Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb, 16.04.2010.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Virtual Communities in der Finanzbranche Wertpapierhandelsgesetz, Insiderhandel und Virtual Community Potsdam Gruppe 10: Fischer und Schäfer.
Advertisements

Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2008/2009
Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen
H ä ndler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz f ü r das besch ä digte Fahrrad. ( Wer will was von wem ) Eine m ö gliche Anspruchsgrundlage k ö
RB über die Stellung des Opfers im Strafverfahren Allgemeine Zielsetzung: Allgemeine Zielsetzung: Hohes Schutzniveau für Opfer von Straftaten unabhängig.
Geldwäsche - was ist das?
Rechtschutzversicherung. Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe.
STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160)
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
Steueroasen Daniela Ziegler.
Wirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 3. Sanktionen
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
LANDES- PRÄVENTIONS- TAG M-V 2015 „Sicheres Wohnen – Aufgabe der Polizei?“ Schwerin, Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern.
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Info-Veranstaltung der Grünen Jugend Kreis Vulkaneifel, Mittwoch, in Daun Karl-W. Koch, Dipl. Ing. (chem.), Mehren Drogen legalisieren?
Diebstahl und Unterschlagung Problem: Alles schon bekannt? Repetitio mater studiorum est.
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Die steuerlichen Auswirkungen einer Unternehmensübertragung.
Pflichten der Makler nach dem Geldwäschegesetz Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier,
UNIVOX Umwelt Dezember 2015 gfs-zürich, Markt- & Sozialforschung Dr. Andreas Schaub.
Mexiko Erdkunde Referat von: Carlo Seelinger, Nico Diemert, Simon Gehrlein, Simon Geisser.
Umsatz mit Patentlizenzen: Über ,- € Jährlich über Patent- anmeldungen weltweit Anteil der immateriellen Vermögenswerte.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Auftrag (1) qAuftrag, mandatum qDefinition: Auftrag ist Geschäftsbesorgung für einen anderen auf dessen Rechnung l.
Einzelunternehmen von Gabriele & Alisa. Gliederung Allgemeines Wie gründe ich ein Einzelunternehmen? Vor- und Nachteile Beispiel Quellen.
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Handwerkskammer des Saarlandes Veranstaltung „ Betriebsübergabe erfolgreich planen“ Losheim, 6. Juni 2011 Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung.
Modifikationen des Schadenersatzrechts Michaela Windisch-Graetz.
CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin Mai INHALTSVERZEICHNIS IOUTBOUND-SZENARIO IIRECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG IIIDOPPELFUNKTIONEN.
Untreue, § 266. Einleitung Was fällt Ihnen ein, wenn man Ihnen eine Norm aus dem StGB vorstellt und hinzufügt, sie sei verfassungsgemäß? Fällt Ihnen nichts.
1 Lerneinheit 8 – C.Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte § 11Darlehens- und Sachdarlehensvertrag, §§ 488 ff., 607 ff.; Finanzierungshilfen.
Befragung zu kriminalpolitischen Einstellungen Jurastudierender Vorlesung Strafrecht BT I im SS 2011 Prof. Dr. Jörg Kinzig Lehrstuhl für Strafrecht und.
Deutscher Forstwirtschaftsrat Alles im Fluss Forstreformen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Stefan Nüßlein Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates.
DSO Buff Guide Vorgestellt im DSO-Talk vom by Boerben (Goldenau) v. 1.0.
GELDWÄSCHE KWT OÖ, GELDWÄSCHE  Ausblick auf die (voraussichtlichen) Änderungen durch die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie  Überlegungen zu Präventionsmaßnahmen.
Gemeinderat TOP A 7 – 3. Finanzzwischenbericht 2013 (Stand )
Übungen im Strafrecht II FS 2016 Fall 1: Prof Dr. Summers Materieller Teil.
WAS KANN MEINE LOKALE ADVENTGEMEINDE TUN, UM ZU HELFEN?
Bestes Girokonto jetzt eröffnen Die EU forderte schon vor vielen Jahren, dass allen EU-Bürgern der Weg freigemacht werden sollte für die Eröffnung eines.
Die dornenvolle Durchsetzung der Abgabeverbote an Minderjährige Erfahrungen und Massnahmen im Kanton Bern. Regierungsstatthalter Alec v.Graffenried Bern.
Dialog zwischen Handwerk und Politik Was haben die Fraktionen des Landtags zur Lösung diverser Probleme des Handwerks in der abgelaufenen Legislaturperiode.
1 Lerneinheit 10 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung.
29.April 2013 Dr Péter Darák Universität Heidelberg/HCA Curt und Heidemarie Engelhorn Palais Grundsätze des Verwaltungverfahrens unter dem Einfluss des.
Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24
Eine Ökonomie für 1 % oder Eine Ökonomie für 99% ?
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Geldwäsche, § 261.
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
7. Tag der freien Berufsbetreuer
Unternehmensstrafrecht
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Kindersoldaten Von Lino Günther
Kundenidentifikation gem. § 6 FM-GwG
Die Brücke-Stiftung Eingliederungshilfswerk Hannover
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Juristenausbildung und juristische Berufe in Deutschland
Die Lehre von den Konkurrenzen
Wir helfen Kriminalitätsopfern
Aufbau einer unfallversicherungsvertraglichen Klausur
Geldwäsche Nach Nine-Eleven:
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Grundstücksrecht Falllösung 4.
polis aktuell 2/2019: Musik und Menschenrechte
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Grundlagenwissen für Aufsichtsräte Fortbildungsangebote des vdw Sachsen Dozententeam: Rechtsanwalt Jörg-Dieter Battke Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
 Präsentation transkript:

Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zagreb,

I. Beispiele: 1. Honorar-Fall: Anwalt übernimmt Strafverteidigung im Fall des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln, Akteninhalt belegt ausschließlich Einkünfte aus Betäubungsmittelhandel. Beschuldigter bezahlt Anwalt mit Koffer voll Bargeld.

I. Beispiele: 2. Mandantengeld-Fall: Aufsehenerregender Fall des Wirtschaftsbetruges, 500 Millionen Euro Schaden, Geschäftsführer in Untersuchungshaft, Ehefrau kommt zu Rechtsanwalt / Notar und bittet darum, Anderkonto einzurichten, um darauf Geld von einem Konto aus der Schweiz überweisen zu dürfen.

II. Straftatbestand Geldwäsche 1.Rechtsgut 2.Geeignete Vortat 3.Vermögensgegenstand aus krimineller Vortat 4.„Wäschehandlung“ 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit

II. Straftatbestand Geldwäsche 1.Rechtsgut a.Internationaler Wirtschafts- und Warenverkehr b.Staatliche Rechtspflege / innere Sicherheit c.Opfer von Straftaten Relevanz: Einziehung der Geldwäschegegenstände zugunsten des Landes oder der Opfer?

II. Straftatbestand Geldwäsche 2.Vortat (gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2005/60/EG = „schwere Straftaten“) Terrorismus Organisierte Kriminalität Korruption Diverse Straftaten mit erhöhter Strafandrohung (in der Regel wegen gewerbsmäßigem oder ähnlichem Handeln) Problem: Kann Täter der Vortat Geldwäsche begehen?

II. Straftatbestand Geldwäsche 3.Vermögensgegenstände aus Vortat Geld, sonstige Wertsachen, Grundstücke, Beteiligungen an Gesellschaften, „Buchgeld“ (zum Beispiel Forderungen gegen Banken) Probleme: Vermischung mit legalem Vermögen Surrogate Ersparte Aufwendungen

II. Straftatbestand Geldwäsche 4.Geldwäschehandlung, Tatobjekt „Herkunft oder Fundort verschleiern oder verheimlichen“ = Zugriff der Strafverfolgungsbehörden wird konkret erschwert „ Transfer“ = Wechsel des Gewahrsams am Gegenstand

II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Artikel 1 Absatz 5: Feststellung aufgrund objektiver Umstände möglich Leichtfertigkeit hinsichtlich der Vortat Vorsatz auf den restlichen Tatbestand

II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Indizien Beispiel 1: Bargeld = Betäubungsmittelgeschäfte erfolgen regelmäßig bar. Stückelung der Geldscheine? Keine andere Einkommensquelle erkennbar. Empfehlung von Strafverteidigern: keine Annahme von Bargeld in größeren Summen!

II. Straftatbestand Geldwäsche 5.Vorsatz beziehungsweise Leichtfertigkeit Indizien Beispiel 2: Krimineller Sachverhalt in Medien allgemein bekannt. Kein wirtschaftlicher Hintergrund für Notar- Anderkonto erkennbar.

II. Straftatbestand Geldwäsche 6.Besonderheit für Rechtsanwälte und Notare Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt / Notar Einschränkung der Berufsausübung? Konsequenz : Strafbarkeit nur bei „sicherer Kenntnis der Vortat“ (Beispiel 1?) Artikel 23 Absatz 3 in 2005/60/EG: Keine Pflicht zu Meldung von Verdachtsfällen im Rahmen der Beratungstätigkeit (Beispiel 1, 2?) Rechtsanwälte und Notare sind zur Verschwiegenheit verpflichtet: Geheimnisverrat durch Weitergabe der Informationen?

III. Verfahren bei Verdachtsanzeigen Kontrolle der Kontobewegungen in Finanzdienstleistungsinstituten durch Computerprogramme. Bei Auffälligkeiten Einzel-Monitoring. Bei Verdacht unverzügliche Mitteilung an Ermittlungsbehörden (meist Landeskriminalämter) beziehungsweise Berufskammer, Verbot der Mitteilung an Auftraggeber. Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, Transaktion innerhalb von 2 Arbeitstagen zu stoppen.

IV. Folgen von Pflichtverletzungen nach dem Geldwäschegesetzt Artikel 39 der Richtlinie 2005/60/EG: „wirksame, abschreckende Sanktionen“! In Deutschland Bußgelder bis ,- Euro Unangenehme Nebenfolgen: Durchsuchung, eventuell Beschlagnahme

V. Relevanz der Geldwäsche 1.Umsatz (geschätzt) Global: – ,- USD jährlich – 2 – 5 % der weltweiten Wirtschaftsleistung Deutschland: – Euro jährlich

IV. Relevanz der Geldwäsche 2. Strafverfahren in Deutschland (Jahr 2008) Ermittlungsverfahren insgesamt: 6,1 Millionen Davon geeignete Vortaten für Geldwäsche: ca. 1 Millionen Geldwäsche: Strafverfahren Hehlerei: Strafverfahren Dunkelziffer? Es gibt noch viel zu tun! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!