NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Frühe Hilfen – was kann das sein?
Advertisements

Die Entwicklung der Frühförderung in Thüringen -
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 1 Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv.
Neuere Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung- Mehr Hilfen für weniger Geld? Fachbereichstag Soziale Arbeit , Mönchengladbach.
Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Präventionswegweiser e.V.
Jugend- und Sozialamt Angebote für Familien.
Schulsozialarbeit Kreis Schleswig-Flensburg Jugendförderung und Jugendhilfeplanung Helmut Hinrichsen.
Schulsozialarbeit an der IGS Obere Aar in Taunusstein-Hahn
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Tagespflege Informationen über die neue Rechtslage und die Möglichkeiten zur Festanstellung von Tagespflegepersonen.
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE)
Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen – Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen aus einer feministisch-parteilich arbeitenden Beratungsstelle Elisabeth.
„Erwartungen des Jugendamtes“
Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Statistik 2013.
Fachdienst Jugend und Familie
Ausgangslage Familienzentren sind in der Regel Angebote für Familien mit jüngeren Kindern. bundesweite Entwicklung und Förderung von Familienzentren Profile:
Kooperation im Kinderschutz
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt Solingen
Hilfen des Amtes für Jugend und Familie
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Familienzentren in Hessen Dienstag, 12. Januar 2016.
Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz – Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft.
Prof. Dr. iur. Johannes Münder em. Universitätsprofessor TU Berlin Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht Subsidiarität – Relikt aus der Vergangenheit.
Landespsychiatrieplan Niedersachsen 2 1 AUFTRAG, ZIELE UND RAHMENSETZUNG 1.1 Niedersachsen: Bevölkerungsstruktur und Entwicklung 1.2 Entwicklung psychischer.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie 7. Fachtag Kinderschutz-Zentrum Köln AG 3: ….und wir sorgen für die Bedingungen Klaus-Peter.
Ballhausen1 BallhausenA utor Autor SCHULSPEZIALDIENST SSD Ballhausen SSDSchule Chancen und Grenzen Synergieeffekte zu erzielen,
Betreuungsangebote für Kinder 2013/2014 Geplante Gruppenformen und Betreuungszeiten in den geförderten Tageseinrichtungen.
Betreuungsangebote für Kinder 2010/2011 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Düsseldorf – das dritte Jahr.
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des § 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis.
Kinderschutz und Schule - Das Bundeskinderschutzgesetz als gesetzlicher Auftrag! (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22. Dezember 2011) in Kraft getreten.
Was führt Jugendämter dazu, Jugendliche im Ausland unterzubringen? Friedhelm Haussels 02173/
Sonderpädagogische Bildungsangebote/ Inklusion
Untersuchung zur Haltung der Mitarbeiter
Konzeption der aufsuchenden Jugendarbeit
Verfahrensabläufe im Kinderschutz bei häuslicher Gewalt
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
49. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Familienzentrum der Samtgemeinde Gronau (Leine) Villa Kunterbunt
„3 Jahre Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg - Konzeption, Erfahrungen, Problemanzeigen, Zukunft ab 2017“ Fachtag Günther Elbel,
Das Erfolgsmodell der Begleitung in der ersten Lebensphase
Mittelschule Dietmannsried
Gesund Aufwachsen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Beschulung von zugewanderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Mönchengladbach März 2017.
Inobhutnahme – Fachliche Herausforderungen für die Jugendhilfe - die verschiedenen Perspektiven der ION Regionaler Hilfeverbund I St. Josef.
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis
Vorstellung Jugendberufsagentur (JBA) Kreis Pinneberg
Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Harz.
Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der JH
WPM 04 Termin: Mittwoch, den 12. April von 10 bis 12 Uhr
Pastorale Rahmenkonzeption Kindergarten - Gemeinde erLeben
Entwicklungsbericht Hilfe zur Erziehung
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
Schulinterne Beratungsfachkräfte Vorstellung Schulpsychologie
Beratungslehrer und Schulpsychologen
Soziale Ressourcen im Stadtteil nutzen
Teilhaushalt 04 – Jugend- wesentliche Produkte
SCHULSOZIALARBEIT FLORENCE JUILLARD (Dipl
Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendhilfeausschuss
Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Beteiligung der Eltern an der Beteiligung von Kindern
BALFIN + Schulden- und Suchtprävention
Praxisleitfaden & Fallbeispiele
ABF - Assistenz für Beruf und Familie Ideen – Erfahrungen - Chancen
 Präsentation transkript:

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis Übersicht Gesetzliche Grundlagen der Erziehungsberatung Auftrag Ziele Zielgruppen Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards niedrigschwellig Personal Finanzierung Geschichte der EB im Vogelsbergkreis bis zur Neugestaltung Ansprechpartner im EB – Netzwerk Vereinbarungen zwischen öffentlichem Jugendhilfeträger und im Netzwerk tätigen freien Trägern Zugang zur Erziehungsberatung EB 2014/2015 Auswertung was wurde erreicht ? Ausblick

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Zentrale Vorschrift der EB in § 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII geregelt Ergänzende Vorschriften finden sich in § 8 Abs.3 SGB VIII Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen § 8a SGB VIII Umsetzung des Schutzauftrages § 16 Abs. 2 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie § 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge § 36a Abs. 2 SGB VIII Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung § 91 SGB VIII Kostenfreiheit Gesetzliche Grundlagen der Erziehungsberatung

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und - einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Gesetzliche Grundlagen der Erziehungsberatung § 28 SGB VIII

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Gesetzliche Grundlagen der Erziehungsberatung Erziehungsberatung basiert auf Freiwilligkeit Unterliegt der Schweigepflicht - davon ausgenommen ist Kindeswohlgefährdung Wunsch- und Wahlrecht für alle Leistungsberechtigten Rechtsanspruch richtet sich primär an die Eltern/ Personensorgeberechtigten Adressaten sind auch Kinder- und Jugendliche und alle Personen, die mit Kindern- und Jugendlichen arbeiten

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Auftrag der Erziehungsberatung ambulantes, niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe EB soll dazu beitragen, dass Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung in angemessener Art und Weise wahrnehmen können Aufgaben  Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und deren zugrunde liegenden Faktoren  Hilfestellung bei Erziehungsfragen  Unterstützung bei Trennung und Scheidung therapeutische Leistungen SGB V gehören nicht dazu

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Ziele der Erziehungsberatung Erziehungsberatung begreift das gesamte familiäre System im Kontext der jeweiligen komplexen Lebenslage der Ratsuchenden Ziele sind: Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz Förderung der Eltern- Kind Interaktion Frühzeitige und lebensweltorientierte Hilfe Stärkung der Ressourcen und Selbsthilfekompetenzen der Familien und deren Mitglieder Hilfe bei der Klärung von konflikthaft empfundenen individuellen familiären Situationen Bewältigung von Problemlagen, Krisen und Störungen

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Zielgruppen der Erziehungsberatung Kinder- Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die Ihren 1. Wohnsitz im Vogelsbergkreis haben Eltern, Personensorgeberechtigte und andere Erziehungsberechtigte Personen, die mit Kindern- und Jugendlichen arbeiten

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Rahmenbedingungen und Qualität in der Erziehungsberatung „niedrigschwellig “ Komm- und Geh Struktur Bedarfsorientierte Öffnungszeiten Nach Anmeldung findet zeitnah ein Erstgespräch statt Bei Krisenintervention kurzfristige Terminvergabe Gute Erreichbarkeit der Beratungsstelle

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Rahmenbedingungen und Qualität in der Erziehungsberatung - Personal - Die Fachlichkeit ist gem. § 72, 72a SGB VIII sicher zu stellen Geeignete Berufsgruppen für Fachkräfte sind: Diplompsychologen Diplomsozialpädagogen/-arbeiter Diplompädagogen Master in Sozialer Arbeit Master Pädagogik oder Psychologie

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Rahmenbedingungen und Qualität in der Erziehungsberatung -Finanzierung- Erbringung in eigener Verantwortung oder Ganz oder teilweise Übertragung auf einen oder mehrere freie Träger der Jugendhilfe Es liegen Vereinbarungen zur Finanzierung mit den freien Trägern zugrunde Sicherstellung der EB obliegt dem örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt)

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Geschichte der Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis Von Beginn bis zur Neugestaltung seit 1.April 2014 Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis Ansprechpartner

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Vereinbarungen zwischen öffentlichem Jugendhilfeträger und im Netzwerk tätigen freien Trägern Sicherung fachlicher Standards und Qualität (Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen des hessischen Landkreistages) Vergütung nach Fachleistungsstundensatz Beratungskontingent von 5 Beratungsstunden pro Fall (zusätzliche Beratungen bei fachlicher Notwendigkeit nach Rücksprache und Genehmigung) Fachliche Beratung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 8a SGB VIII – Kindeswohlgefährdung - beauftragter begleiteter Umgang Informationsveranstaltungen, Elternabende in Kindergärten und Schulen

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Zugang zur Erziehungsberatung über 20 Berater und Beraterinnen stehen kreisweit und für die Ratsuchenden wohnortnah zur Verfügung - auch Hausbesuche möglich – schnelle Terminvergabe, keine langen Wartezeiten

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG EB 2015 Anzahl der bearbeiteten Fälle

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG EB Auswertung 2015 Beratungsfälle nach Wohnort

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Was wurde erreicht ? Das Angebot der Beratung im Netzwerk ist aufsuchend, wohnortnah, keine langen Wartezeiten mehr wird in bisher unterversorgten Gebieten wie z.B. Schotten, Freiensteinau gerne angenommen zeigt mit den Fallzahlen deutlich erhöhte Inanspruchnahme von niedrigschwelligem Beratungsbedarf entlastet den Allgemeinen soziale Dienst zeigt, dass die eingesetzten finanziellen Mittel im vorgesehen Rahmen sinnvoll, zielgerichtet und effektiv sind dient der Vorbeugung kostenintensiver Jugendhilfemaßnahmen ist flächendeckend, unbürokratisch, schnell und kompetent

NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Ausblick Im Zusammmenwirken der fachlich unterschiedlich ausgerichteten Träger und Berater-Innen der freien Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe mit seinen unterschiedlichen Fachdiensten, ist es mit dem EB – Netzwerk in kurzer Zeit gelungen gute präventive Jugendhilfe im Vogelsberg zu leisten. Das Beratungsangebot wird in der Bevölkerung auch in Zukunft sicher sehr gut angenommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit