Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenjahr 2013/2014 Stichtag: Konzept zur Sicherstellung der Platzvergabe und Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr
Vor dem Hintergrund des weiteren Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren besteht ab für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Der für NRW beim Krippengipfel 2007 zugrunde gelegte Bedarf liegt bei rund 32% aller Kinder unter drei Jahren im Landesdurchschnitt. Aufgrund der demografischen Ent- wicklung geht das Land nicht mehr von 32 % sondern von „gut 33 %“ (bezogen auf alle Unterdreijährigen, also auf drei Jahrgänge) aus. Diese Bedarfsprognose wird in Düsseldorf bei weitem über- troffen. Indessen ist aufgrund der Vormerkungen im Kita- Navigator für Düsseldorf davon auszugehen, dass selbst die im Kita-Jahr 2013/2014 erwartete Versorgungsquote von 42 % nicht alle Versorgungswünsche berücksichtigen kann.
Im Rahmen dieses Szenarios soll gute Öffentlichkeitsarbeit umfassende Beratung der Eltern das Verfahren zur Platzvergabe das Konzept zur Aufnahme der Kinder geregelt sein.
Folgende Einflussfaktoren werden berücksichtigt: ● Versorgungssituation in den Düsseldorfer Stadt- teilen vor dem Hintergrund des Ausbauprogramms „U3“ ● Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr ●Nachfragesituation in den Tageseinrichtungen – Auswertungen aus dem Kita-Navigator unter Berücksichtigung der Plätze in Kindertagespflege und Spielgruppen ● Keine Ausnahme bei der Platzvergabe aufgrund von Einzelregelungen (Platz-Vergabe ohne Kita-Navigator) ● Vergabe der Betreuungsplätze nach den Aufnahmekriterien ● Berücksichtigung von Kindern mit besonderem Erziehungsbedarf
Schaffung zusätzlicher Plätze Spielgruppen plus –Konzept zur Angebotserweiterung um 250 Plätze U 3 als Instrument der Arbeitsmarkpolitik –Konzept zur Angebotsanpassung bzw. Förderung von 250 Betreuungsplätzen Es wird erwartet, dass diese Angebote insbesondere für Kinder von Berufsrückkehrern und Wiedereinsteigern genutzt wird –Anreiz für Betreuung während der beruflichen Tätigkeit im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden. Konzept Spielgruppen Plus befindet sich in Abstimmung. Konzept U3 Arbeitsmarkt befindet sich in Abstimmung.
Berücksichtigung von HzE-Fällen in ausgewählten Kitas und Großtages- pflegestellen Kinderschutz: Förderung von Kindern mit besonderem Erziehungsbedarf –Platzbedarf: ca. 30 Plätze für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt Platzangebote in einzelnen Sozialräumen –in Großtagespflege –in ausgewählten Kitas Fachkonzept des gesetzlichen Anspruchs von Kindern mit besonderem Erziehungsbedarf
Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilungen Internet-Präsenz mit Informationen zu neuen Kitas im Portal des Kita-Navigators Internet-Präsenz mit Informationen zu Kindertagespflegestellen und privat-gewerbliche Einrichtungen geplant Flyer über Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten in Familienzentren Elterninformationsveranstaltungen (ab 15.7.) in den BVs (mit Anbietern) Presseinformation U 3 Ausbau Stand:
Beratung der Eltern Zentrale Anlaufstelle ist der i-Punkt Familie –Individuelle Beratung –14-tägige Informationsveranstaltungen –Internet-Plattform Verfahrensablauf i-Punkt Familie
Vergabeverfahren für das Kindergartenjahr 2013/2014 Vormerkungen bis Zusagen durch die Einrichtungen ab Zentrale, vorläufige Absagen ab Wiedervormerkungen bis Weitere Platzzusagen bis Informationsschreiben zum Anmeldestatus
Aufnahme von Kindern zum Die Platzvergabe erfolgt auf der Grundlage der JHP zum Stichtag Das Platzkontingent wird von Anfang an voll ausgeschöpft. Die Aufnahme erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bezüglich der Aufnahme von Kindern unter 1 Jahr (Nachweis der Berufstätigkeit und des Betreuungsumfangs), der Aufnahmekriterien, von Schließungszeiten in den Sommerferien und nach dem Eingewöhnungskonzept. Aufnahmekriterien Schließungszeiten Aufnahme/Eingewöhnung