Vergatterung zum Abitur - Über die Regeln und Rahmenbedingungen der Abiturprüfung.

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 Präsentation transkript:

Vergatterung zum Abitur - Über die Regeln und Rahmenbedingungen der Abiturprüfung

Vergatterung zum Abitur 1.Zulassung zum Abitur 2.Gesamtqualifikation und Abschlussnote 3.Abiturprüfungen 4.Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlung 5.Wiederholung der Abiturprüfung Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium

1.Zulassung zum Abitur Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium Abweichende Regel bei APOGOSt C (letzter G9-Jahrgang): Einbringung von 32 Kursen: 6 Defizite, davon höchstens 3 Lk-Defizite Einbringung von Kursen: 7 Defizite, davon höchstens 3 Lk-Defizite

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 2.Gesamtqualifikation und Abschlussnote Abweichende Regel bei APOGOSt C (letzter G9-Jahrgang): Einbringung von 32 – 34 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 2.Gesamtqualifikation und Abschlussnote

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 3.Abiturprüfungen Übersicht zum Ablauf

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 3.Abiturprüfungen Bestehen der Abiturprüfungen Alle Abiturfächer werden fünffach gewertet. Es müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. (max. 300 Punkte möglich) In mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem LK – müssen bei fünffacher Wertung mindestens 25 Punkte erreicht werden.

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 3.Abiturprüfungen Nachprüfungen im 1. bis 3. Abiturfach werden angesetzt, wenn  die Ergebnisse in den schriftlichen Arbeiten um vier oder mehr Punkte der einfachen Wertung vom Durchschnitt der Punkte abweichen, die im jeweiligen Prüfungsfach in den vier Kursen der Qualifikationsphase erreicht wurden (sog. Abweichungsprüfung)  die Mindestbedingungen für den Abiturbereich (100 Punkte) oder für einzelne Abiturfächer (25 Punkte) nicht erfüllt sind. (sog. Bestehensprüfung)  man die Bewertung in einem Fach oder die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessert möchte, kann man sich freiwillig zu einer Nachprüfung melden (sog. freiwillige Nachprüfung) Verhältnis von Nachprüfung zur schriftlichen Prüfung: 1:2

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 4. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlung Rücktritt  Freiwilliger Rücktritt vor Zulassungsbescheid, falls Höchstverweildauer (max. 4 Jahre) noch nicht erreicht  Wiederholung der Q2 mit sofortiger Teilnahme am Unterricht der Jg. Q1.2  Rücktritt nach Zulassungsbescheid gilt als nicht bestandene Abiturprüfung  Teilnahme an der Abiturprüfung im nächsten Durchgang gilt als Wiederholungsprüfung (keine weitere Wdh. möglich!)  Rücktrittsabsichten sind in jedem Fall schriftlich vorzulegen! 

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 4.Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlung Erkrankung  bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil  Recht/Pflicht auf Nachholen des versäumten Prüfungsteils (Nachschreibetermin)  Bei krankheitsbedingtem Abbruch eines bereits begonnenen Prüfungsteils  Keine Wertung der erbrachten Leistungen bis Eintritt der Krankheit bei dieser Prüfung, sondern…  Recht/Pflicht auf Wiederholung dieses Prüfungsteils (Nachschreibetermin)  Nachweispflicht der Erkrankung  Unverzüglicher Anruf und Vorlage eines ärztlichen Attests 

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 4.Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlung Versäumnis  entschuldigtes Versäumnis (Attestvorlage!)  Recht/Pflicht auf Nachholen fehlender Prüfungsteile  unentschuldigtes Versäumnis  versäumte Teilleistung (z.B. die einzelne Klausur) wird mit „ungenügend“ gewertet  Verspätung (ohne ärztliches Attest)  versäumte Teilleistung wird mit „ungenügend“ gewertet  verkürzte Bearbeitungszeit

Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium 4.Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlung Täuschungshandlung  Täuschungshandlungen, die während der laufenden Prüfung oder bei der anschließenden Korrektur festgestellt werden  Folgen in Abhängigkeit des Schweregrades Beispiele:  das Mitbringen eines Spickzettels in den Prüfungsraum, auch wenn dieser nicht verwendet wird, ist eine Täuschungshandlung.  das Mitführen eines Handys oder anderen mobilen Datenträgers ist bereits ein Täuschungsversuch.  mögliche Folgen:  betroffene Prüfungsteile werden mit „ungenügend“ bewertet bei Fortsetzung der betroffenen Prüfung  Ausschluss von der Prüfung und Bewertung mit „ungenügend“  Ausschluss von weiteren Prüfungen  Täuschungshandlungen, die erst später (bis zu zwei Jahren nach Erhalt des Abiturzeugnisses) festgestellt werden  bei einem besonders schweren Fall wird die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklärt.

5. Wiederholung der Abiturprüfung Die Oberstufe am Goethe-Gymnasium Nicht bestandene erste Abiturprüfung  Wiederholung der Jgst. Q2 mit Neuwertung  Zulassung muss im Wiederholungsjahr neu erreicht werden, sonst keine Teilnahme an der Abiturprüfung mehr möglich  Umwahl 3. / 4. Abiturfach möglich Wiederholte Abiturprüfung nicht bestanden  kein weiterer Versuch möglich Eine bereits bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden.