Bootsdienstanweisung DLRG LV Baden, Wulf Alex 45 min 1/1/

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Bootsdienstanweisung DLRG LV Baden, Wulf Alex 45 min 1/1/

Anwendungsbereich Die Bootsdienstanweisung regelt den Betrieb aller Motorrettungsboote (MRB) der DLRG bei allen Fahrten. 2/2/

Verantwortung Technischer Leiter/Einsatzleiter der bootsbesitzenden Gliederung Bootsreferent Wachleiter Auf dem Boot: diensthabender Bootsführer Einsatzberechtigung ? 3/3/

Dokumente DLRG-Bootsführerschein DLRG-Bootsattest Bootstagebuch etwaige Genehmigungen für Funkanlagen, Funkzeugnisse 4/4/

DLRG-Bootsführerschein erforderlich zum Führen eines MRB der DLRG, je nach Zweck der Fahrt zusätzlich der amtliche Sportbootführerschein erforderlich berechtigt nicht zum Führen von Sportbooten 5/5/

DLRG-Bootsattest enthält Angaben über Boot und Motor ist bei wesentlichen Änderungen zu erneuern eine DLRG-Dienstflagge („Stander“) gibt es nicht mehr (bei richtiger Beschriftung des Bootes auch überflüssig) 6/6/

Bootsführer - Bootsgasten Der diensthabende Bootsführer ist für die gesamte Bootsführung verantwortlich und in diesem Rahmen weisungsbefugt. Bootsgasten (Mannschaft) müssen die Grundausbildung WRD durchlaufen haben. Sonstige Personen: Patienten, Taucher, Angehörige, Sanitäter, Schiedsrichter, Presse... 7/7/

Einsatzkleidung Besatzung trägt bei allen Fahrten DLRG- Einsatzkleidung Rettungswesten sind zu tragen insbesondere bei: Rettungseinsätzen Nachtfahrten schwerem Wetter, Winter auf dem Rhein 8/8/

Zündunterbrecher Offene MRB müssen mit einem Zünd- unterbrecher (Quickstop) ausgerüstet sein. Dieser ist vom Rudergänger anzulegen (am Gürtel o. ä., nicht am Handgelenk) 9/9/

Bootstagebuch Zweck, Zeit und Ort der Fahrt diensthabender Bootsführer Besatzung Betriebsstunden, Tanken Besondere Ereignisse (Hilfeleistungen, Schäden, Verluste, Reparaturen...) 10 /

Trailern, Slippen Beim Landtransport liegt die Verantwortung für den Zug beim Führer des Zugfahrzeugs. Wenn beim Slippen die letzte Verbindung des Bootes mit dem Trailer gelöst wird, geht die Verantwortung für das Boot auf den Bootsführer über. Beim Aufslippen entsprechend 11 /

Tanken möglichst an Land erforderlichenfalls Trichter verwenden verschütteten Treibstoff aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen Brandschutz beachten 12 /

Antifouling gifthaltige Antifouling-Anstriche sind weitgehend verboten giftfreie Antifoulings sind erhältlich (kupferhaltige A. ungeeignet für Alu) und nur erforderlich bei Booten, die monatelang im Wasser liegen 13 /