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Das Learning Agreement und weitere To-Dos für Ihre Erasmus+ Förderung

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Präsentation zum Thema: "Das Learning Agreement und weitere To-Dos für Ihre Erasmus+ Förderung"—  Präsentation transkript:

1 Das Learning Agreement und weitere To-Dos für Ihre Erasmus+ Förderung
Gabi Fried und Mirjam Eggers / International Office Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften München,

2 Herzlichen Glückwunsch! Sie sind nominiert! Wie geht es jetzt weiter?!
Die Auslandsbeauftragte hat Sie an der Partneruniversität nominiert. Die Partneruniversität wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Dabei können auch Fragen wie mögliche Wohnheimplätze, etc. geklärt werden. Sollten Sie bis 31. März keine Rückmeldung von der Partneruniversität erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Auslandsbeauftragte der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften. Sie müssen ein paar Dokumente ausfüllen, u.a. das Learning Agreement. Zur Abklärung der Kursanerkennungsmöglichkeiten vereinbaren Sie einen Termin mit der Studienberatung der Fakultät. Bringen Sie dazu am besten die Modulbeschreibungen der Kurse mit und füllen Sie vorab die Äquivalenzvereinbarung aus. Es müssen mind. 2 für Ihren Studiengang anrechenbare Kurse an der Partneruniversität erfolgreich abgelegt werden. Bei Nichtbestehen werden die Fördergelder zurückverlangt. Darüber hinaus müssen Sie weitere Kurse belegen.

3 Muster: Die Äquivalenzvereinbarung

4 Das vollständig ausgefüllte Learning Agreement (+ evtl
Das vollständig ausgefüllte Learning Agreement (+ evtl. Annex) muss von der Auslandsbeauftragten der Fakultät unterzeichnet und anschließend von Ihnen an die Partneruniversität geschickt werden. Das TUM International Center schickt Ihnen eine Checkliste mit weiteren Anweisungen zu. Sollten an der Partneruniversität Änderungen im Learning Agreement notwendig werden, muss das neue Learning Agreement innerhalb von 5 Wochen von der Partneruniversität unterzeichnet werden und anschließend vom Studierenden an die Auslandsbeauftragte der Fakultät zur erneuten Unterzeichnung gesendet werden. Diese leitet das Learning Agreement dann an das International Center weiter. Sollten sich nur Kurse ändern, die keine Anrechnung benötigen, muss lediglich der Annex ausgefüllt werden. Text: „Der/die Studierende verzichtet auf die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen der Kurse ……..“

5 Ausfüllen des Learning Agreements
Seite 1: Before the mobility Table A: Tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gastuni belegen möchten. Table B: Tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der TUM dafür anerkannt bekommen möchten. Bitte mit der jeweiligen Modulnummer! Commitment/Unterschrift: Tragen Sie Ihre Daten ein und unterschreiben Sie

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10 Seite 2: During the mobility
Sie sind an der Gastuniversität und möchten Änderungen im Learning Agreement vornehmen: Table A2: Kurs den Sie grade im Ausland belegen und Angabe, ob Sie ihn ändern oder ganz abwählen möchten (vergleiche Table A auf Seite 1!) Table B2: Kurs, den sie für diesen an der TUM angerechnet bekommen wollten (vergleiche Table B auf Seite 1!) Commitment/Unterschrift: Tragen Sie Ihre Daten ein und unterschreiben Sie

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12 Seite 3: Explanations Änderungen im Learning Agreement: Added component: muss erst mit der Studienberatung abgesprochen und in einer neuen Äquivalenzvereinbarung festgehalten werden Änderungen im Level des Sprachkurses müssen nicht bearbeitet werden

13 Seite 4: Annex Anerkennung des Learning Agreements und Unterlagen, die Sie dafür abgeben müssen Senden Sie immer alle Seiten des Learning Agreements an die Auslandsbeauftragte! Nicht nur die zweite Seite!

14 Seite 5: Annex II Wenn Sie einen Kurs hinzufügen, der nicht auf der Äquivalenzvereinbarung steht und den die Studienberatung nicht anerkennt, müssen Sie den Annex ausfüllen. Wenn Sie einen Kurs belegen möchten, der Ihnen nicht anerkannt werden kann, müssen Sie hier unterschreiben, dass Sie auf die Anerkennung des Kurses verzichten.

15 Während des Aufenthaltes:
Learning Agreement:  Bei Änderungen am Learning Agreement muss der Teil "During Mobility" (Section 2) ausgefüllt und bis 5 Wochen nach Semesterstart (Partneruniversität) per bei der Auslandsbeauftragten der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften eingereicht werden. Confirmation of Stay: Zum Ende des Aufenthalts vom Verantwortlichen der Gastuniversität unterschreiben lassen

16 To-Dos für das Erasmus-Stipendium
Für die Auszahlung des Stipendiums (70% vorab, 30% nach Rückkehr und Abgabe aller Dokumente) reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Vor dem Aufenthalt: Grant Agreement Das Dokument wird den Studierenden per zugestellt. Es muss dem International Center unterschrieben im Original vorliegen. Learning Agreement  Das vollständig unterschriebene Learning Agreement "Before Mobility" (Section 1) muss per beim TUM International Center eingereicht werden. OLS-Sprachtest  Die Einladung zum Sprachtest werden automatisch per Mail vom OLS-System verschickt. Die EU bietet zudem über die OLS-Plattform kostenfreie, tutorierte Online-Sprachkurse.

17 Nach dem Aufenthalt: Confirmation of Stay
Transcript of Records (wenn möglich mit Angabe der ECTS-Credits)  Course Alignment Erfahrungsbericht EU-Survey für die Europäische Kommission. Zugangsdaten werden den Studierenden von der EU-Datenbank automatisch geschickt. OLS-Sprachtest Einladungen zum Sprachtest werden automatisch per Mail vom OLS-System verschickt. Alle Unterlagen werden gesammelt in MoveON über das Online-Formular "Dokumente nach Mobilität (Erasmus SMS und SMP, SEMP und Double Degree)"  hochgeladen. Erst bei Vollständigkeit können Sie das Formular absenden. Nutzen Sie unbedingt dieselben Login-Daten wie bei Ihrer Bewerbung und registrieren Sie sich keinesfalls neu. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dort ein neues anfordern. Detailliertere Infos zu den genannten Unterlagen und zur Erasmus+ Studierendenmobilität entnehmen Sie bitte der Checkliste.

18 Wer ist Ihr Ansprechpartner?!
Länderzuständigkeiten Sara Basurco: Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern Susanna March: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Norwegen, Schweden Sabine Pascale: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Niederlande, Spanien


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