BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ENERGIESTRATEGIE 2050 VOR DER SCHLUSSABSTIMMUNG.

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BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ENERGIESTRATEGIE 2050 VOR DER SCHLUSSABSTIMMUNG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, INHALT 1.Energiestrategie 2050: Wo stehen wir? 2.Erstes Massnahmenpaket: Vorlage nach der Beratung im Parlament 3.Erstes Massnahmenpaket: Wie geht es weiter?

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, WARUM BRAUCHT ES EINE ENERGIESTRATEGIE 2050? Energie- strategie 2050 Bevölkerungs- wachstum Infrastruktur Versorgungs- sicherheit Internationales Umfeld Preis und MarktKlimawandel Umwelt, Natur, Landschaft Ausstieg aus der Kernenergie

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ENERGIESTRATEGIE 2050: STOSSRICHTUNGEN 1.Energieeffizienz erhöhen; Energie- und Stromverbrauch senken 2.Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen 3.Zugang zu internationalen Energiemärkten sicherstellen 4.Um- und Ausbau der elektrischen Netze und Energie- speicherung vorantreiben 5.Energieforschung verstärken 6.Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrnehmen 7.Internationale Zusammenarbeit intensivieren

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ENERGIESTRATEGIE 2050 WO STEHEN WIR? 4. September 2013Bundesrat verabschiedet Botschaft zum ersten Massnahmenpaket 30. September 2016Schlussabstimmung 1. Januar 2018Inkrafttreten Gesetzesrevisionen und Verordnungen

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ENERGIESTRATEGIE 2050 WAS LÄUFT BEREITS? Energieforschung Aktionsplan «Koordinierte Energieforschung Schweiz» – Swiss Competence Centers for Energy Research Innovationsförderung  Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten durch das BFE  Unterstützung bei Markteinführung durch EnergieSchweiz  Wettbewerbliche Ausschreibungen Parlamentarische Initiative  Erhöhung Netzzuschlag auf 1.5 Rp./kWh  Teilweise bis vollständige Rückerstattung für stromintensive Unternehmen  Eigenverbrauchsregelung

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ERSTES MASSNAHMENPAKET DREI STOSSRICHTUNGEN Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz  Gebäude  Mobilität  Industrie  Geräte Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien  Förderung  Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen Atomausstieg  Keine neuen Rahmenbewilligungen  Schrittweiser Ausstieg – Sicherheit als einziges Kriterium

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Durchschnittlicher Energieverbrauch pro Person Senkung gegenüber Stand im Jahr % im Jahr % im Jahr 2035 Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Person Senkung gegenüber Stand im Jahr % im Jahr % im Jahr ERSTES MASSNAHMENPAKET ENERGIEEFFIZIENZ: ZIELE/RICHTWERTE

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Durchschnittliche inländische Produktion erneuerbare Energien ohne Wasserkraft  im Jahr 2020: 4’400 GWh  im Jahr 2035: 11’400 GWh Wasserkraft 37’400 GWh im Jahr ERSTES MASSNAHMENPAKET ERNEUERBARE ENERGIEN: ZIELE/RICHTWERTE

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Gewässersanierungen  neu 2.3 Rp./kWh  inkl. 0.2 Rp. für Finanzhilfen an die bestehende Grosswasserkraft 10 ERSTES MASSNAHMENPAKET NETZZUSCHLAG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Verwendung der 2.3 Rappen Netzzuschlag Zeitraum: Während der Dauer der Marktprämie für die Grosswasserkraft ( ), d.h. gekürzte Einmalvergütungen, Geothermie- Beiträge und Investitionsbeiträge Kleinwasserkraft und Biomasse 11 ERSTES MASSNAHMENPAKET NETZZUSCHLAG – VERWENDUNG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Tiefere Voraussetzungen für Rückerstattung an stromintensive Unternehmen Aufhebung der Verpflichtung, den rückerstatteten Netz- zuschlag teilweise für Energieeffizienz-Massnahmen einzusetzen Geltendes Energiegesetz: Mindestens 20% des Rückerstattungsbetrags müssen für Effizienz- Massnahmen eingesetzt werden. 12 ERSTES MASSNAHMENPAKET NETZZUSCHLAG – RÜCKERSTATTUNG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Umbau der heutigen KEV zu einem Einspeise- vergütungssystem mit Direktvermarktung  Bessere Marktintegration  Direktvermarktung als Grundsatz, Ausnahmen für kleine Anlagen 13 ERSTES MASSNAHMENPAKET FÖRDERSYSTEM – DIREKTVERMARKTUNG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Befristung der Förderung im Gesetz  Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets keine neuen Verpflichtungen im Einspeiseprämiensystem  Ab dem Jahr 2031 keine neuen Investitionsbeiträge / Einmalvergütungen  Maximum Netzzuschlag im Jahr nach Inkrafttreten Massnahmenpaket 14 ERSTES MASSNAHMENPAKET BEFRISTUNG FÖRDERUNG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Marktprämie für bestehende Kraftwerke  Ausgleich Differenz zwischen Gestehungskosten und tieferem Marktpreis  Kraftwerke erhalten für Elektrizität, die sie im freien Markt unter den Gestehungskosten verkaufen, eine Prämie von maximal 1 Rp./kWh  Finanzierung über Netzzuschlag (0.2 Rp./kWh) Investitionsbeiträge für neue Kraftwerke  Beitrag wird im Einzelfall bestimmt, max. 40% der anrechenbaren Investitionskosten  Finanzierung über Netzzuschlag (max. 0.1 Rp./kWh) 15 ERSTES MASSNAHMENPAKET GROSSWASSERKRAFT

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Förderuntergrenze Kleinwasserkraft bei 1 MW  Nur Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mindestens 1 MW können neu in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden.  Ausnahmen für Anlagen mit geringen Umweltauswirkungen 16 ERSTES MASSNAHMENPAKET KLEINWASSERKRAFT

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Nutzung und Ausbau der erneuerbaren Energien liegen im nationalen Interesse  Bessere Ausgangslage bei der Interessenabwägung  Akzentverschiebung zugunsten der erneuerbaren Energien  Ausschluss von Neuanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung und gewissen Reservaten 17 ERSTES MASSNAHMENPAKET NATIONALES INTERESSE

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Erneuerbare Energien: Verkürzung + Vereinfachung  Kantone müssen rasche Bewilligungsverfahren vorsehen  «Guichet unique» beim Bund  Frist für Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission Netze: Verfahrensbeschleunigung  Verkürzung des Rechtsmittelverfahrens dank Beschränkung Zugang ans Bundesgericht  Ordnungsfristen für Sachplan- und Plangenehmigungs- verfahren 18 ERSTES MASSNAHMENPAKET BEWILLIGUNGSVERFAHREN

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Teilzweckbindung CO 2 -Abgabe für energetische Gebäudesanierung  Maximalgrenze von heute 300 Millionen auf 450 Millionen Franken pro Jahr erhöht (weiterhin 1/3 des Ertrags)  Erhöhung CO 2 -Abgabe wie bis anhin bei Nichterreichen der Zwischenziele (heute 84 Fr./t CO 2 ) Anpassungen Gebäudeprogramm  Ausschüttung in Form von Globalbeiträgen, Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Kantonen  neue Auflagen an Kantone 19 ERSTES MASSNAHMENPAKET GEBÄUDEPROGRAMM

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Nationalrat: Ausweitung der steuerlichen Anreize zur energetischen Gebäudesanierung  Übertragbarkeit von energetischen Investitionskosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden  Abzug der Rückbaukosten eines Ersatzneubaus 20 ERSTES MASSNAHMENPAKET STEUERANREIZE ZU GEBÄUDESANIERUNGEN

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Emissionsvorschriften: Verschärfung bei Personenwagen  Absenkung bis Ende 2020 auf 95 g CO 2 /km  Übereinstimmung mit EU Ausweitung auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Absenkung bis Ende 2020 auf 147 g CO 2 /km Geltendes CO 2 -Gesetz: Absenkung Emissionen von Personenwagen auf 130g CO 2 /km bis Ende ERSTES MASSNAHMENPAKET MOBILITÄT

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Grundlagen für die Einführung von Smart Metering  Klare Rahmenbedingungen für die Einführung des Smart Meterings  Insbesondere auch der intelligenten Steuer- und Regelsysteme 22 ERSTES MASSNAHMENPAKET SMART METERING

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, Keine neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke  Kein Technologieverbot  Bestehende Kraftwerke: Betrieb so lange, als Sicherheit gewährleistet ist  Bestimmungen zum Langzeitbetrieb auf Verordnungsstufe Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe  Verbot löst geltendes Moratorium ab  Verlängerung des Moratoriums bis im Juni 2020 (separate Vorlage in Kraft) 23 ERSTES MASSNAHMENPAKET KERNENERGIE – ATOMAUSSTIEG

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ERSTES MASSNAHMENPAKET: WIE GEHT ES WEITER? Schlussabstimmung im Parlament am 30. September 2016 Allfälliges Referendum  Beginn der Unterschriftensammlung am 11. Oktober 2016  Eingabefrist am 19. Januar 2017 Allfällige Volksabstimmung frühestens am 21. Mai 2017

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, ERSTES MASSNAHMENPAKET: WIE GEHT ES WEITER? Umfangreicher Revisionsbedarf auf Verordnungs- stufe als Folge des ersten Massnahmenpakets  Totalrevision der Energieverordnung  Teilrevisionen der CO 2 -Verordnung und der Stromversorgungsverordnung Fahrplan  Vernehmlassung Anfang Februar bis Anfang Mai 2017  Ziel: Inkrafttreten erstes Massnahmenpaket (Gesetz und Verordnungen) am 1. Januar 2018

BUNDESAMT FÜR ENERGIE ▪ ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK ▪ DELÉMONT, WEITERE INFORMATIONEN ENERGIESTRATEGIE2050.CH BFE.ADMIN.CH