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Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

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Präsentation zum Thema: "Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West"—  Präsentation transkript:

1 Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West
MB – Personalrat 2016 Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

2 MB – Personalrat 2016 Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

3 MB – Personalrat 2016 1. Vorbemerkungen 2. Grundlegendes 3. Beispiele
4. Dienstliche Beurteilung 5. Realschule21 6. Eigenverantwortliche Schule 7. Fragen / Diskussion Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

4 1. Vorbemerkungen Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

5 1. Vorbemerkungen Oberbayern-West:
... ist der größte Aufsichtsbezirk, d.h.: ca Schülerinnen und Schüler an allen Realschulen des Aufsichtsbezirks ca Lehrkräfte an staatlichen Realschulen Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

6 1. Vorbemerkungen Oberbayern-West: Insgesamt 79 Schulen:
30 staatliche RS 23 kommunale RS 26 private RS

7 Schulleitung – Personalrat 2016
Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter 2. Grund-legendes Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

8 2. Grundlegendes Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Art. 2: Vertrauensvolle Zusammenarbeit Art. 8: Ungehinderte Tätigkeitsausübung Art. 67: Allgemeine Regeln für die Zusammenarbeit Art. 69: Allgemeine Aufgaben des Personalrates, Informationsrecht Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

9 2. Grundlegendes Die Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und dem Personalrat soll geprägt sein von klarem und stets reflektiertem Rollenverständnis Verantwortungsbereitschaft Dialog- und Teamfähigkeit Wertschätzung Offenheit und Ehrlichkeit Transparenz Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

10 2. Grundlegendes Wichtige Regeln
Schulleitung und Personalvertretung sitzen im selben Boot. Konfrontation ist nie ein guter Ratgeber. Personalratsgespräche sind pädagogische Anlässe. Schulentwicklung ist zentrales Anliegen. Das Monatsgespräch ist ein wichtiger Rahmen, der auch bei zeitweise geringem Gesprächsbedarf eingehalten werden soll. Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

11 Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften …
So nicht!  Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

12 Schulleitung – Personalrat 2016
Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter 3. Aufgabenbeispiele Wer nicht Teil der Lösung ist, ist meistens Teil des Problems. Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

13 3. Konkrete Aufgabenbeispiele
Schulentwicklung / Lernentwicklung Schulentwicklungs- und Fortbildungsplan bzw. KESCH- oder Vertretungskonzept Erweiterte Schulleitung Pädagogischer Tag / päd. Konferenzen Externe und interne Evaluation Ganztagsangebot Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

14 3. Weitere Beispiele Einrichtung der Schule, Ausstattung
Unterrichtsverteilung / Unterrichtsübersicht Anrechnungsstunden Hundert-Minuten-Regelungen Mehrarbeit Gesundheitsfürsorge für Lehrkräfte Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

15 Schulleitung – Personalrat 2016
Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter 4. Dienst-liche Be-urteilung Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

16 4. Dienstliche Beurteilung
1. Bedeutung 2. Grundlagen 3. Ablauf Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

17 1. Bedeutung der Beurteilung
Überblick über das Leistungspotential der Lehrkräfte Führungsinstrument Personalführung Qualitätssicherung Personalplanung Entscheidungsgrundlage für leistungsabhängige Besoldung Führungsinstrument: Beurteilter erhält Feedback über seine Arbeit und deren Bewertung im Zusammenhang (Personalführung)  Verstärkter Einsatz kann zur Qualitätssicherung beitragen Überblick: Sind Stellen neu zu besetzen, dann ist ein Überblick nötig um zu wissen, wer in Frage kommt (Personalplanung)  Übertragung von Ämtern Gehaltsstufe: Seit funktionsloses Beförderungsamt A 13 Z – ausschließlich nach Beurteilung Übertragung von Ämtern Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

18 2. Grundlagen Bayerisches Leistungslaufbahngesetz
Beurteilungsrichtlinien (BuRl) Die Laufbahnverordnung gilt für alle bayerischen Beamten. Sie regelt Sachverhalte wie: Einstellungsprüfung Dienstzeiten Dienstpflichten Dienstliche Beurteilung (Teil 5) LbV § 66  das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann für Lehrkräfte eigene Richtlinien zur Beurteilung erlassen.  Beurteilungsrichtlinien (BuRl) regeln Beurteilung von Lehrern KMS zur dienstlichen Beurteilung Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

19 Leistungslaufbahngesetz
Teil 5 – Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Probezeitbeurteilung Zwischenbeurteilung Anlassbeurteilung Beschreibung der Aufgaben Fachliche Leistung Eignung & Befähigung alle vier Jahre im Vergleich zu Beamten/unbefr. Angestellten der gleichen Besoldungsstufe Absprache mit MB ab einem Prädikat von UB und bei bes. Fällen Eröffnung inkl. Besprechung Überprüfung durch MB-Dienststelle 3 Arten der dienstlichen Beurteilung: Probezeitbeurteilung Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind mindestens bis zum Ablauf der Probezeit zu beurteilen. Periodische Beurteilung Fachliche Leistung, Eignung und Befähigung sind mindestens alle vier Jahre dienstlich zu beurteilen Zwischenbeurteilung ist zu erstellen, wenn der Beamte mindestens ein Jahr nach dem letzten Beurteilungszeitraum die Behörde wechselt, beurlaubt wird oder vom Dienst freigestellt wird. Inhalte der Periodischen Beurteilung: Beschreibung der Aufgaben im Beurteilungszeitraum Fachliche Leistung Beurteilung der Eignung und Befähigung Grundlegende Eigenschaften der periodischen Beurteilung: grundsätzlich

20 Beurteilungsrichtlinien (BuRl) – Grundsätzliches –
Beurteilen = Beobachtetes bewerten Einzelbeobachtungen einordnen und gewichten Vergleichbarkeit der Ergebnisse Stärken und Schwächen Einzelbeobachtungen einordnen und gewichten Liefert fundiertes Urteil Mehrfache Beobachtungen nötig Verteilung über den Beurteilungszeitraum Vergleichbarkeit der Ergebnisse für Zweckerfüllung nötig, z. B. Überblick über Leistungen der Lehrkräfte  Personalplanung Vergleichbar auf Bezirksebene Stärken und Schwächen Ziel ist ein umfassendes und ausgewogenes Bild von Leistungen und Fähigkeiten Mängel nicht erstmals bei Beurteilung Chance, Mängel abzustellen, sich zu verbessern Mängel nicht erstmals bei Beurteilung Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

21 Keine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und Schwerbehinderten
Grundsätze (Nr. 1.3 BuRl) Beobachtungen über den gesamten Beurteilungszeitraum Gleichmäßigkeit, Gerechtigkeit, Sachlichkeit Vergleichbarkeit auf Ebene des Aufsichtsbezirks und auf Bayernebene! Keine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und Schwerbehinderten Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

22 Beurteilungsrichtlinien (BuRl) – Inhalte der Beurteilung –
1. Beschreibung der Tätigkeiten 5. Gesamt-ergebnis 2. Beurteilungsmerkmale Fachliche Leistung Eignung & Befähigung 4. Verwen-dungs-eignung Unterrichtsplanung/-gestaltung Unterrichtserfolg Erzieherisches Wirken Zusammenarbeit Sonstige dienstliche Tätigkeiten Schulische Funktionen Führungsverhalten 1. Entscheidungs- vermögen 2. Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft 3. Berufskenntnisse und ihre Erweiterung Inhalte der Periodischen Beurteilung: Beschreibung der Aufgaben im Beurteilungszeitraum Fachliche Leistung 1. Unterrichtsplanung/-gestaltung - Didaktik - Methodik -Sicherung des Unterrichtsziels 2. Unterrichtserfolg - Erreichen von Lern- und Bildungszielen - Erkennen des individuellen Förderbedarfs und Ergreifen von Maßnahmen - Transparenz und Akzeptanz der Leistungsmessung 3. Erziehersches Wirken - altersangemessenes fachliches und persönliches Eingehen auf die Schüler - Klassen- und Gruppenführung – 3. sind die Hauptaufgaben eines Lehrers – wenn der Schwerpunkt seiner Arbeit das Unterrichten ist, wird das Gesamtergebnis in diesen drei Punkten bereits zum Ausdruck kommen 1. – 3. sind also Ausgangspunkt für das Gesamturteil 4. Zusammenarbeit - mit Lehrkräften - mit Eltern - mit Vorgesetzen - mit außerschulischen Stellen 5. Sonstige dienstliche Tätigkeiten - Organisation und Durchführung schulischer Veranstaltungen - Mitarbeit im Schulforum - Erarbeitung des Stundenplans - Aktivitäten in der Lehrerfortbildung - Verbindungslehrer 6. Wahrnehmung von übertragenen und schulischen Funktionen - Sachkompetenz - Sozialkompetenz - Handlungskompetenz 7. Führungsverhalten (Bei Beamten, die bereits Vorgesetzte sind) - Vorbildwirkung - Festlegung von Zielen - Förderung der Motivation Beurteilung der Eignung und Befähigung 1. Entscheidungsvermögen - Urteilsvermögen - Entschlusskraft - Aufgeschlossenheit für neue Aufgaben 2. Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft - Physische und psychische Belastbarkeit - Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben - Engagement bei der Erledigung dienstlicher Aufgaben 3. Berufskenntnisse und ihre Erweiterung - in den Fächern der Lehramtsbefähigung - Bereitschaft zur Fortbildung - Kenntnisse des Schul- und Dienstrechts 3. Ergänzende Bemerkungen

23 Beurteilungsrichtlinien (BuRl) – Bewertungsstufen –
in allen Belangen von herausragender Qualität ist HQ die Anforderungen besonders gut erfüllt BG die Anforderungen übersteigt UB den Anforderungen voll entspricht VE den Anforderungen in hohem Maße gerecht wird HM Mängel aufweist MA insgesamt unzureichend ist IU Leis-tung, die Leistungsbeschreibungen lesen  Selbsteinstufung HQ herausragendes Fachwissen stets Spitzenleistungen (Spitze in allen Bereichen – und das immer) BG vorzügliche pädagogische und organisatorische, praktische, wissenschaftliche bzw. künstlerische Fähigkeiten immer wieder erfolgreich über die einzelne Schule hinaus tätig (Seminartätigkeit nicht gemeint) UB umfassendes Fachwissen in jeder Hinsicht bewährt einwandfreie Leistungen besonders schwierige schulische Situationen werden gemeistert (Vergleich: viele Verweise verteilen – pädagogisch sinnvoll (effektiv und effizient) wirken Schulleben verantwortungsbewusst mitgestalten EN Reiches Fachwissen Sicheres pädagogisches Einfühlungsvermögen Schwierige Aufgaben verlässlich und zielstrebig erfüllen Anforderungen hinsichtlich Unterrichtsgestaltung, erzieherisches Wirken, Unterrichtserfolg zuverlässig erfüllen (Notenschnitte) WE angemessener Einsatz der Kräfte  Aufgaben in der Regel ordnungsgemäß erledigt berufsbedingte Probleme werden im Wesentlichen gelöst Unterricht wird fachgerecht gestaltet Schüler werden geführt Unterrichtserfolge sind sichtbar MA Lehrkraft bemüht sich, den fachlichen und pädagogischen Aufgaben gerecht zu werden Leistungen und Kenntnisse weisen Mängel auf Beschränkung der Einsatzmöglichkeiten IU Lehrkraft wird den fachlichen und pädagogischen Aufgaben nicht gerecht Angaben bei Merkmalen  Gesamtergebnis Ausgangspunkt für Gesamturteil: Unterrichtsplanung und –gestaltung Unterrichtserfolg Erzieherisches Wirken Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

24 Beurteilung und Erweiterte Schulleitung
Die Erweiterte Schulleitung (EwSL) hat Personalverantwortung (z.B. Unterrichtsbesuche einschließlich Nachbesprechung, Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen, Kollegiale Teambildung, Teamsitzungen, Mitwirkung an der periodischen Beurteilung) Weisungsberechtigung Bereichs- und Projektleitung bzw. -koordination für herausgehobene Querschnittsaufgaben mit Führungsverantwortung und Vertretung nach außen Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

25 Beurteilung und Beobachtungen
● vielfältigen Beobachtungen des Beurteilenden Unterrichtsbesuche ● unangekündigt und regelmäßig grundsätzlich in allen Jahrgangsstufen und in allen Fächern ● ggf. durch Teamleiter der Erweiterten Schulleitung bzw. in Begleitung des Fachbetreuers ● Besprechung der Unterrichtsstunden ● Erkennbare Mängel dürfen nicht erstmals bei der dienstlichen Beurteilung angesprochen werden. Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

26 Beurteilung und Verwendungseignung
Sind Angaben dazu möglich, für welche dienstlichen Aufgaben und beförderungswirksame Funktionen die beurteilte Lehrkraft in Betracht kommt, so sind diese bei dem Beurteilungsmerkmal „Verwendungseignung“ zu vermerken. Die Beurteilungsaussagen müssen die Feststellung über die dienstliche Verwendungseignung tragen. Sofern für die oder den Beurteilten eine Verwendung in Führungspositionen in Betracht kommt, ist eine differenzierte Aussage zur Führungsqualifikation (Führungspotenzial) zu treffen. Grundsätzlich bei UB und besser Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

27 Eröffnung der Beurteilung
Erstellung der Beurteilung durch den Schulleiter nach dem Zuleitung an den Beamten 8-Tages-Frist für Kenntnisnahme und ggf. Änderungen Eröffnung nach Ablauf der 8-Tages-Frist (inkl. begründendes Beratungsgesprächs) bis Ende Feb. 19 Einwendungen innerhalb von 3 Wochen möglich Abhilfe durch den Schulleiter oder Weiterleitung an den MB Prüfung der Einwendungen durch den MB und Verbescheidung Bei Ablehnung der Verbescheidung Möglichkeit des Widerspruchs Bearbeitung des Widerspruchs durch den Schulleiter Bei Ablehnung des erneuten Bescheides Möglichkeit der Klage Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

28 Beteiligung des Personalrats
Recht auf Information zur Beurteilung allgemein Mitsprache bei einem geg. einheitlichen Beobachtungsbogen Kein Recht auf Einsichtnahme und Mitwirkung bei der konkreten Beurteilung Kein Recht auf Gesamtüberblick Anwesenheit bei der Eröffnung der Beurteilung, falls vom einzelnen Beamten gewünscht und vom Schulleiter akzeptiert Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

29 Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter
MB – Personalrat 2016 Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter 5. Realschule21 Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

30 5. Realschule21 Kooperative Unterrichtsformen und zeitgemäßes Wissensmanagement Differenzierung, Stärkenorientierung, Personalisierung, Lerncoaching, z.B. KOMPASS Naturwissenschaftliche Förderung, z.B. mint21 Kooperationen / Berufsorientierung Bestenförderung U.a.m. Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

31 Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter
MB – Personalrat 2016 Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter 6. Eigen-verant-wortliche Schule Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

32 6. Eigenverantwortliche Schule
Jede Reform im Bildungssystem muss konsequent von den Schülerinnen und Schülern her gedacht werden, d. h. was bei der einzelnen Schülerin und beim einzelnen Schüler ankommt, ist entscheidend. Der Schlüssel zur passgenauen individuellen Förderung ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Verantwortung für die Qualität der erzielten Ergebnisse. Ziel der eigenverantwortlichen Schule in Bayern ist damit die Verbesserung von Qualität und Gerechtigkeit. Eigenverantwortung heißt nicht Autonomie. Eigenverantwortung benötigt einen gemeinsamen Rahmen. Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

33 6. Eigenverantwortliche Schule
Drei Säulen Säule 1: Personalentwicklung Säule 2: Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement Säule 3: Lernentwicklung  s. Gesetz zur eigenverantwortlichen Schule 2013 Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

34 6. Eigenverantwortliche Schule
Förderung von Führungshandeln Erkennen und Fördern von Führungsbegabungen im Kollegium Breitere Nachwuchsförderung Vorbereitung auf Führungsaufgaben Führungseignung erproben – temporäre Führungs-erfahrung Transparente Führungsauswahl Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

35 6. Eigenverantwortliche Schule
Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

36 6. Eigenverantwortliche Schule
Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West

37 MB Obb-West – Personalrat 2016
Ernst Fischer, Ministerialbeauftragter Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit … … und nun Ihre Fragen, Anregungen und Ihre Kritik! Schulung für neue Personalräte - Kösching Ministerialbeauftragter für Realschulen in Obb-West


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