Einführung in das Thema/Politische Rahmenbedingungen Sebastian Franke, VCI Frankfurt 05.09.2013.

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 Präsentation transkript:

Einführung in das Thema/Politische Rahmenbedingungen Sebastian Franke, VCI Frankfurt

Agenda 2 1. Einführung SPiCE³ Allgemeines zum Projekt Ziele Aufbau 2. Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz Energiewende Energiesteuer-Spitzenausgleich – die neuen Vorgaben EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage 3. Exkurs: Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³

Einführung SPiCE³ Vorstellung des SPiCE³-Projekts  Allgemeine Daten und Fakten und Projektaufbau  Ziele des Projekts  Projektbausteine 3

SPiCE³ - Allgemeine Daten und Fakten + Überblick  SPiCE³ steht für: Sectoral Platform in Chemicals for Energy Efficiency Excellence.  Zusammenarbeit mit Projektkoordinator CEFIC auf EU-Ebene  Förderung durch das EU-Programm Intelligente Energie Europa  Projektzeitraum: Mitte 2013 bis Mitte 2015  Projektorganisation über Cefic in Absprache mit 11 europäischen Partnerländern. 4 Online Plattform Workshops Unternehmens- interne Schulungen Überblick Projektaufbau

SPiCE³ - Ziele des Projektes 5  Steigerung der Energieeffizienz in der chemischen Industrie, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).  Vereinfachter Zugang zu bestehenden Informationen, Instrumenten und Förderprogrammen zur Energieeffizienz im Unternehmen sowie Verbreitung von Best-Case-Szenarien.  Einbeziehung der KMU in bestehende Initiativen und bei der Entwicklung von Energieeinsparinstrumenten sowie Stärkung der Kommunikation zwischen den Akteuren im Bereich Energieeffizienz – Wissensaustausch!  Aufbau einer Kommunikationsplattform und technische Unterstützung.

SPiCE³ - Projektbausteine 6 Die Online Plattform  Informationsbereitstellung zu wichtigen Themen der Energieeffizienz, bspw. neue Initiativen, Erläuterung der verschiedenen Energie- managementsysteme und vieles mehr.  Zusammenfassungen der Workshops und Präsentationen sowie Bereitstellung von Fallbeispiele und Erfolgsgeschichten.  Forum – zum Energieeffizienzaustausch zwischen den Unternehmen.  Online-Tools – zur vereinfachten Ermittlung der Energiekostentreiber im Unternehmen.  Online gegen Ende September 2013.

SPiCE³ - Das Plattform-Design 7 Die Sprachwahl führt direkt in den deutschen Bereich Tool zur Energiekostentreiber- ermittlung im Unternehmen! Die Daten werden vertraulich behandelt! Anmeldebereich zur Forumsnutzung Terminankündigungen Aktuelle News auch über Twitter Automatische Übersetzung Navigationsbereich der Website

SPiCE³ - Die Plattform-Navigation Login BrowsenInteragieren und Einladen Möglichkeit Dokumente herunterzuladen Eigenes Online-Profil 8 Ankunft auf: Nur Browsen möglich! Alle Inhalte außer das Forum sind sichtbar! Keine Möglichkeit Dokumente herunterzuladen! Keine Kommunikations- möglichkeit über das Forum!

SPiCE³ - Quick Guide: Die Tools 9

SPiCE³ - Projektbausteine 10 Die Workshops  Acht kostenfreie Workshops über die gesamte Laufzeit in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden. Der Besuch mehrerer Workshops ist möglich.  Vorträge zu Energieeffizienz, Energiemanagementsystemen, Praxisbeispiele  Präsentationen und Ergebnisse werden auf der Plattform veröffentlicht. Kommende Workshop-Termine  17. Oktober 2013 in Mettmann (Veranstalter: VCI-Landesverband NRW)  23. Oktober 2013 in Ludwigshafen (Veranstalter: VCI-Landesverbände Baden-Württemberg, Hessen und RLP sowie Landesausschuss Saar)  15. November 2013 in München (Veranstalter: VCI-Landesverband Bayern)  22. Januar 2014 in Schkopau (Veranstalter: VCI-Landesverband Nordost)

Dritter Baustein: Unternehmensinterne Schulungen 11 Die unternehmensinternen Schulungen  Hierbei steht interessierten Unternehmen für einen halben Tag kostenfrei ein Energieexperte vor Ort zur Verfügung  Energieexperten sprechen Empfehlungen aus und zeigt Energie- einsparpotentiale auf, welche mit dem Unternehmen gemeinsam ausgewertet werden Vorteile für Unternehmen  Einsparungen im Energiebereich  Informationen über Energieaudits und Energiemanagementsysteme  Beratung über Entlastungsmöglichkeiten in den Bereichen Energie- und Stromsteuer, sowie EEG

Agenda Einführung SPiCE³ Allgemeines zum Projekt Ziele Aufbau 2. Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz Energiewende Energiesteuer-Spitzenausgleich – die neuen Vorgaben EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage 3. Exkurs: Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³

Energiewende - Was ist das?  Die „Energiewende“ ist nicht erst nach Fukushima entworfen worden sondern hat mit dem Energiekonzept der Bundesregierung 2010 ihren Anfang genommen  Nach Fukushima ist die Politik nach dem Beschluss zur Laufzeitverlängerung im Energiekonzept 2050 (Herbst 2010) wieder zum Ausstiegsplan vor dem Energiekonzept zurückgekehrt Aber: Nach dem Ausstiegsbeschluss gab es kein neues Energiekonzept! „Energiekonzept neu“ = Energiekonzept 2010 minus Kernkraft

Energiewende und Energieeffizienz Wo wollen wir hin? Ziele und Zielerreichung

Ziele und Zielerreichungsgrade Energieeffizienz/Energieverbrauch Quelle: Umweltbundesamt

Energiemanagement – Überblick politische Regulierung Energie- management- systeme und Energie- effizienz Energiesteuer- Spitzenausgleich Besondere Ausgleichs- regelung im EEG EU-Energie- effizienzrichtlinie Neu!

Energiesteuer-Spitzenausgleich Energiesteuer-Spitzenausgleich – Hintergrund und neue Regelung ab 2013

Hintergrund Energiesteuer-Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG Erstatteter Betrag = (Volle Stromsteuer – (Rentenversicherungsbeiträge Arbeitgeber Höhe 20,3% - Rentenversicherungsbeiträge Arbeitgeber Höhe 19,5 % - Sockelbetrag von 1000 Euro)) * 0,9 Vereinbarung zwischen Industrie und Bundesregierung lief 2012 aus => Regelung zur Fortsetzung notwendig! => Umfangreiche Diskussion 2011/2012 Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012

KMU MitarbeiterzahlJahresumsatzJahresbilanzsumme Mittleres Unternehmen < 250bis 50 Mio. EURbis 43 Mio. EUR oder  Nicht als KMU gilt ein Unternehmen,  wenn 25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte  direkt oder indirekt  von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts  einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden  ausgenommen, die Anteilseigner sind:  Universitäten, Forschungszentren  institutionelle Anleger, regionale Entwicklungsfonds  Risikokapitalinvestoren mit max. 1,25 Mio. € Investitionsvolumen  autonome Gebietskörperschaften Seite 19 Definition im Sinn der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 (Abl. L 124, 36): und

zu berücksichtigende Unternehmenstypen  verbundenes Unternehmen  ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte  ein Unternehmen stellt Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsgremium  Partnerunternehmen  kein verbundenes Unternehmen  ein Unternehmen/verbundene Unternehmen halten mind. 25% der Stimmrechte oder des Kapitals, es sei denn, es handelt sich um folgende Investoren:  Universitäten, Forschungszentren  institutionelle Anleger, regionale Entwicklungsfonds  Risikokapitalinvestoren mit max. 1,25 Mio. € Investitionsvolumen  autonome Gebietskörperschaften Seite 20 Mitarbeiterzahlen, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen sind zu berücksichtigen!

Vereinfachung für KMUs (Regelverfahren)  Alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz:  Energieaudit entsprechend den Anforderungen der DIN EN , Ausgabe Oktober 2012 oder  Alternatives System gemäß Anlage 2 SpaEfV  Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger  Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten  Bewertung der Einsparpotenziale  Entscheidung der Geschäftsführung über den Umgang mit den Ergebnissen Seite 21

Vereinfachung für KMUs (Einführungsphase 2013 und 2014)  Horizontale Zertifizierung (standortbezogen)  Energieauditbericht gemäß Anlage 1 SpaEfV  Anforderungen gemäß Anlage 2 SpaEfV  Vertikale Zertifizierung (unternehmensbezogen)  Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz +  Ernennung eines Energiebeauftragten +  2013: Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger (Nr. 1 Anlage 2 SpaEfV)  2014: Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten (Nr. 2 Anlage 2 SpaEfV) 2013: 25% und 2014: 60% des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens erfasst Seite 22

Nachweis (Regelverfahren)  Jährliche Bestätigung durch  Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen, die nach dem Umweltauditgesetz tätig werden dürfen oder  Konformitätsbewertungsstellen, die von der nationalen Akkreditierungsstelle für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen akkreditiert sind  Bestätigung auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck (1449) Seite 23

Nachweis (Einführungsphase)  Anforderungen müssen spätestens im Antragsjahr erfüllt sein  Bestätigung durch  Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen, die nach dem Umweltauditgesetz tätig werden dürfen oder  Konformitätsbewertungsstellen, die von der nationalen Akkreditierungsstelle für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen akkreditiert sind  Bestätigung auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck (1449) Seite 24 Knut Milewski - Der neue Spitzenausgleich ab

Entlastung nach § 9b StromStG, § 54 EnergieStG Was bleibt gleich? Kreis der Antrags- berechtigten Antragsfrist Berechnungs- formel Achtung: Änderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung → Absenkung ab dem von 19,6 % auf 18,9 % Spitzenausgleich ab 2013 Seite 25

Entlastungsvoraussetzungen Seite 26  Die Gewährung von Steuerentlastungen setzt voraus, dass zu diesem Zeitpunkt die Tatbestandsvoraussetzungen der Entlastungsnorm erfüllt sind.  Bezogen auf den Spitzenausgleich bedeutet dies:  Vorlage des Nachweises über ein Energiemanagementsystem (Vordruck 1449)  Verwendung des Stroms/der Energieerzeugnisse zu betrieblichen Zwecken  Einstufung als Unternehmen des produzierenden Gewerbes (anhand der Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten)  Versteuerungsnachweis (i.d.R. Rechnung)

EnergieeffizienzRL Energieeffizienzrichtlinie – Vorgaben aus Brüssel

Abwürgen der Konjunktur? absolute Energieverbrauchsvorgaben durch die EeffzRL „Jeder Mitgliedstaat legt ein indikatives nationales Energieeffizienzziel fest […]. Bei der Festlegung dieser Ziele berücksichtigen die Mitgliedstaaten Folgendes: der Energieverbrauch der Union im Jahr 2020 darf nicht mehr als 1474 Mio. t RÖE an Primärenergie oder nicht mehr als 1078 Mio. t RÖE an Endenergie betragen.“ (Art. 3, Energieeffizienz-RL) VCI-Prognose für 2030: Produktion wächst um ca. 40 % Absoluter Energieverbrauch steigt um ca. 8 % = + 0,4 % Energieverbrauch p.a. 4 Energieverbrauchs-Cap für 2020 kann für die chemische Industrie zur Wachstumsbremse werden!

Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme (Art. 7) Gefahren Mitgliedstaaten verpflichten ihre Energieversorger dazu, jährlich mindestens 1,5% des jährlichen Gesamtenergieverkaufsvolumens (berechnet als Durchschnitt des Gesamtenergieverkaufsvolumens der Jahre ) durch Maßnahmen bei den Endverbrauchern einzusparen Ausnahmen zugelassen  Mindestverpflichtung beträgt 1,125% p.a. 5 Energieversorger werden Kosten für Maßnahmen auf die Energiepreise umlegen  Energiepreise steigen mglw. weiter an

Energieeffizienz-Verpflichtungssysteme (Art. 7) Chancen 6 Ausnahmemöglichkeit (Art. 7 Abs. 9): Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, nicht die Energie- versorger zu verpflichten, sondern erfüllen das 1,5%-Ziel durch andere Maßnahmen wie u.a.: -Energie- bzw. CO 2 -Steuern -finanzielle Anreize oder freiwillige Vereinbarungen, die zu mehr Energieeffizienz führen  z.B. EnergiesteuerspitzenausgleichEnergiesteuerspitzenausgleich  z.B. Förderprogramme für Gebäudeeffizienz -höhere Energieeffizienzstandards für Produkte oder neue Energiekennzeichnungsschemata -Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für mehr Energieeffizienz BMWi hat bereits signalisiert, von Art. 7 Abs. 9 Gebrauch machen zu wollen  Chemische Industrie kann bei der nationalen Umsetzung von Art. 7 profitieren!

Energieaudits (Art. 8) MS sollen Anreiz- und Fördersysteme für Energieaudits in KMUs einführen => verschiedene Fördermittel existieren bereits Verpflichtung großer Unternehmen zu Energieaudits mind. alle vier Jahre, können von In-House-Experten durchgeführt werden Mitgliedstaaten können Anreiz- und Fördersysteme für die Umsetzung der Empfehlungen von Energieaudits oder für ähnliche Maßnahmen einführen

Energiemanagementsysteme (Art. 8) (1) „Um die hohe Qualität der Energieaudits und Energiemanagementsysteme zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Anhangs VI transparente und nichtdiskriminierende Mindestkriterien für Energieaudits auf.“ (2) „Die Mitgliedstaaten weisen KMU auch über ihre jeweiligen Verbände auf konkrete Beispiele dafür hin, wie ihre Unternehmen von Energiemanagementsystemen profitieren könnten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Förderung des Austauschs bewährter Verfahren in diesem Bereich.“„Die Mitgliedstaaten weisen KMU auch über ihre jeweiligen Verbände auf konkrete Beispiele dafür hin, wie ihre Unternehmen von Energiemanagementsystemen profitieren könnten.

Mindestkriterien für Energieaudits einschließlich derjenigen, die als Teil von EMS durchgeführt werden (Anhang VI) Die Energieaudits nach Artikel 8 stützen sich auf folgende Leitlinien: Sie basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und den Lastprofilen (für Strom). Sie schließen eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden und Betriebsabläufen oder Anlagen Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt einfache Amortisationszeiten verhältnismäßig und repräsentativ Audits müssen detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern.

Erneuerbare Energien Gesetz Besondere Ausgleichsregel im EEG: Entlastung von der EEG-Umlage

Entwicklung der EEG-Umlage €/MWh

Belastung der chemischen Industrie steigt 2013 um knapp 50 % - trotz Härtefallregelung 36 EEG-Mehrkosten mit und ohne Härtefallregelung in Millionen Euro + 50 % Umlage 2013: Annahme 5,277 ct/kWh

Entlastung von der EEG-Umlage: Anforderungen an Unternehmen im Rahmen der Besondere Ausgleichsregelung Unternehmen/Unternehmensteile des verarbeitenden Gewerbes oder des Bergbau Anspruchsberechtigte > 1GWh an einer Abnahmestelle im Jahr Stromverbrauch Stromkosten bezogen auf Bruttowertschöpfung mindestens 14% Stromintensität Ab einem Verbrauch von 10 GWh im Jahr: Nachweis eines EnMS (ISO oder EMAS nach (EG) Nr. 761/2001 Energie- managementsystem

Entlastung von der EEG-Umlage Die EEG-Umlage wird begrenzt… …für den Stromanteil über 1 bis einschließlich 10 Gigawattstunden auf 10 Prozent (2013: 5,277 €/MWh) …für den Stromanteil über 10 bis einschließlich 100 Gigawattstunden auf 1 Prozent (2013: 0,5277 €/MWh) …für den Stromanteil über 100 Gigawattstunden auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt oder Beispiel EEG-Zahlung bei 10 GWh Stromverbrauch: 5.027€ statt €

Agenda Einführung SPiCE³ Allgemeines zum Projekt Ziele Aufbau 2. Politische Rahmenbedingung Energieeffizienz Energiewende Energiesteuer-Spitzenausgleich – die neuen Vorgaben EU-EnergieeffizienzRL Ausnahmen von der EEG-Umlage 3. Exkurs: Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³

Exkurs: Nachhaltigkeitsinitiative der Chemie Vorstellung der Chemie³-Initiative  Allgemeine Daten und Fakten  Ziele der Initiative  Die Leitlinien 40

Chemie³ - Allgemeine Daten und Fakten  Unter dem gemeinsamen Dach Chemie³ machen sich der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) stark für eine nachhaltige Entwicklung.  Im Dialog mit wichtigen Stakeholdern (Politik, Umweltverbände, Kirchen und viele mehr) treiben die Allianzpartner die Nachhaltigkeit in ihrer Branche voran.  Die Nachhaltigkeit der Branche soll durch die Zusammenführung der Dimensionen: Soziales, Ökologisches und Ökonomisches gesteigert werden.  Ansprechpartner im VCI sind Herr Bischof und Herr Koch. 41

 Ziel ist es, die Nachhaltigkeit als Leitbild innerhalb der Branche zu verankern.  Der Schutz von Mensch und Umwelt sowie der Einsatz für gute und faire Arbeitsbedingungen sind die Grundprinzipien des Handelns. Beispielhaft hierfür stehen das Responsible-Care-Programm und die Chemie-Sozialpartnerschaft.  Innovationen der chemischen Industrie leisten einen wichtigen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen.  Eine nachhaltige Entwicklung ist somit nicht nur eine Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen, sondern auch eine Zukunfts- strategie der Chemiebranche, die wirtschaftlichen Erfolg mit sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Verträglichkeit verbindet. 42 Chemie³ - Ziele und Inhalt des Projektes

43 Chemie³ - Die Leitlinien Strategie OperationalisierungKommunikation

Konkrete Schritte 44  Online-Service-Plattform Nachhaltigkeit mit Tools, z.B. für einen Nachhaltigkeitscheck im Unternehmen, Leitfäden und Best- Practice-Beispiele entwickelt.  Auch sollen Info-Veranstaltungen und Experten-Workshops zur Erarbeitung von Tools stattfinden.  Projekt soll sich an den Bedürfnissen der Mitgliedsunternehmen orientieren, durch: Experten-Workshops mit Firmenvertretern zur „Hebung“ vorhandenen Wissens in der Branche Identifizierung von Branchen-Handlungsfeldern durch die Gremien Pilotprojekt mit KMU

45 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt