1 Herzlich willkommen zum Seminar „Kleinprojekte im Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen " Verfahren zur Beantragung.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
LEADER Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte
Advertisements

Kleinprojektefonds Sachsen - Tschechien
Programm 10: :10 Uhr Eröffnung/Begrüßung/ Moderation Herr G. Watterott 10: :30 Uhr Sichtweisen zur Strategie der drei Seiten Herr A. Jankowski,
Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
Interreg III Ausrichtungen: - Ausrichtung A: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zw. benachbarten Grenzregionen -
Kleinprojekteförderung
Regional Policy EUROPEAN COMMISSION 1 Was ist Interreg? Interreg I bis III. Basel, 1. Februar 2008 Laila Oestergren Europäische Kommission Generaldirektion.
... e n c o u r a g i n g t h e s p i r i t o f i n n o v a t i o n... CATT Innovation Management GmbH OÖ-Forschungs- förderung Überblick Boni Startup-Bonus.
EU-Netz Berlin-Brandenburg 25. September Inhalt I. Optimierung der Website II. Erweitung des EU-Netzes um vier polnische Wojewodschaften III. Aufbau.
ZENTRUM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT Vorschlag für ein grenzüberschreitendes Projekt Statistisches Amt Zielona Góra.
Herzlich willkommen zum DAAD-Webinar zum Ausfüllen des Finanzierungsplans im Programm Strategische Partnerschaften und Thematische Netzwerke Bonn,
Wie beantrage ich Fördermittel für unseren Verein
1. Demokratiekonferenz in der VG Saarburg 29. Mai 2015.
l Perspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im deutsch-polnischen Grenzgebiet EVTZ für die Stettinger Metropolregion SOM Krzysztof.
RECOM CZ-AT Seminar für Antragsteller Telč,
Wofür steht ENLARGE-NET? ENLARGE-NET steht für „Erweiterungs-Netz“ – ein Netzwerk zur Vorbereitung der Grenzregionen in Sachsen, Niederschlesien und Nordböhmen.
Das Netzwerk „enterprise europe network“ die Chance für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Firmen in der Euroregion Neisse 15. Polnisch-Deutsches Wirtschaftsforum.
Lieferanteninnovationsmanagement LIM Lieferanten müssen einen Beitrag zur Innovationsfähigkeit leisten! Die primäre Ausrichtung des Einkaufs auf Kostensenkungen.
1 Herzlich willkommen zum Seminar „Kleinprojekte im Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen " Verfahren zur Beantragung.
Willkommen zur Schulung
Nationale Charta der deutschen Textil- und Modebranche im Rahmen der „Initiative Leben hat Gewicht“ Ein Bericht der Igedo Company.
Going Abroad – Connecting business potential across borders Schweden-Deutschland-Litauen Juni 2011 – Dezember 2013 Ein Projekt im Rahmen des Programms.
Thomas Brinks, Hannover, September 2016 Innovationsberatung.
Projekt STUDIUM INITIALE,
Gemeinsam für mehr Bildung
Studentische Initiative „Nachhaltigkeitsbüro an der Humboldt-Universität zu Berlin“ Ein studentischer Beitrag für den gesellschaftlichen Transformationsprozess.
Checkliste zur Gestaltung barrierefreier Webanwendungen und Webauftritte Wolfgang Wiese 11. Mai 2007.
Make the Chemistry sexy – Ma.t.che.s. September 2016 – August 2018
Die SonntagsDialoge zur Nachahmung
Energie & Klima Zukunft… Eine Initiative von : 1.
Fachkräftesicherung für die Arbeitswelt der Zukunft
Workshop für Projektträger
Saskia Hanf Helmholtz Zentrum München
AK-Öffentlichkeit – Der Auftrag aus dem Projekt - Wer sind wir?
Förderung der Ferienbetreuung
"Grenzraum Aktiv" Evaluierung und Ausblick
◊ Connective Cities Dr. Manfred Poppe.
ÜBUNG BEWÄLTIGUNG EINES NUKLEAREN NOTFALLS
Checkpoint Erasmus+ JUGEND IN AKTION
Leitaktion 2 Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Strategische Partnerschaften Wissensallianzen (Hochschule.
Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)
Sportgerichtsbarkeit pauschale Urteilsvergütung
PIUS-Internet-Portal – das Webportal des Mittestands
Alt hilft Jung Dachorganisation Ergebnisse der AhJ-Jahrestagung und Nutzen für ShJ ShJ / Wilfried Gatzweiler.
Richtlinie „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“
Integration in Hessen –
Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Harz.
Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung
Die 72-Stunden-Aktion - Unterstützer/-innen gesucht
INTERREG Hamburg, 09. Januar 2018.
Workshop Fahrradparken
Die 72-Stunden-Aktion - Unterstützer/-innen gesucht
Saskia Hanf Helmholtz Zentrum München Martina Janßen
„Workshop Regionale Netzwerke– gezielte Unterstützung vor Ort“
Richtlinie Integrative Maßnahmen
“Prozessverbesserung”
Vereinskümmerer für die Verbandsgemeinde Asbach
INTERREG V A Deutschland-Nederland (2014 – 2020)
Vorstellung einer Projektskizze
Begleitausschusses am
Datenschutz-grundverordnung
KIRAS Einreichertag 2018/19 Kostenleitfaden 2.1
Umsetzung der Sustainable Development Goals in Bremen
Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Bachelor-Studiengang Medizinische Physik:
Vorstellung einer Projektskizze
Förderung der Ferienbetreuung
Fördermöglichkeiten im Freistaat Sachsen
Make the Chemistry sexy – Ma.t.che.s. September 2016 – August 2018
Kooperative Berufsorientierung - KooBO
 Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen zum Seminar „Kleinprojekte im Kooperationsprogramm INTERREG Polen-Sachsen " Verfahren zur Beantragung und Umsetzung von Kleinprojekten auf deutscher Seite

2 Wir starten heute, unter Vorbehalt, mit der Online-Annahme von polnisch-deutschen Kleinprojektanträgen. Bis zur endgültigen Klärung aller Formalitäten erfolgt die Annahme auf eigenes Risiko, unter Vorbehalt. Der Euroregion liegt im Moment von der polnischen Programmverwaltung zum Schirmprojekt „Kleinprojektefonds INTERREG Polen–Sachsen 2014– 2020“ noch kein gültiger Vertrag vor.

3 Grundsätzliches Die Umsetzung des Kleinprojektefonds und der Kleinprojekte erfolgt im Rahmen eines Schirmprojektes des Kooperationsprogramms INTERREG Polen-Sachsen , in der Prioritätenachse IV „Partnerschaftliche Zusammenarbeit und institutionelles Potential“. Leadpartner Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Nysa ProjektpartnerEuroregion Neisse e.V. Umsetzungszeit –

4 Kleinprojekte an der polnisch-sächsischen Grenze sollen dazu dienen, grenzübergreifende Kooperationen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Leben auszubauen und zu intensivieren. Insbesondere unterstützt der Kleinprojektefonds die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen, den so genannten people-to-people-Projekten. Kleinprojekte werden durch die EU unterstützt

5 Projekte machen Arbeit - Projekte kosten Geld Ich habe eine gute Idee – grenzübergreifend! Was ist zu tun? Besteht Bedarf und dient das Projekt der Bevölkerung im gemeinsamen Grenzraum einen geeigneten Projektpartner in Polen suchen Machbarkeit und groben Inhalt mit dem Projektpartner abstimmen Finanzierungsmöglichkeiten als Kleinprojekt im Rahmen des KPF PL-SN prüfen Antragsstellung über die Homepage der Euroregion

6 Mittelverfügbarkeit Im Kleinprojektefonds PL-SN stehen EFRE-Mittel zur Förderung von grenzübergreifenden people-to-people-Projekten zur Verfügung. Gesamtbetrag der EFRE-Mittel ,02 EUR Polnische Seite ,00 EUR Sächsische Seite ,02 EUR

7 Rechtlicher Rahmen Der rechtliche Rahmen für die Förderung von Kleinprojekten ist im „Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen- Sachsen “ zu finden Zur Unterstützung der Antragsteller von Kleinprojekten sind detaillierte Regelungen für den Kleinprojektefonds im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen “ in der „Handreichung für den Kleinprojektefonds“ dargestellt. Grundlagen und Richtlinien beinhaltet das Kooperationsprogramms

8 EFRE-Fördergebiet Interreg PL-SN deutsche Seite: Landkreis Görlitz und Landkreis Bautzen polnische Seite: Die Unterregion Jelenia Góra in der Wojewodschaft Dolnośląskie (Niederschlesien); Landkreise: bolesławiecki, jaworski, jeleniogórski, kamiennogórski, lubański, lwówecki, zgorzelecki, złotoryjski und die Kreisfreie Stadt Jelenia Góra sowie der Landkreis Żary in der Unterregion Zielona Góra, Wojewodschaft Lubuskie (Lebuser Land).

9 Durchführungsort für Kleinprojekte Der Durchführungsort muss im gemeinsamen Fördergebiet liegen. Nur in besonders zu begründenden Ausnahmefällen kann sich der Durchführungsort außerhalb des Fördergebietes in Deutschland oder Polen befinden. Die Ergebnisse und Wirkungen der Kleinprojekte müssen dem gemeinsamen Fördergebiet zugute kommen, also einen Nutzen für das gemeinsame Fördergebiet aufweisen.

10 Begünstigte der Kleinprojekte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen bzw. deren nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Verbände nichtstaatliche non-profit-Organisationen, Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen (kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können als Projektpartner auftreten jedoch nicht als Antragsteller Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit Ein Kleinprojekt muss jeweils von mindestens einem Partner aus Polen und einem Partner aus dem Freistaat Sachsen realisiert werden.

11 Förderinhalte der Kleinprojekte Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Informationsveranstaltungen Organisation und Durchführung von Begegnungen, Erfahrungsaustauschen, Darbietungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Region, Erstellung mehrsprachiger Publikationen und Informationsmaterialien Entwicklung gemeinsamer Informations- und Kommunikationssysteme im Grenzraum

12 Voraussetzung für eine Förderung Grundsätze für eine erfolgreiche Projektumsetzung Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung Beachtung Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Gleichstellung von Männern und Frauen Maßstab der Zusammenarbeit Innovation und Mehrwert des Kleinprojektes Nachhaltigkeit des Kleinprojektes und der grenzübergreifenden Partnerschaft Struktur der Partnerschaft Die Umsetzung von Kleinprojekten muss der Stärkung der bestehenden oder zu entwickelnden grenzübergreifenden Zusammenarbeit dienen.

13 Obligatorische Kriterien der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Gemeinsame Vorbereitung Gemeinsame Umsetzung Gemeinsames Personal Es werden nur Kleinprojekte gefördert, bei denen polnische und deutsche Projektpartner bei der Planung und Umsetzung des Projektes zusammenarbeiten.

14 Indikatoren für Kleinprojekte Obligatorischer Indikator Anzahl der Personen, die an Aktivitäten im Rahmen grenzübergreifender Kleinprojekte teilnehmen Die Qualität der Kleinprojekte wird an der Erfüllung von Indikatoren gemessen. Es werden nur Kleinprojekte gefördert, bei denen mindestens zwei Indikatoren nachvollziehbar realisiert werden. Maximal drei Indikatoren können im Kleinprojektantrag angegeben werden.

15 Indikatoren für Kleinprojekte Weitere Indikatoren  Anzahl der Vorhaben in Bezug auf Projekte zur Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen  Anzahl der Sitzungen von thematischen Netzwerken, Arbeitsgruppen, u. s. w.  Anzahl der veranstalteten Treffen, Konferenzen, Seminare  Anzahl grenzübergreifender Informations- und Publizitätsvorhaben  Anzahl von Gutachten, Analysen, Konzepten und Studien  Anzahl neu eingerichteter Informationssysteme  Anzahl der Nutzer der Informationssysteme  Anzahl der Besuche des Informationsportals/Webservice  Anzahl der eingeführten Überwachungsinstrumente und Frühwarnsysteme  Anzahl der geförderten Stellen, die für den Rettungs- und Ordnungsdienst sowie für das Krisenmanagement zuständig sind  Anzahl der angeschaffnen Anlagen/Systeme zur Verbesserung der Sicherheit  Anzahl der Kampagnen im Bereich Sicherheit

16 Laufzeit, Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt als Kleinprojektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip. Laufzeit des Kleinprojektes24 Monate Max. zulässige Gesamtausgaben € Maximale Höhe der EFRE-Förderung 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben Maximaler EFRE-Förderbetrag € Kleinprojekte mit einer geplanten EFRE-Förderung unter € werden nicht berücksichtigt. 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben können gefördert werden!  Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung, als nichtrückzahlbarer Zuschuss  Es wird zwischen einfach und gemeinsam finanzierten Projekten unterschieden!  Maximale Projektkosten €  Untergrenze der Förderung

17 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren - Bestimmung und Darstellung von Ausgaben - Die Erstattung der förderfähigen Ausgaben erfolgt auf der Grundlage von Pauschalen und den tatsächlich entstandenen, gezahlten und nachgewiesenen Kosten. Pauschalen sind nur für Personalkosten und Büro- und Verwaltungsausgaben möglich. indirekte Kosten (Pauschalen):  Personalkosten  Büro- und Verwaltungskosten direkten Kosten:  Reisekosten und Unterbringungskosten  Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen  Ausrüstungskosten Es wird unterschieden zwischen:

18 Pauschalen Erleichterungen im Kleinprojekt Kostenstruktur im Kleinprojekt Direkte Kosten (Kosten Dritter) Personalkostenpauschale Verwaltungskostenpauschale 20 % der direkten Kosten 15 % der Personalkosten

19 Pauschale Personalkosten Personalkosten werden als Pauschale in Höhe von 20 % aus der Summe der direkten Kosten (davon Reisekosten, Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen und den Ausrüstungskosten) gefördert. Ein gesonderter Nachweis der Kosten ist nicht erforderlich. Mit der Pauschale werden die Aufwendungen des Antragstellers vergolten, die bei der Projektorganisation (Koordinierung Management, Abrechnung, etc.) entstehen.

20 Pauschale Büro- und Verwaltungskosten Büro- und Verwaltungskosten werden als Pauschale in Höhe von 15 % aus den Personalkosten gebildet. Ein Nachweis ist nicht erforderlich. Zu den Büro- und Verwaltungsausgaben zählen:  Büromiete  Versicherung und Steuern für Gebäude und Büroausstattung  Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser)  Büromaterial  Buchführung zum Projekt  Archivierung  Instandhaltung, Reinigung und Reparatur  Sicherheit  IT-Systeme und deren Wartung  Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste)  Bankgebühren / Kontoführung  Gebühren für transnationale Finanztransaktionen  Kaffee/Tee/Kekse usw. für Treffen der Kleinprojektpartner

21 Direkte Kosten Reise- und Unterbringungskosten Reisekosten (im In- und Ausland) sind förderfähig soweit sie zur Erreichung des Kleinprojektziels erforderlich sind und dem Kleinprojektpersonal entstehen. Zu den Reise- und Unterbringungskosten zählen:  Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel  Ausgaben für Fahrten mit dem Pkw; Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent je gefahrenen vollen Kilometer  Tagegeld: 12 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden je Kalendertag 24 Euro bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden je Kalendertag  Übernachtungskosten inkl. Frühstück bis zu 85 Euro pro Nacht

22 Direkte Kosten Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen Dazu zählen:  Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Aktivitäten im Kleinprojekt  Miete für Veranstaltungsräume  Catering/ Verpflegungskosten für Teilnehmer  Dolmetscher- und Übersetzungskosten inkl. Miete für Konferenztechnik  Honorare für Referenten und Fachkräfte (außer Projektpersonal)  Künstlerhonorare (außer Projektpersonal)  Reise- und Unterbringungskosten für Teilnehmer  Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten, Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern  Sachpreise für Wettbewerbe bis 50 EUR pro Stück  Transportkosten für Teilnehmergruppen  Rechte am geistigen Eigentum u: Nutzungsgebühren an Verwertungsgesellschaften (u.a. GEMA)  Entwicklung, Änderung u. Aktualisierung von IT-Systemen und Internetseiten  Ausgaben für Pflichtversicherungen

23  Die Beantragung einer Förderung erfolgt im Online–Verfahren  Beantragung erfolgt in der Qualifizierungsphase einsprachig, danach wird die zweite Sprache ergänzt  Antragsformular ist auf der Homepage der Euroregion Neisse zu finden Wie stelle ich einen Projektantragß

24

Homepage der Euroregion Neisse aufrufenwww.neisse-nisa-nysa.org 2.Button „Antragsformulare“ anklicken oder unter Förderfonds bearbeiten 3.als Antragsteller registrieren, und eigenes Kennwort eingeben und den Hinweisen im Programm folgen 4. nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine 5.über diese kann die Bearbeitung des Antrags gestartet werden 6.Antrag mindestens einsprachig vollständig ausfüllen 7. „überprüfen“ anklicken, wenn o. k., dann an Euroregion versenden Der Antrag ist nun für die Bearbeitung gesperrt. 8.nach erneuter Freischaltung und Bestätigung durch die Euroregion den Antrag übersetzen lassen 9.nach erneuter Bestätigung durch die Euroregion den Antrag unterschreiben und mit allen Anlagen bei der Euroregion Neisse abgeben Hinweise zur Antragstellung im Online-Verfahren

26  Mindestens ein Plakat (A 3) mit Informationen zum Projekt ist sichtbar anzubringen  Veröffentlichungen müssen mindestens in den Sprachen Deutsch und Polnisch erfolgen  Zweisprachige Information zum Projekt auf der Webseite  Informations- und Werbeartikel sowie die Projektunterlagen/Dokumente, die im Rahmen des Projektes erstellt werden, sind bezüglich der Förderung zu kennzeichnen(z. B. Logos). Publizität Was ist zu beachten? Die Projektpartner sind verpflichtet, die Öffentlichkeit sichtbar davon in Kenntnis zu setzen, dass das Projekt von der Europäischen Union gefördert wird. Informationen dazu sind im Publizitätsleitfaden zu finden.

27 Grundsätze der Projektumsetzung  Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit  Publikationen des Projektes (Publizitätsvorschriften beachten)  Dokumentation der Aktivitäten (z. B. Fotos und Teilnehmerlisten)  Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge  Nachhaltigkeit des Projektes

28 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen viel Freude bei einer erfolgreichen Projektumsetzung.