Herzlich willkommen zur Lehrerkonferenz Periodische Beurteilung

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Herzlich willkommen zur Lehrerkonferenz Periodische Beurteilung

Rechtliche Grundlagen Die genannten Quellen - in der jeweils gültigen Fassung - sind im Bayerischen Realschulnetz (BRN) veröffentlicht. www. realschule.bayern.de Bayerisches Leistungslaufbahngesetz  LlbG vom Richtlinien für die dienstliche Beurteilung (…)  BuRl vom mit Änderungen vom Dienstliche Beurteilung: Erläuterungen und Hinweise (…)  KMS vom  Anlagen:  Aufstellung der Leistungsanforderungen  Tabelle der „Superkriterien“  Vorschläge für die Verwendungseignung

Zielsetzung Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Zugang zu öffentlichen Ämtern und deren Übertragung richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Wesentliche Zwecke der Beurteilung  Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsbild aus Sicht des Vorgesetzen  Vergleichender Überblick über das Leistungspotential der Lehrkräfte  Wesentliche Grundlage der Auswahl- entscheidungen für dienstliche Verwendung/berufliches Fortkommen  Grundlage für Entscheidungen über Leistungsfeststellungen

Inhalt I Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am „Beurteilen heißt, Beobachtetes unter bestimmten Gesichts- punkten zu bewerten“ Beurteilung nach objektiven Gesichtspunkten Gewichtung von Einzel- beobachtungen nach ihrer Bedeutung Gebot der Gleichmäßigkeit, Gerechtigkeit, Sachlichkeit Vergleichbarkeit der Ergebnisse auf Schulaufsichtsebene

Inhalt II Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Möglichst zutreffendes, umfassendes und ausgewogenes Bild von den Leistungen und Fähigkeiten einer Lehrkraft Stärken und Schwächen als Teil der Beurteilung, sofern für die dienstliche Verwendung von Bedeutung Rechtzeitiges Aufzeigen von Mängeln und Hinweise zur Abhilfe

Inhalte III Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am * zusätzlich Führungsverhalten bei Lehrkräften, die Vorgesetzte sind. Aufgabenbeschreibung Beurteilungsmerkmale  Fachliche Leistung  Unterrichtsplanung, Unterrichts- gestaltung, Unterrichtserfolg  Erzieherisches Wirken  Zusammenarbeit  Sonstige dienstliche Tätigkeiten  Übertragene schulische Funktionen*  Eignung und Befähigung  Entscheidungsvermögen  Einsatzbereitschaft  Berufskenntnisse und ihre Erweiterung

Inhalte IV Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Liste mit Vorschlägen für die Verwendungs- eignung: KMS vom Beurteilungsmaßstab und Bewertung  in Bezug auf die Funktion der Lehrkraft  im Vergleich zu Lehrkräften derselben Besoldungsgruppe Verwendungseignung  Nennung dienstlicher Aufgaben und beförderungswirksamer Funktionen, für die die Lehrkraft in Betracht kommt, auf der Grundlage der Beurteilungsaussagen  Keine Verwendungseignung bei fehlender Eignungsaussage

Betroffene Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am * Sonderfall: s. BuRl A a) Schulleiterinnen und Schulleiter werden vom Kultusministerium und den Ministerialbeauf- tragten beurteilt. Alle Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Lehrkräfte auf unbefristetem Arbeitsvertrag* Keine Beurteilung  Lehrkraft, die 2019 in den Ruhestand oder die Freistellungsphase der Altersteilzeit tritt und bei der die Endstufe der Besoldungsgruppe erreicht ist  Lehrkraft, die 2018 in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wird

Bewertungs- stufen I Die Beurteilungsprädikate sind nicht mit Notenstufen zu vergleichen. Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Die „Leistungsanfor- derungen (…) zur Erreichung einer Beurteilungsstufe“ erläutern die einzelnen Stufen (Anlage zum KMS vom ) 7 Bewertungsstufen Bewertungsstufen wie bei der periodischen Beurteilung 2014 „Die bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen vergebenen Bewertungsstufen müssen das Gesamtergebnis tragen.“ „Unterricht und Erziehung sind Hauptaufgaben einer Lehrkraft und haben deshalb bei der Bildung des Gesamturteils zentrale Bedeutung.“

Bewertungs- stufen II Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Die Leistungsanforderungen einer Bewertungsstufe werden bei der Vergabe der besseren vorausgesetzt. Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung dürfen sich nicht nachteilig auswirken Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts Berücksichtigung einer Minderung der Arbeits-/Verwendungsfähigkeit bei Schwerbehinderung Die kirchliche Oberbehörde ist bei Religionslehrkräften zu beteiligen

Bewertungs- stufen III Die Bewertungsstufen erläutern die Voraussetzungen, um eine bestimmte Stufe erreichen zu können. Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Bewertungsstufen  HQ: Leistung, die in allen Belangen von herausragender Qualität ist  BG: Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt  UB: Leistung, die die Anforderungen übersteigt  VE: Leistung, die den Anforderungen voll entspricht  HM: Leistung, die den Anforderungen in hohem Maße gerecht wird.  MA: Leistung, die Mängel aufweist  IU: Leistung, die insgesamt unzureichend ist

Bewertungs- stufen IV Um die Bewertungsstufen zu erreichen, werden bestimmte Leistungen erwartet. Dazu wurde – speziell für die Realschule – eine eigene Übersicht erarbeitet. KMS vom Leistungsanforderungen für Lehrkräfte zur Erreichung einer Beurteilungsstufe entsprechend den Beurteilungsrichtlinien  Vergabe einer bestimmten Stufe: in einzelnen Bereichen sind mehrheitlich die jeweiligen Leistungen zu erbringen  Nicht abschließende Aufstellung

Bewertungs- stufen V Tabelle der sogenannten Superkriterien: KMS vom „Superkriterien“  Für Funktionsämter werden bestimmte Beurteilungsmerkmale („Superkriterien“) festgelegt.  Mögliche Funktionsbereiche  Leitungsfunktionen  Fachfunktionen  Beratungsfunktionen  Ausbildungsfunktionen  Die Bewertung dieser „Superkriterien“ kann bei einem Auswahlverfahren vor anderen Merkmalen den Ausschlag geben.

Beurteilungs- grundlagen Die Beurteilung soll nicht ausschließlich auf Grund der Wahrneh- mung des Beurteilen- den angefertigt werden. Die letzte Verantwor- tung für die Beurteilung obliegt der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. * Wenn nach Art. 57 a BayEUG eingerichtet. Unterrichtsbesuche und Nachbesprechung (auch vom Stellvertreter oder der erweiterten Schulleitung* allein möglich) Zielvereinbarungen, sofern sie im Personalakt aufgenommen wurden Eigene Auskünfte der Lehrkraft Leistungsfeststellungen: Aufgaben, Korrektur, Bewertung Fortbildungsnachweise Andere geeignete Nachweise Beobachtungen des Stellvertreters, der erweiterten Schulleitung* und der Fachbetreuer

Zeitlicher Rahmen Der Beurteilungszeitraum begann am oder beginnt z. B. am Tag nach Abschluss der letzten Beurteilung (bei Probezeitbeurteilun- gen) Beurteilungszeitraum: bis Abweichung in begründeten Sonderfällen Ein Verzicht auf die Beurteilung ist nicht möglich

Beurteilungs- formulare I Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Bei den Einzelmerkmalen: Abkürzung der jeweiligen Bewertungsstufe Zu Grunde zu legende Kriterien sind beispielhaft im Formular genannt Keine verbale Beschreibung der Leistungs- und Persönlich- keitsmerkmale Die einzelnen Bewertungsstufen müssen das Gesamtergebnis tragen; Einzelmerkmale können – mit Begründung – gewichtet werden

Beurteilungs- formulare II Anlage C (Ausschnitt) Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am

Beurteilungs- formulare III Anlage C (Ausschnitt) Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am

Leistungs- feststellungen Leistungsorientierung Kriterien der fachlichen Leistung als Gegen- stand der Feststellung Soweit möglich mit der periodischen Beurteilung, sonst Formular: Anlage D Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Regelmäßiger Stufenaufstieg: Grundgehalt steigt in regelmäßigen Abständen, wenn Mindestanforderungen von der Lehrkraft erfüllt werden Mindestens Stufe „MA“ (Leistung, die Mängel aufweist) in allen Einzelmerkmalen der fachlichen Leistung Wurde nicht mindestens „MA“ erzielt, tritt ein Stufenstopp ein; jährliche Überprüfung

Leistungsstufe Leistungsorientierung Für dauerhaft heraus- ragende Leistungen kann Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnung A der Unterschiedsbetrag zur nächsthöheren Stufe des Grundgehalts als Zulage vorweg gezahlt werden [Art. 66 (1) BayBesG] Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Vergabe einer Leistungsstufe an Lehrkräfte, die in den Kriterien der fachlichen Leistung die jeweils in der Vergleichsgruppe höchst vergebenen Bewertungen erhalten haben Kultusministerium entscheidet im Rahmen einer Auswahlentschei- dung über die tatsächliche Vergabe einer Leistungsstufe

Eröffnung der Beurteilung und Einwendungen Weitere Informationen werden in zeitlicher Nähe zur Eröffnung der Beurteilungen erläutert Der Personalrat ist an der Erstellung der Beurteilung nicht beteiligt. Beurteilte(r) bekommt eine Woche vor Eröffnung die Beurteilung ausgehändigt Nach Eröffnung (in einem persönlichen Gespräch) besteht eine dreiwöchige Einspruchsfrist Einwendungen werden mit einer Stellungnahme des Schulleiters der überprüfenden Behörde vorgelegt und dort entschieden

Probezeit Formulare: Anlagen A und B Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Regelung  In der Regel zweijährige Probezeit  Zur Hälfte der regulären Probezeit erfolgt „Einschätzung während der Probezeit“ (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung)  Zum Ende der Probezeit wird Probezeitbeurteilung erstellt (geeignet, noch nicht geeignet, nicht geeignet) Im Regelfall letztmals 2017 Lebensverbeamtung, anschließend beginnt Zeitraum für die aktuelle periodische Beurteilung

Anlass- beurteilung Formular : Anlage C Beurteilungsrichtlinien vom , geändert am Aushändigung der Beurteilung einen Tag vor Eröffnung * Es gilt ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Anlassbeurteilung bei Lehrkräften, die sich für eine Funktion bewerben, u. a. wenn  bisher keine periodische Beurteilung;  die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegend;  seit der letzten dienstlichen Beurteilung eine Beförderung erfolgte und Lehrkraft im Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war;  sich die Leistungen – im Hinblick auf die angestrebte Funktion – im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung wesentlich verändert hat.*

Haben Sie Fragen? Periodische Beurteilung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Zusammenstellung RSD Bernhard Buchhorn, Realschule Kösching Vereinigung Bayerischer Realschuldirektorinnen und Realschuldirektoren e. V.