Integrative Beschulung im Landkreis Goslar Im lfd. Schuljahr werden im Landkreis Goslar 117 Kinder integrativ und 7 kooperativ beschult. Seit Jahren ist.

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 Präsentation transkript:

Integrative Beschulung im Landkreis Goslar Im lfd. Schuljahr werden im Landkreis Goslar 117 Kinder integrativ und 7 kooperativ beschult. Seit Jahren ist ein Arbeitskreis Förderschulen installiert, in dem alle Schulleitungen (mit Ausnahme der Privatschulen) der Förderschulen, die Stadt Goslar, der Kreiselternrat, Vertreter von ERIK, Nds. Landesschulbehörde, Lebenshilfe und der Landkreis vertreten sind. Im Rahmen von Schulleitungsdienstbesprechungen werden die kreiseigenen Schulen regelmäßig auch über das Thema Integration / Inklusive Schule informiert. 1 FB 4 November 2012

Klärungsbedarf des Schulträgers zur Umsetzung Welche Kapazitäten müssen in den Förderschulen aufgrund des Anwahlverhaltens ab 2013/14 bzw. in den Folgejahren noch vorgehalten werden? Wie hoch wird der Finanzaufwand zur Herstellung der Barrierefreiheit für die Schulträger? Welche Gebäude können zentrale Funktionen übernehmen? Für welche Förderschwerpunkte müssen Schwerpunktschulen eingerichtet werden? 2 FB 4 November 2012

Ausgangssituation Förderschulen – mit Ausnahme des Primarbereichs der FöS „L“ – bleiben bestehen, um die Wahl des bestgeeigneten Lernorts sicherzustellen. Die Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bedeutet nicht den verpflichtenden Besuch einer Förderschule. Welche Schulform die Schüler/innen künftig besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten. 3 FB 4 November 2012

Kapazitäten in Förderschulen Zum ist die Förderschule „L“ in Clausthal-Zellerfeld (Calvör- Schule) auf Grund massiv zurückgegangener Schülerzahlen geschlossen worden. Einige Schüler/innen haben sich für die weitere Beschulung für die Integrationsklasse an der HRS Cl.-Zellerfeld entschlossen. Die Mehrheit besucht ab diesem Schuljahr die Pestalozzi-Schule in Goslar bzw. die Eichenbergschule in Bad Harzburg. Eine Aufgabe eines weiteren bestehenden Schulstandortes (Bad Harzburg, Goslar, Seesen, Vienenburg) kann mittel- bis langfristig nicht ausgeschlossen werden. Solange eine adäquate und qualitativ hochwertige Beschulung in den bestehenden Förderschulen möglich ist, werden die Standorte aus heutiger Sicht nicht aufgegeben. 4 FB 4 November 2012

Finanzaufwand für die Schulträger Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Erklärung: Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Schulen, zum Austausch mit allen in Schule Beteiligten sowie zu den Inhalten, den Methoden und den Medien des Unterrichts, um eine umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Zur baulichen Umgestaltung aller Schulen in inklusive Schulen wurde den Kommunen eine Übergangsfrist bis zum eingeräumt. Die sukzessive Umsetzung ermöglicht es, den entstehenden Investitionsaufwand zu steuern und ggf. zu verringern. 5 FB 4 November 2012

Barrierefreiheit in kreiseigenen Schulen Der Landkreis hat bereits in den letzten Jahren bei Umbaumaßnahmen darauf geachtet, dass eine Barrierefreiheit hergestellt wird. Derzeit laufen Planungen, in welchem Zeitraum und mit welchem Finanzaufwand alle Schulen barrierefrei hergestellt werden können. Z. Zt. wird davon ausgegangen, dass die Übergangsfrist bis 2018 voll ausgeschöpft wird. Erste Schätzungen sehen ein Investitionsvolumen von rd. 3,5 Mio € vor. 6 FB 4 November 2012

Barrierefreiheit in kreiseigenen Schulen Auf Grund baulicher Gegebenheiten (z. B. Hanglagen) kann es dazu kommen, dass nicht alle Räume innerhalb eines Gebäudes erreichbar sein werden. Die notwendigsten Funktionsräume sind hiervon nicht betroffen. Ab ist für inklusive Schulen ohne Einschränkung der für sie jeweils nötige Mindeststandard zu gewährleisten. Die Schulen werden bei Bedarf im Einzelfall so ausgestattet, dass diese von Schüler/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung barrierefrei besucht werden kann. 7 FB 4 November 2012

Weitere Vorgehensweise Enge Abstimmung mit den Schulleitungen und der Nds. Landesschulbehörde (NLSchB). Begleitung durch den Arbeitskreis Förderschulen. Ggf. Meldung der Schwerpunktschulen an die NLSchB. Regelmäßige Information über den Sachstand im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport. Beobachtung der Entwicklung des Elternwillens und der sich daraus ergebenden Schülerbewegungen. Rechtzeitige und regelmäßige Abstimmung mit den Trägern der Grundschulen, in welchem Umfang dort eine inklusive Beschulung erfolgt (zu erwartende Folgemaßnahmen in den Sekundarschulen) November FB 4