Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb,
I. Beispiele: 1. Honorar-Fall: Anwalt übernimmt Strafverteidigung im Fall des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln, Akteninhalt belegt ausschließlich Einkünfte aus Betäubungsmittelhandel. Beschuldigter bezahlt Anwalt mit Koffer voll Bargeld.
I. Beispiele: 2. Mandantengeld-Fall: Aufsehenerregender Fall des Wirtschaftsbetruges, 500 Millionen Euro Schaden, Geschäftsführer in Untersuchungshaft, Ehefrau kommt zu Rechtsanwalt / Notar und bittet darum, Anderkonto einzurichten, um darauf Geld von einem Konto aus der Schweiz überweisen zu dürfen.
II. Straftatbestand Geldwäsche 1.Rechtsgut 2.Geeignete Vortat 3.Vermögensgegenstand aus krimineller Vortat 4.„Wäschehandlung“ 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit
II. Straftatbestand Geldwäsche 1.Rechtsgut a.Internationaler Wirtschafts- und Warenverkehr b.Staatliche Rechtspflege / innere Sicherheit c.Opfer von Straftaten Relevanz: Einziehung der Geldwäschegegenstände zugunsten des Landes oder der Opfer?
II. Straftatbestand Geldwäsche 2.Vortat (gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2005/60/EG = „schwere Straftaten“) Terrorismus Organisierte Kriminalität Korruption Diverse Straftaten mit erhöhter Strafandrohung (in der Regel wegen gewerbsmäßigem oder ähnlichem Handeln) Problem: Kann Täter der Vortat Geldwäsche begehen?
II. Straftatbestand Geldwäsche 3.Vermögensgegenstände aus Vortat Geld, sonstige Wertsachen, Grundstücke, Beteiligungen an Gesellschaften, „Buchgeld“ (zum Beispiel Forderungen gegen Banken) Probleme: Vermischung mit legalem Vermögen Surrogate Ersparte Aufwendungen
II. Straftatbestand Geldwäsche 4.Geldwäschehandlung, Tatobjekt „Herkunft oder Fundort verschleiern oder verheimlichen“ = Zugriff der Strafverfolgungsbehörden wird konkret erschwert „ Transfer“ = Wechsel des Gewahrsams am Gegenstand
II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Artikel 1 Absatz 5: Feststellung aufgrund objektiver Umstände möglich Leichtfertigkeit hinsichtlich der Vortat Vorsatz auf den restlichen Tatbestand
II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Indizien Beispiel 1: Bargeld = Betäubungsmittelgeschäfte erfolgen regelmäßig bar. Stückelung der Geldscheine? Keine andere Einkommensquelle erkennbar. Empfehlung von Strafverteidigern: keine Annahme von Bargeld in größeren Summen!
II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Indizien Beispiel 2: Krimineller Sachverhalt in Medien allgemein bekannt. Kein wirtschaftlicher Hintergrund für Notar- Anderkonto erkennbar.
II. Straftatbestand Geldwäsche 6.Besonderheit für Rechtsanwälte und Notare Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt / Notar Einschränkung der Berufsausübung? Konsequenz : Strafbarkeit nur bei „sicherer Kenntnis der Vortat“ (Beispiel 1?) Artikel 23 Absatz 3 in 2005/60/EG: Keine Pflicht zu Meldung von Verdachtsfällen im Rahmen der Beratungstätigkeit (Beispiel 1, 2?) Rechtsanwälte und Notare sind zur Verschwiegenheit verpflichtet: Geheimnisverrat durch Weitergabe der Informationen?
III. Verfahren bei Verdachtsanzeigen Kontrolle der Kontobewegungen in Finanzdienstleistungsinstituten durch Computerprogramme. Bei Auffälligkeiten Einzel-Monitoring. Bei Verdacht unverzügliche Mitteilung an Ermittlungsbehörden (meist Landeskriminalämter) beziehungsweise Berufskammer, Verbot der Mitteilung an Auftraggeber. Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, Transaktion innerhalb von 2 Arbeitstagen zu stoppen.
IV. Folgen von Pflichtverletzungen nach dem Geldwäschegesetzt Artikel 39 der Richtlinie 2005/60/EG: „wirksame, abschreckende Sanktionen“! In Deutschland Bußgelder bis ,- Euro Unangenehme Nebenfolgen: Durchsuchung, eventuell Beschlagnahme
V. Relevanz der Geldwäsche 1.Umsatz (geschätzt) Global: – ,- USD jährlich – 2 – 5 % der weltweiten Wirtschaftsleistung Deutschland: – Euro jährlich
IV. Relevanz der Geldwäsche 2. Strafverfahren in Deutschland (Jahr 2008) Ermittlungsverfahren insgesamt: 6,1 Millionen Davon geeignete Vortaten für Geldwäsche: ca. 1 Millionen Geldwäsche: Strafverfahren Hehlerei: Strafverfahren Dunkelziffer? Es gibt noch viel zu tun! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!