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06.11.20121 Stadt Langelsheim Informationsveranstaltung zum Thema Entwicklung und zukünftige Struktur der Grundschulen in der Stadt Langelsheim 06.11.2012.

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Präsentation zum Thema: "06.11.20121 Stadt Langelsheim Informationsveranstaltung zum Thema Entwicklung und zukünftige Struktur der Grundschulen in der Stadt Langelsheim 06.11.2012."—  Präsentation transkript:

1 06.11.20121 Stadt Langelsheim Informationsveranstaltung zum Thema Entwicklung und zukünftige Struktur der Grundschulen in der Stadt Langelsheim 06.11.2012

2 Stadt Langelsheim 2 Zukunft der Grundschulen Schuljahr / Klasse 2012/20132013/20142014/20152015/20162016/20172017/20182018/2019 1 56355232393537 2 43563552323935 3 38435635523239 4 41384356355232 gesamt 178172186175158 143 Grundschule Langelsheim (Stadtteile Langelsheim und Bredelem)

3 06.11.2012 Stadt Langelsheim 3 Zukunft der Grundschulen Schuljahr / Klasse 2012/20132013/20142014/20152015/20162016/20172017/20182018/2019 1 71112810711 2 97 128107 3 13971112810 4 12139711128 gesamt 41403938413736 Grundschule Lautenthal/Wolfshagen im Harz (Stadtteil Lautenthal)

4 06.11.2012 Stadt Langelsheim 4 Zukunft der Grundschulen Schuljahr / Klasse 2012/20132013/20142014/20152015/20162016/20172017/20182018/2019 1 201226813 15 2 201226813 3 515201226813 4 105152012268 gesamt 50527366596049 Grundschule Lautenthal/Wolfshagen im Harz (Stadtteil Wolfshagen im Harz)

5 06.11.2012 Stadt Langelsheim 5 Zukunft der Grundschulen Schuljahr / Klasse 2012/20132013/20142014/20152015/20162016/20172017/20182018/2019 1 16 15 1314 2 1116 15 13 3 171116 15 4 16171116 15 gesamt 60 5963625957 Grundschule Astfeld (Stadtteil Astfeld)

6 06.11.2012 Stadt Langelsheim 6 Bevölkerungsentwicklung 2001 - 2012 2001 – 2011 jeweils Stand: 31.12. / 2012 Stand: 31.03.2012 2015 2020

7 06.11.2012 Stadt Langelsheim 7 Bevölkerungsgruppe 5 - 15 Jahre 2015 2020

8 06.11.2012 Stadt Langelsheim 8 Bevölkerungsrückgang der 5 - 15jährigen

9 06.11.2012 Stadt Langelsheim 9 Bevölkerungsrückgang in % Lt. Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes erwartet die Stadt Langelsheim bis zum Jahr 2018 einen Bevölkerungsrückgang in Höhe von 10%, dabei ist insbesondere die Altersgruppe von fünf bis fünfzehn Jahren mit minus 27% überproportional betroffen. 2015 2020

10 06.11.2012 Stadt Langelsheim 10 Schulorganisatorische Entscheidungen Gemäß § 106 Absatz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sind die Schul- träger verpflichtet, Schulen zusammenzulegen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Bei schulorganisatorischen Entscheidungen hat der Schulträger gemäß § 106 Absatz 5 i.V.m. § 106 Absatz 9 Satz 1 Nr. 2 NSchG und der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) insbesondere die Größe von Schulen unter Beachtung der Erfordernisse eines differenzierten Unterrichts zu berücksichtigen sowie die Vorgaben zur Festlegung von räumlichen Bereichen, auf die sich das Bildungsangebot am Schulstandort bezieht (Einzugsbereich), einzuhalten. Als Mindestgröße einer Grundschule gilt gemäß § 4 Absatz 1 SchOrgVO grundsätzlich eine Einzügigkeit (eine Klasse/Lerngruppe je Schuljahrgang). Abgewichen werden darf hiervon nur, wenn andernfalls die Schulwege wesentlich ungünstiger werden. Eine Einzügigkeit an den Schulstandorten ist zumindest in den Stadtteilen Lautenthal und Wolfshagen im Harz nicht mehr gewährleistet.

11 06.11.2012 Stadt Langelsheim 11 Schulorganisatorische Entscheidungen Die Einzugsbereiche der Grundschulen legen die Schulträger fest (§ 63 Absatz 2 NSchG, § 5 SchOrgVO), wobei das Gebiet des Schulträgers nicht überschritten werden soll. Die Festlegung der Einzugsbereiche erfolgte durch die Schulbezirks- satzung vom 18.06.2009, die zu gegebener Zeit an die neuen Gegebenheiten noch anzupassen wäre. Bei schulorganisatorischen Entscheidungen nach § 106 Absatz 1 - 3 hat der Schulträger gem. § 106 Absatz 5 Nr. 2 das Interesse der Erziehungsberechtigten, das vom Schulträger zu ermitteln ist, zu berücksichtigen.

12 06.11.2012 Stadt Langelsheim 12 Inklusion Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule Das Gesetz beinhaltet für den Schulträger folgende wesentliche Aspekte: - Alle Schulen sind grundsätzlich inklusiv - Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.08.2012; es ist erstmals im Schuljahr 2013/2014 für Schüler/innen anzuwenden, die die 1. (oder 5. Klasse) besuchen - Ab August 2018 ist jede Schule inklusiv, alle Schulen müssen grundsätzlich jeden Schüler beschulen

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