Konferenzreihe Arbeitsmarktöffnung 2011 Chancen und Risiken Kontrolle und Anlaufstellen Was Kontrollen bewirken können Workshop 3 Rainer Grießl, Ines Obex-Mischitz.

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 Präsentation transkript:

Konferenzreihe Arbeitsmarktöffnung 2011 Chancen und Risiken Kontrolle und Anlaufstellen Was Kontrollen bewirken können Workshop 3 Rainer Grießl, Ines Obex-Mischitz Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse BUAK

2 Arbeitsmarktöffnung mit 1. Mai 2011 volle ArbeitnehmnerInnenfreizügigkeit ArbeitnehmerInnen aus Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen können Arbeitsverhältnisse zu österreichischen Betrieben aufnehmen volle Dienstleistungsfreiheit Betriebe aus den genannten Ländern können ihre Dienstleistungen in Österreich anbieten und mit ihren ArbeitnehmerInnen durchführen Arbeitsmarktöffnung für Bulgarien und Rumänien erst mit 1. Jänner 2014

3 Zielsetzungen des LSDB-G Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings Bezahlung der korrekten Löhne an ArbeitnehmerInnen (aus Arbeitgebersicht fairer Wettbewerb) Verwaltungsstrafen bei Verletzung

4 Wer wird kontrolliert? Arbeitgeber mit Sitz in Österreich Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, bezüglich der ArbeitnehmerInnen, die nach Österreich entsandt oder überlassen werden Richtige Lohnzahlung wird damit zu einer Angelegenheit im öffentlichen Interesse

5 Wer kontrolliert welche Betriebe? Nicht dem ASVG unterliegende ArbeitnehmerInnen: Kompetenzzentrum LSDB der Wiener GKK kontrolliert Grundlohn, Organe der Abgabenbehörden (Finanzpolizei) führen Ermittlungen durch Dem ASVG unterliegende ArbeitnehmerInnen: GKK stellt fest, ob Grundlohn eingehalten wurde und erstatten Anzeige Baubereich: BUAK ist für inländische und ausländische Arbeitgeber zuständig, führt Erhebungen durch, kontrolliert Grundlohn und erstattet Anzeige

6 Was wird kontrolliert? - Grundlohn Grundlohn entspricht nicht dem gesamten Entgelt Im Grundlohn ist enthalten: –Der für die Arbeitszeit zustehende Grundbezug –Überstundengrundentgelt Im Grundlohn ist nicht enthalten: –Zulagen –Zuschläge –Sonderzahlungen Kontrolle nur des Grundlohns ist Ergebnis eines Kompromisses der Sozialpartner

7 Besondere Beachtung von Scheinselbständigkeit Bisher: Scheinselbständigkeit zur Umgehung von arbeitsmarktrechtlichen Beschränkungen Nun: Kostenminimierung, Verlagerung des unternehmerischen Risikos „Scheinselbständige“ werden meistens ganz „normale“ ArbeitnehmerInnen sein, Bezeichnung ohne Bedeutung ArbeitnehmerInneneigenschaft ist nach einer Reihe von Kriterien zu beurteilen: –Einordnung in Arbeitsorganisation –Bindung bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsort –Persönliche Weisungen –Kontrolle durch Arbeitgeber –Bereitstellung der Arbeitsmittel durch Arbeitgeber, … Beachtung des Einkommens der „Scheinselbständigen“

8 Was können BetriebsrätInnen (ArbeitnehmervertreterInnen) tun? Kontakt mit ausländischen ArbeitnehmerInnen Beratung über Ansprüche, Information über rechtliche Möglichkeiten (ArbeitnehmerInnen können ihre Lohnansprüche nicht nur im Herkunftsland einklagen, sondern auch in Österreich; § 4 Abs. 1 Z.1 e ASGG) Unterentlohnungen nicht tolerieren - Mitteilungen an zuständige Institutionen Auf Missstände in allgemeiner Form aufmerksam machen; es soll ein Klima entstehen, dass Unterentlohnungen gesellschaftlich nicht akzeptiert werden

9 Einstieg in die Diskussion im Workshop Das LSDB-G bietet die gesetzliche Handhabe, Schritte gegen Unterentlohnung zu setzen - jetzt muss dies auch wirklich geschehen! Wenn die neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht perfekt sind (was anzunehmen ist), wird dies nur durch praktische Beispiele belegt werden können - dann sind Verbesserungen vorzunehmen.