leichter (nach fünf Jahren: 20 % aufgestiegen; in Frauenberufen 15 %  Aufstiegsschere klafft auseinander), - Männern gelingt Aufstieg grundsätzlich leichter: Auch in Misch- und Frauenberufen signifikant schneller & häufiger! - Frauen in Männerberufen: kein Unterschied zum Aufstieg der männlichen Kollegen - Scheinbar wenige und begrenzte Aufstiegschancen in Frauenberufen Mit Berufswahl sind bestimmte Karrierewege verknüpft, Bewusstsein schaffen! ACHTUNG: Der Gender Pay Gap wächst mit den Berufsjahren, also von Anfang an dagegenwirken!

Wo ansetzen? Rechtlicher Rahmen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG als grundlegende Direktive: § 2 Abs. 1 AGG Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht sind unzulässig in Bezug auf alle Aspekte des Arbeitslebens.

Rechtlicher Rahmen – Anknüpfungspunkte Gestaltungsmöglichkeiten von BR und PR hinsichtlich Stellenausschreibungen Auswahlverfahren Einstellungen bzw. personellen Einzelmaßnahmen Entgelt Frauenförderung Zugehörige Paragrafen im Handout Beispiele aus erfolgreichen Frauenförderplänen im Handout Sachverständigenanspruch nicht unterschätzen! Gewerkschaft/Projekte bei Fragen kontaktieren HANDOUT ÜBERSICHT ZUR HAND!!  

Rechtlicher Rahmen - Gleichstellungsbeauftragte Beteiligung an personellen Maßnahmen Beteiligung an allen Maßnahmen, welche die Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit betreffen Bei Fragen und Problemen: Möglichkeit der Hilfestellung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bei Verstößen gegen Gleichstellung(splan): Einspruchsrecht (gerichtlich durchsetzbar) Beteiligung = Informations- und Mitwirkungsrecht Rechte und Aufgaben in Bundesgleichstellungsgesetz geregelt, u. a. Aufstellung eines Frauenförderplans und Überwachung der Gleichstellung.