Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.

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 Präsentation transkript:

Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen

Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Tageseinrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März die Zahl und die Höhe der Kindpauschalen, die auf eine Einrichtung entfallen.

Im Rahmen dieses umfangreichen Planungs- prozesses ist somit ● eine Vereinbarung mit allen Trägern der Düsseldorfer Tageseinrichtungen notwendig. ● eine Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII erforderlich.

Folgende Parameter flossen in die Entscheidung der Jugendhilfeplanung ein: ● Aktuelle Belegungssituation der Tageseinrichtungen ● Versorgungssituation in den Düsseldorfer Stadtteilen vor dem Hintergrund des Ausbauprogramms „U3“ ● Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren ● Nachfragesituation in den Tageseinrichtungen – Auswertungen Kita-Navigator ● Räumliche Entwicklungspotentiale der Einrichtungen nach Einschätzung der Träger

Folgen des Abstimmungsergebnisses: Plätze für Kinder unter 3 Jahren: Anmeldung nach §21 Abs.1 KiBiz 2012/

Folgende Parameter flossen in die Entscheidung der Jugendhilfeplanung ein: ● Erwartete Einwohnerentwicklung Tritt die bisher erwartete Steigerung der Zahl der Kinder unter 3 Jahren nicht wie erwartet ein, kann auch eine höhere Versorgungsquote erreicht werden.

Folgen des Abstimmungsergebnisses: Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt: Anmeldung nach §21 Abs.1 KiBiz 2012/

Folgen des Abstimmungsergebnisses: Rund 75 % der Angebote in geförderten Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt werden im Unfang von 45 Stunden angeboten.

Folgen des Abstimmungsergebnisses: Die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen steigt von 397 auf 409 Plätze. Die Steigerung ist auf eine Ausweitung der Einzelintegrationsmaßnahmen zurückzuführen. In rund jeder fünften Einrichtung wird im kommenden Kindergartenjahr ein ausgewiesenes Angebot für Kinder mit Behinderungen gemacht

Folgen des Abstimmungsergebnisses: Plätze für Schulkinder:

Auswahl von Tageseinrichtungen im sozialen Brennpunkt nach § 20 Abs. 3 KiBiz Bei Einrichtungen in sozialen Brennpunkten kann nach § 20 Abs. 3 KiBiz ein Pauschalbetrag von bis zu EUR geleistet werden. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Einvernehmen mit dem Träger der Einrichtung.

Auswahl von Tageseinrichtungen im sozialen Brennpunkt nach § 20 Abs. 3 KiBiz Infrage kommen hier Tageseinrichtungen in Gebieten mit besonderem sozialen Handlungsbedarf. Dabei ist nicht auf die Lage der Einrichtung im Stadtgebiet abzustellen, sondern auf das tatsächliche Einzugsgebiet der Einrichtung und den Adres-sen der Kinder, die die Einrichtung besuchen. Mit Hilfe einer Analyse auf der Basis der sozialräumlichen Gliederung konnte eine Auswahl von 59 Einrichtungen getroffen werden, für die eine entsprechende Landes- förderung beantragt werden soll..

Planungs- und Umsetzungsrisiken ● Die notwendige Umsetzung von Neubaumaßnahmen erfolgt nicht fristgemäß. Diese Planung geht von einer Inbetriebnahme weiterer 19 Einrichtungen bis zum aus (Stand ). ● Voraussetzungen für das geplante Gruppenangebot können nicht wie vorgesehen geschaffen werden (z.B. Raumangebot).

Planungs- und Umsetzungsrisiken Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung am kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote zur Absicherung der Zielquote „U3“ und des Rechtsanspruchs der Kinder ab 3 Jahren realisiert werden können. Diese werden gegebenenfalls bei der endgültigen Landesanmeldung berücksichtigt.